Ich, ich, ich,.... nur noch Egoisten unterwegsCybersoft hat geschrieben: So 25. Sep 2022, 10:01Wenn ich 80 fahren will, dann mache ich das auch, da kann geblinkt werden wie will, da bin ich im WoMo sowas von gelassen ..
LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
@cybersoft
Das hast du etwas fehlinterpretiert. Gemeint war sich dem allgemeinen Verkehrsfluss so anzupassen, dass man kein permanentes Hindernis darstellt.
Insbesondere dann, wenn man schneller fahren könnte.
Im Allgemeinen sind es ja moderate Tempi, die herrschen.
Das hast du etwas fehlinterpretiert. Gemeint war sich dem allgemeinen Verkehrsfluss so anzupassen, dass man kein permanentes Hindernis darstellt.
Insbesondere dann, wenn man schneller fahren könnte.
Im Allgemeinen sind es ja moderate Tempi, die herrschen.
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Eine rechtskräftige Aussage zur Mindestgeschwindigkeit gibt es auch nicht. Ab wann man behindert, kann nur ein Gericht feststellen. (und im Vorfeld der gesunde Menschenverstand)Cybersoft hat geschrieben: So 25. Sep 2022, 10:01Das wäre ja fatal, und mit ist Sicherheit keine rechtsräftige Aussage;
Dazu gibt es nur eine Ausnahme: Es sind Schilder mit einer Mindestgeschwindigkeit aufgestellt. Sieht man ab und an an Steigungen.
Unterwegs mit einem Knaus Sun Ti 700 MEG 2019 4t Jetzt reisen.....nicht später
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Aber es glaubt doch keiner wirklich, dass bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h, welches die maximale Höchstgeschwindigkeit für z.B. Lkw >3,5t darstellt, durch ein Gericht ein Fehlverhalten festgestellt würde.
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Nein, aber wenn du ohne Not mit 60 fahren würdest und damit alle LKWs nötigen würdest zu überholen, dann eventuell schon.Avalanche hat geschrieben: So 25. Sep 2022, 14:16Aber es glaubt doch keiner wirklich, dass bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h, welches die maximale Höchstgeschwindigkeit für z.B. Lkw >3,5t darstellt, durch ein Gericht ein Fehlverhalten festgestellt würde.
Gruß
Andi
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Von absichtlich 60 hat ja keiner gesprochen;
Mein Unimog fährt nur VMax 63 / Miltärkolonen meist auch nur 60 (die nötigen ja auch alle zum Überholen obwohl sie schneller können).
Wenn man 80 fährt kann man keinen Nötigen, da das die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für LKW in Deutschland ist.
Irgendwie ist die Herleitung der Nötigung schon ziemlich schräg.
Mein Unimog fährt nur VMax 63 / Miltärkolonen meist auch nur 60 (die nötigen ja auch alle zum Überholen obwohl sie schneller können).
Wenn man 80 fährt kann man keinen Nötigen, da das die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für LKW in Deutschland ist.
Irgendwie ist die Herleitung der Nötigung schon ziemlich schräg.
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Wer schon mal auf der A1 tagsüber zwischen Westhofener Kreuz und Osnabrück mit >3,5t unter 85km/h gefahren ist, wird den Begriff "Nötigung" aus einer völlig neuen Perspektive sehen
Bei 85km/h donnert ein LKW nach dem anderen vorbei und die LKW's haben nicht nur ausländische Kennzeichen. Wirft man mal einen Blick nach links in die "Hütte" des vorbeiziehenden LKW's dann sieht man so manches Mal das Messer zwischen den Zähnen im zornroten Gesicht des Fahrers. Wenn der zehnte entzürnte Trucker kurz vor einem brutal einschert, dann weiß man, das es Zeit wird zu beschleunigen um diesem Spiel ein Ende zu bereiten. Paragraphenreiter können mich mal kreuzweise, wenn ich solchen Situationen aus dem Weg gehe ... "Gas und wech" lautet dann die Devise. Da ist es mir völlig egal, ob ein Rennleiter das Schwerlastüberholverbot diskutieren möchte. Im Zweifel muss ich dann zahlen und ggf. auch Punkte kassieren aber ein Sarg ist deutlich teurer ...
vG
Martin
Bei 85km/h donnert ein LKW nach dem anderen vorbei und die LKW's haben nicht nur ausländische Kennzeichen. Wirft man mal einen Blick nach links in die "Hütte" des vorbeiziehenden LKW's dann sieht man so manches Mal das Messer zwischen den Zähnen im zornroten Gesicht des Fahrers. Wenn der zehnte entzürnte Trucker kurz vor einem brutal einschert, dann weiß man, das es Zeit wird zu beschleunigen um diesem Spiel ein Ende zu bereiten. Paragraphenreiter können mich mal kreuzweise, wenn ich solchen Situationen aus dem Weg gehe ... "Gas und wech" lautet dann die Devise. Da ist es mir völlig egal, ob ein Rennleiter das Schwerlastüberholverbot diskutieren möchte. Im Zweifel muss ich dann zahlen und ggf. auch Punkte kassieren aber ein Sarg ist deutlich teurer ...
