EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
Also bedeutet "erste Achse" immer die Front- bzw. Bug-Achse?
Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
Is aber schon sehr merkwürdig... denn eigentlich hättest du dann mit "legal" >3,5t ja auch die Go-Box gebraucht... Aber vielleicht hatte die österreichische Polizei tatsächlich einfach nur mal nen guten Tag gehabt...Schröder hat geschrieben: Do 31. Dez 2020, 09:24Jedenfalls haben sie mich in Österreich auf die Waage geschickt, nach F2 war ich 600kg überladen. F1 und Achslasten waren ok und den passenden Führerschein für F1 habe ich auch. Ich durfte so weiter fahren.
Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
Was ist sehr merkwürdig?Felisor hat geschrieben: Do 31. Dez 2020, 12:43
Is aber schon sehr merkwürdig... denn eigentlich hättest du dann mit "legal" >3,5t ja auch die Go-Box gebraucht
GO-Box war doch dran!
Weiß auch nicht, ob das die Zöllner interessiert was mit der Asifang ist.
Gruß
Thomas
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Thomas
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
Deine Annahme ist korrekt - Bei uns gibt's eine Messtoleranz von 3%. Bis 3606 bis du innerhalb dieser Toleranz (3606-3%), brauchst nicht's zahlen und nicht's ausladen - bist du aber da drüber, dann musst du bis auf 3500 runter ausladen. Dies wurde mir mal polizeilich bestätigt.Schröder hat geschrieben: Do 31. Dez 2020, 11:25Hallo Urs,
kann mir nur schwer vorstellen, dass man mit dem B-Führerschein, der ja nur bis 3,5t gilt, mit 3,7t weiter fahren darf?
Dies im Zusammenhang mit meiner Anhängersicherung, die ich unkorrekt befestigt hatte (nur über den Kugelkopf gelegt) - das führte zu einer Anzeige und hat mich 200.-- gekostet - hätte ich beim Verkehrsamt damals einen Eintrag gehabt, hätte ich den Führerschein dafür für 2 Monate abgegeben - kam also wegen "guter Führung" mit Strafgeld davon.
Bei dieser Gelegenheit hab ich mir dann gleich die Gewichtsfrage bestätigen lassen, wie ich's beschrieben hab
Klug zu reden ist schon schwer, klug zu schweigen noch viel mehr......
herzliche Grüsse und euch allen allzeit gute Fahrt
Adrian
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
Bei diesem Thema sollte auch der Traglastindex der Reifen berücksichtigt werden,sonst kann es eklig werden.Wenn die Reifen durch Überladung zu stark beansprucht werden kann es zu Überhitzung und Reifenplatzer kommen.
Gruß Arno
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
Moin,
haben nicht alle 3,5 tonner
vorn 1.850 und hinten 2.000, mindestens, bei einem Reifentraglastwert von 116 = 1.250 kg pro Rad?
Bei weniger Achslast müßte ja super genau ausgewogen geladen werden.
Gruß
Ferres
haben nicht alle 3,5 tonner
vorn 1.850 und hinten 2.000, mindestens, bei einem Reifentraglastwert von 116 = 1.250 kg pro Rad?
Bei weniger Achslast müßte ja super genau ausgewogen geladen werden.
Gruß
Ferres
unterwegs im Hymer ML-T 580
Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
Nö - haben sie nicht.
Ich hab z.B. mit meinem Maxi-Fahrwerk vorne 2100 und hinten 2400 bei 3.5t - Diese Achlauten bekomm ich nie hin...
Ich hab z.B. mit meinem Maxi-Fahrwerk vorne 2100 und hinten 2400 bei 3.5t - Diese Achlauten bekomm ich nie hin...
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herzliche Grüsse und euch allen allzeit gute Fahrt
Adrian
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
Meinst Du diese Befestigung damit:Capricorn hat geschrieben: Do 31. Dez 2020, 16:37
Dies im Zusammenhang mit meiner Anhängersicherung, die ich unkorrekt befestigt hatte (nur über den Kugelkopf gelegt) - das führte zu einer Anzeige und hat mich 200.-- gekostet - hätte ich beim Verkehrsamt damals einen Eintrag gehabt, hätte ich den Führerschein dafür für 2 Monate abgegeben - kam also wegen "guter Führung" mit Strafgeld davon.
https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/ca ... stigen.php
Viele Grüsse
Chief_U / Uwe
PhoeniX RSL 7100 auf Mercedes Sprinter
Chief_U / Uwe
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
Ja genau - korrekt
wer das bei uns falsch macht, zahlt ordentlich und riskiert sogar Ausweis-Entzug.
