Das mit der Plombe am Reißverschluss ist ja dem Abgasaustritt geschuldet. Bei unserem MQH 600 kann man das Fenster im GFK Dach noch öffnen? Modelle die eine halbes Jahr jünger sind, haben eine Schraube im Griff und sind damit dauerhaft verschlossen. Knaus hat uns selbstverständlich nicht über die potentielle Gefahr des Abgaseintritts informiert. Die DIN ist da recht eindeutig,peterpanderretter hat geschrieben: Do 13. Jun 2024, 19:18@hogi: wir standen vorm selben Dilemma und haben uns im Endeffekt dafür entschieden (da wir unter Zeitdruck standen und der Markt sonst kein 6m FZ mit Querhubbett und Aufstelldach für den Preis zu bieten hatte)
Die am härtesten Geschädigten hier werden sich die Hände überm Kopf zusammenschlagen - wir hingegen hoffen einfach das Beste (ein guter Händler an der Hand kann die Probleme definitiv lindern)
Um uns ein eigenes Bild zu machen hatte im März grob alle im Internet gefundenen Fälle (45 Stk) mal in einer Exel Liste getrackt und geschaut welches der jüngste EZ Wagen war mit dem originalen 1. Dach sowie einhergehenden Wassereinbruch (user "Sepp" mit EZ Mai 2023). Auch interessant zu sehen ist das einige schon das 3. Dach haben sowie die Wartezeiten..
Was auch interessant war: hatte alle Knaus Händler die "unser Modell" (Boxlife 600 MQ auf Boxer) ebenfalls angeboten haben angeschrieben - einige der Grossen Händler haben die Sache a) krass runtergespielt, b) gemeint sie hatten noch keinen einzigen Fall oder sogar c) gemeint vom Problem noch nichts gehört zu haben..
Bitte lest unbedingt den letzten Beitrag (#211) von user Bob durch - der ist gold wert!
Offtopic:
Weiß zufällig jemand wie man die Reissverschlussplomben im Dach auf der Fahrerseite löst (wahrscheinlich geht hier auch "leider" die Garantie aufs ganze Dach flöten )
VG und gutes Gelingen
Peter
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- Mi 26. Jun 2024, 20:28
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- Thema: Knaus Weinsberg Aufstelldach
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Re: Knaus Weinsberg Aufstelldach
- Mi 26. Jun 2024, 19:14
- Forum: Wohnmobile/Kastenwagen/Campingbusse
- Thema: Dichtigkeitsprüfung oder nicht? Was ist die wert?
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Re: Dichtigkeitsprüfung oder nicht? Was ist die wert?
Wir hatten 2020 ein neues Fahrzeug (Kastenwagen) von Weinsberg gekauft. Zur ersten Dichtheitsprüfung kam es erst gar nicht, da es nach vier Monaten das erste Mal ins Fahrzeug geregnet hat. Leider wurde das Fahrzeug von unserem Händler so schlecht versucht zu reparieren, dass Folgeschäden von über 2000 € entstanden sind. Da unser Händler allerdings nicht mehr nachbessern wollte, und das Fahrzeug noch viele andere Probleme hatte, haben wir ihm angeboten, das Fahrzeug zurückzunehmen. Obwohl die Preise deutlich gestiegen waren (Corona), wollte er die Karre aber auch nicht mehr haben. Nach drei Jahren Klage, mit vollem Programm (Knaus als Streithelfer, gerichtliches Gutachten, Zeugenbefragung usw) haben wir das Fahrzeug Ende 2023 nach dem Urteil das OLG Hamm zurückgegeben. Unser Händler möchte jetzt noch ein fünfstelligen Betrag von uns, für Schäden, die wir angeblich an dem Auto verursacht haben. Unter anderem möchte er 149 €, weil wir die Dichtheitsprüfung an dem undichten Fahrzeug nicht gemacht haben. Nach allem Ärger, und dem jetzt noch folgenden Gerichtsverfahren, muss ich sagen, dass ich mir nie wieder ein Fahrzeug aus der Knaus Gruppe kaufen würde. Laut Knaus, hat ein Wohnmobil sowieso nur eine Gesamtnutzungsdauer von zehn Jahren, und ist danach wertlos.
