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Suchanfrage: +Rechtsabbiegen

von Birdman
Fr 11. Dez 2020, 14:57
Forum: Sonstiges zum Reisen
Thema: Abbiegen >3,5 to.
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Abbiegen >3,5 to.

Hallo zusammen,

mal eine Frage an die über 3,5 to.-Mobilisten: Hand aufs Herz, wer hat die "neue" Abbiegeregel schon verinnerlicht? Und damit meine ich die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen und nicht die "gefühlte" von irgendwas zwischen 15 und 20 Km/h.

Eigentlich weiß ich es ja, trotzdem ertappe ich mich immer wieder dabei, dass mir das erst kurz danach einfällt.
von rumfahrer
Fr 8. Jan 2021, 14:21
Forum: Frankreich
Thema: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Austragler hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 11:12
Die Idee mit diesem Aufkleber ist an sich nicht schlecht.
Aaaaber:
Radfahrer und Fußgänger werden den genau so ignorieren wie sie rote Ampeln und andere Verhaltensmaßregeln nicht beachten.
Franz, obwohl mich die Klebevorschrift nicht betrifft (<3,5t), muss ich hier doch mal solchen Pauschalmeinungen widersprechen. Auf meiner täglichen Radlfahrt in die Arbeit sehe ich bestimmt mehr PKW-Fahrer, die die Regeln missachten als böse Radlrambos. Zuparken von Radwegen, Rechtsabbiegen ohne Rücksicht, bei Dunkelrot noch über den Fußgänger-/Radüberweg, Vorfahrt für Radfahrer gibts nicht, von 1,5m Abstand beim Überholen will ich gar nicht erst anfangen...
Ich glaube nicht dass es viele Radler (und Fußgänger) gibt, die wissentlich und aus Spaß die Knochen hinhalten. Ohne defensive und vorrausschauende Fahrweise beim Radfahren würde ich hier sicher schon lange nicht mehr mitschreiben. Und denkt dran - es gibt auch radfahrende Kinder und Ältere, die komplexe Situationen nicht überblicken bzw. schnell darauf reagieren können.
Gab es nicht eine neue Vorschrift hierzulande, dass >3,5t-Fahrzeuge vor dem Rechtsabbiegen stoppen müssen? Nicht dass ich davon schon mal was gemerkt hätte...

Grüße
Steffen
von <Anon1>
Fr 8. Jan 2021, 14:34
Forum: Frankreich
Thema: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

rumfahrer hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 14:21
Gab es nicht eine neue Vorschrift hierzulande, dass >3,5t-Fahrzeuge vor dem Rechtsabbiegen stoppen müssen? Nicht dass ich davon schon mal was gemerkt hätte...

Grüße
Steffen
OT, ADAC: Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen künftig auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren.
von Hans 7151
Fr 8. Jan 2021, 17:41
Forum: Frankreich
Thema: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

rumfahrer hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 14:21

Gab es nicht eine neue Vorschrift hierzulande, dass >3,5t-Fahrzeuge vor dem Rechtsabbiegen stoppen müssen? Nicht dass ich davon schon mal was gemerkt hätte...

Grüße
Steffen
Davon ist mir nichts bekannt, ich weiß nur was von nicht schneller als 7 Km/h.

Grüße Hans
von Alfred
Fr 8. Jan 2021, 17:59
Forum: Frankreich
Thema: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

So ist es richtig:

Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.
von Nikolena
So 24. Jan 2021, 09:38
Forum: Frankreich
Thema: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Das Schild soll DEM RAFDAHRER deutlich machen, dass ER möglicherweise nicht gesehen werden KANN. Deshalb soll ER sich so neben dem LKW/Womo plazieren, damit das gewährleistet ist. Vielen Radfahrern ist das gar nicht bewusst.

Wer Vorfahrt hat ist dabei erstmal egal, ich als Womofahrer bin doch froh zu erkennen, dass da überhaupt jemand neben mir steht, den ich bei meinen bevorstehenden Manövern berücksichtigen sollte.

Im Übrigen ist das nur die abgeschwächte Variante der kommenden Allgemeinpflicht für Fahrzeuge >7,5 t dernach ab 2024 alle NeuFahrzeuge mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sein müssen. Eine Nachrüstpflicht gibts leider nicht. In wie weit leichtere Fahrzeuge betroffen sind, bzw. ab wann, weiss ich nicht. Dadurch wird die optische Information direkt dem Fahrer zugänglich gemacht, mit dem Aufkleber bleibt ja immer noch das Risko wenn der Radfahrer ihn ignoriert, nicht kapiert oder wahrnimmt. Dennoch eine gute Sache.

Die Abbiegeassisten können schon jetzt freiwillig in verschiedenen optischen und akustischen Ausbaustufen nachgerüstet werden. Haben wir bereits 2019 unverzüglich und aus Überzeugung getan. Wurde sogar ein wenig gefördert. Werkseitig bieten das diverse LKWhersteller als Option an. Für uns eine persönliche Pflichtoption.

