Der Artikel ist anscheinend aufgewärmt und vollkommen überholt. Ich empfehle die aktuell zumindest seit 2022 gültige, gemeinsame Regelung von TÜV und Dekra zu lesen, Quellen siehe oben.jagstcamp-widdern hat geschrieben: ↑Mo 10. Jul 2023, 15:06https://www.promobil.de/werkstatt/anfor ... zulassung/
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- Mo 10. Jul 2023, 15:18
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- Thema: Wohnmobil Selbstausbau - Neue Regelungen für Zulassung und HU - Facepalm
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Re: Wohnmobil Selbstausbau - Neue Regelungen - Aufreger ;-)
- Mo 10. Jul 2023, 14:28
- Forum: Wohnmobile/Kastenwagen/Campingbusse
- Thema: Wohnmobil Selbstausbau - Neue Regelungen für Zulassung und HU - Facepalm
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Wohnmobil Selbstausbau - Neue Regelungen für Zulassung und HU - Facepalm
Hallo, für die, die an einen Selbstausbau denken oder einen fahren, wie ich. Gerade drüber gestolpert. TÜV und Dekra haben sich 2021 ein paar neue "Nettigkeiten" einfallen lassen, die auch für die HU gelten sollen.
Ein paar Details im Video hier,
https://www.youtube.com/watch?v=qlvK3VCmBoo
(Vorsicht, Werbung in eigener Sache dort und völlig unkritisch)
Es geht um die Kontrolle des richtigen Einbaus einer Dieselheizung, "lustige" Aufkleber u.v.m.
Und das Beste, man darf den halbstaatlichen Halsumschmeichlern auch noch einen netten ("Unkostenbeitrag" genannten, https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und ... -wohnmobil am Ende) Betrag von 41,12€ für diese Selbstermächtigung zur Halsumschmeichelung bezahlen, wenn man die ca. 20-seitige Umschmeichelungsanleitung, die die neue Regelung (Reglement, Vorschriften zum Ausbau und der Zulassung als Wohnmobil) "erklärt", lesen (bzw. herunterladen) möchte:
https://shop.tuev-verband.de/merkblaetter/gesamtliste
MB FZMO 740 "Fahrzeug und Mobilität 740; Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug - Wohnmobil"
Hähä, wie findet man das denn. Geil, oder, was in der Tropenfruchtrepublik seit 2020 alles geht.
Ein böser Schelm, wer dabei an eine neue Dimension des Halsumschmeichelns denken würde.
Zum Glück gibt es noch halbwegs unabhängige Suchmaschinen ohne Zens**.
Ich werde nun TÜV und Dekra endgültig Adieu sagen und mir einen freien Prüfer (GTÜ etc.) bzw. Werkstatt suchen.
Ach ja, an AndiEh. Bevor hier wieder die besonders freundlichen Beißreflektoren aufschlagen, würde ich empfehlen, den Thread vorsorglich zu sperren. Damit das Forum auch wirklich ein "freundliches" bleibt.
Ein paar Details im Video hier,
https://www.youtube.com/watch?v=qlvK3VCmBoo
(Vorsicht, Werbung in eigener Sache dort und völlig unkritisch)
Es geht um die Kontrolle des richtigen Einbaus einer Dieselheizung, "lustige" Aufkleber u.v.m.
Und das Beste, man darf den halbstaatlichen Halsumschmeichlern auch noch einen netten ("Unkostenbeitrag" genannten, https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und ... -wohnmobil am Ende) Betrag von 41,12€ für diese Selbstermächtigung zur Halsumschmeichelung bezahlen, wenn man die ca. 20-seitige Umschmeichelungsanleitung, die die neue Regelung (Reglement, Vorschriften zum Ausbau und der Zulassung als Wohnmobil) "erklärt", lesen (bzw. herunterladen) möchte:
https://shop.tuev-verband.de/merkblaetter/gesamtliste
MB FZMO 740 "Fahrzeug und Mobilität 740; Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug - Wohnmobil"
Hähä, wie findet man das denn. Geil, oder, was in der Tropenfruchtrepublik seit 2020 alles geht.
Ein böser Schelm, wer dabei an eine neue Dimension des Halsumschmeichelns denken würde.
Zum Glück gibt es noch halbwegs unabhängige Suchmaschinen ohne Zens**.
Ich werde nun TÜV und Dekra endgültig Adieu sagen und mir einen freien Prüfer (GTÜ etc.) bzw. Werkstatt suchen.
