EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

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traveller

Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#21

Beitrag von traveller »

Also bedeutet "erste Achse" immer die Front- bzw. Bug-Achse?
Felisor
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#22

Beitrag von Felisor »

Schröder hat geschrieben: Do 31. Dez 2020, 09:24
Jedenfalls haben sie mich in Österreich auf die Waage geschickt, nach F2 war ich 600kg überladen. F1 und Achslasten waren ok und den passenden Führerschein für F1 habe ich auch. Ich durfte so weiter fahren.
Is aber schon sehr merkwürdig... denn eigentlich hättest du dann mit "legal" >3,5t ja auch die Go-Box gebraucht... Aber vielleicht hatte die österreichische Polizei tatsächlich einfach nur mal nen guten Tag gehabt...
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Schröder
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#23

Beitrag von Schröder »

Felisor hat geschrieben: Do 31. Dez 2020, 12:43

Is aber schon sehr merkwürdig... denn eigentlich hättest du dann mit "legal" >3,5t ja auch die Go-Box gebraucht
Was ist sehr merkwürdig?
GO-Box war doch dran!

Weiß auch nicht, ob das die Zöllner interessiert was mit der Asifang ist.
Gruß
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Capricorn
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#24

Beitrag von Capricorn »

Schröder hat geschrieben: Do 31. Dez 2020, 11:25
Hallo Urs,

kann mir nur schwer vorstellen, dass man mit dem B-Führerschein, der ja nur bis 3,5t gilt, mit 3,7t weiter fahren darf?
Deine Annahme ist korrekt - Bei uns gibt's eine Messtoleranz von 3%. Bis 3606 bis du innerhalb dieser Toleranz (3606-3%), brauchst nicht's zahlen und nicht's ausladen - bist du aber da drüber, dann musst du bis auf 3500 runter ausladen. Dies wurde mir mal polizeilich bestätigt.

Dies im Zusammenhang mit meiner Anhängersicherung, die ich unkorrekt befestigt hatte (nur über den Kugelkopf gelegt) - das führte zu einer Anzeige und hat mich 200.-- gekostet - hätte ich beim Verkehrsamt damals einen Eintrag gehabt, hätte ich den Führerschein dafür für 2 Monate abgegeben - kam also wegen "guter Führung" mit Strafgeld davon.

Bei dieser Gelegenheit hab ich mir dann gleich die Gewichtsfrage bestätigen lassen, wie ich's beschrieben hab
Klug zu reden ist schon schwer, klug zu schweigen noch viel mehr......

herzliche Grüsse und euch allen allzeit gute Fahrt

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Elgeba
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#25

Beitrag von Elgeba »

Bei diesem Thema sollte auch der Traglastindex der Reifen berücksichtigt werden,sonst kann es eklig werden.Wenn die Reifen durch Überladung zu stark beansprucht werden kann es zu Überhitzung und Reifenplatzer kommen.


Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
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Ferres
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#26

Beitrag von Ferres »

Moin,
haben nicht alle 3,5 tonner
vorn 1.850 und hinten 2.000, mindestens, bei einem Reifentraglastwert von 116 = 1.250 kg pro Rad?
Bei weniger Achslast müßte ja super genau ausgewogen geladen werden.
Gruß
Ferres
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Capricorn
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#27

Beitrag von Capricorn »

Nö - haben sie nicht.

Ich hab z.B. mit meinem Maxi-Fahrwerk vorne 2100 und hinten 2400 bei 3.5t - Diese Achlauten bekomm ich nie hin...
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Chief_U
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#28

Beitrag von Chief_U »

Capricorn hat geschrieben: Do 31. Dez 2020, 16:37


Dies im Zusammenhang mit meiner Anhängersicherung, die ich unkorrekt befestigt hatte (nur über den Kugelkopf gelegt) - das führte zu einer Anzeige und hat mich 200.-- gekostet - hätte ich beim Verkehrsamt damals einen Eintrag gehabt, hätte ich den Führerschein dafür für 2 Monate abgegeben - kam also wegen "guter Führung" mit Strafgeld davon.
Meinst Du diese Befestigung damit:
https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/ca ... stigen.php
Viele Grüsse
Chief_U / Uwe
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Capricorn
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#29

