LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

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Billy1707
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LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#1

Beitrag von Billy1707 »

Hallo zusammen,
um die Diskussion aus Steffens Beitrag herauszulösen.........

Darf mit dem >3.5t Womo (Reimo) auch im LKW Überholvervot in D
überholt werden ?
Wo liegt der Unterschied zu einem Reisebus, die ja mit 110 vorbei ziehen?

Muss man sich vor Kiefersfelden in den 20km langen LKW Stau der
Blockabfertigung (LKW Überholverbot) anstellen ?
In Ö und I und CH ist dies wohl anders geregelt.

Da in Steffens Beitrag ja 60% >3.5t Fahrer dabei sind, ist dieses Thema
sicher eine Diskussion wert.
Für mich sehr interessant.

Danke für eine rege Beteiligung und Fakten !
Grüße Billy *HI*

YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +
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DerTobi1978
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#2

Beitrag von DerTobi1978 »

Ich interpretiere das in D so:

Vz. 277

Ge- oder Verbot
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

In der ZB steht bei mir:

Fahrzeug zur Personenbeförderung Wohnmobil

Also gilt das Vz. 277 nicht für Wohnmobil.

Ohne Gewähr ;-)
Beste Grüße vom Niederrhein

Der Tobi

unterwegs mit Knaus LiveWave 700MEG 2020 auf Fiat Ducato 4400kg, 160 PS und Sack und Pack. :-)

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Billy1707
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#3

Beitrag von Billy1707 »

Wir haben doch bestimmt hier an Bord einen Sherriff (Wachtmeister, Bulli).
Die müssten das doch erklären können.

Bin echt gespannt.
Grüße Billy *HI*

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Luxman
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#4

Beitrag von Luxman »

Kurze und knappe Antwort - JA - und es kostet einen Punkt.

In Italien und Frankreich gelten die Verbote erst ab 7,5to falls 3,5to betroffen sind wird dort explizit per Schild 3,5to angezeigt.

Aus diesem Grund fahre ich nach Kiefersfelden auf die österreichische Autobahn.

Beste Gruesse Bernd
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DerTobi1978
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#5

Beitrag von DerTobi1978 »

Definition PKW laut Glossar KBA:

Personenkraftwagen (Pkw)

Nationale Fahrzeugart, bei der nach den Aufbauarten "offen" beziehungsweise "geschlossen" unterschieden wird (siehe auch M1-Fahrzeug).

Fahrzeug M1 nach KBA:

M1-Fahrzeug

EG-Fahrzeugklasse: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (gemäß Rahmenrichtlinie 2007/46/EG). Hierzu zählen auch Geländewagen (M1G)

Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in Personenkraftwagen (Pkw) und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung:

Personenkraftwagen

Limousine
Schräghecklimousine
Kombilimousine
Coupé
Cabrio-Limousine
Mehrzweckfahrzeug
Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung

Wohnmobile
Krankenwagen
Leichenwagen
Beschussgeschützte Fahrzeuge
Sonstige
(gemäß Rahmenrichtlinie 1999/37/EG, seit 01.10.2005)
Rollstuhlgerecht (seit 29.04.2009)
Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 werden in der KBA-Statistik, wie auch dem allgemeinen Sprachgebrauch, den Personenkraftwagen ("Pkw offen" und "Pkw geschlossen") zugeordnet. Ebenso Schwimmwagen beziehungsweise Amphibienfahrzeuge, zulassungspflichtige Krankenfahrstühle und Motorschlitten (siehe auch Personenkraftwagen).

Somit sind Wohnmobil vom Überholverbot ausgeschlossen, da in M1 keine zGM definiert ist.
Beste Grüße vom Niederrhein

Der Tobi

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Birdman
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#6

Beitrag von Birdman »

Ernsthaft, diese alte Diskussion schon wieder? Die wurde in diversen Foren doch schon vor Jahren bis zum Erbrechen geführt. Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 to. gilt in Deutschland auch für Wohnmobile, egal ob nur als M1 oder mit dem Zusatz Wohnmobil im Schein definiert. An die Zweifler: Warum glaubt ihr wohl, wird von Verbänden seit Jahren versucht, dieses Verbot aufzuheben? Oder weshalb wird in einigen Bundesländern mittlerweile unter die LKW-Überholverbote (ich weiß, falscher Fachbegriff) der Zusatz "Ausgenommen Wohnmobile" geschrieben? Weil es nicht gilt?