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Martin
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Kuck mal da, es geht doch, wir sind wieder beim Thema!Zausels_Kerl hat geschrieben: So 25. Sep 2022, 19:05Da ist es mir völlig egal, ob ein Rennleiter das Schwerlastüberholverbot diskutieren möchte
Wie weiter vorne diskutiert wurde, wirst du kein Knöllchen bekommen.
In einem Anderen Forum ist diese Banane schon gereift und die Ordnungsbehörde mit Dienstaufsichtsbeschwerde bedroht.
Bald gibt es verlässliche Info zum Thema PKW oder nicht.
Meine Bastelbude: https://forum.hme-ev.de/search.php?sr=t ... =titleonly
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Ich wusste gar nicht, daß Benimar Wohnmobile auf dem Unimog aufbaut. Zeig doch mal Fotos, würde mich freuen.Cybersoft hat geschrieben: So 25. Sep 2022, 18:43Von absichtlich 60 hat ja keiner gesprochen;
Mein Unimog fährt nur VMax 63 / Miltärkolonen meist auch nur 60 (die nötigen ja auch alle zum Überholen obwohl sie schneller können).
Wenn man 80 fährt kann man keinen Nötigen, da das die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für LKW in Deutschland ist.
Irgendwie ist die Herleitung der Nötigung schon ziemlich schräg.
Viele Grüsse
Chief_U / Uwe
PhoeniX RSL 7100 auf Mercedes Sprinter
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Gibts da auch Blitzer für ?DerTobi1978 hat geschrieben: Sa 24. Sep 2022, 17:49Gegen die StVO verstößt auch, wer ohne triftigen Grund durch Langsamfahren den Verkehr behindert.
On the internet you can be anything you want
Strange so many choose to be stupid
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Weil Du es bist, mein Lieblingsbild. Ups, sogar 67 km/h ...
Mobilvetta Kea I86
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Perfekt!
Aber Hand aufs Herz:
Damit wirst Du doch niemals auf die Autobahn fahren!
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Viele Grüsse
Chief_U / Uwe
PhoeniX RSL 7100 auf Mercedes Sprinter
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Irgendwie musste ich ihn ja nach Hause bekommen, da bin ich über die BAB 350km gefahren. Dank Rundumleuchte, aber auch kein Problem, im Gegenteil, damit bekommt man auch in Schleichfahrt den Daumen Hoch!
Aber nein; mehr als max. ein bis drei Kilometer Autobahn im Jahr sieht er nicht; Ich habe aber Bekannte die fahren zu Treffen und dann auch über die BAB.
Ist ja nur ein Beispiel gewesen (das ich belegen kann und nicht so ganz theoretisch ist)
Aber nein; mehr als max. ein bis drei Kilometer Autobahn im Jahr sieht er nicht; Ich habe aber Bekannte die fahren zu Treffen und dann auch über die BAB.
Ist ja nur ein Beispiel gewesen (das ich belegen kann und nicht so ganz theoretisch ist)
Mobilvetta Kea I86
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Ist Dir bewusst/bekannt, dass bei praktisch allen Fahrzeugen der Tacho erheblich mehr als die effektiv gefahrene Geschwindigkeit anzeigt.Cybersoft hat geschrieben: So 25. Sep 2022, 18:43
Wenn man 80 fährt kann man keinen Nötigen, da das die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für LKW in Deutschland ist.
Irgendwie ist die Herleitung der Nötigung schon ziemlich schräg.
Also bist Du mit angezeigten 80 eben mit vielleicht 76 Km/h unterwegs. Das mag für Dich keine Rolle spielen, Du hast ja Zeit und magst es gemütlich.
Für diejenigen Verkehrsteilnehmer, die täglich nicht zu ihrem Vergnügen unterwegs sind, spielt es aber schon eine Rolle ob sie die zugelassene Geschwindigkeit auch ausnützen können.
Daher fahren z. Bsp. ein Grossteil der LKW - Fahrer auf der Autobahn mit etwa 85 Km/h nach Tacho.
Wenn Du also gemütlich mit 80 dahingondelst, so wundere Dich nicht wenn Du von etlichen LKW - Fahrern überholt wirst. Und wenn dann ein Überholverbot für LKW das Ganze verhindert, entsteht eben Stress.
Denk also daran, dass Andere nicht zum Vergnügen unterwegs sind. Gegenseitig Rücksicht nehmen hilft allen.
Gruss, Beat
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Wenn ich von Geschwindigkeiten rede, meine ich GPS-Geschwindigkeiten; Hatte ich auch oben schon mal geschrieben, aber erst mal paulen ... Anscheinend weißt Du nicht dass die Fahrer bewusst bis zu 88 fahren?!
Auch schön zu beobachten bei Gefahrgütern, die halten sich meist an die 80, vermutlich sind die Strafen da höher und die Kontrollen enger.
Außerdem habe ich nirgends geschrieben dass ich immer 80 fahre ... jetzt regt euch doch mal ab; Die Verkehrsregeln sind doch nicht gemacht damit wir die alle ständig ignorieren oder nach unserer Meinung auslegen!
