Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

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expl0rer
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Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#1

Beitrag von expl0rer »

Hallo zusammen,

seit kurzem können wir ein Wohnmobil unser Eigen nennen. Zuvor haben wir über viele Jahre in verschiedenen Ländern rund um den Globus große wie kleine Wohnmobile und Camper Vans gemietet.

Ehrlich gesagt haben wir uns anfangs über die Zuladung nicht wirklich viel Gedanken gemacht. Zwei Personen plus Gepäck und was sonst noch dazu gehört wurden eingeladen und los ging es.

Erst in Europa sind wir auf die Zuladungsthematik so richtig aufmerksam geworden. Nachdem wir vor ein paar Jahren den ersten Nachwuchs bekommen haben, fing die Rechnerei an. Dabei ist und aufgefallen, dass wir wahrscheinlich schon früher - als wir noch zu zweit unterwegs gewesen sind - einige Male knapp an der Gewichtsgrenze (3,5t) dran gewesen sind. Mit zwei Kindern, Fahrrädern und reichlich Gepäck wird es bei den meisten WoMos schon knapp innerhalb der 3,5t-Grenze zu bleiben. Miet-WoMos mit >3,5 zgG sind bei den einschlägigen Vermietern eher rar gesät.

Letztes Jahr wurde uns ein teilintegrierter Alkoven mit fast 3,4t Leergewicht zur Miete angeboten (mit 3,5t-Zulassung). Selbst mit einem sehr asketischen Reisestil und schlanken Mitfahrern gibt es da kaum Möglichleiten diese Fahrzeuge im legalen Bereich zu bewegen.

Auf unserer letzten Reise haben wir eine 6-köpfge Familie getroffen, die mit ihrem 3,5t Mietmobil völlig Überladen in eine Kontrolle geraten ist. Der Vermieter hat die Gewichtsproblematik zuvor mit keiner Silbe erwähnt, aber auf die großzügigen Stauräume und die vielen Schlafplätze hingewiesen. Die Familie hatte bis dahin keinen Gedanken an eine mögliche Überladung verloren und - zugegebenermaßen etwas blind - darauf vertraut, dass man das WoMo bestimmungsgemäß (bei 6 Sitzplätzen mit 6 Personen) bewegen kann ohne überladen zu sein.

Ich frage mich, inwieweit die Eigenverantwortung der Fahrer (Mieter) an der Stelle ausreicht und ob nicht auch die Vermieter eine gewisse Sorgfaltspflicht als tragen und die Mieter über die Gewichtsproblematik proaktiv informieren sollten.

Jemand der sich - wie wir in solch einem Forum - tagein, tagaus mit Wohnmobilen & Co. beschäftigt ist i. d. R. mit der Problematik vertraut. Aber Hand aufs Herz, wie oft habt ihr schon die Zuladung von eurem PKW überprüft? Gerade in der aktuellen WoMo-Trend-Welle gibt es sicherlich viele unbedarfte WoMo-Mieter, die sich das erste Mal auf eine WoMo-Reise begeben und erstmalig mit der Gewichtsthematik konfrontiert werden.

Ohne Frage, jeder Fahrer ist selbst für die Einhaltung der Gesetzte verantwortlich. Da gibt es keine Ausreden. Was mich aber stört ist, dass viele Vermieter landauf, landab kein Wort über die Zuladung verlieren und ausschließlich darauf vertrauen, dass der Mieter die oftmals sehr begrenzte Zuladung als Problem wahrnimmt. Sicherlich gibt es hier auch ein paar positive Ausnahmen, wo sehr wohl über die Gewichtsthematik aufgeklärt wird. Aber meine persönliche Erfahrung aus über 10 Jahren WoMo-Miete zeigt ein anderes Bild.
Freundliche Grüße aus Aachen
Martin

Knaus Sport Traveller 600 DKG (Bj. 2011)
b54
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#2

Beitrag von b54 »

Wir hatten das letzte Mal einen 4,4 to gemietet, da war das kein Problem, allerdings wird man selten darauf hinhewiesen, das ist aber auch schon bei den Verkäufern der Mobile so, bei vielen kann man guten Gewissens die gar nicht als 3,5 to nutzen aber sie werden trotzdem so verkauft.
Unterwegs mit einem Niesmann & Bischoff Arto 74L.
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Birdman
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#3

