LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Allgemeine Neuigkeiten und Diskussionen über unsere geliebten fahrenden Ferienwohnungen
Benutzeravatar
rumfahrer
Beiträge: 1607
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 14:03
Wohnort: München

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#41

Beitrag von rumfahrer »

rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 09:25
Es steht da nicht Personenkraftwagen und auch nicht Kraftomnibus
Korrigiere: Auch in meinem Schein für unseren Touran steht die gleiche Fahrzeugklasse und Text wie beim Womo nur mit dem Zusatz Mehrzweckfahrzeug satt Wohnmobil.

uijujui - bin ich froh, dass ich mir darüber keinen Kopf machen muss. Ihr habt aber mein vollstes Mitgefühl für eure Pein

*BYE*
Steffen
Bild
Die Ebene ist der Gipfel geografischer Niveaulosigkeit
Hymer Exsis I 564 - 3,5t / 6,75x2,22x2,77m
Benutzeravatar
Alfred
Beiträge: 3184
Registriert: Di 1. Dez 2020, 10:41
Kontaktdaten:

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#42

Beitrag von Alfred »

Cybersoft hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 09:11
Ein Wohnmobil M1 ist ja eine Sonderzulassung
Sonderzulassung? Was ist das?
Benutzeravatar
DerTobi1978
Beiträge: 2252
Registriert: Mi 2. Dez 2020, 05:18
Wohnort: Alpen
Kontaktdaten:

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#43

Beitrag von DerTobi1978 »

rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 10:09
rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 09:25
Es steht da nicht Personenkraftwagen und auch nicht Kraftomnibus
Korrigiere: Auch in meinem Schein für unseren Touran steht die gleiche Fahrzeugklasse und Text wie beim Womo nur mit dem Zusatz Mehrzweckfahrzeug satt Wohnmobil.

uijujui - bin ich froh, dass ich mir darüber keinen Kopf machen muss. Ihr habt aber mein vollstes Mitgefühl für eure Pein

*BYE*
Steffen
Gute Fahrzeugkombi. Wie bei uns. *YAHOO*
Beste Grüße vom Niederrhein

Der Tobi

unterwegs mit Knaus LiveWave 700MEG 2020 auf Fiat Ducato 4400kg, 160 PS und Sack und Pack. :-)

https://www.trustyournose.de
Anon13
Beiträge: 160
Registriert: Mo 4. Apr 2022, 18:41

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#44

Beitrag von Anon13 »

rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 10:09
Ihr habt aber mein vollstes Mitgefühl für eure Pein
Wieso Pein :?:
Komfort nennt man das *2THUMBS UP*

Gruß Frank
Benutzeravatar
Birdman
Beiträge: 974
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 07:30
Wohnort: Oberbayern

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#45

Beitrag von Birdman »

Im "anderen" Forum hatte vor einigen Jahren mal jemand direkt beim Bundesverkehrsministerium wegen der beiden Schilder 277 (Überholverbot) und 253 (Einfahrverbot) in Zusammenhang mit Wohnmobilen > 3,5to. angefragt und folgende Antwort erhalten:

"Nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Die Verhaltensregeln im Straßenverkehr ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Überhol- und Verkehrsverbote werden nur dort durch Verkehrszeichen angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Zeichen 277 verbietet Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, das Überholen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Zeichen 253 ordnet ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen an. Ausgenommen sind ebenfalls Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Beide Zeichen stellen somit mit ihrem Bedeutungsgehalt neben der reinen Personenbeförderung, die von dem Zeichen ausgenommen ist, im Übrigen auf die Gesamtmasse „über 3,5 t“ ab.

Aufgrund ihrer Bauart, Ausstattung und Einrichtung sind Wohnmobile mit Fahrzeugen, die für die reine Personenbeförderung konzipiert und gebaut sind, nicht vergleichbar. Sie sind fahrzeugtechnisch in eine eigene Fahrzeuggruppe eingeordnet, bei der diese besondere Zweckbestimmung im Vordergrund steht (für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung). Entgegen Ihrer Annahme sind Wohnmobile straßenverkehrsrechtlich (StVO) nicht als Pkw eigestuft. Folglich müssen auch Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t die Zeichen 253 und 277 beachten. Wo dies gewollt ist, können die zuständigen Straßenverkehrsbehörden Wohnmobile über 3,5 t durch Anordnung entsprechender Zusatzzeichen vom Regelungsgehalt der Zeichen ausnehmen. Dies bedarf aber immer der Prüfung im konkreten Einzelfall."

