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Suchanfrage: +Rechtsabbiegen

von Masure49
Do 6. Jul 2023, 17:58
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Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

WuG hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 17:49
Masure49 hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 17:27
.... weil nicht jeder User unbedingt in Frankreich unterwegs ist oder sein will.
Schrittgeschwindigkeit beim rechtsabbiegen für >3,5 t hat primär nichts mit F zu tun!
Das ist StVO in D.
Stimmt, hast Recht. *THUMBS UP*
Trotzdem finde ich schon wieder einen Thread zum Thema überflüssig.
Aber Andi wird es bestimmt richten, wenn er Zeit hat. ;-)
von Hans 7151
Do 6. Jul 2023, 19:41
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Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Ja es ist richtig daß man >3,5t nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen darf. Schrittgeschwindigkeit ist max. 7Km/h.
Nur stellt sich eine Frage, wie soll das geahndet werden? Bei LKW mittels Fahrtschreiber auswerten, aber bei Womos kaum möglich. Blitzer oder Laserpistole, kaum möglich. Wie weit muß denn dann die Schrittgeschwingkeit vor und nach dem Kreuzungschnittpunkt gehalten werden? Gilt das nur bei einer 90°Abbiegung oder auch bei 20°? Und wenn man diese Überschreitet, bei einer Überschreitung von 10 Km/h passiert doch nichts. Dann kommen noch 3 Km/h Toleranzabzug, der Tacho hat auch noch eine Toleranz von + ca. 3 Km/h. Dann sind wir schon bei 23Km/h aufn Tacho.
Einfach vergessen, diese Vorschrift ist mal wieder für die Katz.

Grüße Hans
von Maximilian
Do 6. Jul 2023, 20:39
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Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

In einem TV Report wurde erst kürzlich über entsprechende Kontrollen berichtet. Lasermessungen wurden aus einem Fahrzeug heraus durchgeführt und danach die in Frage kommenden Fahrzeuge angehalten. Alles was über 15 km/h war wurde mit Bußgeld belegt. Was mich überrascht hat war, dass die Bußen hierfür ganz schön happig waren. Oft sogar mit Punkt in Flensburg.
von Lagerfeld
Do 6. Jul 2023, 20:53
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Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Maximilian hat geschrieben:
. . . Was mich überrascht hat war, dass die Bußen hierfür ganz schön happig waren. Oft sogar mit Punkt in Flensburg.
Warum überrascht?
von walter7149
Do 6. Jul 2023, 22:21
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Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Maximilian hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 20:39
Oft sogar mit Punkt in Flensburg.
Gibt es nur für Berufskraftfahrer.

Hab den Bericht auch gesehen und kannte diese Bestimmmung in der deutschen STVO.
von Hans 7151
Fr 7. Jul 2023, 08:22
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Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Maximilian hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 20:39
Alles was über 15 km/h war wurde mit Bußgeld belegt

Ab einer Überschreitung von mehr als 15Km/h gibt es Bußgeld, also kommen die erlaubten 7 Km/h und die Meßtoleranz von 3Km/h noch drauf. So kenne ich es aus dem Bußgeldkatalog.
Gilt das auch beim rechten grünen Grünpfeil?

Grüße Hans
von Anon16
Fr 7. Jul 2023, 08:43
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Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

war das nicht im Bezug ,wenn rechts ein Radweg verläuft und sich ein Fahrradfahrer darauf befindet?
gruss Armin
von Alpa
Fr 7. Jul 2023, 08:47
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Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Oha :-O

Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist
(Par 9 Abs.6 StVO)

Ich bin schon immer für befristete Fahrerlaubnisse gewesen ;-)
von AndiEh
Fr 7. Jul 2023, 08:57
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Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Wesermann hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 08:43
war das nicht im Bezug ,wenn rechts ein Radweg verläuft und sich ein Fahrradfahrer darauf befindet?
gruss Armin
KLICK

StVO
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
...
(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.