- Sa 13. Mai 2023, 18:44
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- Thema: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit
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Re: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit
Das mit den 3,5 Tonnen stimmt. Mein Händler hat mir ein, Fahrzeug geliefert welches so nur noch eine Mindestnutzlast von 75 Kg hat. Laut Vorschrift müssten es aber 100 Kg sein.Kumopen hat geschrieben: Sa 13. Mai 2023, 15:15So rum macht das natürlich Sinn. In dem Fall des TE handelt es sich aber um ein 6m Fahrzeug. Mein Spekulatius: Es ist ein 3,5 Tonner, der 150kg Auflastungspotential hat. Und da kann ich mir keinen Reim auf das Auf- und wieder Ablasten machen. Aber ich gebe zu: Es gibt auch Aufbauhersteller, die für 6m Mobile Maxichassis anbieten
Wenn ich das Fahrzeug jetzt auf 3,8 Tonnen auflasten würde, wäre es, so wie es im Ausgeliefert war, wegen der zu geringen Mindestnutzlast nicht mehr ablastbar. Also darf ich den Zustand der Ausgeliefert wurde nicht wieder herstellen.
- Sa 13. Mai 2023, 18:18
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- Thema: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit
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Re: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit
Hallo,Kumopen hat geschrieben: Sa 13. Mai 2023, 14:45Aber was oder wem nützt da ganze Hin- und Her-Gelaste?
Will der TE vielleicht Argumente für eine Wandlung auf Grund mangelnder Nutzlast finden? Dann sollte er das auch so verbalisieren.
der TE (also ich) klagt schon seit über 2 Jahren auf Rückabwicklung. Ich möchte jetzt halt nur sicher gehen, dass mich mein Händler nicht auch mit der Mindestnutzlast übers Ohr gehauen hat.
- Sa 13. Mai 2023, 12:22
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Re: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit
Also bei uns war die Markise direkt mitbestellt worden. Sie war auch bei der Auslieferung des Fahrzeugs bei uns verbaut. Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass der Hersteller die Markise nicht anschrauben durfte, weil das Fahrzeug dann nicht die Mindestnutzlast gehabt hätte. Der Händler darf dies aber schon. Also wird das zwischen Hersteller und Händler so aufgeteilt das es passt.LT35 hat geschrieben: Sa 13. Mai 2023, 11:49Vom Hersteller, oder erst vom Händler ? Was der Händler macht, erfolgt nicht "werkseitig".
- Sa 13. Mai 2023, 11:46
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Re: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit
Ok,
noch eine Frage. Wenn ich dieses Auto, welches leer nicht die Mindestnutzlast aufweist auflasten lasse, und es direkt wie versuche abzulasten, wir das nicht funktionieren. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ein Fahrzeug welches man ablasten möchte die Mindestnutzlast haben. Der TÜV Mensch wiegt doch das Auto, rechnet und sagt es geht nicht. Also ein 3,5 T WoMo ohne Mindestnutzlast zulassen geht, dasselbe Wohmo auf 3,5 Tonnen ablasten geht nicht. Ist das so?
noch eine Frage. Wenn ich dieses Auto, welches leer nicht die Mindestnutzlast aufweist auflasten lasse, und es direkt wie versuche abzulasten, wir das nicht funktionieren. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ein Fahrzeug welches man ablasten möchte die Mindestnutzlast haben. Der TÜV Mensch wiegt doch das Auto, rechnet und sagt es geht nicht. Also ein 3,5 T WoMo ohne Mindestnutzlast zulassen geht, dasselbe Wohmo auf 3,5 Tonnen ablasten geht nicht. Ist das so?
- Sa 13. Mai 2023, 11:17
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Re: Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit
Ich stelle mir halt die Frage, ob der Händler ein neues Auto ausliefern darf, egal wie schwer es ist. Oder muss die Mindestnutzlast eingehalten werden.
