Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

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ivalo
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Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#1

Beitrag von ivalo »

Guten Tag

Ich frage für einen Bekannten aus dem früheren PM Forum, der hier im Hintergrund als stiller Leser dabei ist.

Früher gab es einige Reisemobilisten, welche im Süden überwintert haben und für Monate dort geblieben sind.

Kann jemand aus seinen Erfahrungen berichten, wie er das Problem des in dieser Zeit fälligen TÜV gelöst hat?
Ist es möglich den Termin beispielsweise per E-Mail bei den Behörden zu verschieben?

In der CH kann der Termin bis höchstens 90 Tage ab dem Versanddatum des Aufgebots verschoben werden.
Falls das Fahrzeug nicht vorgeführt wird, werden die vollen Kosten verrechnet.

Besten Dank.

Gruss Urs
Adler fliegen alleine, Schafe gehen in Herden. Alte Adler fliegen langsam, aber sie sehen mehr.
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Heribert
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#2

Beitrag von Heribert »

Der TÜF gilt nur für Deutschland. Bei der geplanten Einreise einen Termin vorweisen und dann den TÜF nachholen. Einen Nachweis haben, daß Du Dich in dieser Zeit im Ausland aufgehalten hast.
Heribert
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Anon22
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#3

Beitrag von Anon22 »

Zitat Allianz:

Wenn Sie mit einem Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen ist, eine längere Urlaubsreise planen oder für längere Zeit ins Ausland gehen, sollten Sie darauf achten, dass Ihr TÜV bis zur Rückkehr nach Hause gültig ist, um sich unnötigen Ärger zu ersparen. Es wird zwar nicht gefordert, dass Ihr Auto extra für die turnusmäßige Untersuchung nach Deutschland gebracht wird. Schließlich handelt es sich bei TÜV-Plaketten um eine nationale Bestimmung im Geltungsbereich der StVZO. Dennoch kommt es gerade in osteuropäischen Ländern wie Polen, Tschechien oder Ungarn immer wieder vor, dass Polizisten hohe Bußgelder verhängen oder sogar das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen. Auch wenn die Polizisten dabei unzulässig handeln – Sie haben erst einmal ein Problem und den nachfolgenden Aufwand zur Klärung. Am besten Sie ersparen sich diese Situation und lassen die anstehende Hauptuntersuchung noch vor der Abreise durchführen. Sollten Sie mit fälliger Hauptuntersuchung nach Deutschland zurückkommen, gibt es keine Übergangsfristen. Dann heißt es: ab zum TÜV.

Zitat Ende.
https://www.allianz-autowelt.de/tuev/ue ... n/#ausland

Genau so würde ich das machen.
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Travelboy
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#4

Beitrag von Travelboy »

Und was sagt die Versicherung im Falle eines Falles wenn das Fahrzeug im Ausland ohne TÜV einen Unfall hat?
Rechtliche ist das Fahrzeug ohne TÜV ja nicht mehr für den Strassenverkehr zugelassen.

Bekannte von mir sind mit ihrem Motorschiff 8 Jahre durch F gefahren und hatten an Bord einen Roller, der mußte dann alle 2 J nach D zum TÜV überführt werden sonst währe er nicht mehr zugelassen und versichert.
Schöne Grüße
Volker
Anon22
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#5

Beitrag von Anon22 »

Ich wusste das noch grob. HAbe aber trotzdem gegockelt.

5 Monate Tüv abgelaufen und dann einen Unfall. Sorry, ich habe 8 Monate am Stand gelegen. Ein wenig zu einfach denke ich.

Mann kann sich in dem Land eine Bescheinigung holen. Quasi den Tüv im Ausland machen lassen. Dass das Mobil technisch ok ist.
Man kann darüber sehr viel lesen. Sollte nur auf das aktuelle zeitnahe Datum achten.

Mir wäre das alles nichts. Ich würde die HU in D frisch machen lassen. Dann habe ich 12 plus 3 Monate oder 24 Monate plus 3 Monate Zeit.
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heinz1
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#6

Beitrag von heinz1 »

Um welches Ausland geht es denn überhaupt? Geht es um das Ausland, in dem die Grüne Karte gilt? Nur da gilt auch die normale deutsche KFZ - Haftpflichtversicherung.