Ach ja, an AndiEh. Bevor hier wieder die besonders freundlichen Beißreflektoren aufschlagen, würde ich empfehlen, den Thread vorsorglich zu sperren. Damit das Forum auch wirklich ein "freundliches" bleibt.
- Di 27. Jun 2023, 18:56
- Forum: Wohnmobile/Kastenwagen/Campingbusse
- Thema: 3,5t-Limit: Wie sieht es unter den Forumsmitgliedern aus?
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Re: 3,5t-Limit: Wie sieht es unter den Forumsmitgliedern aus?
Mein kleines Stealth-Reisemobil hat nur 2,8t (abgelastet)
Bin erst kürzlich wieder extreme Strecken an der Ital. Riviera gefahren, bis mind. 27% (stand auf dem einzig gesehenen Schild diesbezüglich, könnte an anderer Stelle aber auch mehr gewesen sein). Extrem schmale Straßen zudem. Brauch ich aber nicht unbedingt, ist irgendwie stressig bei Ducato Breite. Gut, "wohnen" kann ich in meinem Reisemobil nicht, aber dies war von Anfang an klar
Fahre das Teil nämlich auch als Alltagsfahrzeug, vor allem, weil ich selten sonst ein extra Auto brauche.
Bin erst kürzlich wieder extreme Strecken an der Ital. Riviera gefahren, bis mind. 27% (stand auf dem einzig gesehenen Schild diesbezüglich, könnte an anderer Stelle aber auch mehr gewesen sein). Extrem schmale Straßen zudem. Brauch ich aber nicht unbedingt, ist irgendwie stressig bei Ducato Breite. Gut, "wohnen" kann ich in meinem Reisemobil nicht, aber dies war von Anfang an klar
Fahre das Teil nämlich auch als Alltagsfahrzeug, vor allem, weil ich selten sonst ein extra Auto brauche.
- Mo 26. Jun 2023, 13:46
- Forum: Wohnmobile/Kastenwagen/Campingbusse
- Thema: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
Ja, da muss ich dir recht geben. Wende dich doch gleich einmal an die, die damit angefangen haben. Die Stadt Schweinfurt hätte übrigens auch die Ausnahmegenehmigung erteilen können, wie sie es dem "Reichen" gegenüber gemacht hat. Aber gut, vermutlich bist Du auch reich und findest dies deshalb so unerträglich und abstoßend, wenn man als kleiner Mann Diskriminierung beklagt. Eigentlich bin ich hier vielleicht im falschen Forum, unter 3,5t zGG sollte man hier wohl nicht aktiv sein
- Mo 26. Jun 2023, 13:41
- Forum: Wohnmobile/Kastenwagen/Campingbusse
- Thema: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
Ich habe zumindest niemanden angegriffen, sondern mich verteidigt
Von welchem Niveau du außerdem sprichst, ist mir schleierhaft.
Von welchem Niveau du außerdem sprichst, ist mir schleierhaft.
- Mo 26. Jun 2023, 13:37
- Forum: Wohnmobile/Kastenwagen/Campingbusse
- Thema: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
Da muss ich nun gegen die Netiquette verstoßen. Diese Aussage ist kompletter Stuss, vor allem sprichst du von WIR und beleidigst mich als Querulant ohne ein Argument.
- Mo 26. Jun 2023, 13:31
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- Thema: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
Steckt auch mehr dahinter, ich empfehle meinen Eröffnungsthread ausführlich zu lesen und nachzudenken. Die Rechtslage ist auch eindeutig, siehe dazu mein PDF. Und wer nicht lesen will, sollte eins weiter gehen. Kommen sicher bald neue Themen im Forum, die interessanter sind.
Da muss ich dir insofern recht geben, als das AG Schweinfurt das Verfahren gegen mich gar nicht hätte eröffnen dürfen. Das Verfahren am VwG ist hingegen für alle Wohnmobilbesitzer zumindest unter 3,5t zGG äußerst relevant, sagt auch die Presse. Ansonsten finde ich deine Einstellung - Verzeihung - ziemlich arrogant.