Bußgeld:
https://www.bussgeldkatalog.org/wenden- ... -abbiegen/

"Sie biegen inner­orts mit einem Kfz über 3,5 t zGG rechts ab, ohne Schritt­geschwin­digkeit einzu­halten, obwohl mit Fahrrad- oder Fuß­gänger­verkehr zu rechnen ist" 70 Euro 1 Punkt

Gruß
Andi
von Doraemon
Fr 7. Jul 2023, 09:06
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Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

AndiEh hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 08:57
(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.
Wobei ich mich Frage, warum das nur für über 3,5t gilt, ich mach das generell ob PkW oder Womo, aber Gesetze sind halt manchmal nicht unbedingt logisch.
von raidy
Fr 7. Jul 2023, 09:47
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Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Ich lenke beim Rechtsabbiegen das Lenkrad nach rechts und habe eine Schrittgeschwindigkeit von 0km/h, da ich ja auf dem Fahrersitz sitze und nicht schreite. :Ironie:
.
.
.
Meiner persönlichen Meinung nach ein wenig Ertragreiches Thema.
von Agent_no6
Fr 7. Jul 2023, 09:54
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Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Man kann auch aus jeder Vorschrift ein Fass aufmachen, ich biege so schnell oder langsam ab, wie der Verkehr es erlaubt. Wenn sich Fußgänger, Radfahrer neben mir befinden, dann dementsprechend langsam oder ich halte gar an.
Wenn keine Sau weit und breit ist, ziehe ich mit VMax um die Ecke, Vmax ist die Geschwindigkeit die die Ecke und das Mobil entspannt verträgt.
von Elgeba
Fr 7. Jul 2023, 11:08
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Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Ich bin tausende Male mit Großfahrzeugen 12 oder 18 Meter um irgendwelche Ecken gefahren,ich passe auf,dass neben mir kein Radfahrer oder Fußgänger ist und fertig.Bei den modernen Bussen ist auch eine Kamera mit optischer und akustischer Warnung an Bord,erleichtert das Abbiegen noch zusätzlich,ist aber verzichtbar,ebenso wie diese unsinnige Vorschrift,Bürokratie auf die Spitze getrieben.


Gruß Arno
von walter7149
Fr 7. Jul 2023, 12:01
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Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

§ 1 STVO - Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme ........

.....gilt für alle Verkehrsteilnehmer, und dazu zählen auch Fußgänger und Fahrradfahrer.
von rumfahrer
Fr 7. Jul 2023, 12:23
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Agent_no6 hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 09:54
...Wenn sich Fußgänger, Radfahrer neben mir befinden, dann dementsprechend langsam oder ich halte gar an...
Das sollte aber keine gutmütige Geste deinerseits sein. Es ist Pflicht. Der geradeaus Fahrende oder Gehende auf Rad/- Gehwegen hat Vorrang (solange es keine abknickende Vorfahrtsstraße ist). Aus leidlicher Erfahrung als Radpendler sehen das nicht wenige anders.

Gruß
Steffen
von Alpa
Fr 7. Jul 2023, 13:04
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Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Agent_no6 hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 09:54
Wenn keine Sau weit und breit ist, ziehe ich mit VMax um die Ecke, Vmax ist die Geschwindigkeit die die Ecke und das Mobil entspannt verträgt.
Genau deswegen hat der Gesetzgeber diese Vorschrift geschaffen. Denn als nächstes kommt: ... den habe ich gar nicht gesehen, wo kam der denn her?

Dass das Abbiegen ein Problem ist, mit dem wir nicht allein stehen, ist wohl nicht von der Hand zu weisen. Überall versucht man die Unfallgefahr dabei zu minimalisieren, mit Aufklebern an Heck und Seite bis zum Abbiegeassistenten.