Wenn ICH einen Auslandsaufenthalt planen würde, der über den Termin der nächsten HU bei TÜV, DEKRA etc. hinaus ginge, würde ich einfach vorher die HU machen lassen. Danach hätten ich und de Bulli dann zwei Jahre Ruhe.
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#7

Beitrag von Agent_no6 »

Versicherungsschutz erlischt nicht ohne aktuelle HU.
Und wenn du 2 Jahre um die Welt gereist bist, ist das auch egal. Das Auto muß verkehrssicher sein, der HU- Stempel juckt nicht. Der kann auch ganz frisch sein, das entbindet einen nicht ein verkehrssicheres Fahrzeug zu führen.
Also Ball flach halten.
Einfach einen Termin ausmachen, am besten vor der Einreise nach D. Und vielleicht noch besser schon in Grenznähe. Dann ist alles halb so wild. Natürlich gibt's auch Paragraphenreiter, die dich ggfs. zum Bußgeld verknacken, weiß nicht wie du rechtlich gestellt bist. Müsste ein Anwalt klären können. Du kannst dein Womo ja nicht mal eben für den TÜV einfliegen oder in eine Deutsche Botschaft zum TÜV.
Also es wird nicht so heiß gegessen wie gekocht.
Würde mir da Null Gedanken machen.
Man kann ja nicht immer von vornherein wissen, wie lange der Auslandsaufenthalt dauert.
Viele Grüße
Dietmar
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#8

Beitrag von Agent_no6 »

Frank1965 hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 16:17
Dann habe ich 12 plus 3 Monate oder 24 Monate plus 3 Monate Zeit.
3 Monate ist nicht richtig. Es gibt keine Überziehungsfrist.
Nur bis zu einschließlich 2 Monaten kostet es kein Bußgeld, danach ist es gestaffelt, ggfs. mit Punkten in Flensburg.
Viele Grüße
Dietmar
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heinz1
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#9

Beitrag von heinz1 »

Als Langzeit- und Fernreisender würde ich Rat bei der Allrad-LKW-Gemeinschaft suchen. Da sind die Profis ;-)

https://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/ ... 8e3116d613
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#10

Beitrag von jagstcamp-widdern »

2 monate überziehung sind buszgeldfrei.
wenn du länger überziehst, steigt die prüfgebühr, aber es wird nicht zurückgeklebt.
So weit, so gut!

Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal :!:
https://www.jagstcamp-widdern.de
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#11

Beitrag von Anon22 »

Agent_no6 hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 16:41

Man kann ja nicht immer von vornherein wissen, wie lange der Auslandsaufenthalt dauert.
Da liegst du völlig falsch.
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#12

Beitrag von Agent_no6 »

Frank1965 hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 17:22
Agent_no6 hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 16:41

Man kann ja nicht immer von vornherein wissen, wie lange der Auslandsaufenthalt dauert.
Da liegst du völlig falsch.
Zum Glück liegst du richtig. :roll:
Viele Grüße
Dietmar
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heinz1
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#13

Beitrag von heinz1 »

Agent_no6 hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 16:41
Versicherungsschutz erlischt nicht ohne aktuelle HU.
Aber wie Versicherungen nun mal sind. Sie werden nach der Schadensregulierung schauen, ob sie sich bei ihrem Versicherungsnehmer nicht was zurück holen können. Und wenn das Auto keine aktuelle HU / TÜV mehr hat und ein Zusammenhang zum Schaden hergestellt werden kann (grobe Fahrlässigkeit), dann wird die Versicherung sehen, was sich machen lässt.
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#14

Beitrag von Agent_no6 »

heinz1 hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 10:36
Agent_no6 hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 16:41
Versicherungsschutz erlischt nicht ohne aktuelle HU.
Aber wie Versicherungen nun mal sind. Sie werden nach der Schadensregulierung schauen, ob sie sich bei ihrem Versicherungsnehmer nicht was zurück holen können. Und wenn das Auto keine aktuelle HU / TÜV mehr hat und ein Zusammenhang zum Schaden hergestellt werden kann (grobe Fahrlässigkeit), dann wird die Versicherung sehen, was sich machen lässt.
Wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist, sehe ich darin überhaupt kein Problem.
Nicht immer alle möglichen Horrorszenarien aus der Schublade kramen. Von wegen BE erlischt wenn ein Bremslicht nicht leuchtet etc
Noch dazu, wenn die Versicherung das Fahrzeug als verkehrsunsicher einstuft, nützt dir auch ein aktueller TÜV Stempel nix. DU allein bist verantwortlich für deine Kiste, abgelaufene HU hin, TÜV Stempel her.
Also Kirche im Dorf lassen.
Viele Grüße
Dietmar
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heinz1
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#15

Beitrag von heinz1 »

Agent_no6 hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 11:16

Also Kirche im Dorf lassen.
Zum Glück geht es hier nicht um Glaubensfragen. Und kein Mensch will den Teufel an die Wand malen.
Aber wenn der Fahrzeughalter den TÜV - Termin hat verstreichen lassen, rufen die Anwälte der Versicherung im Schadensfall "HURRA !!" .
Wie das dann irgendwann vor Gericht ausgeht, steht auf einem anderen Blatt.
Aber bis dahin sind viele Kosten entstanden und viele Nerven kaputt und verloren.

