LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

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Agent_no6
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#61

Beitrag von Agent_no6 »

rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:52
. Der Weg führte nach ungefähr einem km auf einen wunderschönen Waldparkpatz ohne Nachtparkverbot
Diesen Parkplatz hätte ich auch mit meinen 5 Tonnen zul.GG. erreicht.
Mit Maps sieht man mehr.
Viele Grüße
Dietmar
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rumfahrer
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#62

Beitrag von rumfahrer »

walter7149 hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:50
Und da biste noch stolz drauf ?
Wir holen dann die E-Bikes raus und fahren ruhig und umweltfrundlich diese Strecke entlang
Nachdem du bis dahin um die Hälfte mehr Diesel verbrannt hast. Hör endlich auf in so einem abfälligen Ton meine Bemerkungen abzukanzeln. Danke!

Steffen
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walter7149
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#63

Beitrag von walter7149 »

rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 13:07
walter7149 hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:50
Und da biste noch stolz drauf ?
Wir holen dann die E-Bikes raus und fahren ruhig und umweltfreundlich diese Strecke entlang
Nachdem du bis dahin um die Hälfte mehr Diesel verbrannt hast. Hör endlich auf in so einem abfälligen Ton meine Bemerkungen abzukanzeln. Danke!

Steffen
Der Klügere gibt nach !

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DOpiele
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#64

Beitrag von DOpiele »

Ich hatte beruflich etwas mit der Umsetzung von EU-Recht zu tun. Wenn ich mich recht erinnere und das hier (https://www.anwalt24.de/lexikon/eu-richtlinie) richtig verstehe, kann sich ein EU-Bürger bei einer fehlenden bzw. falschen nationalen Umsetzung einer EU-Richtlinie auf das besser stellende EU-Recht berufen.
Es sieht für mich so aus, als ob D die fragliche EU-Richtlinie 2007/46/EG inhaltlich nicht vollständig bzw. z.T. fehlerhaft umgesetzt hat. Dies würde erklären, warum andere Mitgliedsstaaten (Österreich) dies anders sehen. Wenn dem so ist, dann hätte die Vorgehensweise vom Tobi (Klage) durchaus Aussicht auf Erfolg. Schlechtestenfalls müßte das dann bis zum EuGH durchgezogen werden.
Glück auf *HI*
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DerTobi1978
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#65

Beitrag von DerTobi1978 »

Das liest sich sehr interessant. Danke für die Ausführungen!
Beste Grüße vom Niederrhein

Der Tobi

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Berchumer
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#66

Beitrag von Berchumer »

Auch wenn Ihr mich jetzt steinigt ich bin 2 Jahre mein Womo mit 3,5 t gefahren und habe überholt und jetzt durch die Auflastung auf 3,95t soll ich in der gefährlichen LKW Schlange fahren. Das wäre mit zu gefährlich und wer soll meinem Mobil ansehen das ich aufgelastet bin . Und nu sach keiner dat darf man nich ! Zumal das ganze wohl gegen EU Recht verstößt .
....sei so gut gelaunt das negative Menschen keine Lust haben in deiner Nähe zu bleiben .

Gruß von Ralf aus Hagen

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DerTobi1978
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#67

Beitrag von DerTobi1978 »

Man macht alles richtig so lange man nicht erwischt wird. :mrgreen:
Beste Grüße vom Niederrhein

Der Tobi

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Acki
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#68

Beitrag von Acki »

Werden jetzt die EU-Strohhalme gezückt?! *JOKINGLY*
Gruss Acki
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biauwe
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#69

Beitrag von biauwe »

Fährt hier keiner, der die Fahrerlaubnis bestanden hat?
Gruß Uwe
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walter7149
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#70

Beitrag von walter7149 »

Ja, ist aber schon lange her, wie bei den meisten hier. :mrgreen:
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Billy1707
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#71

Beitrag von Billy1707 »

Nee, nee, wir bleiben schon beim Thema.

Andere Frage........

Wen hat es denn schon mal erwischt, gestellt von den Bullis, Anzeige und Strafe
wegen eines Überhol Manöver auf der BAB im LKW Überholverbot ?

