Peter, das war ein wenig verwirrend.
Mag ja sein, dass in Österreich nicht zwischen gewerblich und privat benutztem LKW unterschieden wird, aber in Österreich gilt ein Wohnmobil eben nicht als LKW, anders als in Deutschland, wo das Schild mit dem LKW als Piktogramm drauf, nicht nur für LKWs gilt, sondern eben für alle Fahrzeuge über 3,5t. mit Außnahme von Personenkraftwagen und Bussen.
Genauer Text:
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Zeichen 277
"Ge- oder Verbot
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."
Und an dem Begriff "Personenkraftwagen" enzündet sich nun der Streit.
Eine Definition findet man in der Straßenverkehrsordnung z.B. nicht.
Das KBA bezieht sich z.B. auf die Definition der M1 Fahrezuge.
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Damit gehören Wohnmobile zu den Personenkraftwagen.
Als zweites wird immer mal wieder auf das Personenbeförderungsgesetz verwiesen:
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Darin gibt es keine Unterscheidung zwischen PKW und Wohnmobil.
Ich finde dagegen immer wieder Texte die PKWs nur unter 3,5t definieren. Aber keine Gesetzestexte dazu.
Falls jemand da einen Link hat, wäre das toll..
Gruß
Andi