Darum mein Rat: Wenn Du eine lange Auslandsreise planst, lass die HU vorher machen, und Ruhe ist.
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#16

Beitrag von Anon22 »

Lass ihn. Der wartet nur darauf in die andere Richtung zu schießen. Der ADAC ist auch schwammig mit seinen Aussagen.

Muss jeder selbst entscheiden wie er das händelt. Wie Jemand sich in der Lage sieht, ein 5 Monate Hu überzogenes Mobil auf seine Verkehrstüchtigkeit zu überprüfen. Das dann vor einem Gericht gegen Gutachter in jahrelangen Prozessen zu untermauern.
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#17

Beitrag von Agent_no6 »

heinz1 hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 12:37
Agent_no6 hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 11:16

Also Kirche im Dorf lassen.
Zum Glück geht es hier nicht um Glaubensfragen. Und kein Mensch will den Teufel an die Wand malen.
Aber wenn der Fahrzeughalter den TÜV - Termin hat verstreichen lassen, rufen die Anwälte der Versicherung im Schadensfall "HURRA !!" .
Sowas von an den Haaren herbeigezogen. Wo hast denn du sowas her?
Wenn das Fahrzeug vor dem Unfall verkehrssicher war, ruft da kein Mensch und auch keine Versicherung Hurra. Die Versicherung wird sich hüten auch nur einen weiteren € (Tausende) in Gutachter zu stecken wenn das aussichtslos ist. Und wenn auch nur der Funken einer Hoffnung besteht, daß das Fahrzeug tatsächlich verkehrsunsicher war, dann wird sie versuchen bei dir Regress zu nehmen, ob mit oder ohne TÜV, das hatte ich oben geschrieben. Da kannste 15 gültige Stempel drauf haben. Das juckt keinen.
Jetzt schüre hier keine Angst bei anderen, selbst wenn DU die H.. voll hast. Muß ich jetzt mal so sagen.
Viele Grüße
Dietmar
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heinz1
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#18

Beitrag von heinz1 »

Agent_no6 hat geschrieben: Mo 12. Apr 2021, 12:46
[. Muß ich jetzt mal so sagen.
Ja gut, das scheint ein Zwang zu sein.
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Hans 7151
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#19

Beitrag von Hans 7151 »

Darum mein Rat: Wenn Du eine lange Auslandsreise planst, lass die HU vorher machen, und Ruhe ist.
[/quote]

So hab ich es auch gemacht als ich eine Sizilienreise antrat. Da wäre die Prüfung genau in den Reisezeitraum gefallen. Der TÜV Prüfer meinte zwar das gehe der Ausländischen Polizei nichts an. Aber was ist wenn sich einer dran stört, dann fangst mit den zum Diskutieren an. Nein das brauch ich nicht wegen ein paar € Prüfgebühren.
Aber was ist wenn die Karre mehrere Jahre im Ausland ist und man kommt zurück und bekommt ein Bußgeld und Punkte.
Vielleicht meldet sich dazu Ebi oder Mark, die haben da vielleicht mehr Erfahrung.

Grüße Hans
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ivalo
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Re: Fälliger TÜV bei längerem Aufenthalt im Ausland

#20

Beitrag von ivalo »

Travelboy hat geschrieben: So 11. Apr 2021, 15:45
Und was sagt die Versicherung im Falle eines Falles wenn das Fahrzeug im Ausland ohne TÜV einen Unfall hat?
Rechtlich ist das Fahrzeug ohne TÜV ja nicht mehr für den Strassenverkehr zugelassen.
Guten Morgen

Verlust des Versicherungsschutzes ist ein nicht ausrottbares Ammenmärchen. *STOP*

Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung deckt Fremdschäden.
Da besteht immer Leistungspflicht gegenüber dem Geschädigten.
Sie kann bei grobfahrlässigem Verschulden Regress auf den Verursacher nehmen und ihn am Schaden beteiligen.

Selbst Fremdschäden, die durch unversicherte Fahrzeuge oder solche ohne Kontrollschild verursacht werden,
sind in der CH durch eine staatliche Versicherung gedeckt.

Die freiwillige Kaskoversicherung deckt Eigenschäden.
Bei grobfahrlässigem Verschulden kann die Leistung eingeschränkt werden.
Eine vollständige Leistungsverweigerung ist nicht möglich, denn es wurden für den Schadenfall Prämien bezahlt.

Gruss Urs
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