Ich habe mein Wohnmobil selbst ausgebaut und besitze es schon lange, als noch niemand an eine Parkzone dachte. Ich empfehle zudem LESEN des Threads.Elgeba hat geschrieben: ↑Mo 26. Jun 2023, 13:15Bei der Parksituation in vielen Städten/Vorstädten kann ich jede Stadtverwaltung absolut verstehen,die Restriktionen erlässt und durchsetzt.Wer ein Wohnmobil kauft, sollte sich im Vorfeld überlegen,wo er es abstellt und nicht nach dem Motto handeln "ich darf das",aber ohne Rücksicht auf andere Anwohner.D
- Mo 26. Jun 2023, 13:26
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- Thema: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
Viel, aber nicht genug, dass man es hier breittreten sollte. Den Stammtisch habe ich nur erwähnt, um nicht direkter zu werden. Man will halt freundlich bleiben, solange Angriffe nicht unter der Gürtellinie sind, anders als der anscheinend verkappte Vertreter einer Kommune hier, der mit Händen und Füßen verteidigend entgegen der Rechtslage und Rechtsprechung die Kommunen ermächtigt sieht, Wohnmobile aus bestimmten Vierteln unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu vertreiben, obwohl er selber ein Wohnmobil größerer Art fährt und daher auch anzunehmen ist, dass er ein eigenes Grundstück mit Parkplatz bzw. sicher Zweitfahrzeuge besitzt, also nicht betroffen wäre. Sehr "sozial" (es fehlt ein Buchstabe), vor allem, wenn man dann auch noch mit dem Totschlagargument "Sozialneid" daher kommt.
Wobei wir wieder beim eigentlichen Thema wären. Ich wiederhole meine Frage an die Community, wie es im Ausland aussieht?
- Mo 26. Jun 2023, 13:14
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- Thema: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
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- Mo 26. Jun 2023, 12:19
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- Thema: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
Tja, darum habe ich auch keinen. Aber ums Prinzip geht es hier sicher nicht. Ich kämpfe auch nicht für die über 3,5t zGG, denn da gibt es genügend, die sich das - notfalls zusammen - leisten könnten. Aber in D schluckt man anscheinend lieber, was sich Politik und Behörden ausdenken.
- Mo 26. Jun 2023, 12:15
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- Thema: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
Das rechte Schild ist privat, das gibt es nicht laut StVO. Links unten ist das Zusatzschild der Zone.
Grüße Ron
An die Forenteilnehmer, die auch etwas Sinnvolles beitragen wollen statt Streit, Angriffe oder Polemik:
Wie sieht es im Ausland aus? In Italien parken die Wohnmobile meiner Beobachtung nach auch auf PKW Parkplätzen. Wenn eine Kommune das nicht will, dann richtet sie Höhenbeschränkungen ein (sehr kreativ) oder schmale Parkmarkierungen.
Grüße Ron
An die Forenteilnehmer, die auch etwas Sinnvolles beitragen wollen statt Streit, Angriffe oder Polemik:
Wie sieht es im Ausland aus? In Italien parken die Wohnmobile meiner Beobachtung nach auch auf PKW Parkplätzen. Wenn eine Kommune das nicht will, dann richtet sie Höhenbeschränkungen ein (sehr kreativ) oder schmale Parkmarkierungen.
- Mo 26. Jun 2023, 12:04
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- Thema: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
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- Mo 26. Jun 2023, 11:53
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- Thema: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
Aber sicher, du hast ja auch ein Glaskugel. Ich bin auch freundlich. Wenn du jetzt also noch erläutern würdest, welches Schild du meinst, dann wäre den anderen Lesern hier geholfen. Die haben nämlich eventuell keine Glaskugel
{-TEXT-}
[Ich bitte jegliche Kommentar zu Corona oder impfen zu unterlassen, das nächste Mal lösche ich den gesamten Beitrag kommentarlos AndiEh]
Grüße
- Mo 26. Jun 2023, 11:15
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- Thema: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
Ja, wenn man keine Argumente hat (oder habe ich etwas überlesen) und auch anscheinend nicht lesen will, sollte man sich wohl besser verabschieden.
Ich beziehe mich auf noch aktuelle OLG Entscheidungen, den BFH, das AG Bootrop (nicht bindend, aber wegweisend), die StA in Bottrop (siehe AG Urteil), die StVO (Hauptrechtsgrundlage, Sinn und Zweck), das PBefG, die EU Rechtslage und zudem die Praxis der allermeisten Kommunen, die Wohnmobilbesitzer nicht verfolgen, sowie zudem z.B. BW, das klar gestellt hat, dass Wohnmobile z.B. auf PKW Parkplätzen der Autobahnen parken dürfen (alles andere wäre auch grotesk, allein, weil sie sonst dort teilweise überhaupt nicht parken könnten). Details zu letzterem findet man per Suche im Netz.
