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Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Fr 22. Jan 2021, 11:15
von oldi45
Habe hier in Spanien auf dem SP 3 solche Schilder a 2€ gekauft. Die klebe ich dann in Frankreich mit Panzerband an, wenn ich sie bei anderen Fahrzeugen auch sehe.
Gruß Hajo

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 12:08
von WuG
Seewolfpk hat geschrieben: Mi 20. Jan 2021, 18:04
Fazit: Manchmal ist es besser zu schweigen, als zu belehren. ............
Wie wahr *2THUMBS UP*

Fällt halt hier manchem "Senfhersteller" schwer ............. müssen halt überall ihren unbedeutenden Senf hinzugeben *SCRATCH*
Kann ja - Stand jetzt - nicht anders sein ...............
............ 888 Beiträge bei 54 Tagen Forumszugehörigkeit = 16,4 Beiträge/Tag ---> Da muss ja, schon zeitlich gesehen, reichlich Senf drunter sein.
*HI*


Heribert hat geschrieben: Mi 20. Jan 2021, 17:58
17x28cm.....hat mir keine Mühe gemacht und der Fragesteller ist zufrieden.
Danke Dir "recht sakrisch" ;-)

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 14:18
von Anon7
schaut mal hier, da ist von einem Woohnmobisten-Youtuber dargestellt, wie groß die Dinger tatsächlich sind und wie er sie an seinem Mobil befestigt (hat ).


Also, aus meiner Sicht sieht das schon ziemlich bescheuert aus. Vor Allem, der Radfahrer sieht das Schild erst, wenn er im "toten Winkel" steht. Ob da Alle richtig gedacht haben?

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 16:16
von k28
Schön ist wirklich was anderes...aber damit könnte ich leben.

Die Problematik der Größe ensteht bei allen mit Originalfahrerhaus (zumindest Fiat).
Wohin mit den Schildern?
Sie sind zu groß für vorne (nur Magnetschilder o.ä., damit man sie wieder entfernen kann), hinten müsste ich das Schild dann wirklich kleben (Alu, GFK)...

Ich hoffe, das es hierfür noch eine vernünftige Lösung geben wird (z.B. für sämtl. Womos annullieren oder zumindest kleinere Formate).
Jedenfalls werde ich wegen den Schildern nicht auf Frankreich verzichten! Dafür hat das Land einfach zuviel zu bieten.

Also harren wir der Dinge, die da kommen werden. Wie auch immer :roll:

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 17:25
von <Anon4>
rundefan hat geschrieben: Sa 23. Jan 2021, 14:18
Also, aus meiner Sicht sieht das schon ziemlich bescheuert aus. Vor Allem, der Radfahrer sieht das Schild erst, wenn er im "toten Winkel" steht. Ob da Alle richtig gedacht haben?
Ich denke schon, denn das ist ja genau die Absicht, die man mit einem Schild an der Seite verfolgt. Wenn z.b ein Radfahrer das Schild am Heck "übersehen" hat und sich ggf. bei einer Ampel neben das Fahrzeug gestellt hat, wird er dann an der Seite genau an dem Ort noch einmal gewarnt, an dem ihn der Fahrer des LKW/Bus/Wohnmobil durch den toten Winkel nicht sehen kann.

Tom

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 17:33
von akany
Wie man in Frankreich so schön sagt: "il est urgent d'attendre"... es muss dringend abgewartet werden.

Die FFCC ist in Diskussion. Vielleicht erweist sich das ja als Luftnummer. Den vorrauseilenden Gehorsam eines HC in allen Ehren, aber auch er weiss es nicht besser, es sei denn er hat die letzten Gimmiks der vorbeiziehenden Gouvernements auch an Bord... und die wären noch aktuell gefordert.

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 17:49
von Hans 7151
Warum soll der Radfahrer dahin schauen? Er hat doch Vorfahrt!

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 17:51
von Anon7
@nicehome
Hallo Tom,
genau da sehe ich das Problem! Nämlich, dass dem Radfahrer oder auch Fußgänger letztlich die Schuld treffen könnte, weil er/sie nicht berücksichtigt hat, dass der Fahrzeugführer ihn ja gar nicht sehen kann. Und, wenn der Radfahrer/Fußgänger geradeaus fahren/ gehen möchte und eigentlich "Vorfahrt" hätte, muss er warten, weil er das "Totwinkel-Schild " an der Beifahrertür ja sieht?

