Ein Kuriosum möchte ich moch anfügen.Lemax hat geschrieben: Di 15. Mär 2022, 18:42Darauf gibt es 2 Antwortmöglichkeiten:
1. ja, aber Hunde sind steuerpflichtig.
2. auch für notdurftüberwältigte Individuen sind ggf. vor Ort befindliche Kotbeutel aus dem Spender zu verwenden.
Nu is aber gut, mit diesem KA..thema!
Die Hose runterzulassen und einen Haufen in der Gegend zu plazieren bzw. das Hosentürl zu öffnen und sich der Flüssigkeit zu entledigen ist strafbar.
Wer in die Hose scheißt wird nicht belangt. Es ist halt sehr unangenehm....