Birdman hat geschrieben: ↑Di 20. Sep 2022, 16:59
Ernsthaft, diese alte Diskussion schon wieder? Die wurde in diversen Foren doch schon vor Jahren bis zum Erbrechen geführt.
Danke, daß Du Dich fünf mal daran beteiligt hast.
Wenn ich jetzt von mir spreche, ist das Neuland für mich.
Habe mich darum nie gekümmert.
Das es auch andere anspricht zeigt die rege Beteiligung.
So wie ich es bisher verstanden habe, gibt es (stark vereinfacht) zwei Sichtweisen
bzw. "Unklarheiten".
Ist das Ü Verbot rein gewichtsmäßig einzuschätzen, muss man es beachten.
Ist das Ü Verbot an die Klasse M (Untergruppe M1) gebunden, muss man nicht.
Zumindest ist es dann stark diskussionswürdig.
Liege ich damit richtig ?
Ausland mit Ö, I, CH ist klar.