Beitrag von Capricorn »

Ja genau - korrekt

wer das bei uns falsch macht, zahlt ordentlich und riskiert sogar Ausweis-Entzug.
Mir ist das unmittelbar vor einer Ferienreise passiert, hatte von dieser Vorschrift damals noch keine Ahnung. Der Polizist meinte noch - fahren sie ruhig in Urlaub - das Verfahren dauert länger, der möglich Ausweisentzug erfolgt erst nach einem Verfahren... Toll - -3- Wochen Ferien mit Ungewissheit...
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Schröder
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#30

Beitrag von Schröder »

Ferres hat geschrieben: Fr 1. Jan 2021, 00:43

Bei weniger Achslast müßte ja super genau ausgewogen geladen werden.
eigentlich muss immer ausgewogen geladen werden und nicht nur bei weniger Achslast. Die Wiegung der einzelnen Achsen ist noch wichtiger als das Gesamtgewicht!

Habe mich bei der letzten Wiegung auch erschrocken wie wenig Luft nur noch auf der VA ist, obwohl dort neben der Garage mein größtes Staufach ist und musste meine Ladung umplanen. Auch werden die Werte mit jedem angebauten Zubehörteil ja wieder verändert!
Gruß
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Alfred
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#31

Beitrag von Alfred »

Schröder hat geschrieben: Fr 1. Jan 2021, 10:19

eigentlich muss immer ausgewogen geladen werden und nicht nur bei weniger Achslast. Die Wiegung der einzelnen Achsen ist noch wichtiger als das Gesamtgewicht!

Habe mich bei der letzten Wiegung auch erschrocken wie wenig Luft nur noch auf der VA ist, obwohl dort neben der Garage mein größtes Staufach ist und musste meine Ladung umplanen. Auch werden die Werte mit jedem angebauten Zubehörteil ja wieder verändert!
Absolut!

Umso erstaunlicher, dass selbst scheinbar erfahrene Wohnmobilisten ihr Fahrzeug noch nie gewogen haben und ihre Achslast nicht kennen?

Wie lädt man dann für die "große Tour"?
Woher kennt man den richtigen Reifendruck?
Vertraut man auf "bin die letzten Jahre nicht gewogen worden"?

Und eine Schweinerei ist, dass die Händler bei der Übergabe nicht wiegen und auf die Problematik nicht hinweisen.

Grüße, Alf
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#32

Beitrag von Capricorn »

Ich wäge immer mal wieder - hab 3km von zu Hause eine Kiesgrube, da gibts eine Waage auf die ich mich kostenlos daraufstellen darf, ich mach das meist vor Abfahrt, wenn wir geladen haben und auf der Heimfahrt, wenn ich eh dort vorbeifahre. Das hat mir gute Erkenntnisse gegeben und ich weiss inzwischen ziemlich genau, was "ich" wiege, wenn ich losfahre.

Die wichtigsten Parameter sind bei mir die Anhängerkupplung (nur dran wenn Hänger dabei) und die E-Bikes wenn sie nicht in den Hänger kommen, sondern in der Garage stehen.

Die Achsen wurden beim Strassenverkehrsamt schon geprüft mit der Erkenntnis, dass - wenn ich nicht über 3600 komme - keine Achslastlimite auch nur annähernd erreiche.
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#33

Beitrag von Seewolfpk »

Die genauen Achsbelastungen kenne ich auch nicht.
Bin mir auch nicht sicher, ob eine Bodenwaage für LKW´s, die ich ab und zu für die Kontrolle des Gesamtgewichtes nutze,
mir zuverlässig die Achslasten anzeigt, wenn ich mal vorwärts und mal rückwärts zur Hälfte auf die Platte fahre.

Deshalb warte ich mit Freude auf die kommende Wiegefunktion meiner SHR-Hydraulikstützen.
Gruß
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Schröder
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#34

Beitrag von Schröder »

den Händlern gebe ich hier keine Schuld, die Fahrzeuge werden von mündigen Bürgern gekauft und wer gebraucht von privat kauft, hat dahingehend eh keinen Ansprechspartner.
Gruß
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#35

Beitrag von <Anon1> »

Im gesamten Reisemobilleben wurde ich einmal mit einem 5,3 Tonner Sprinter gewogen, in Deutschland, auf einem Autobahn Rastplatz. Eigentlich wollte ich nur Pause machen. :-$
Gewogen wurde Achsweise mit transportablen Waagen, alles gut.