Seit dem der Sprit teurer ist fahren auch mehr LKW langsamer als vorher, führt auch zu mehr Überholmanövern unter den LKW.
Auch schön zu beobachten bei Gefahrgütern, die halten sich meist an die 80, vermutlich sind die Strafen da höher und die Kontrollen enger.
Außerdem habe ich nirgends geschrieben dass ich immer 80 fahre ... jetzt regt euch doch mal ab; Die Verkehrsregeln sind doch nicht gemacht damit wir die alle ständig ignorieren oder nach unserer Meinung auslegen!
Seit dem der Sprit teurer ist fahren auch mehr LKW langsamer als vorher, führt auch zu mehr Überholmanövern unter den LKW.
Mobilvetta Kea I86
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Mir sind lediglich Urteile bekannt, da wurde deutlich darunter gefahren.AndiEh hat geschrieben: So 25. Sep 2022, 17:45
Nein, aber wenn du ohne Not mit 60 fahren würdest und damit alle LKWs nötigen würdest zu überholen, dann eventuell schon.
Gruß
Andi
Und nur, weil andere Verkehrsteilnehmer meinen die zulässige Höchstgeschwindigkeit sei die ihrer Meinung die Mindestgeschwindigkeit, wird keiner wegen Nötigung angezeigt, bzw. verurteilt.
Aber....
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.Avalanche hat geschrieben: Mo 26. Sep 2022, 06:42Mir sind lediglich Urteile bekannt, da wurde deutlich darunter gefahren.
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Das kannst du handhaben, wie du willst. In Deutschland. Wenn du mit derselben Einstellung im Ausland fährst, riskierst du wesentlich mehr als einen Punkt in Flensburg.Berchumer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 15:42Auch wenn Ihr mich jetzt steinigt ich bin 2 Jahre mein Womo mit 3,5 t gefahren und habe überholt und jetzt durch die Auflastung auf 3,95t soll ich in der gefährlichen LKW Schlange fahren. Das wäre mit zu gefährlich und wer soll meinem Mobil ansehen das ich aufgelastet bin
Grüße Peter, unterwegs auf Carado T334
"Da streiten sich die Leut herum, oft um den Wert des Glücks,
der eine heißt den andern dumm, am End weiß keiner nix."
(Hobellied von Ferdinand Raimund anno 1834, bevor es Foren gab - a g'scheiter Mann)
"Da streiten sich die Leut herum, oft um den Wert des Glücks,
der eine heißt den andern dumm, am End weiß keiner nix."
(Hobellied von Ferdinand Raimund anno 1834, bevor es Foren gab - a g'scheiter Mann)
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Welches der 145 Auslande meinst du denn?
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Mir fällt gerade noch ein Aspekt ein, warum ich ungern im LKW-Überholverbot überhole...durch die Pflicht in Frankreich diese tollen Aufkleber anzubringen oute ich mich auch innerhalb Deutschland, das ich >3,5t bin.
Ich halte mich zu 90% an das Überholverbot, auch wenn ich es für sinnlos für Womos halte. Hier in Hessen gibt es an vielen Stellen inzwischen ein Zusatzschild, welches das Überholen erlaubt. Irgendwann gibt's das sicher flächendeckend.
Das Thema Sicherheitsabstand ist allerdings ein leidiges Thema und oftmals schaue ich dann mehr in den Rückspiegel und kann sehen wie der Fahrer hinter mir in der Nase popelt. Leider haben nicht alle Verkehrsteilnehmer ein so großes Sicherheitsbedürfnis wie ich, wenn ich mit der Family unterwegs bin. Aufgrund dessen fühle ich mich manchmal gezwungen um mein Leben und das meiner Family zu schützen im LKW-Überholverbot zu überholen.
Das würde ich im Zweifelsfall auch dem Sheriff sagen, was Ihn nicht davon abhalten wird mir eine Strafe zu geben, aber es beruhigt mein Gewissen.
Ich halte mich zu 90% an das Überholverbot, auch wenn ich es für sinnlos für Womos halte. Hier in Hessen gibt es an vielen Stellen inzwischen ein Zusatzschild, welches das Überholen erlaubt. Irgendwann gibt's das sicher flächendeckend.
Das Thema Sicherheitsabstand ist allerdings ein leidiges Thema und oftmals schaue ich dann mehr in den Rückspiegel und kann sehen wie der Fahrer hinter mir in der Nase popelt. Leider haben nicht alle Verkehrsteilnehmer ein so großes Sicherheitsbedürfnis wie ich, wenn ich mit der Family unterwegs bin. Aufgrund dessen fühle ich mich manchmal gezwungen um mein Leben und das meiner Family zu schützen im LKW-Überholverbot zu überholen.
Das würde ich im Zweifelsfall auch dem Sheriff sagen, was Ihn nicht davon abhalten wird mir eine Strafe zu geben, aber es beruhigt mein Gewissen.
Grüße
Rogger
...unterwegs wann immer es geht mit Adria Matrix Plus 670SL (Maxi)
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