- Sa 13. Mai 2023, 10:04
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Verständnisfrage zur Mindestnutzlast und Zulassungsfähigkeit
Servus,
ich habe so eine kleine Verständnisfrage zu der Mindestnutzlast und der Zulassungsfähigkeit von Wohnmobilen. Mittlerweile ist es ja so, das die Wohnmobilhersteller in ihren Konfigurationslisten explizit darauf hinweisen, dass die Mindestnutzlast einzuhalten ist. Wenn diese nicht eingehalten werden kann, gibt es die Möglichkeit das Fahrzeug aufzulasten, oder Gurtplätze zu streichen um eine Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten. Ist das erst einmal so weit richtig?
Wenn das so ist, ist es so dass das real gewogene Gewicht unter 13.2 der COC Papiere bei unserem Fahrzeug (6m lang 4 Gurtplätze) nicht über 3175 Kg sein darf? Das Gewicht 13.2 ist bei uns laut Herstelle das real gewogene Fahrzeug am Bandende incl. aller Werksseitig angebauter Sonderausstattung incl. 16 Kg Gas, incl. 90% gefüllten Dieseltank, incl. 100% Frischwasser bis zum Überlauf (20 Liter) und incl. 75 Kg für den Fahrer.
Jetzt ist unser Wohnmobil 6 m lang und es kommen noch mal 3 Mitfahrer je 75 kg+ 10*(6m + 4 Personen) hinzu. Das wären dann 325 Kg.
Wenn ich jetzt das Gewicht von 3175 Kg aus den COC Papieren + die 325 Kg zusammenrechne, komme ich auf die 3500 kg zulässige Gesamtmasse.
Das sollte doch die max. Gesamtmasse sein, die noch zulassungsfähig ist.
Der Hersteller sollte jetzt um die Zulassungsfähigkeit nicht zu gefährden, kein weiteres Sonderzubehör anschrauben. Oder habe ich da ein Denkfehler.
Hat diese Regelung denn auch schon 2020 bestand, oder ist diese neuer? Bei unserem Fahrzeug wurde einfach weiteres mitbestelltes Sonderzubehör nach dem Wiegen angeschraubt, ohne uns zu informieren das das Fahrzeug an für nicht mehr zulassungsfähig ist. Unser WoMo ist allerdings auch schon im Jahr 2020. Oder bin ich da vollkommen auf dem Holzweg?
Besten Dank schon mal.
ich habe so eine kleine Verständnisfrage zu der Mindestnutzlast und der Zulassungsfähigkeit von Wohnmobilen. Mittlerweile ist es ja so, das die Wohnmobilhersteller in ihren Konfigurationslisten explizit darauf hinweisen, dass die Mindestnutzlast einzuhalten ist. Wenn diese nicht eingehalten werden kann, gibt es die Möglichkeit das Fahrzeug aufzulasten, oder Gurtplätze zu streichen um eine Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten. Ist das erst einmal so weit richtig?
Wenn das so ist, ist es so dass das real gewogene Gewicht unter 13.2 der COC Papiere bei unserem Fahrzeug (6m lang 4 Gurtplätze) nicht über 3175 Kg sein darf? Das Gewicht 13.2 ist bei uns laut Herstelle das real gewogene Fahrzeug am Bandende incl. aller Werksseitig angebauter Sonderausstattung incl. 16 Kg Gas, incl. 90% gefüllten Dieseltank, incl. 100% Frischwasser bis zum Überlauf (20 Liter) und incl. 75 Kg für den Fahrer.
Jetzt ist unser Wohnmobil 6 m lang und es kommen noch mal 3 Mitfahrer je 75 kg+ 10*(6m + 4 Personen) hinzu. Das wären dann 325 Kg.
Wenn ich jetzt das Gewicht von 3175 Kg aus den COC Papieren + die 325 Kg zusammenrechne, komme ich auf die 3500 kg zulässige Gesamtmasse.