Anders in Österreich, da gelten die Schilder nur für den gewerblichen Verkehr und nicht für Wohnmobile.
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
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rumfahrer
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#7

Beitrag von rumfahrer »

Wenn das Überholverbot für LKW für Womos >3,5t generell nicht gelten würde, bräuchte es diesen Ausnahmehinweis nicht:
Ü-verbot_Ausnahme.JPG

Gruß
Steffen
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Luxman
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#8

Beitrag von Luxman »

DerTobi1978 hat geschrieben: Di 20. Sep 2022, 16:48
Somit sind Wohnmobil vom Überholverbot ausgeschlossen, da in M1 keine zGM definiert ist.
Schön wärs ja - allein mir fehlt der Glaube

https://assets.adac.de/image/upload/v16 ... wrvukp.pdf


Beste Gruesse Bernd
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DerTobi1978
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#9

Beitrag von DerTobi1978 »

Das ist ne Tabelle vom ADAC ohne jegliche Erläuterungen.

Komisch ist, dass man auch nirgendwo eine Begründung findet, dass WoMo unter das Verbot fallen.

Immer nur: ist so!

Und mit meiner Herleitung würde ich bis vor Gericht ziehen.
Beste Grüße vom Niederrhein

Der Tobi

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Birdman
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#10

Beitrag von Birdman »

DerTobi1978 hat geschrieben: Di 20. Sep 2022, 17:07
Und mit meiner Herleitung würde ich bis vor Gericht ziehen.
Na dann mal viel Spaß dabei! ;-)
Hier hat jemand mal ein paar Fundstellen für die Begründung zusammengetragen: Fahrzeugklasse
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
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Mobildomizil
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#11

Beitrag von Mobildomizil »

Dann sind wir bei der Frage, ob ein Womo ein Pkw ist. Wenn ja, darf ich auch mit dem 3,5-Tonner mit Anhänger nicht in Baustellen überholen. Aber ich darf auf Pkw-Parkplätzen parken. Das gibt manchmal Diskussionen und Tickets in Schland, weil das rechtliche Grauzone ist mangels Pkw- Definition. Der KBA-Glossar ist da interessant, dürfte aber keine Rechtskraft haben.

Gruss Manfred
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Masure49
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#12

Beitrag von Masure49 »

Billy1707 hat geschrieben: ↑

Darf mit dem >3.5t Womo (Reimo) auch im LKW Überholvervot in D
überholt werden ?
Nein, darf man meines Wissens nicht.

Wo liegt der Unterschied zu einem Reisebus, die ja mit 110 vorbei ziehen?
Busse dürfen das, wohl weil sie schon immer eine bessere Lobby haben,
anders kann ich es mir nicht erklären, warum diese 25 t schweren doppelstöckigen Ungetüme vollbeladen an meinem kleinen < 4,25 tWohnmobil vorbeirasen dürfen.
Muss man sich vor Kiefersfelden in den 20km langen LKW Stau der
Blockabfertigung (LKW Überholverbot) anstellen ?
Müßte man wohl, ich habe mich noch nie in die endlos laange LKW Schlange
eingereiht und somit zumindest eine Strafe riskiert, aber noch nie bekommen.
Fahre jährlich mehrmals über die Inntalautobahn nach I und Ö.
Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"

TI Dethleffs Advantage T 6701 All Inn, < 4,25 t, EZ.03.2014, 148 PS mit Comfortmatik, 120 l Dieseltank, ALDE Heizung.
LG
Peter
*BYE*
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Birdman
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#13

Beitrag von Birdman »

Masure49 hat geschrieben: Di 20. Sep 2022, 17:28
Müßte man wohl, ich habe mich noch nie in die endlos laange LKW Schlange
eingereiht und somit zumindest eine Strafe riskiert, aber noch nie bekommen.
Fahre jährlich mehrmals über die Inntalautobahn nach I und Ö.
Machen wir genauso. Im Prinzip müsste es eigentlich geahndet werden, aber sehr wahrscheinlich zielen die Beamten da auf den Grund des Staus ab, da die Blockabfertigung ja in Östrreich stattfindet und man dort eben kein LKW ist.
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
Anon13
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#14