Der Deutsche Bundestag war auch übrigens kurz davor, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen. Zum Glück, möchte man meinen, gäbe es noch Gerichte wie das BVerfG? OK, weiß jeder, daher ist es wichtig rechtzeitig für seine Rechte einzutreten und nicht erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Und Anträge einer Partei (der Antrag ist ein alter Hut) sind zuerst einmal völlig irrelevant was die Rechtslage anbelangt. Das weiß aber jeder Jurist. Die Rechtslage steht im Gesetz und wird ggfs durch die Gerichte ausgelegt, wobei nur höhere Gerichte Bindungswirkung haben, nicht AG Urteile. Ach ja, das GG gibt es auch noch, obwohl Deutschland natürlich bis heute auf eine echte Verfassung wartet.
Lesen bildet. Man kann sich dem natürlich auch verweigern und Hate Speech oder persönliche Angriffe stattdessen verfolgen. Stammtischgeschwätz eben.
Und irgendwie graust mir vor Vermummten. Erinnert zudem nicht zuletzt an irre Corona Zwänge.
- Mo 26. Jun 2023, 10:32
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- Thema: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
Danke. Dein Beitrag war einer, der versucht, sich argumentativ dem Problem zu nähern, nicht aus einem Stammtisch-Bauchgefühl so oder so heraus. Die von Dir erwähnte Lösung wäre eine Option gewesen, ob zulässig, steht auf einem anderen Blatt. Ich hätte dann zumindest nicht klagen müssen. Die Stadt handelt aber rechtswidrig und nicht etwa nachvollziehbar. Wie gesagt wurde einem Reichen eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die Motive der Stadt habe ich auch erläutert, kein Problem wurde "gelöst", nur die Anhänger sind - eher zu recht - verschwunden. Die paar Wohnmobile haben das Kraut nicht fett gemacht, sie parken jetzt zudem am Nachbarstadtteil und werden auch dort für Unmut sorgen, solange kein Urteil existiert, dass klar stellt, "Gleiches Parkrecht für alle". Wie AndiEH es oben geschrieben hat, ich zitiere noch einmal
"Was wünschenswert wäre, ist doch für diesen Fall und andere erst einmal irrelevant.
Der öffentliche Parkraum gehört erst einmal niemanden. Von daher, kann ich mich mit meinem Fahrzeug auch hinstellen wo ich möchte, wenn dies nicht eingeschränkt ist."
Und Einschränken darf eine Kommune nur aus Gründen der StVO, also der Sicherheit, oder um eine Parkraumbewirtschaftungszone einzurichten. Aber auch dann gilt Art. 3 GG und Fahrzeuge - zumindest unter 3,5t - bleiben PKW.
Der Stadtrat begeht Rechtsmißbrauch. Allerdings wurde mir zu verstehen gegeben, dass die Stadträte die Allgemeinverfügung einfach abgenickt haben sollen, ohne sich über die Rechtslage bewusst gewesen zu sein. Die meisten dürften daher nicht vorsätzlich gehandelt haben. Der Verantwortliche ist der zuständige Referatsleiter. Gegen diesen werde ich nach Abschluss des Verfahrens ggfs noch Strafanzeige wegen Nötigung stellen.
Ansonsten empfehle ich jedem, zuerst meine Pressemitteilung zu lesen, denn darin ist alles erläutert. Ohne diesen Hintergrund ist es kaum möglich, sich eine rechtliche und faire Meinung zu bilden und ich hätte auch keine Lust, mit irgendjemanden hier dann zu diskutieren. Es gibt nichts zu diskutieren. Ein Wohnmobil ist ein PKW. Allenfalls über die 3,5t Grenze könnte man diskutieren.