Traut sich wer, sich zu outen ...oder... hat es noch niiieee jemand erwischt ?
Grüße Billy *HI*

YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +
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biauwe
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#72

Beitrag von biauwe »

walter7149 hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 19:33
Ja, ist aber schon lange her, wie bei den meisten hier.
Auffrischungskurs notwendig 8-)
Gruß Uwe
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#73

Beitrag von Agent_no6 »

biauwe hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 19:36
walter7149 hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 19:33
Ja, ist aber schon lange her, wie bei den meisten hier.
Auffrischungskurs notwendig 8-)
Por que? Nur um nochmal zu erfahren, daß es verboten ist, dem To.en die Ho.en zu verknoten?
Dafür brauch ich keinen Auffrischungskurs, wahrscheinlich die meisten anderen auch nicht.
Viele Grüße
Dietmar
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Hans 7151
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#74

Beitrag von Hans 7151 »

rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:52
auf einen wunderschönen Waldparkpatz ohne Nachtparkverbot.
Da wären wir dann beim nächsten Thema. Hat aber nichts mit dem Gewicht zutun. Wenn dort kein Nachtparkverbot ausgeschildert ist heißt das noch lange nicht daß man dort Übernachten darf. Da hilft auch kein Womo<3,5t.

Grüße Hans
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#75

Beitrag von DOpiele »

biauwe hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 19:29
Fährt hier keiner, der die Fahrerlaubnis bestanden hat?
Als ich den Führerschein machte, gab es die EU-Richtlinie aus 2007 noch nicht...😉
Ich wäre Dir aber dankbar, wenn Du mir einen Denkfehler in der EU-Rechtsanwendung aufzeigen könntest. Meine ich im Ernst!
Glück auf *HI*
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biauwe
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#76

Beitrag von biauwe »

DOpiele hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 21:21
Als ich den Führerschein machte, gab es die EU-Richtlinie aus 2007 noch nicht..
So ist es.
Gesetze ändern sich und die Ansprüche. So auch für den Fühereschein.
Ich darf Motorad fahren oder größer 3,5 t, nur weil ich alt genug bin!?

PS.: Schnell fahren kann ich immer schon, aber ....
Gruß Uwe
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Mobildomizil
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#77

Beitrag von Mobildomizil »

Ich hab mal in Niederdollendorf, Fähranleger, einen Strafzettel bekommen. Pkw-Parkplatz (Zusatzschild). 10 Euro, aus Mitleid bezahlt. Das ist rechtlich die gleiche Frage, Womo ist ein Pkw - ja oder nein. Aus meiner Sicht: eindeutig ja. Ich sehe keine aktuelle (!) Rechtsgrundlage, Womos als "eigene Fahrzeugkategorie" zu betrachten. Irrtum vorbehalten, abweichende Info gerne hier posten. Historisch mag das anders gewesen sein, interessiert aber nur die Geschichtslehrer.

Gruss Manfred
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Hans 7151
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#78

Beitrag von Hans 7151 »

Berchumer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 15:42
Auch wenn Ihr mich jetzt steinigt ich bin 2 Jahre mein Womo mit 3,5 t gefahren und habe überholt und jetzt durch die Auflastung auf 3,95t soll ich in der gefährlichen LKW Schlange fahren. Das wäre mit zu gefährlich und wer soll meinem Mobil ansehen das ich aufgelastet bin . Und nu sach keiner dat darf man nich ! Zumal das ganze wohl gegen EU Recht verstößt .
Deinen Sicherheitsabstand nach vorne zum nächsten LKW kannst Du selbst bestimmen.

Grüße Hans
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Acki
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#79

Beitrag von Acki »

Hans 7151 hat geschrieben: Do 22. Sep 2022, 07:06
Berchumer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 15:42
Auch wenn Ihr mich jetzt steinigt ich bin 2 Jahre mein Womo mit 3,5 t gefahren und habe überholt und jetzt durch die Auflastung auf 3,95t soll ich in der gefährlichen LKW Schlange fahren. Das wäre mit zu gefährlich und wer soll meinem Mobil ansehen das ich aufgelastet bin . Und nu sach keiner dat darf man nich ! Zumal das ganze wohl gegen EU Recht verstößt .
Deinen Sicherheitsabstand nach vorne zum nächsten LKW kannst Du selbst bestimmen.

Grüße Hans
... oder der LKW hinter Dir, der Dich dann mal schiebt ...
Gruss Acki
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Hans 7151
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#80

Beitrag von Hans 7151 »

Auf den hinteren LKW hat man in der Kollone keinen Einfluß. Aber Luft nach vorne ist immer gut.
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