Seite 3 von 22

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Fr 8. Jan 2021, 13:36
von Alfred
Hier die Meldung in Deutsch:

https://trans.info/de/frankreich-neue-p ... gen-211630

Die Frage ist ob es so wie in Deutschland " schwere PKW" Klasse M1 gibt oder ob mit "Lastkraftwagen" vehicles lourdes auch Wohnmobile gemeint sind. Das verstehe ich nicht, meine frankophile Tochter versucht es rauszubekommen.

Ich gehe erst mal davon aus, dass
Klasse N2
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.
Klasse N3
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.

Gemeint sind.

Um die Zuordnung einer französischen Vorschrift zu einem Gesetz vornehmen zu können, muss zunächst ein Fahrzeug in Frankreich einer jeweiligen Fahrzeugtype zugeordnet werden. Die Fahrzeuge lassen sich wie folgt in die 3 Typen-Gruppen L, M, N unterteilen:

Ein PKW zählt zum Typ M1: Transport von Personen bis 8 Sitzplätze (plus Fahrersitz) Gesamtgewicht bis 3,5 t
Ein Bus zählt zum Typ M2 oder M3: Transport von Personen ab 8 Sitzplätzen (plus Fahrersitz), ab 3,5 t bis 5 t entspricht M2. Der Transport von Personen ab 8 Sitzplätzen (plus Fahrersitz), ab 5 t entspricht M3
Ein Nutzfahrzeug zählt zum Typ N1: Transport von Waren, Gesamtgewicht bis 3,5 t
Ein LKW zählt zum Typ N2 oder N3: Transport von Waren, Gesamtgewicht ab 3,5 t bis 12 t entspricht N2. Der Transport von Waren, Gesamtgewicht ab 12 t entspricht N3
Motoräder, Mofas, Dreiräder und 4-rädrige Leichtfahrzeuge bis 400kg zählen zu den Fahrzeugtypen L1-L7

Alle Fahrzeugtypen finden sich detailliert im Décret 2016-697 vom 27.05.2016, Code de la Route - Article R311-1.

Grüße, Alf

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Fr 8. Jan 2021, 13:43
von rhino65
Salut
Sicherlich eine gute Sache für die Sicherheit. Mein Wohnmobil 6.99 Meter lang, aufgelastet auf 3.9 T und ohne toten Winkel müsste nun mit einem solchen Kleber versehen werden. D.h. auch wenn ich auf der Autobahn nun die Geschwindigkeit für über 3.5 T überschreite, zeige ich der staatlichen Rennleitung in ganz Europa, dass mein WoMo aufgelastet ist - will ich das?
Gruss Martin
PS: In Frankreich gibt es immer wieder solche Dinge (z.B. die Umweltplakette die kein Franzose beachtet oder das Mitführen von Alkotests)

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Fr 8. Jan 2021, 14:15
von Austragler
Also, wenn ich nach Frankreich fahre klebe ich halt so ein Dingens drauf und schon ist Ruhe, oder ?
Ich muß noch den Aufkleber "Promobil Forum-ich bin dabei" abkratzen, jetzt ist es mir dafür aber zu kalt.

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Fr 8. Jan 2021, 14:21
von rumfahrer
Austragler hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 11:12
Die Idee mit diesem Aufkleber ist an sich nicht schlecht.
Aaaaber:
Radfahrer und Fußgänger werden den genau so ignorieren wie sie rote Ampeln und andere Verhaltensmaßregeln nicht beachten.
Franz, obwohl mich die Klebevorschrift nicht betrifft (<3,5t), muss ich hier doch mal solchen Pauschalmeinungen widersprechen. Auf meiner täglichen Radlfahrt in die Arbeit sehe ich bestimmt mehr PKW-Fahrer, die die Regeln missachten als böse Radlrambos. Zuparken von Radwegen, Rechtsabbiegen ohne Rücksicht, bei Dunkelrot noch über den Fußgänger-/Radüberweg, Vorfahrt für Radfahrer gibts nicht, von 1,5m Abstand beim Überholen will ich gar nicht erst anfangen...
Ich glaube nicht dass es viele Radler (und Fußgänger) gibt, die wissentlich und aus Spaß die Knochen hinhalten. Ohne defensive und vorrausschauende Fahrweise beim Radfahren würde ich hier sicher schon lange nicht mehr mitschreiben. Und denkt dran - es gibt auch radfahrende Kinder und Ältere, die komplexe Situationen nicht überblicken bzw. schnell darauf reagieren können.
Gab es nicht eine neue Vorschrift hierzulande, dass >3,5t-Fahrzeuge vor dem Rechtsabbiegen stoppen müssen? Nicht dass ich davon schon mal was gemerkt hätte...

Grüße
Steffen

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Fr 8. Jan 2021, 14:23
von Austragler
Du hast ja vollkommen recht.
Ich hätte vor "Radfahrer und Fußgänger" das Wort "manche" setzen müssen.

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Fr 8. Jan 2021, 14:34
von <Anon1>
rumfahrer hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 14:21
Gab es nicht eine neue Vorschrift hierzulande, dass >3,5t-Fahrzeuge vor dem Rechtsabbiegen stoppen müssen? Nicht dass ich davon schon mal was gemerkt hätte...