Warum glauben nur immer so viele, dass Vorschriften willkürlicher Unsinn sind und sie sowieso immer alles richtig machen. Wäre das so, würde es nur des Par 1 StVO bedürfen. Die Verkehrsunfallstatistiken belegen aber leider jedes Jahr aufs Neue genau das Gegenteil.
von Anon18
Fr 7. Jul 2023, 14:44
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Agent_no6 hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 09:54
Man kann auch aus jeder Vorschrift ein Fass aufmachen, ich biege so schnell oder langsam ab, wie der Verkehr es erlaubt. Wenn sich Fußgänger, Radfahrer neben mir befinden, dann dementsprechend langsam oder ich halte gar an.
Wenn keine Sau weit und breit ist, ziehe ich mit VMax um die Ecke, Vmax ist die Geschwindigkeit die die Ecke und das Mobil entspannt verträgt.
Genau das ist der Knackpunkt der Verkehrsvorschriften / Gesetze: Haftungsausschluss bzw. den Verursacher greifbar machen.
Einfaches Beispiel in meiner Strasse.
Die Kernstrasse ist grob 130 Jahre alt und war in der Gründerzeit der Strasse eine Landwirtschaftliche Zufahrtstrasse und eine Sackgasse. Vor 35 Jahren wurde in Verlängerung ein Baugebiet erschlossen und die Strasse 40m länger. Da die Anliegergrundstücke der Altstrasse privat sind blieb die Strassenbreite des Altstrassenteils gleich: 2,85 cm. Die neuen 40m Meter wurden um 65cm breiter. Heisst: die Müllabfuh kommt grad so durch, Ausweichmöglichkeiten fast keine und wenn, dann nur über Privatgrundstücke.
Als Krönung wurde im Neubauteil der Straße ein Kindergarten gebaut. Dieser stört nicht, aber der Hol- und Bringdienst durch die Elterntaxis. Kinder ausladen und dann mit bis zu 70 Km/h durch die schmale Straße. Der Anlieger, die Katze oder der Hund der zur falschen Zeit die Strasse betritt ist im Wortsinn auf der Verliererstrasse. Jahrelange Gespräche mit der Gemeindeverwaltung fruchteten bezüglich der Verkehrsituation und der gefahrenen Geschwindigkeiten nicht. Nach einem schriftlichen Hinweis an die Gemeindeverwaltung dass sie hiermit über die Verkehrssituation aufgeklärt sind und im Schadensfall die Haftung an die Gemeinde übergeht dauerte es keine 3 Monate und aus der Strasse die vorher in einer 30er Zone war wurde eine Spielstraße. An den gefahrenen Geschwindigkeiten änderte sich zwar wenig, aber die Gemeinde ist aus der Haftung.
So ist es auch bei der Aufstellung von Verkehrszeichen oder dem Erlassen von Gesetzen. Wenn sich nicht daran gehalten wird ist der Gesetzgeber oder die zuständige Verwaltung raus und der Verursacher haftbar.

Viele Grüße
Willi
von Hans 7151
Fr 7. Jul 2023, 18:25
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Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

AndiEh hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 08:57
ohne Schritt­geschwin­digkeit einzu­halten,
Bei welcher Geschwindigkeit ist die Schrittgeschwindigkeit nicht mehr eingehalten würde mich interessieren.
Und wer legt das dann fest, der Polizist der Richter der darauf hin angerufen wird oder....
von AndiEh
Fr 7. Jul 2023, 19:12
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Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Hans 7151 hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 18:25
Bei welcher Geschwindigkeit ist die Schrittgeschwindigkeit nicht mehr eingehalten würde mich interessieren.
Und wer legt das dann fest, der Polizist der Richter der darauf hin angerufen wird oder....
erster Link bei der google Suche nach "Schrittgeschwindigkeit Definition" KLiCK


Gruß
Andi
von Alpa
Fr 7. Jul 2023, 19:31
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Thema: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

Hans 7151 hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 18:25
Und wer legt das dann fest, der Polizist der Richter der darauf hin angerufen wird oder....
Das ist ja nun wirklich keine ernstzunehmende Frage mehr. Dass Gerichte Gesetze interpretieren und letztinstanzliche Rechtsprechung Bindungswirkung hat, ist ja nun wirklich nichts Neues.

Wie das im Zweifelsfall ausgeht, kann ich dir aber auch gerne im Detail erklären. Wenn du einen Fahrradfahrer oder Fußgänger beim Rechtsabbiegen umgefahren hast und er an seinen Verletzungen, verursacht durch dein schweres Fahrzeug, verstorben ist, werden sich Gutachter sehr detailliert mit deinem Fall beschäftigen. Wenn dann deine Geschwindigkeit nicht deutlich unter 20 km/h gelegen hat - und das kriegen die raus, das kann ich Dir versichern - ist dir mindestens eine Teilschuld an dem Unfall bewiesen und du wirst wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, verlierst auf sehr lange Zeit deine Fahrerlaubnisse und zahlst bis an dein Lebensende Schadenersatz an die Hinterbliebenen. Einen entspannten Schlaf wirst du auch viele lange Jahre nicht mehr finden können und ein Therapeut wird dein bester Freund. Auch das kann ich Dir aus 40jähriger Berufserfahrung versichern.

Muss man darüber wirklich diskutieren? Fahr einfach so langsam wie möglich, wenn dir die Geschwindigkeitseinschätzung so schwer fällt. Dann bist du immer auf der sicheren Seite.

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