Bei Womos MIT aktivem Beifahrer ist das zum Glück deutlich sicherer. Aber nicht jedes ist auch mit 2 Personen besetzt. Vielleicht hilft es den Kritikern die Notwenigkeit und Akzeptanz dieser Maßnahmen mal dahingehend zu bewerten, wenn sie die Häufigkeit der Mithilfe ihres Beifahrers, gerade innerorts, quantifizieren. Mir ist das auf unseren Reisen mit einem 4,5 t VI gleich aufgefallen, wie hilfreich die Beifahrerin beim Rechtsabbiegen doch war.
von Nikolena
Mi 21. Jul 2021, 09:59
Forum: Frankreich
Thema: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

An der Intention, das Rechtsabbiegen ein stückweit sicherer zu machen ist nichts auszusetzen. Auch über eine erste, einfache Umsetzung mit Aufklebern nicht (bis technische Assistenten Pflicht sind).
Die nationale Ausführung in Landessprache jedoch halte ich für zu kurz gesprungen und schon deshalb nicht europaweist für kompatibel. Falls andere Länder nachziehen. Das SicherheitsProblem haben ja alle Länder.
von Seewolfpk
Fr 23. Jul 2021, 11:47
Forum: Frankreich
Thema: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Snowpark hat geschrieben: Do 22. Jul 2021, 23:30
Wer Vorfahrt hat, darf doch fahren
...und auf seinem Grabstein schreiben lassen "Ich hatte die Vorfahrt". Man darf auch auf seine Vorfahrt verzichten. :duw:

LKW und auch wir Wohnmobilisten mit Fahrzeugen >3,5 to müssen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren.
Da drängeln sich dann immer noch Radfahrer am abbiegenden Fahrzeug vorbei.

Unsinnig finde ich Ampelkreuzungen, wo Radfahrer und Fußgänger gleichzeitig grün mit den abbiegenden Fahrzeugen haben.
von Agent_no6
Fr 23. Jul 2021, 13:12
Forum: Frankreich
Thema: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021
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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Seewolfpk hat geschrieben: Fr 23. Jul 2021, 11:47

LKW und auch wir Wohnmobilisten mit Fahrzeugen >3,5 to müssen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren.
Da drängeln sich dann immer noch Radfahrer am abbiegenden Fahrzeug vorbei.
Am PKW nicht? Oder am Womo <3,5To.
Soll einer verstehen..
Erst wenn ich Schrittgeschwindigkeit fahre kommt doch ein Radfahrer von hinten und senst in mich rein. Wenn ich zügig abbiege und alles war frei, hat der Radfahrer doch gar keine Zeit mich einzuholen. Also man sollte immer die örtlichen Gegebenheiten sehen, gibt ja auch "schnelle" Kreisverkehre.
von Birdman
Mi 13. Jul 2022, 07:55
Forum: Planungen, Reiseberichte, Urlaubsgrüße und Live Berichte
Thema: Toter-Winkel-Aufkleber jetzt in der EU in allen Ländern vorgeschrieben
Antworten: 135
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Re: Toter-Winkel-Aufkleber jetzt in der EU in allen Ländern vorgeschrieben

Ganz konkret ist dies wohl nicht formuliert. Aber es gilt:
"Beim Rechtsabbiegen sind Besonderheiten zu beachten: Es ist dabei damit zu rechnen, daß Radfahrer und Mofa-Fahrer gem. § 5 Abs. 8 StVO an wartenden Rechtsabbiegern rechts vorbeifahren und als Geradeausfahrer ihr ihnen als gleichgerichtetem Längsverkehr zustehendes Vorrecht in Anspruch nehmen; weiterhin haben Rechtsabbieger gem. § 9 Abs. 4 StVO entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren zu lassen (z. B. Radfahrer, die den für sie linken Radweg benutzen)."
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/rechts-abbiegen/
Ist im Prinzip wie Fußgänger, auf die musst Du ja beim Rechtsabbiegen auch warten.
von LT35
Mi 3. Aug 2022, 19:43
Forum: Andere Hobbys
Thema: Was macht ihr gerade?
Antworten: 3741
Zugriffe: 234669

Re: Was macht ihr gerade?

Moin
DerTobi1978 hat geschrieben: Mi 3. Aug 2022, 13:27

Vielleicht sollte ich mir auch noch nen Punkt holen.
:-)

Weiß jemand welcher der billigste ist? :-)
Nr. 45

„Mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren“

70€ zzgl. Gebühren

Bei den Spritpreisen könnte man aber mit einem dreimonatigen Fahrverbot günstiger wegkommen. Dafür Empfehlungen auszusprechen, also wie man dahin käme, wäre jetzt etwas, hm …

;-)

Gruß
K.R.
von rumfahrer
Sa 18. Feb 2023, 14:05
Forum: Stammtisch
Thema: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?
Antworten: 83
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Re: Fahrrad versus PKW. Wer hat schuld?

