Moin, das Optimum. Hätte ich auch gerne.
Gruß Bosko
![crying crying](./images/smilies/crying.gif)
jagstcamp-widdern hat geschrieben: ↑Fr 29. Jan 2021, 10:44versteh ich euch richtig?
seit dem 2.11. ist lockdown - und seitdem heizt ihr die karre
also jezz schon 3 monate für nix...
kohle im überflusz
Moin,
Das ist ja oft das Problem und die Jungs trauen sich nicht. Schenkung kann man rückgängig machen.Austragler hat geschrieben: ↑Do 28. Jan 2021, 12:28Bisher fehlt im Oberstübchen eigentlich nichts, soweit ich selber das beurteilen kann.
Moinfernweh007 hat geschrieben: ↑Do 28. Jan 2021, 11:07Wir fahren "normalerweise" ganzjährig ... gesamt mehr als die Hälfte eines Jahres
Wir heizen zuhause das WoMo durchgehend 8-9°C.
Gestern habe ich gerade ca 20 Liter Gas getankt .. bei den derzeitigen Temperaturen war das für ca 10 Tage
Solar reicht meistens für die Wärmepumpe oder es gibt einmal pro woche eine Nacht Landstrom
Wir haben im Womo einen 2.Haustand mit allen möglichen Flüssigkeiten ... von Essig/Öl über Hustensaft bis zu Duschgel und Parfum
Das wollen wir nicht ausräumen
Deshalb ist unser Womo immer reisefertig fahrbereit.
Bis zu den Lockdowns stand das WoMo wohl noch nie länger als 2-3 Wochen
LG
Dietmar
Doch, wenn du die benötigte Zusatz Pumpe installiert hast.Mit waermetauscher wird den Motor nicht vorgewaermt.
Gruss
Frans
Moin,
willy13 hat geschrieben: ↑Mi 20. Jan 2021, 11:43Das mit der ABE ist nur für Ladung bzw. Träger notwendig welche auf einer Einrichtung mit Betriebserlaubnis z.b. Kugelkopf der Anhängerkupplung, montiert werden. Da der Kugelkopf in seiner Betriebserlaubnis nur in seiner Form als Anhängerkupplung geprüft wurde. und man mit der ABE sicherstellen möchte das dieses Zusammenspiel nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit geht..
Moin,willy13 hat geschrieben: ↑Mi 20. Jan 2021, 10:16Hallo Bosko,
Du wirst nie etwas in unseren Vorschriften finden wie es richtig wäre, damit müßte ja dann jemand die Verantwortung übernehmen, und das wird immer auf den nächsten abgeschoben.
Aber zu Sache,
feste Verbindungen wie z.b. Spoiler, Anhängerkupplung ohne ABE, alles was mit Schrauben mit dem Fahrzeug verbunden ist und sich ohne Werkzeug nicht lösen lässt muss eingetragen werden.
so auch die Aufnahmen Deines Heckträgers. Da der Gesetzgeber alles andere am Fahrzeug beförderte als Ladung ansieht, was ohne Werkzeug demontierbar ist, lässt die Schlussfolgerung zu das nicht nur das Zweirad sondern auch der Träger als Ladung zählt. Das die Aufnahmen eine Belastung aushalten müssen ist selbstverständlich und müßen zu der Belastung auch passend ausgeführt sein, dies ist bei dem Träger der ja als Ladung gilt anders, den darf man theoretisch aus Spagetti basteln.
Es gibt keine Vorschrift das eine Ladung keine Beleuchtungseinrichtung haben darf, solange diese den Vorschriften entspricht. Man sollte nur beachten das die Ladung nicht mehr als 150cm das Fahrzeug verlängert, da ansonsten der Fahrradius eingeschränkt wird
Moin Willy,
Moin,womocamper hat geschrieben: ↑Di 19. Jan 2021, 22:28
Die Aufnahme für den Träger war von Sawiko,die wurde seitlich an der Rahmenverlängerung für die AHK geschraubt.
Da gab es eine ABE für,der Träger selber brauchte sowas nicht.
Moin,akany hat geschrieben: ↑Di 19. Jan 2021, 20:42
öh... gefühlt müsste eine ABE existieren... dann brauchst Du keinen TÜV von Dir machen lassen.
Hast Du eine Quelle dafür, dass ein Anbauteil jetzt als Ladung gilt, so wie Du es schreibst?
Und ja, ich bin auch gegen den ganzen Regulierungs-Schiet, aber ich habe mal auf der Autobahn bei Montpellier meinen Vordermann seine zwei Fahrräder von der Heckkupplung auf die Strasse schmeissen sehen... das braucht keine Autobahn.
Moin,