Quelle
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
Benutzeravatar
Cybersoft
Beiträge: 5265
Registriert: Mi 30. Dez 2020, 19:14

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#46

Beitrag von Cybersoft »

Genau so wie ich auch die Schilder und Ausführungen zu den beiden Verkehrszeichen lese.
Im Zweifel wird die Renneitung das aber aufklären oder selbst interpretieren.
Mobilvetta Kea I86 BildBild
Benutzeravatar
Cybersoft
Beiträge: 5265
Registriert: Mi 30. Dez 2020, 19:14

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#47

Beitrag von Cybersoft »

Alfred hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 10:15
Cybersoft hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 09:11
Ein Wohnmobil M1 ist ja eine Sonderzulassung
Sonderzulassung? Was ist das?
Geh zur (Fahr-) Schule und antworte bitte nicht mehr auf meine Beiträge.
(leider bekomme ich Hinweise, wenn von mir ignorierrte Mitglieder, meine Beiträge zitieren)
Mobilvetta Kea I86 BildBild
Benutzeravatar
Alfred
Beiträge: 3184
Registriert: Di 1. Dez 2020, 10:41
Kontaktdaten:

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#48

Beitrag von Alfred »

Cybersoft hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 11:47
Alfred hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 10:15


Sonderzulassung? Was ist das?
Geh zur (Fahr-) Schule und antworte bitte nicht mehr auf meine Beiträge.
(leider bekomme ich Hinweie wenn von mir ignorierrte Mitglieder meine Beiträge zitieren)
War klar, dass da nichts Sinnvolles mehr kommt. *DRINK*
Birdman hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 11:11
Quelle
Lustig ... hinter deinem Link steht folgendes:

Zitat aus dem Wolfherm-Forum:

Wir hatten dieses irgendwie ignoriert und was passiert, die Rennleitung zieht uns raus. Schaut in unseren Fahrzeugschein, erklärt uns unser Vergehen Überholen im Überholverbot bei größer 3,5t und will die Ordnungswidrigkeit aufnehmen. Geht zum Streifenwagen und braucht gefühlt eine Ewigkeit. Als sie zurückkommen staunen wir nicht schlecht. Wir haben keine Ordnungswidrigkeit begangen, da unser WoMo als Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze zugelassen und deswegen von diesem Überholverbot ausgenommen ist. Er hätte extra noch einmal in seiner Dienststelle nachgefragt.

Ende Zitat.
Benutzeravatar
Billy1707
Beiträge: 2101
Registriert: Do 26. Nov 2020, 22:09
Wohnort: bei Freising

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#49

Beitrag von Billy1707 »

Birdman hat geschrieben: Di 20. Sep 2022, 16:59
Ernsthaft, diese alte Diskussion schon wieder? Die wurde in diversen Foren doch schon vor Jahren bis zum Erbrechen geführt.
Danke, daß Du Dich fünf mal daran beteiligt hast.

Wenn ich jetzt von mir spreche, ist das Neuland für mich.
Habe mich darum nie gekümmert.
Das es auch andere anspricht zeigt die rege Beteiligung.

So wie ich es bisher verstanden habe, gibt es (stark vereinfacht) zwei Sichtweisen
bzw. "Unklarheiten".

Ist das Ü Verbot rein gewichtsmäßig einzuschätzen, muss man es beachten.
Ist das Ü Verbot an die Klasse M (Untergruppe M1) gebunden, muss man nicht.
Zumindest ist es dann stark diskussionswürdig.

Liege ich damit richtig ?


Ausland mit Ö, I, CH ist klar.
Grüße Billy *HI*

YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +
fernweh007
Beiträge: 1100
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 08:53

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#50

Beitrag von fernweh007 »

Interessant wären Urteile nach einer Klage gegen ein Bußgeld zu >3,5t Überholverbot.
Chancenlos würde ich das nicht sehen *PARDON*


In der Regel überhole ich auch im „LKW-Überholverbot“.
Sollte ich wirklich mal zur Kasse gebeten werden, teile ich die 90,-€ durch die gefühlt schon regelwidrig begangenen 7485 Überholvorgänge….. dann relativiert sich die Strafe etwas :-P

LG
Dietmar
Benutzeravatar
Birdman
Beiträge: 974
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 07:30
Wohnort: Oberbayern

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#51

Beitrag von Birdman »

Alfred hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 11:58
Lustig ... hinter deinem Link steht folgendes:
Ja, und? Die eiern bezüglich der Einstufung M1, LKW etc. genauso rum wie unsereins. Ist ja nun auch keine täglich vorkommende Sache. Da hat der Revierleiter halt aus dem Bauch raus entschieden. In dem Forum gibt es auch Berichte über Anfragen bei verschiedenen Polizeidienststellen in unterschiedlichen Bundesländern. Das ging ähnlich aus wie wenn man zwei Juristen fragt, da bekommt man auch immer drei Meinungen.
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
Benutzeravatar
Birdman
Beiträge: 974
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 07:30
Wohnort: Oberbayern

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#52

Beitrag von Birdman »

Billy1707 hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:04
Danke, daß Du Dich fünf mal daran beteiligt hast.
Danke fürs Zählen, jetzt sind es dann schon sieben. ;-)
Ich wollte Dir auch nicht zu nahe treten, dachte wirklich, dass dieses Thema bei allen >3,5to-Fahrern bekannt sei. Aber Du siehst, es scheint noch immer großer Diskussionsbedarf.
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
Benutzeravatar
Mobildomizil
Beiträge: 286
Registriert: Mi 5. Mai 2021, 20:23

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#53

Beitrag von Mobildomizil »