Ob der Fahrzeugführer aber überhaupt im Spiegel den nachfolgenden Verkehr und Fußgänger beobachtet hat, vllt. erst im Fahrzeugstillstand den Blinker zum Abbiegen setzte... Ohne als Fahrer also Jemanden zu sehen, setzt der Fahrer sein Fahrzeug in Bewegung, denn da ist ja Niemand. Der umgefahrene Radler/Fußgänger ist also selbst Schuld, weil er dem Warnhinweis nicht folgte?
Kann doch wohl nicht ernsthaft so gemeint sein, ist zumindest meine Ansicht. Wer da noch argumentiert, die betroffenen KFZ hätten es bestimmt eiliger als die anderen Verkehrsteilnehmer, sieht den Strassenverkehr mit falschen Augen. Für mich ist die Verkehrsregel der Niederlande nahezu perfekt, denn dort hat generell der jeweils schwächere Verkehrsteilnehmer Vorfahrt.
Also Fußgänger vor Fahrrad und allen Anderen, Fahrrad vor Motorrad, PKW, LKW und Bus.
Wenn man für Sicherheit von Radfahrern sorgen will, sollte an Ampelkreuzungen vor den Fahrzeugen eine Fahrradbox auf den Asphalt gemalt werden ( so, wie häufig an Kreuzungen in NL). Das würde mehr Sicherheit bringen.

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 18:09
von akany
Hans 7151 hat geschrieben: Sa 23. Jan 2021, 17:49
Warum soll der Radfahrer dahin schauen? Er hat doch Vorfahrt!

Naja... :roll: ich bin ja auch der Meinung dass die Schilder Schwachsinn sind, aber "Warum sollte ich dahin schauen? Ich hatte doch Vorfahrt!" macht sich auch nicht so klasse auf einem Grabstein... *SCRATCH*

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 18:13
von akany
rundefan hat geschrieben: Sa 23. Jan 2021, 17:51
... Der umgefahrene Radler/Fußgänger ist also selbst Schuld, weil er dem Warnhinweis nicht folgte?
Kann doch wohl nicht ernsthaft so gemeint sein, ist zumindest meine Ansicht. ...
Richtig, volle Zustimmung. Aber tot nutzt Recht nix mehr.
Und ich war unter den Ersten die geschrieben haben, dass wer einen LKW/Bus nicht sieht, auch sicherlich das Schildchen nicht sieht.

Es ist wie so oft, dass irgendein dumpfer Aktionismus die völlige Ahnungs- und Planlosigkeit übertünchen soll und vor Regessverfahren schützen. Stichwort keine Tiere in der Mikrowelle trocknen...

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 18:53
von womocamper
Hans 7151 hat geschrieben: Sa 23. Jan 2021, 17:49
Warum soll der Radfahrer dahin schauen? Er hat doch Vorfahrt!
Mit den Schild darfst Du den dann aber umfahren *CRAZY* *THUMBS UP*

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 20:14
von arco1111
Nachdem auch ausländische Kennzeichnungen erlaubt sein sollen, hab ich mir bei der "Aktion Kinder-Unfallhilfe e.V." die deutschen Schilder bestellt.
Die Kantenlänge des gleichschenkligen Dreiecks beträgt 23 cm, somit sollte auch am Ducato ein Platz gefunden werden.


Bild

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 20:28
von k28
Hallo Uwe,

gute Idee!
Bleibt nur die Frage, wie die franz. Behörden die Idee finden....

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Sa 23. Jan 2021, 20:48
von Hans 7151
So wie ich die Infos verstehe muß es genau die Warntafel sein wie oben schon beschrieben und zwar eben in französisch und die Größe 23x17cm. Nur dieses Jahr gibt es noch Nachsicht wenn ein anders sprachiger Aufkleber drauf ist.

Grüße Hans

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: So 24. Jan 2021, 07:30
von Guenni2
https://www.service-public.fr/particuli ... tes/A14499



Hier mal ein Link von einer offiziellen französischen Seite. Habe nicht den kompletten Fred gelesen. Wenn doppelt, dann Sorry! :-$

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: So 24. Jan 2021, 09:38
von Nikolena
Das Schild soll DEM RAFDAHRER deutlich machen, dass ER möglicherweise nicht gesehen werden KANN. Deshalb soll ER sich so neben dem LKW/Womo plazieren, damit das gewährleistet ist. Vielen Radfahrern ist das gar nicht bewusst.

Wer Vorfahrt hat ist dabei erstmal egal, ich als Womofahrer bin doch froh zu erkennen, dass da überhaupt jemand neben mir steht, den ich bei meinen bevorstehenden Manövern berücksichtigen sollte.