Grüße
- Mo 26. Jun 2023, 10:17
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- Thema: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
Das ist übrigens ein wichtiger Punkt, den ich auch vor dem VwG - falls nötig - noch vorbringen werde. Hier könnte ein AG zumindest noch mit "Sicherheit" im Sinne der StVO argumentieren, beim Parken nicht. Vermutlich legen aber viele Wohnmobilbesitzer keinen Einspruch ein. Gab es vor der Reform früher da überhaupt einen Punkt in Flensburg? Das könnte ein Grund sein. Über ein OLG Urteil bin ich jedenfalls auch nicht gestolpert, kann also nicht viele Fälle gegeben haben. Macht aber ansonsten keinen Unterschied zu den Fällen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wie in dem von mir u.a. erwähnten OLG Karlsruhe Fall (so auch OLG Jena, Hamm, BayObLG). Ein Wohnmobil ist ein PKW, es sei denn, jemand würde es entkernen und als LKW Transporter nutzen.AndiEh hat geschrieben: ↑So 25. Jun 2023, 22:37Wir hatten das schon mal im Zuge des LKW Überholverbotes, bei dem auch noch keine Behörde versucht hat, das LKW Überholverbot vor Gericht auf Wohnmobile über 3,5t auszudehnen. ich kenne nur Fälle, bei der sie bei einem Einspruch einen Rückzieher gemacht haben.
- Mo 26. Jun 2023, 09:35
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- Thema: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
Moin, ist gut
Nicht für mich, sondern für andere war die Information - und weil ich animiert wurde, s.o. Liegt doch auf der Hand, oder habe ich mich in meinem letzten Post irreführend ausgedrückt?
Dem widerspreche ich sicher nicht.
Richtig, aber darin liegt ein Problem, das ich hier nicht weiter erörtern will. Der Bayerische VGH hat 2 Jahre benötigt, um zu urteilen, dass das "Einsperren von Menschen nächtens" (= Ausgehverbot) rechtswidrig war. Das betraf übrigens auch wieder einige mehr als andere. Immerhin, eines der wenigen Gerichte, die kritische Urteile im Corona Zusammenhang fällten. Leider 2 Jahre zu spät für alle Betroffenen. Vielleicht eine Wirkung für die Zukunft habend, ich bezweifele dies aber. Die nächste P*andemie ist schon in "Planung". Jeder Bürger ist aufgerufen, sich Gedanken zu machen und sich ggfs auch kritisch zu den Mißständen in einem Rechtsstaat zu äußeren.
Wohin das führt, wenn das nicht der Fall ist, hat man in D schon zur Weimarer Zeit gesehen. Wie heißt es so schön in Bayern auf den Justizseiten: "Justiz ist für die Menschen da." Da sollte man die Justiz beim Wort nehmen. Justiz ist auf jeden Fall nicht dazu da, um Rechtsmissbrauch durch die Politik zu rechtfertigen. Dazu gehören auch Stadträte.
- Mo 26. Jun 2023, 08:42
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
Damit magst du recht haben. Meinungen kann man auch tolerieren, Unterstellungen oder Angriffe, auch subtile, hingegen nicht. Und zur Diskussion gestellt habe ich nichts. Ich habe hier eine Information geliefert, die für Wohmobilfahrer bzw. im meinem Falle genauer auch Reisemobilfahrer (was der viel passendere Begriff für viele "Wohnmobile" ist, es sei denn, man spricht über die wirklichen Dickschiffe aka quasi Busse, in denen man tatsächlich "Wohnen" könnte) relevant ist bzw. sein kann. Zu diskutieren gibt es da wenig. Wohnmobile sind nach der Rechtslage eindeutig PKW. Und das Verhalten einiger weniger (!) Kommunen ist skandalös. Die Motive klar.
Ich bevorzuge übrigens Foren als reine Informationsquelle, an "Meinungen" oder Stammtisch bin ich eigentlich nicht interessiert. Nix für ungut.
Grüße
- Mo 26. Jun 2023, 00:12
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- Thema: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
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- So 25. Jun 2023, 22:48
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG
Quasi die Quintessenz
LKWs sind ein Sonderfall, sie sind riesig meist, nicht ungefährlich in reinen Wohngebieten und in ihnen wird auch oft übernachtet. Man muss natürlich Verständnis für die Fahrer haben, aber diese teilweise zu verbannen ist aufgrund der StVO möglich, siehe auch § 12 Abs. 3a StVO (auch in meinem PDF oben als Anhang zum DL). Bei Wohnmobilen unter 7,5t trifft das aber nicht zu. Kein Verbot durch die Kommunen über die StVO. Da müsste der Gesetzgeber erst neu regeln und auch Art. 3, 12, 14 GG beachten.
Danke. Seitdem ich das Urteil des AG Bottrop gefunden habe, bin ich zuversichtlich. Das VwG schien auch schon Entgegenkommen signalisiert zu haben.
Lg Ronald