Grüße
Steffen
OT, ADAC: Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen künftig auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren.

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Fr 8. Jan 2021, 14:37
von Alfred
MobilLoewe hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 14:34
OT, ADAC: Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen künftig auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren.
Ja, ist off topic. Da hast du aber was brutal falsch verstanden.

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Fr 8. Jan 2021, 14:50
von akany
Der Text ist am 5.1. raus:

https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/ ... 0042865682

...aber die französische Fachpresse kolportiert auch nur. Denn nix Genaues steht noch immer nicht drin. Und so wird angenommen, dass es angewandt werden muss...

https://www.lemondeducampingcar.fr/cour ... rts/189428

https://www.camping-car.com/nos-actus/2 ... bligatoire

https://ffcc.fr/actualite/nos-camping-c ... les-morts/

https://ffcc.fr/actualite/signalisation ... 35-tonnes/



Mal sehen, ob die FFCC (die französische CampingCar Vereinigung) noch was unternimmt: "...La FFCC a saisi Madame la Déléguée à la sécurité routière pour que les campings cars poids lourds soient ajoutés à la liste des véhicules exonérés de l’obligation de porter la signalisation avertissant de la présence d’un angle mort, objet du décret . Les camping-cars sont des véhicules de transports de personnes. Cette nouvelle réglementation les concerne..."

Aber mal klar: wer geht schon hin und sagt was gegen Sicherheitsmassnahmen, und seien sie noch so quer?

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Fr 8. Jan 2021, 15:35
von Schröder
toter winkel.jpg

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Fr 8. Jan 2021, 15:59
von Nikolena
Alfred hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 14:37
MobilLoewe hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 14:34
OT, ADAC: Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen künftig auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren.
Ja, ist off topic. Da hast du aber was brutal falsch verstanden.
Nö. Passt flankierend genau hier rein.

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Fr 8. Jan 2021, 17:41
von Hans 7151
rumfahrer hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 14:21

Gab es nicht eine neue Vorschrift hierzulande, dass >3,5t-Fahrzeuge vor dem Rechtsabbiegen stoppen müssen? Nicht dass ich davon schon mal was gemerkt hätte...

Grüße
Steffen
Davon ist mir nichts bekannt, ich weiß nur was von nicht schneller als 7 Km/h.

Grüße Hans

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Fr 8. Jan 2021, 17:56
von LT35
Moin

OT Abbiegen mit Kfz über 3.5t zGM in D:

§ 9 Absatz 6 StVO:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html



Mit freundlichen Grüßen
K.R.

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Fr 8. Jan 2021, 17:59
von Alfred
So ist es richtig:

Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Di 19. Jan 2021, 08:06
von Alfred
Der ADAC hat seine Webseite aktualisiert:

https://www.adac.de/news/wohnmobil-frankreich/

Grüße, Alf

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Di 19. Jan 2021, 08:49
von Hans 7151
Was ist wenn ich einen Anhänger dran habe,ist das Schild dann auch auf den Anhänger anzubringen? Was ist wenn ich nur auf der Autobahn unterwegs bin?

Grüße Hans

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Di 19. Jan 2021, 12:01
von <Anon4>
Nee, der Anhänger braucht kein eigenes Schild und auf Autobahnen ist die "Beschilderung" nicht vorgeschrieben, sondern nur im städtischen Bereich (dem man aber z.B. auf vielen Landstrasse kaum entgehen kann).

Tom

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Di 19. Jan 2021, 15:55
von HannesNRW
Es gibt von Camperklatsch ein schönes YT Video, wo sie versucht haben diese 3 Schilder gemäß den Vorschriften anzubringen.
Bleibt auch noch die Frage, wo bringe ich das hintere Schild an, wenn hinten ein Fahrradträger angebracht ist.

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Di 19. Jan 2021, 20:46
von Hans 7151
HannesNRW hat geschrieben: Di 19. Jan 2021, 15:55
wo bringe ich das hintere Schild an, wenn hinten ein Fahrradträger angebracht ist.
Das wäre ja noch die einfachere Lösung. Man könnte sich ein abnehmbares Schild bauen. Für mich haben die einen Vogel, vermutlich ziehn dann andere Länder mit ihren eigenen Vorstellungen nach, natürlich in der eigenen Landessprache. Sieht man ja bei der Warntafel Italien/Spanien, für einen Laien kaum merklich.

Grüße Hans

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Di 19. Jan 2021, 20:57
von AndiEh
Na ja, ist halt so.

Viel interessanter: An der Vorderfront vom Ducato kann man doch Magnetschilder anbringen. Nur hinten muß man sich etwas anderes einfallen lassen, das dürfte Alu (oder wahlweise GFK) sein.

Sehe ich das richtig?

Gruß
Andi

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Di 19. Jan 2021, 21:07
von <Anon1>
Sehe ich auch so. Gibt es denn Magnetschilder? (die haften auch auf einem Sprinter *JOKINGLY*) Hinten könnte man den Aufkleber einlaminieren und mit doppelseitigen Klebeband befestigen.