Mir ist das unmittelbar vor einer Ferienreise passiert, hatte von dieser Vorschrift damals noch keine Ahnung. Der Polizist meinte noch - fahren sie ruhig in Urlaub - das Verfahren dauert länger, der möglich Ausweisentzug erfolgt erst nach einem Verfahren... Toll - -3- Wochen Ferien mit Ungewissheit...
wer das bei uns falsch macht, zahlt ordentlich und riskiert sogar Ausweis-Entzug.
Mir ist das unmittelbar vor einer Ferienreise passiert, hatte von dieser Vorschrift damals noch keine Ahnung. Der Polizist meinte noch - fahren sie ruhig in Urlaub - das Verfahren dauert länger, der möglich Ausweisentzug erfolgt erst nach einem Verfahren... Toll - -3- Wochen Ferien mit Ungewissheit...
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herzliche Grüsse und euch allen allzeit gute Fahrt
Adrian
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
eigentlich muss immer ausgewogen geladen werden und nicht nur bei weniger Achslast. Die Wiegung der einzelnen Achsen ist noch wichtiger als das Gesamtgewicht!Ferres hat geschrieben: Fr 1. Jan 2021, 00:43
Bei weniger Achslast müßte ja super genau ausgewogen geladen werden.
Habe mich bei der letzten Wiegung auch erschrocken wie wenig Luft nur noch auf der VA ist, obwohl dort neben der Garage mein größtes Staufach ist und musste meine Ladung umplanen. Auch werden die Werte mit jedem angebauten Zubehörteil ja wieder verändert!
Gruß
Thomas
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Thomas
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
Absolut!Schröder hat geschrieben: Fr 1. Jan 2021, 10:19
eigentlich muss immer ausgewogen geladen werden und nicht nur bei weniger Achslast. Die Wiegung der einzelnen Achsen ist noch wichtiger als das Gesamtgewicht!
Habe mich bei der letzten Wiegung auch erschrocken wie wenig Luft nur noch auf der VA ist, obwohl dort neben der Garage mein größtes Staufach ist und musste meine Ladung umplanen. Auch werden die Werte mit jedem angebauten Zubehörteil ja wieder verändert!
Umso erstaunlicher, dass selbst scheinbar erfahrene Wohnmobilisten ihr Fahrzeug noch nie gewogen haben und ihre Achslast nicht kennen?
Wie lädt man dann für die "große Tour"?
Woher kennt man den richtigen Reifendruck?
Vertraut man auf "bin die letzten Jahre nicht gewogen worden"?
Und eine Schweinerei ist, dass die Händler bei der Übergabe nicht wiegen und auf die Problematik nicht hinweisen.
Grüße, Alf
Meine Bastelbude: https://forum.hme-ev.de/search.php?sr=t ... =titleonly
Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
Ich wäge immer mal wieder - hab 3km von zu Hause eine Kiesgrube, da gibts eine Waage auf die ich mich kostenlos daraufstellen darf, ich mach das meist vor Abfahrt, wenn wir geladen haben und auf der Heimfahrt, wenn ich eh dort vorbeifahre. Das hat mir gute Erkenntnisse gegeben und ich weiss inzwischen ziemlich genau, was "ich" wiege, wenn ich losfahre.
Die wichtigsten Parameter sind bei mir die Anhängerkupplung (nur dran wenn Hänger dabei) und die E-Bikes wenn sie nicht in den Hänger kommen, sondern in der Garage stehen.
Die Achsen wurden beim Strassenverkehrsamt schon geprüft mit der Erkenntnis, dass - wenn ich nicht über 3600 komme - keine Achslastlimite auch nur annähernd erreiche.
Die wichtigsten Parameter sind bei mir die Anhängerkupplung (nur dran wenn Hänger dabei) und die E-Bikes wenn sie nicht in den Hänger kommen, sondern in der Garage stehen.
Die Achsen wurden beim Strassenverkehrsamt schon geprüft mit der Erkenntnis, dass - wenn ich nicht über 3600 komme - keine Achslastlimite auch nur annähernd erreiche.
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- Seewolfpk
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
Die genauen Achsbelastungen kenne ich auch nicht.
Bin mir auch nicht sicher, ob eine Bodenwaage für LKW´s, die ich ab und zu für die Kontrolle des Gesamtgewichtes nutze,
mir zuverlässig die Achslasten anzeigt, wenn ich mal vorwärts und mal rückwärts zur Hälfte auf die Platte fahre.
Deshalb warte ich mit Freude auf die kommende Wiegefunktion meiner SHR-Hydraulikstützen.
Bin mir auch nicht sicher, ob eine Bodenwaage für LKW´s, die ich ab und zu für die Kontrolle des Gesamtgewichtes nutze,
mir zuverlässig die Achslasten anzeigt, wenn ich mal vorwärts und mal rückwärts zur Hälfte auf die Platte fahre.
Deshalb warte ich mit Freude auf die kommende Wiegefunktion meiner SHR-Hydraulikstützen.
