Stimmt, hast Recht.
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Trotzdem finde ich schon wieder einen Thread zum Thema überflüssig.
Aber Andi wird es bestimmt richten, wenn er Zeit hat.
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Suchanfrage: +Rechtsabbiegen
Stimmt, hast Recht.
Warum überrascht?Maximilian hat geschrieben:. . . Was mich überrascht hat war, dass die Bußen hierfür ganz schön happig waren. Oft sogar mit Punkt in Flensburg.
Gibt es nur für Berufskraftfahrer.
Maximilian hat geschrieben: ↑Do 6. Jul 2023, 20:39Alles was über 15 km/h war wurde mit Bußgeld belegt
KLICK
Wobei ich mich Frage, warum das nur für über 3,5t gilt, ich mach das generell ob PkW oder Womo, aber Gesetze sind halt manchmal nicht unbedingt logisch.AndiEh hat geschrieben: ↑Fr 7. Jul 2023, 08:57(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.
Das sollte aber keine gutmütige Geste deinerseits sein. Es ist Pflicht. Der geradeaus Fahrende oder Gehende auf Rad/- Gehwegen hat Vorrang (solange es keine abknickende Vorfahrtsstraße ist). Aus leidlicher Erfahrung als Radpendler sehen das nicht wenige anders.
Genau deswegen hat der Gesetzgeber diese Vorschrift geschaffen. Denn als nächstes kommt: ... den habe ich gar nicht gesehen, wo kam der denn her?
Genau das ist der Knackpunkt der Verkehrsvorschriften / Gesetze: Haftungsausschluss bzw. den Verursacher greifbar machen.Agent_no6 hat geschrieben: ↑Fr 7. Jul 2023, 09:54Man kann auch aus jeder Vorschrift ein Fass aufmachen, ich biege so schnell oder langsam ab, wie der Verkehr es erlaubt. Wenn sich Fußgänger, Radfahrer neben mir befinden, dann dementsprechend langsam oder ich halte gar an.
Wenn keine Sau weit und breit ist, ziehe ich mit VMax um die Ecke, Vmax ist die Geschwindigkeit die die Ecke und das Mobil entspannt verträgt.
Das ist ja nun wirklich keine ernstzunehmende Frage mehr. Dass Gerichte Gesetze interpretieren und letztinstanzliche Rechtsprechung Bindungswirkung hat, ist ja nun wirklich nichts Neues.