Das sollte doch die max. Gesamtmasse sein, die noch zulassungsfähig ist.
Der Hersteller sollte jetzt um die Zulassungsfähigkeit nicht zu gefährden, kein weiteres Sonderzubehör anschrauben. Oder habe ich da ein Denkfehler.
Hat diese Regelung denn auch schon 2020 bestand, oder ist diese neuer? Bei unserem Fahrzeug wurde einfach weiteres mitbestelltes Sonderzubehör nach dem Wiegen angeschraubt, ohne uns zu informieren das das Fahrzeug an für nicht mehr zulassungsfähig ist. Unser WoMo ist allerdings auch schon im Jahr 2020. Oder bin ich da vollkommen auf dem Holzweg?
Besten Dank schon mal.
- Di 8. Mär 2022, 07:58
- Forum: Ich will ein Wohnmobil kaufen
- Thema: Knaus Qualitätsprobleme ?
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Re: Knaus Qualitätsprobleme ?
Stimmt, der Service von Truma finde ich auch gut. Die haben mir sogar wirklich angeboten vorbeizukommen.
- Di 8. Mär 2022, 07:28
- Forum: Ich will ein Wohnmobil kaufen
- Thema: Knaus Qualitätsprobleme ?
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Re: Knaus Qualitätsprobleme ?
Also jetzt überspitzen wir das mal, mal. Wieder natürlich nur ein Beispiel: angenommen mein blaues Auto wurde mit einer roten Tür ausgeliefert. Jetzt sagt der Händler, es handelt sich hier um keinen Mangel der von Knaus anerkannt wird, ich könnte aber mal zu Fiat fahren und es da mal versuchen. Jetzt sage ich aber meinem Händler dass ich das Fahrzeug aber nicht bei Fiat gekauft habe, nicht ständig wegen aller möglichen Mängel überall hinfahren möchte, sondern alle Mängel bei nur einem Reparaturtermin von Ihm erledigen lassen möchte. Nein, ich möchte nicht wegen der Heizung zu Truma fahren, wegen der Tür zu Fiat, und wegen der Markise zu wem auch immer. Wie schon oben geschrieben, ist mein Händler mein Ansprechpartner.
Das mit dem Lackmangel war auch nur ein Bespiel.
Das mit dem Lackmangel war auch nur ein Bespiel.
- Di 8. Mär 2022, 07:03
- Forum: Ich will ein Wohnmobil kaufen
- Thema: Knaus Qualitätsprobleme ?
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Re: Knaus Qualitätsprobleme ?
Ob das jetzt Mängel sind oder nicht muss wie gesagt der Gutachter entscheiden. Das kommt dann zu gegebener Zeit.
Vielleicht hängt es ja auch nicht an Knaus sondern an unserem Händler. Dann hätte Knaus aber die Chance gehabt, auf unsere Mails zu reagieren und das klarzustellen.
Es geht bei uns zum großen Teil um Mängel am Basisfahrzeugs, für das Knaus bzw. der Händler aber natürlich auch verantwortlich sind. Zumindest das erste halbe Jahr nach Auslieferung. Aber auch das ist für manche Händler schwer zu verstehen.
Vielleicht hängt es ja auch nicht an Knaus sondern an unserem Händler. Dann hätte Knaus aber die Chance gehabt, auf unsere Mails zu reagieren und das klarzustellen.
Es geht bei uns zum großen Teil um Mängel am Basisfahrzeugs, für das Knaus bzw. der Händler aber natürlich auch verantwortlich sind. Zumindest das erste halbe Jahr nach Auslieferung. Aber auch das ist für manche Händler schwer zu verstehen.
- Di 8. Mär 2022, 06:34
- Forum: Ich will ein Wohnmobil kaufen
- Thema: Knaus Qualitätsprobleme ?
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Re: Knaus Qualitätsprobleme ?