Beitrag von Birdman »

expl0rer hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 14:52
... Ich frage mich, inwieweit die Eigenverantwortung der Fahrer (Mieter) an der Stelle ausreicht und ob nicht auch die Vermieter eine gewisse Sorgfaltspflicht als tragen und die Mieter über die Gewichtsproblematik proaktiv informieren sollten. ...
Ging uns bei unserer ersten und einzigen Miete genauso. Ich bin erst unterwegs auf die Thematik gestoßen, als wir uns kurz entschlossen in Richtung Schweiz aufmachen wollten und ich mich vorab über die Mautbedingungen für Wohnmobile schlau machen wollte. Da bin ich dann im damaligen Promobil-Forum mit der Überladungsproblematik und speziell Strafen in der Schweiz aufmerksam geworden.

Natürlich ist der Fahrer vor Fahrtantritt für die Verkehrssicherheit des Fahrzeug und die Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich. Aber Hand aufs Herz: Wer hat bei Anmietung eines PKW bei Abholung zuerst mal die Lichtanlage und Reifenprofil geprüft und im Fahrzeugschein die Zuladung geprüft? Als Mieter geht man bei einem Wohnmobil doch erstmal davon aus, dass man bei 6 eingetragenen Sitzen und 4 montierten Fahrradschienen auf dem Heckträger auch 4 Personen nebst Gepäck und Rädern mitnehmen darf. Hier würde ich Vermieter schon in der Informationspflicht sehen - und zwar bereits bei Buchung bzw. Reservierung.
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
Dieselreiter
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#4

Beitrag von Dieselreiter »

expl0rer hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 14:52
Auf unserer letzten Reise haben wir eine 6-köpfge Familie getroffen, die mit ihrem 3,5t Mietmobil völlig Überladen in eine Kontrolle geraten ist.
Und wie ist die Kontrolle ausgegangen?
Ich frage nicht aus Sensationsgier, sondern weil mich bewegt, wie eine Familie mit 4 Kindern die Situation klärt, wenn die Rennleitung sagt "So fährst du nicht weiter".
expl0rer hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 14:52
ob nicht auch die Vermieter eine gewisse Sorgfaltspflicht als tragen und die Mieter über die Gewichtsproblematik proaktiv informieren sollten.
Moralisch gesehen wären die Vermieter verpflichtet. Aber nachdem die Gefahr groß ist, dass der Mieter im letzten Moment abspringt, wird sich wohl keiner diese Moral leisten.

Interessant wäre ein Präzedenzfall, wenn nämlich ein Mieter (wie in dem Beispiel oben) nach einem versauten Urlaub auf Entschädigung klagt. Aber ich befürchte, dafür haben unsere Gerichte wenig Verständnis.
Grüße Peter, unterwegs auf Carado T334

"Da streiten sich die Leut herum, oft um den Wert des Glücks,
der eine heißt den andern dumm, am End weiß keiner nix."

(Hobellied von Ferdinand Raimund anno 1834, bevor es Foren gab - a g'scheiter Mann)
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Masure49
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#5

Beitrag von Masure49 »

Da hilft kein Jammern und kein Wehklagen, einzig und allein der Fahrer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
Egal ob Besitzer oder Mieter.
So hat es vor einigen Jahren ein Bekannter erleben müssen, der gegen Frankia und seinen Frankia Händler geklagt und verloren hat.
Er hatte sich auch darauf berufen, dass das 4,5 t Wohnmobil auf MB doch für 6 Personen zugelassen sei und deshalb alles an Extras mitbestellt, was man halt gerne so hat incl. 6 Zylinder, Wandlerautomatik usw usw.
Zumindest kenne ich es so und ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass die Polizei bei einer Kontrolle massives Übergewicht feststellt, der Fahrer sich aber auf andere "Schuldige" berufen kann und ungestraft davon kommt.
Vielleicht ist ja hier ein rechtskundiger User unterwegs,
der mehr zu dem Thema weiß.
Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"

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LG
Peter
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Cybersoft
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#6

Beitrag von Cybersoft »

Der Fahrer kann sich nicht auf die Schuldigkeit Anderer berufen.

