Hallo Arno,
das ist doch das passende Ostergeschenk für dich.
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Alles Gute weiterhin und nichts übertreiben.
![Blinking ;-)](./images/smilies/wink.gif)
Nix da, Gewalt scheidet aus, macht nur was kaputt und man sieht erst hinterher, was alles kaputt ging.walter7149 hat geschrieben: ↑Mo 3. Apr 2023, 19:46Dann hilft nur Gewalt mit einer kleinen flachen Brechstange unter die Kante des senkrechten Teils der Stufe !
Hallo Walter,walter7149 hat geschrieben: ↑Mo 3. Apr 2023, 19:44Wie sieht das von hinten in der Heckgarage aus ? Alles zu ?
Kannst du irgendwo eine Möbelplatte, Laminatplatte oder anderes mit ähnlichem Dekor bekommen ?
Das tut doch richtig gut, Arno, oder ...........
Das steht bei mir auch so in den Papieren, mit dem Zusatz Wohnmobil.DerTobi1978 hat geschrieben: ↑So 12. Mär 2023, 18:18Bedeutung: Das Gebots- bzw. Verbotszeichen 277 untersagt es Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen zu überholen. Vom Überholverbot ausgenommen sind PKW und Busse.
Mein WoMo ist als Fz.z.Personenbeförderung zugelassen.
Demnach gilt es nicht für mich!
Ist das wirklich in Deutschland so ????DerTobi1978 hat geschrieben: ↑So 12. Mär 2023, 14:38
Lkw Überholverbot gilt nicht für WoMo mit PKW Zulassung / Fzg.Klasse M1.
Das kann ich gut nachvollziehen, Adrian.
Ich habe bisher noch kein Bild gesehen, auf dem eine Strebe zwischen zwei Hubzylindern zu sehen gewesen ist, weder auf der Homepage von E+P noch auf der z.B. vom Carsten Stäbler.