Birdman hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 11:11
Aufgrund ihrer Bauart, Ausstattung und Einrichtung sind Wohnmobile mit Fahrzeugen, die für die reine Personenbeförderung konzipiert und gebaut sind, nicht vergleichbar. Sie sind fahrzeugtechnisch in eine eigene Fahrzeuggruppe eingeordnet, bei der diese besondere Zweckbestimmung im Vordergrund steht
Diese krampfige Begründung - die im übrigen auch in exakt der Form auf Geländewagen zutrifft - widerspricht den EU-Klassen, der KBA-Statistik und dem allgemeinen Sprachgebrauch. Somit hat man vor Gericht gute Chancen, aber das muss man wollen. Irgendwann wird das EU-Recht auch in die StVO durchsickern, dann hat sich das erledigt.

Gruss Manfred
Unser Mobildomizil: Knaus Sport TR auf Renault Master, Solar, LFP und WR.
Details, Umbauten und Ergänzungen auf mobildomizil.de
Benutzeravatar
Acki
Beiträge: 451
Registriert: So 10. Jul 2022, 10:17
Wohnort: Nordwest-Helvetien

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#54

Beitrag von Acki »

Birdman hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:19
...
Ich wollte Dir auch nicht zu nahe treten, dachte wirklich, dass dieses Thema bei allen >3,5to-Fahrern bekannt sei.
...
Ist es doch auch!
Hier fragt ja (möglicherweise) ein <3.5t Fahrer ... :-$
Gruss Acki
Anon13
Beiträge: 160
Registriert: Mo 4. Apr 2022, 18:41

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#55

Beitrag von Anon13 »

Mobildomizil hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:27
Irgendwann wird das EU-Recht auch in die StVO durchsickern, dann hat sich das erledigt.
...dann fahre ich vermutlich kein Wohnmobil mehr :-$
Benutzeravatar
Alfred
Beiträge: 3184
Registriert: Di 1. Dez 2020, 10:41
Kontaktdaten:

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#56

Beitrag von Alfred »

Mobildomizil hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:27
Diese krampfige Begründung - die im übrigen auch in exakt der Form auf Geländewagen zutrifft - widerspricht den EU-Klassen, der KBA-Statistik und dem allgemeinen Sprachgebrauch.
Genau!
Benutzeravatar
rumfahrer
Beiträge: 1607
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 14:03
Wohnort: München

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#57

Beitrag von rumfahrer »

Bobby hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 10:26
Komfort nennt man das
...der bei uns ein Stück weiter reicht
3komma5.jpg
*BYE*
Gruß
Steffen
Bild
Die Ebene ist der Gipfel geografischer Niveaulosigkeit
Hymer Exsis I 564 - 3,5t / 6,75x2,22x2,77m
Benutzeravatar
Alfred
Beiträge: 3184
Registriert: Di 1. Dez 2020, 10:41
Kontaktdaten:

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#58

Beitrag von Alfred »

rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:39
Bobby hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 10:26
Komfort nennt man das
...der bei uns ein Stück weiter reicht

3komma5.jpg

*BYE*
Gruß
Steffen

Vorsicht, das zielt auf die tatsächliche Masse ab. (z. B. Brücke)...

Du kannst somit betroffen sein, wenn überladen, ich kann meist durch fahren wenn der Wassertank leer ist.
;-)
Benutzeravatar
walter7149
Beiträge: 5332
Registriert: Do 26. Nov 2020, 22:12
Wohnort: Selbu, eine Autostunde südöstlich von Trondheim/Norwegen

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#59

Beitrag von walter7149 »

rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:39
Bobby hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 10:26
Komfort nennt man das
...der bei uns ein Stück weiter reicht

3komma5.jpg

*BYE*
Gruß
Steffen
Und da biste noch stolz drauf ?

Wir holen dann die E-Bikes raus und fahren ruhig und umweltfreundlich diese Strecke entlang :lustig:
Bild

Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
Reisen mit C-Carver771L, mit Vollausstattung, 800 Ah LiFePO4-Batt.-Kap. 1040 Wp Solar
Benutzeravatar
rumfahrer
Beiträge: 1607
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 14:03
Wohnort: München

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#60

Beitrag von rumfahrer »

Alfred hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:43
Vorsicht, das zielt auf die tatsächliche Masse ab. (z. B. Brücke)...
Du kannst somit betroffen sein, wenn überladen, ich kann meist durch fahren wenn der Wassertank leer ist.
Mit der tatsächlichen Masse hast du Recht aber dass wir schwerer gewesen sein könnten bestimmt nicht*. Der Weg führte nach ungefähr einem km auf einen wunderschönen Waldparkpatz ohne Nachtparkverbot. Nix Brücke aber vielleicht kam die noch.

Gruß
Steffen

*edit: auch mit vollem Wassertank
Bild
Die Ebene ist der Gipfel geografischer Niveaulosigkeit
Hymer Exsis I 564 - 3,5t / 6,75x2,22x2,77m
Antworten

Zurück zu „Wohnmobile/Kastenwagen/Campingbusse“