raidy hat geschrieben:
An Kreuzungen dürfen Radfahrer keine Fahrzeuge überholen".
Das hiese ja, dass sich Radfahrer bei freiem Radweg, in den Autostau links von ihnen einreihen müssten. Blödsinn, merkst selber. Und auch das achtsame rechts Vorbeifahren ohne Radweg finde ich zu Recht zulässig. Der Verkehrsraum muss gerecht geteilt werden.
Abgesehen davon finde ich das Verhalten des Radlers fahrlässig. Erstens das Fixi, geht im öffentlichen Verkehr gar nicht. Zweiten musste der Autofahrer beim Rechtabbiegen anhalten um sich wegen Fuß- und Radverkehr zu vergewissern.
Als täglich Radfahrender in der Großstadt, würde ich mir mehr von dieser Sorte Kfz-Führer wünschen. Bei "spontanen" Rechtsabbiegen war ich schon öfters froh um meine Doppelkolben- Scheibenbremse am Rad.
IMG_20230218_140805.jpg

Gruß
Steffen
von Hans 7151
Di 14. Mär 2023, 07:44
Forum: Sonstiges zum Reisen
Thema: Fahren in Rechtsgelenkten Ländern
Antworten: 36
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Re: Fahren in Rechtsgelenkten Ländern

Ich war auch schon öfter in UK und Irland. Jetzt absolut kein Problem mehr. Das erste mal war ich schon nervös, aber es war doch recht einfach. Als wir aus der Fähre fuhren einfach den anderen hinterher fahren dann ist man schon mal auf der sicheren Seite. Kreisverkehre machten mir überhaupt keine Probleme. Das einizige was mir Aufmerksamkeit abforderte ist das Rechtsabbiegen, denn da hat man Gegenverkehr und man muß auch wieder in die linke Spur einbiegen. Da hab ich anfangs beim spontanen abbiegen in die falsche Spur eingebogen. Aber ansonsten alles easy.

Grüße Hans
von Cybersoft
Do 6. Jul 2023, 16:51
Forum: Stammtisch
Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
Antworten: 49
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Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Damit es nicht auf meinem Mist wächst hier die Vorlage:
https://www.ducatoforum.de/forum2018/fo ... n=firstNew
edit: Wusste nicht das es ein geschlossenes Forum ist, daher hier mal das Eingagspost (nicht von mir) aus dem ducatoforum:
Habe zufällig gehört, dass Fahrzeuge größer 3,5t beim Rechtsabbiegen nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.

Habe im Internet gesucht aber nur wischiwaschi Texte gefunden (nix konkretes und keinen Gesetzestext).

A) Gilt das auch für Wohnmobile (ich denke wohl schon)?

B) gilt das für jede Kreuzung (innerorts), oder gibt es hier Ausnahmen?

C) Was ist Schrittgeschwindigkeit? Ich denke viel schneller als 5km/h läuft kaum einer aber ich habe so ne Zahl von 15km/h als Obergrenze gelesen.

Mein Womo ist davon zwar nicht betroffen aber ich habe noch den alten Führerschein und da kommt man ja schon gelegentlich in die Verlegenheit einen 7,5tonner zu fahren. Hat da einer eine genauere Info zu den Punkten, danke

Krawumm ... Feuer frei
von Cybersoft
Do 6. Jul 2023, 16:52
Forum: Stammtisch
Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
Antworten: 49
Zugriffe: 2213

Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Bin gespannt ob und wann Andi den Thread Aufgrund von Pöbelei schließt
von PeterAusErfurt
Do 6. Jul 2023, 16:58
Forum: Stammtisch
Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
Antworten: 49
Zugriffe: 2213

Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Hallo,
ich finde es schwierig einen Faden zu eröffnen und mit einem Link auf ein für Nichtmitglieder geschlossenes Forumsthema zu verweisen...

Grüße
Peter
von WuG
Do 6. Jul 2023, 17:00
Forum: Stammtisch
Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
Antworten: 49
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Ins Ducforum kommt man nur mit Anmeldung.

Du meinst sicher das mit Schrittgeschwindigkeit beim rechtsabbiegen .... was aber nicht ganz neu ist.

Wird hier werden wie vieles andere.
Jeder bastelt sich seine wohlfeile Sinnhaftigkeit nach egoistischen Gesichtspunkten zusammen und handelt dann hinter dem Lenkrad entsprechend.
von Masure49
Do 6. Jul 2023, 17:27
Forum: Stammtisch
Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

search.php?keywords=Rechtsabbiegen&term ... bmit=Suche
Wurde hier schon in div. Threads thematisiert, deshalb noch ein Thread zu dem Thema überflüssig wie ein Kropf, auch deshalb, weil nicht jeder User unbedingt in Frankreich unterwegs ist oder sein will.
von WuG
Do 6. Jul 2023, 17:49
Forum: Stammtisch
Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Masure49 hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 17:27
.... weil nicht jeder User unbedingt in Frankreich unterwegs ist oder sein will.
Schrittgeschwindigkeit beim rechtsabbiegen für >3,5 t hat primär nichts mit F zu tun!
Das ist StVO in D.
von Cybersoft
Do 6. Jul 2023, 17:52
Forum: Stammtisch
Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Habe ich übersehen dass es da Thema schon gibt ... Aber offensichtlich wissen noch nicht alle darüber bescheid.

@Andi: kann geschlossen werden ..

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