Beitrag von Anon13 »

DerTobi1978 hat geschrieben: Di 20. Sep 2022, 17:07
Und mit meiner Herleitung würde ich bis vor Gericht ziehen.
lächerlich *LOL*
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LT35
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#15

Beitrag von LT35 »

Moin

Die StVO kennt keine Definition des Wohnmobils. Aber in der Anlage XXIX (gehört zum §20 Abs. 3 Satz 4) der StVZO es gibt es - unter Bezug auf damit 2006 (?) in nationales Recht überführten EG-Fahrzeugklassen - eine solche, zu finden unter Abschnitt 1 Punkt 5.1. Die Aufzählung, was da benötigt wird, ist hier eher weniger interessant, nur fallen diese dort gelisteten Objekte unter „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ und damit zwar (hier) M1, aber halt kein PKW im Sinne dieser Überholverbotsregelung aus der StVO.

Aus Hentschel/König/Dauer „Straßenverkehrsrecht 45. Auflage 2019“ zu §5 StVO Randziffer 36c Zeichen 277:
„Das Überholverbot gilt auch für Wohnmobile mit zulässigem Gesamtgewicht über 3.5t (Bra DAR 93 478, Jagow VD 82 21, Berr 430)

Bra = OLG Braunschweig
DAR = Deutsches Autorecht, hier Jahrgang 1993, Seite 478)

Jagow = Kommentar zum Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht
VD = Verkehrsdienst München, Jahrgang 1982, Seite 21

Berr = Wolfgang Berr, Wohnmobile und Wohnanhänger, 1985, Seite 430 (Beck)

Hilft das weiter ?

DAR habe ich leider nicht, alte Ausgaben gibts u.a. bei eBay für 1800€, aber ich glaube, die Ausgabe würde meine Mitbewohnerin nicht verstehen …

Gruß
K.R.
fernweh007
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#16

Beitrag von fernweh007 »

Gelöscht
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Alfred
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#17

Beitrag von Alfred »

fernweh007 hat geschrieben: Di 20. Sep 2022, 18:00
Hast du eine Quelle dazu?
Reich dir der Fahrzeugschein? :Ironie:
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walter7149
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#18

Beitrag von walter7149 »

Da ist wohl einiges noch nicht vollständig harmonisiert mit dem EU - Recht.

Das haben sogar schon die Norweger, als Nicht-EU - Mitglied geschafft.

Ob ihr das dann auch mal schafft ?
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Alfred
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#19

Beitrag von Alfred »

Mobildomizil hat geschrieben: Di 20. Sep 2022, 17:26
weil das rechtliche Grauzone ist mangels Pkw- Definition. Der KBA-Glossar ist da interessant, dürfte aber keine Rechtskraft haben.
So ist das. Die langjährige Schlafmützen-Regierung hat einfach mal wieder versäumt, rechtzeitig EU-Recht in nationale Gesetzgebung umzusetzen.

Die Ausführenden Organe (Executive) machen Methode Augen zu und durch, Kassieren und bei Widerspruch einstellen.
Walter hat geschrieben: Di 20. Sep 2022, 18:04
Das haben sogar schon die Norweger, als Nicht-EU - Mitglied geschafft.
Ihr hattet auch nicht 16 Jahre die selbe Schlafmützen-Regierung.
Masure49 hat geschrieben: Di 20. Sep 2022, 17:28
Nein, darf man meines Wissens nicht.
Unwissenheit ist keine gute Begründung.
LT35 hat geschrieben: Di 20. Sep 2022, 17:56
Bra = OLG Braunschweig
DAR = Deutsches Autorecht, hier Jahrgang 1993, Seite 478)

Jagow = Kommentar zum Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht
VD = Verkehrsdienst München, Jahrgang 1982, Seite 21

Berr = Wolfgang Berr, Wohnmobile und Wohnanhänger, 1985, Seite 430 (Beck)

Hilft das weiter ?
Nein, weil das alles alter Senf ist, vor der Neuregelung der Fahrzeugklassen durch die EU.
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Stollenflug
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#20

Beitrag von Stollenflug »

Probieren geht über studieren...😉
Die Lkws halten sich ja auch oft nie an das Überholverbot. Warum sollen wir Womofahrer dann das tun.
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