"Ich bin zu schnell gefahren da das Auto so schnell ist"

"Ich habe zu viel geladen, weil ein Anderer es mir nicht gesagt hat"

Wo kämen wir denn da hin?
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WoMo NK19
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#7

Beitrag von WoMo NK19 »

Hallo,

früher habe ich immer gedacht:
„Die Amis sind total doof, weil die sich immer und überall einen Zettel unterschreiben lassen, dass man selber die Verantwortung für seine Handlungen übernimmt und später keine Klage einreicht, auch wenn irgendwo irgendwas passiert ist.“
Heute verstehe ich warum.

WoMo NK 19
Das weibliche Gehirn funktioniert wie das Internet.
Du kannst etwas löschen, aber es ist nie wirklich weg !
Anon11
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#8

Beitrag von Anon11 »

WoMo NK19 hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 16:59
Hallo,

früher habe ich immer gedacht:
„Die Amis sind total doof, weil die sich immer und überall einen Zettel unterschreiben lassen, dass man selber die Verantwortung für seine Handlungen übernimmt und später keine Klage einreicht, auch wenn irgendwo irgendwas passiert ist.“
Heute verstehe ich warum.

WoMo NK 19
Fände ich prima! Der Vermieter muss sich unterschreiben lassen, dass der Mieter zur Kenntnis genommen hat, dass das Wohnmobil ein maximales zzG von X Tonnen hat und das diese mit xyz kg Zuladung erreicht sind!

Ein Schelm wer böses dabei denkt, warum die das nicht machen!

Ja Unwissenheit schützt vor Schaden nicht, und das ist auch gut so, aber die Händler/Vermieter nutzen diese Unwissenheit und dass sie nicht zur Rechenschaft gezogen werden können aus. Das ist zumindest moralisch unterste Schublade!
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Berchumer
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#9

Beitrag von Berchumer »

Wir haben nicht gemietet aber damals auch beim Kauf unseres Wohnmobils 7,40m einen Händler gefragt mit dem wir uns schon einig waren ,was Familien mit Kindern in dieser Größe machen weil sie auf jeden Fall über 3,5 t kommen , es wäre ihm egal weil die Dinger fahren eh meist 90% überladen rum .
Wir haben das Gespräch abgebrochen und woanders gekauft. Wir haben zwar keine Kinder aber mit solchen Honks Mach ich keine Geschäfte.
....sei so gut gelaunt das negative Menschen keine Lust haben in deiner Nähe zu bleiben .

Gruß von Ralf aus Hagen

Dethleffs T 7057 EB Trend Edition 9-Gang Automatik 160PS hydraulisches Hubgedöns , Luftfederung hinten und son 150Ah Lithiumdingens. 8-)
Kalle-OB
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#10

Beitrag von Kalle-OB »

@ expl0rer

Das von dir skizzierte Problem existiert, aber darum muß sich der Fahrer kümmern und wenn er es nicht macht kostet es eben... Wie so oft in Deutschland üblich, soll mal wieder versucht werden, die Verantwortung für sein eigenes handeln auf jemanden anderen abzuschieben.
expl0rer
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#11

Beitrag von expl0rer »

Dieselreiter hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 15:50
expl0rer hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 14:52
Auf unserer letzten Reise haben wir eine 6-köpfge Familie getroffen, die mit ihrem 3,5t Mietmobil völlig Überladen in eine Kontrolle geraten ist.
Und wie ist die Kontrolle ausgegangen?
Ich frage nicht aus Sensationsgier, sondern weil mich bewegt, wie eine Familie mit 4 Kindern die Situation klärt, wenn die Rennleitung sagt "So fährst du nicht weiter".
Wie hoch die Strafe ausgefallen ist kann ich nicht mehr sagen. Aber sie mussten einen großen Teil ihres Hausstands in die dafür bereitgestellten Container entsorgen, damit sie weiterfahren durften. Damit war der Urlaub fast erledigt für sie.
Freundliche Grüße aus Aachen
Martin

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eclipse88
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#12

Beitrag von eclipse88 »

Erstes mal gemietet war glaube ich 2016, gemietet wurde damals ein großer Lmc Breezer Alkoven, über 7m lang, klassisch Alkoven mit Stockbetten.
Waren aber nur zwei Erwachsene und ein Kind, und da hab ich mir keine Gedanken gemacht ums Gewicht, rein und los, Wassertank bis Anschlag voll und gib ihn, heute weiß ich, dass ich garantiert überladen war.
Hinweis vom Vermieter? "Schönen Urlaub wünsche ich Ihnen!", nach kurzer Einweisung (15 min vielleicht) wie Herd, Heizung, Boiler, Kühlschrank etc funktioniert.
Zumal ich ja auch nur zu den neuen B Klasse Fahrern gehöre, gab es keine Hinweise darauf. :-$
Das Leben ist zu kurz für irgendwann!!!