Jetzt bin ich seit einigen Monaten mit zulässigem Gesamtgewicht von 4.100 kg, (tatsächliche Masse 3.305 kg laut COC) Vorderachse 2.000 kg, Hinterachse 2.430 kg unterwegs. Bei nächster Gelegenheit wird "freiwillig" reisefertig gewogen. ;-)
Promobil hat geschrieben:
Apropos Ausland: Bei unseren Nachbarn sieht die Rechtslage anders aus. Während zum Beispiel in Dänemark nahezu jedes Kilogramm zählt, gibt es in anderen Staaten wie den Niederlanden, Schweden oder der Schweiz eine feste Staffelung. Vielmehr unterscheiden sich die Länder in der Bußgeldhöhe: In Frankreich ist bei 750 Euro Schluss, bei unseren österreichischen Nachbarn geht es da erst richtig los: Ab einer Überladung von 15 Prozent wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die Strafe wird dann von Fall zu Fall individuell ermittelt, bis zu 2180 Euro sind möglich, in Großbritannien gar bis zu 6000 Euro.
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Alfred
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#36

Beitrag von Alfred »

Schröder hat geschrieben: Fr 1. Jan 2021, 11:00
den Händlern gebe ich hier keine Schuld, die Fahrzeuge werden von mündigen Bürgern gekauft und wer gebraucht von privat kauft, hat dahingehend eh keinen Ansprechspartner.
Ich schon. Vor allem, wenn sie dich mit 5,5 Bar Reifendruck an einer mit nur 1,4t belasteten Achse vom Hof schlingern lassen. Im HME Forum z. B. Hat sich ein Newbie über schwammiges Fahrverhalten an seinem neuen Hymer ML-T beschwert. Auf Nachfrage: vorne und hinten 5 Bar. Das kann nicht gut gehen.

Ich sehe den Händler in der Pflicht auf solche sicherheitsrelevanten Themen einzugehen.

Apropo mündiger Bürger: verfolge mal die immer wiederkehrende Diskussion über den richtigen Reifendruck. :-! :!

Grüße, Alf
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#37

Beitrag von <Anon1> »

Seewolfpk hat geschrieben: Fr 1. Jan 2021, 10:56
Die genauen Achsbelastungen kenne ich auch nicht.
Aber Paul, ein Blick in die Zulassung reicht! *BYE*
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Schröder
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#38

Beitrag von Schröder »

der Bremsenprüfstand in meiner Werkstatt hat eine automatische Wiegefunktion, da kann man genau ablesen welche Last auf welcher Rolle steht.
Also Einzelradwiegung bzw. Zwillinge an der HA.
Gruß
Thomas

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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#39

Beitrag von Seewolfpk »

Nee Bernd, ich meine die tatsächliche Beladung. Die Bodenwaage kann meine Papiere nicht lesen *ROFL*
Was in den Papieren steht, weiß ich natürlich.
Gruß
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen

#40

Beitrag von Alfred »

Schröder hat geschrieben: Fr 1. Jan 2021, 11:09
der Bremsenprüfstand in meiner Werkstatt hat eine automatische Wiegefunktion, da kann man genau ablesen welche Last auf welcher Rolle steht.
Also Einzelradwiegung bzw. Zwillinge an der HA.
Ja, so ist es optimal. Die Wiegung auf den üblichen LKW Wagen bei Müllplatz, Agrargenossenschaft oder in Schweden am "Kontrolplatz" sind auch hinreichend genau.
Seewolfpk hat geschrieben: Fr 1. Jan 2021, 11:10
Nee Bernd, ich meine die tatsächliche Beladung. Die Bodenwaage kann meine Papiere nicht lesen *ROFL*
Was in den Papieren steht, weiß ich natürlich.
Das Fahrzeug in deiner Signatur schaut auch ein wenig hecklastig aus. *DRINK* Kennst du die reisefertige Belastung vorne/hinten?

Grüße, Alf
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