Im Übrigen ist das nur die abgeschwächte Variante der kommenden Allgemeinpflicht für Fahrzeuge >7,5 t dernach ab 2024 alle NeuFahrzeuge mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sein müssen. Eine Nachrüstpflicht gibts leider nicht. In wie weit leichtere Fahrzeuge betroffen sind, bzw. ab wann, weiss ich nicht. Dadurch wird die optische Information direkt dem Fahrer zugänglich gemacht, mit dem Aufkleber bleibt ja immer noch das Risko wenn der Radfahrer ihn ignoriert, nicht kapiert oder wahrnimmt. Dennoch eine gute Sache.

Die Abbiegeassisten können schon jetzt freiwillig in verschiedenen optischen und akustischen Ausbaustufen nachgerüstet werden. Haben wir bereits 2019 unverzüglich und aus Überzeugung getan. Wurde sogar ein wenig gefördert. Werkseitig bieten das diverse LKWhersteller als Option an. Für uns eine persönliche Pflichtoption.

Bei Womos MIT aktivem Beifahrer ist das zum Glück deutlich sicherer. Aber nicht jedes ist auch mit 2 Personen besetzt. Vielleicht hilft es den Kritikern die Notwenigkeit und Akzeptanz dieser Maßnahmen mal dahingehend zu bewerten, wenn sie die Häufigkeit der Mithilfe ihres Beifahrers, gerade innerorts, quantifizieren. Mir ist das auf unseren Reisen mit einem 4,5 t VI gleich aufgefallen, wie hilfreich die Beifahrerin beim Rechtsabbiegen doch war.

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: So 24. Jan 2021, 11:49
von Hans 7151
Nikolena hat geschrieben: So 24. Jan 2021, 09:38
Das Schild soll DEM RAFDAHRER deutlich machen, dass ER möglicherweise nicht gesehen werden KANN. Deshalb soll ER sich so neben dem LKW/Womo plazieren, damit das gewährleistet ist. Vielen Radfahrern ist das gar nicht bewusst.

Das glaube ich auch, daß vielen Radfahrern gar nicht bewußt ist in welche gefahren sie sich begeben und nur überlebt haben weil sie gesehen wurden. Kürzlich hat mich ein Radfahrer während des abbiegens bei dunkelheit rechts überholt. Gerade als ich rechts Lenken wollte hab ich ihn im Spiegel gesehen. Ein anderes mal fährt ein Radfahrer zwischen Zugfahrzeug und Anhänger in den Bereich der Deichsel rein. Ich habe sofort gebremst, ausgestiegen und geschaut was los ist, er sagt, er hätte Vorfahrt, auf Nachfrage warum er zwischen die Fahrzeuge fährt , gabs die Anwort ob wir ihn provozieren wollen. Also was ihn deren Köpfen vorgeht oder nicht ist mir ein Rätsel. Es handelte sich hier nicht um Kinder sondern um Erwachsenen Männer die geistig in der Lage sein müßten die Gefahrenlage zuerkennen.

Grüße Hans

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: So 24. Jan 2021, 12:23
von <Anon4>
Interessant dabei ist aber, das er im Falle eines Radweges unmittelbar neben der Fahrbahn (oder als abgetrennter Teil der Fahrbahn) in der Tat als Geradeausfahrer Vorfahrt vor dem Rechtsabbieger gehabt hätte.

Tom

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: So 24. Jan 2021, 12:44
von Hans 7151
Interessant ist auch daß wir zu Zweit im Fahrzeug waren, es gab also keinen toten Winkel, und weit und breit kein*e Fahrradfahrer*in in Sicht war. Wo der so schnell her kam ist mir nicht bekannt. Auch bleibt es mir ein Rätsel wie ein Radfahrer eine Vorfahrt erzwingen will. Beim ersten beschriebenen Fall gab es keinen Radweg, der Radfahrer hat sich zwischen Fahrzeug und Gesteig durchgemogelt. Ich hab mich ganz na an den Gesteig gestellt da ich schon wusste das die Radfahrer hier gerne rechts vorbeifahren. Als ich zur Schule ging hatten wir auch immer wieder eine Schulung über Verhalten im Sraßenverkehr. Sowas scheint es heute nicht mehr zugeben.

Grüße Hans

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Verfasst: Fr 29. Jan 2021, 08:26
von AndiEh
Hatten wir den Link zum ADAC schon?

Interessant daraus:
Die seitliche Kennzeichnung ist links und rechts innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront gemessen in einer Höhe zwischen 0,9 m und 1,5 m vom Boden anzubringen. Ist dies aus technischen Gründen nachweislich unmöglich, muss die Kennzeichnung so erfolgen, wie es den Bestimmungen am nächsten kommt, maximal bis zu einer Höhe von 2,1 m vom Boden.
ADAC Beitrag: KLICK

Gruß
Andi