Grüße Eric
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Elgeba
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#13

Beitrag von Elgeba »

Es gibt genügend Foren wie dieses,da kann sich jeder informieren,bevor er ein Wohnmobil mietet,alles andere ist grob fahrlässig.


Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
expl0rer
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#14

Beitrag von expl0rer »

Grundsätzlich stimme ich fast allen Aussagen hinsichtlich der Problematik zu.

Allerdings bewegen wir uns hier im Forum fast alle in einer "Bubble" und wissen, dass die Zuladung bei WoMos <3,5t ein kritischer Faktor ist.

Wie aber verhält sich ein 0815-Mieter, der bislang noch nie ein WoMo gemietet hat und mit vielversprechenden Werbeaussagen der Vermieter gelockt wird, wie viel Platz doch so ein großes WoMo bietet und was man damit alles mit in den Urlaub nehmen kann.

Auch wenn das Thema Zuladung irgendwann mal in der Fahrschule - vor 10, 20 oder 30 Jahren - thematisiert wurde, so gibt es doch viele, die das Problem der Überladung gar nicht als solches erkennen. Hier sehe ich das größte Risiko. Weiter oben wurden schon angemerkt, dass ein Alkoven mit Fahrradträger für 4 Räder auch als solches von den Vermietern vermarktet wird.

Oder verglichen mit der Miete eines Autos: Wenn ich einen 5-Sitzer miete, dann gehe ich i. d. R. davon aus, dass ich auch alle fünf Sitzplätze besetzen kann, ohne dass das Fahrzeug damit sofort überladen ist.
Freundliche Grüße aus Aachen
Martin

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Maximilian
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#15

Beitrag von Maximilian »

Das wurde schon oft kritisiert, dass ein Vermieter auch auf die mögliche Zuladung hinweisen sollte. Aber verlangen kann man das wohl nicht, denn der Vermieter wird nur an einen Mieter vermieten, der auch eine gültige Fahrerlaubnis hat und der müsste es eigentlich wissen.
Dann steht im Fahrzeugschein (Rubrik G) auch noch das Leergewicht (hier von 3400 kg), spätestens dann müsste jeder wissen, dass dies schon mit 2 Personen nicht mehr machbar ist.
Gruss Maximilian
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Nikolena
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#16

Beitrag von Nikolena »

Wenn ich nicht irre, dann hatte unser Forenkollege @oldi45 früher eine große Vermietung und auch Frank von @FWB Group ist noch aktiver Vermieter.

Vielleicht mag ja einer von beiden mal das Thema perspektivisch beleuchten, ggf. auch die eigene Erfahrung und Handhabung mitteilen und Licht in die rechtliche Problematik bringen.
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Fazerfahrer
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#17

Beitrag von Fazerfahrer »

Ich habe mal für Spass über ADAC Wohnmobile ein Wohnmobil für 4 Personen plus 4 Fahrräder online gesucht und unter anderem einen Alkoven mit 739cm Länge bis 3.5to angeboten bekommen.

Model: SunLiving A 75 DP /6 - FC / Familiengerechte Alkoven-Wohnmobile für bis zu 6 Personen mit Etagenbetten für Kinder.

Mir ist zwar klar, daß der ADAC hier nur als Vermittler auftritt, aber zumindest sollte diese Organisation sich der Thematik bewusst sein und ich finde es fahrlässig den Kommerz ohne jeglichen Hinweis in den Vordergrund zu stellen. Denn wirklich helfen wird eine entsprechende Aufklärung nur bereits bei der Buchung und nicht erst bei Übergabe, dann ist aus meiner Sicht bereits das Kind(er) in den Brunnen gefallen, schließlich sind Verträge unterschrieben, Geld geflossen,…
Mit Grüßen aus dem Fränkischen Seenland, Thorsten.
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Masure49
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#18

Beitrag von Masure49 »

expl0rer hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 19:01
Grundsätzlich stimme ich fast allen Aussagen hinsichtlich der Problematik zu.

Allerdings bewegen wir uns hier im Forum fast alle in einer "Bubble" und wissen, dass die Zuladung bei WoMos <3,5t ein kritischer Faktor ist.