Gruß
Paul
Carthago chic c-line T 4.9 EZ 6/2016
130 kW (177 PS) Schaltgetriebe
Paul
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
den Händlern gebe ich hier keine Schuld, die Fahrzeuge werden von mündigen Bürgern gekauft und wer gebraucht von privat kauft, hat dahingehend eh keinen Ansprechspartner.
Gruß
Thomas
Verlierer suchen nach Ausreden....Gewinner nach Lösungen!
Thomas
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
Im gesamten Reisemobilleben wurde ich einmal mit einem 5,3 Tonner Sprinter gewogen, in Deutschland, auf einem Autobahn Rastplatz. Eigentlich wollte ich nur Pause machen.
Gewogen wurde Achsweise mit transportablen Waagen, alles gut.
Jetzt bin ich seit einigen Monaten mit zulässigem Gesamtgewicht von 4.100 kg, (tatsächliche Masse 3.305 kg laut COC) Vorderachse 2.000 kg, Hinterachse 2.430 kg unterwegs. Bei nächster Gelegenheit wird "freiwillig" reisefertig gewogen.
Gewogen wurde Achsweise mit transportablen Waagen, alles gut.
Jetzt bin ich seit einigen Monaten mit zulässigem Gesamtgewicht von 4.100 kg, (tatsächliche Masse 3.305 kg laut COC) Vorderachse 2.000 kg, Hinterachse 2.430 kg unterwegs. Bei nächster Gelegenheit wird "freiwillig" reisefertig gewogen.
Promobil hat geschrieben:Apropos Ausland: Bei unseren Nachbarn sieht die Rechtslage anders aus. Während zum Beispiel in Dänemark nahezu jedes Kilogramm zählt, gibt es in anderen Staaten wie den Niederlanden, Schweden oder der Schweiz eine feste Staffelung. Vielmehr unterscheiden sich die Länder in der Bußgeldhöhe: In Frankreich ist bei 750 Euro Schluss, bei unseren österreichischen Nachbarn geht es da erst richtig los: Ab einer Überladung von 15 Prozent wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die Strafe wird dann von Fall zu Fall individuell ermittelt, bis zu 2180 Euro sind möglich, in Großbritannien gar bis zu 6000 Euro.
Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
Ich schon. Vor allem, wenn sie dich mit 5,5 Bar Reifendruck an einer mit nur 1,4t belasteten Achse vom Hof schlingern lassen. Im HME Forum z. B. Hat sich ein Newbie über schwammiges Fahrverhalten an seinem neuen Hymer ML-T beschwert. Auf Nachfrage: vorne und hinten 5 Bar. Das kann nicht gut gehen.Schröder hat geschrieben: Fr 1. Jan 2021, 11:00den Händlern gebe ich hier keine Schuld, die Fahrzeuge werden von mündigen Bürgern gekauft und wer gebraucht von privat kauft, hat dahingehend eh keinen Ansprechspartner.
Ich sehe den Händler in der Pflicht auf solche sicherheitsrelevanten Themen einzugehen.
Apropo mündiger Bürger: verfolge mal die immer wiederkehrende Diskussion über den richtigen Reifendruck.
Grüße, Alf
Meine Bastelbude: https://forum.hme-ev.de/search.php?sr=t ... =titleonly
Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
der Bremsenprüfstand in meiner Werkstatt hat eine automatische Wiegefunktion, da kann man genau ablesen welche Last auf welcher Rolle steht.
Also Einzelradwiegung bzw. Zwillinge an der HA.
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Gruß
Thomas
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
Nee Bernd, ich meine die tatsächliche Beladung. Die Bodenwaage kann meine Papiere nicht lesen
Was in den Papieren steht, weiß ich natürlich.
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Gruß
Paul
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Re: EU-Sätze für Überladung vs. Ablauf beim Wiegen
Ja, so ist es optimal. Die Wiegung auf den üblichen LKW Wagen bei Müllplatz, Agrargenossenschaft oder in Schweden am "Kontrolplatz" sind auch hinreichend genau.Schröder hat geschrieben: Fr 1. Jan 2021, 11:09der Bremsenprüfstand in meiner Werkstatt hat eine automatische Wiegefunktion, da kann man genau ablesen welche Last auf welcher Rolle steht.
Also Einzelradwiegung bzw. Zwillinge an der HA.
Das Fahrzeug in deiner Signatur schaut auch ein wenig hecklastig aus. Kennst du die reisefertige Belastung vorne/hinten?Seewolfpk hat geschrieben: Fr 1. Jan 2021, 11:10Nee Bernd, ich meine die tatsächliche Beladung. Die Bodenwaage kann meine Papiere nicht lesen
Was in den Papieren steht, weiß ich natürlich.
Grüße, Alf
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