Es ist jetzt nicht so, als wären wir übermäßig Klagefreudig. Das Problem ist aber die Art, wie mit einem Kunden umgegangen wird. Nur mal so als Beispiel, man gehe einmal davon aus, das Knaus ein Fahrzeug liefert an dem der Lack an einer Stelle nicht richtig aufgetragen wurde, bzw. komplett fehlt. Hier wird das Fahrzeug vermutlich frühzeitig rosten. Jetzt reklamiert man den Mangel beim Händler, und der wiegelt ab, mit der Info das solch ein Mangel nicht bei Knaus als Mangel anerkannt wird. Du versuchst es dann noch ein paar Mal, aber der Händler verweigert die Mängelbeseitigung. Was machst du jetzt als Kunde? Sagst du ok, Pech gehabt, rostet das Auto halt, oder Beschwerst du dich erst einmal beim Hersteller? Und wenn dann nichts vom Hersteller kommt, ist das doch ärgerlich. Ja natürlich, wenn du keine Versicherung hast oder diese nicht mitspielt, hast du halt Pech gehabt. Ich gehe mal davon aus, das Mittlerweile mindesten 20000 Euro an Kosten entstanden sind, die derjenige bzw. die Versicherung desjenigen zahlt der verliert.
- Mo 7. Mär 2022, 22:33
- Forum: Ich will ein Wohnmobil kaufen
- Thema: Knaus Qualitätsprobleme ?
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Re: Knaus Qualitätsprobleme ?
Wie gesagt, da wir noch mitten im Gerichtsverfahren sind, möchte ich jetzt hier nicht allzu viele Details schreiben. Ich werde mich aber spätestens nach dem Urteil hierzu äußern. Jetzt warten wir erst einmal auf das Gutachten.
- Mo 7. Mär 2022, 22:18
- Forum: Ich will ein Wohnmobil kaufen
- Thema: Knaus Qualitätsprobleme ?
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Re: Knaus Qualitätsprobleme ?
Die Dichtigkeit konnte nach mehreren Reparaturversuchen nicht einmal innerhalb des ersten Jahres nach Fahrzeugkaufs (Neufahrzeug) hergestellt werden. Es ist sogar so, das das Fahrzeug innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf schon undicht war, und daher vor der Beweispflichtumkehr. Die Undichtigkeit ist aber halt auch nur einer von einer Vielzahl an Mängeln, die nicht repariert werden.
- Mo 7. Mär 2022, 21:53
- Forum: Ich will ein Wohnmobil kaufen
- Thema: Knaus Qualitätsprobleme ?
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Re: Knaus Qualitätsprobleme ?
Hallo AufTour
Danke für die Antworten.
Dichtheitsprüfung jedes Jahr ist ok, eine Abdichtung aller Fenster und Ausschnitte bei der 6. Prüfung steht aber halt nur im Kleingedruckten. Ja, das kann man natürlich nachlesen, ich wüsste nur nicht wo vor dem Kauf. Bei uns steht das im Garantieheft.
Ob das Fahrzeug Dicht ist, wird ein Gutachter zu gegebener Zeit feststellen müssen.
Ja natürlich ist der Händler Ansprechpartner, wenn dieser allerdings unfachgerechte Reparaturen durchführt, wäre es nett wenn sich der Hersteller auch einmal äußert. Zumal die Mängel zum Teil schon ab Werk bestanden haben. Und das am besten vor der Klage, und nicht erst kurz vor der Verhandlung in Form eines Streithelfers.
Selbstverständlich wird hier das normale gesetzliche Prozedere einzuhalten. Das wäre aber halt nicht nötig gewesen, wenn der Hersteller ein mangelfreies WoMo geliefert hätte, oder dieser wenigstens einsieht dass es Mängel sind. Das tut Knaus aber halt so nicht ohne Klage und Gutachter. (natürlich wieder gegen den Händler) Der Händler behauptet dass die Mängel von Knaus nicht anerkannt werden würden, und Knaus äußert sich gar nicht.
Danke für die Antworten.
Dichtheitsprüfung jedes Jahr ist ok, eine Abdichtung aller Fenster und Ausschnitte bei der 6. Prüfung steht aber halt nur im Kleingedruckten. Ja, das kann man natürlich nachlesen, ich wüsste nur nicht wo vor dem Kauf. Bei uns steht das im Garantieheft.