Wie aber verhält sich ein 0815-Mieter, der bislang noch nie ein WoMo gemietet hat und mit vielversprechenden Werbeaussagen der Vermieter gelockt wird, wie viel Platz doch so ein großes WoMo bietet und was man damit alles mit in den Urlaub nehmen kann.

Auch wenn das Thema Zuladung irgendwann mal in der Fahrschule - vor 10, 20 oder 30 Jahren - thematisiert wurde, so gibt es doch viele, die das Problem der Überladung gar nicht als solches erkennen. Hier sehe ich das größte Risiko. Weiter oben wurden schon angemerkt, dass ein Alkoven mit Fahrradträger für 4 Räder auch als solches von den Vermietern vermarktet wird.

Oder verglichen mit der Miete eines Autos: Wenn ich einen 5-Sitzer miete, dann gehe ich i. d. R. davon aus, dass ich auch alle fünf Sitzplätze besetzen kann, ohne dass das Fahrzeug damit sofort überladen ist.
Dem ist leider nicht immer so.
Ich kann mich erinnern, dass Alfa Romeo vor einigen Jahren ein Cabrio auf den Markt gebracht hat, bei dem schon der Beifahrer wg. überschreiten des zGG nicht mehr hätte mitfahren dürfen.
Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
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Peter
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eclipse88
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#19

Beitrag von eclipse88 »

Elgeba hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 18:18
Es gibt genügend Foren wie dieses,da kann sich jeder informieren,bevor er ein Wohnmobil mietet,alles andere ist grob fahrlässig.


Gruß Arno
Du ganz ehrlich, ich hatte Bock drauf mit so einem Teil in Urlaub zu fahren und um es zu testen, ob es was für uns ist oder nicht.
Dafür melde ich mich nicht in einem Forum an und google über das Gewicht.

Als Anfänger, schaue ich nach Routen, Stellplätzen, V/E, wie lange reicht so ein Bongo (macht man erst den Schieber auf und dann..... Oder Schieber zu und dann.......?), an den zweiten Hausstand der mit muss, damit weder fürs Kind noch die Frau irgendwas vergessen wird, denn davon hängt ab ob der Urlaub auf den paar Quadratmetern zum Erfolg wird oder nicht, wenn man das zum ersten Mal macht.
Da schaue ich dreimal ob alle Fenster zu sind, etc, trotzdem springen in der ersten Kurve Schubladen und Schränke auf. :-O
Hab ich die Heck stützen hoch gekurbelt, du ganz ehrlich, beim ersten ausleihen hatte ich wahrlich andere Probleme, Sorgen und Ängste als das Gewicht. ;-)
Das Leben ist zu kurz für irgendwann!!!

Grüße Eric
Dieselreiter
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Re: Zuladung bei gemieteten Wohnmobilen

#20

Beitrag von Dieselreiter »

Elgeba hat geschrieben: Di 31. Jan 2023, 18:18
Es gibt genügend Foren wie dieses,da kann sich jeder informieren,bevor er ein Wohnmobil mietet,alles andere ist grob fahrlässig.
Da wedelt aber der Schwanz mit dem Hund. Woher soll denn der Mieter wissen, welches Bruttogewicht das Fahrzeug vor Antritt der Miete bereits auf die Waage bringt? Das "Gewicht in fahrbereitem Zustand" lässt sich vom Herstellerkatalog ermitteln, aber so ziemlich jedes Womo in der Verleihflotte hat Zusatzausstattung an Bord - und die wiegt extra. Der Mieter übernimmt somit ein Fahrzeug auf Treu und Glauben und hat keine Möglichkeit, das Nettogewicht vor der Übernahme zu überprüfen.

Der Vermieter sollte insofern in die Pflicht genommen werden, als dass er dem Mieter eine Wiegekarte übergibt, in dem das aktuelle Gewicht (mit Angabe des Füllstandes von Diesel, Wasser und Gas) deklariert. Dann, und nur dann kann der Mieter das endgültige Abfahrgewicht kalkulieren.
Grüße Peter, unterwegs auf Carado T334

"Da streiten sich die Leut herum, oft um den Wert des Glücks,
der eine heißt den andern dumm, am End weiß keiner nix."

(Hobellied von Ferdinand Raimund anno 1834, bevor es Foren gab - a g'scheiter Mann)
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