Ob das Fahrzeug Dicht ist, wird ein Gutachter zu gegebener Zeit feststellen müssen.
Ja natürlich ist der Händler Ansprechpartner, wenn dieser allerdings unfachgerechte Reparaturen durchführt, wäre es nett wenn sich der Hersteller auch einmal äußert. Zumal die Mängel zum Teil schon ab Werk bestanden haben. Und das am besten vor der Klage, und nicht erst kurz vor der Verhandlung in Form eines Streithelfers.
Selbstverständlich wird hier das normale gesetzliche Prozedere einzuhalten. Das wäre aber halt nicht nötig gewesen, wenn der Hersteller ein mangelfreies WoMo geliefert hätte, oder dieser wenigstens einsieht dass es Mängel sind. Das tut Knaus aber halt so nicht ohne Klage und Gutachter. (natürlich wieder gegen den Händler) Der Händler behauptet dass die Mängel von Knaus nicht anerkannt werden würden, und Knaus äußert sich gar nicht.
- Mo 7. Mär 2022, 20:39
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Re: Knaus Qualitätsprobleme ?
Ich fand es jetzt nicht falsch einen alten Beitrag wieder zu beleben. Und das ich mich während des noch laufenden Gerichtsverfahrens nicht vollumfänglich vorstelle, sollte auch ok sein. Ich möchte hier im Forum auch nicht im Schnitt jeden Tag 4 Beträge schreiben, sondern nur einmal mein Meinung mitteilen.
- Mo 7. Mär 2022, 19:50
- Forum: Ich will ein Wohnmobil kaufen
- Thema: Knaus Qualitätsprobleme ?
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Re: Knaus Qualitätsprobleme ?
Also ich kenne die Seite auch und finde sie gut. Wir haben auch ein sehr mangelbehaftetes Wohnmobil aus der Knaus Tabbert Gruppe. Die Seite hilft etwas dabei, sich nicht ganz alleine beim Kampf gegen Knaus zu fühlen. Bei unserem Auto fällt in jeden Urlaub etwas ab, aus oder es regnet mal wieder rein. Das mit den 10 Jahren Dichtheitsgarantie und der Aussage mit dem Selbstbewusstsein kann ich nur belächeln. Die 10 Jahre Garantie gibt es bei unserem Modell nur wenn man jedes Jahr zur Dichtheitsprüfung fährt, und nach 5 Jahren alle Fenster, Luken und Dachausschnitte auf eigene Kosten neu abdichten lässt. Bei unserem Neuwagen hat es schon nach kürzester Zeit das erste Mal reingeregnet. Wenn das Fahrzeug dann 10 Jahre alt ist (also nach ablauf der Dichtheitsgarantie), ist es aber laut dem Knaus Anwalt, wenn ich das richtig verstanden habe, eh nicht mehr nutzbar, und die Gesamtnutzungsdauer ist abgelaufen. Also verliert das MoMo jedes Jahr 10 % an Wert, und ist nach 10 Jahren noch 0 Euro Wert. Ich hätte nie gedacht, dass ein Hersteller sein Fahrzeug selbst noch schlechter macht wie es sowieso schon ist, und das nur um so viel wie möglich Nutzungsentschädigung abziehen zu können. Ich bin von dem Hersteller wirklich sehr enttäuscht, erst liefern sie ein Fahrzeug aus, welches Qualitativ unterste Schublade ist, dann werden die Mängel unsachgemäß vom Händler repariert. Wenn man dann auf Rückabwicklung des Kaufvertrags klagt, schickt Knaus noch einen Streithelfer zur Unterstützung des Händlers ins Rennen. An für sich hätte ich ja erwartet das Knaus einmal eine Mail wegen des Mangelmobils beantwortet, oder sich freiwillig bereiterklärt die Karre zurückzunehmen. Aber das ist von so einem Hersteller wohl nicht zu erwarten.