Und alle machen mit......walter7149 hat geschrieben: ↑Mi 18. Jan 2023, 19:06Und führt nur zu sinnlosen Diskussionen, die außerdem schon irgendwo mal im Forum waren !
Wie am Kneipen Stammtisch halt auch.....
Gruß
Andi
Und alle machen mit......walter7149 hat geschrieben: ↑Mi 18. Jan 2023, 19:06Und führt nur zu sinnlosen Diskussionen, die außerdem schon irgendwo mal im Forum waren !
Das wäre doch klasse, dann hört die Raserei mit den Lieferwagen endlich mal auf.Birdman hat geschrieben: ↑Mi 18. Jan 2023, 09:22
Behält man die weiteren Beschränkungen für >3,5to. dann aber bei, würde dies für die Speditionen und Lieferdienste keinen Sinn ergeben. Was nützt dann der "schnelle" E-Sprinter, wenn er auf der Autobahn im Überholverbot mit 85 Km/h hinter den LKWs herfahren müsste?
Kalle-OB hat geschrieben: ↑Mi 18. Jan 2023, 21:14Das wäre doch klasse, dann hört die Raserei mit den Lieferwagen endlich mal auf.Birdman hat geschrieben: ↑Mi 18. Jan 2023, 09:22
Behält man die weiteren Beschränkungen für >3,5to. dann aber bei, würde dies für die Speditionen und Lieferdienste keinen Sinn ergeben. Was nützt dann der "schnelle" E-Sprinter, wenn er auf der Autobahn im Überholverbot mit 85 Km/h hinter den LKWs herfahren müsste?
Mit Verlaub - ich. Meine liebste Reisegeschwindigkeit liegt zwischen 110 und 115.
Ich fahre immer nur mit 98 - 101 auf der Autobahn......
An das Überholverbot hab ich mich in den letzten 20 Jahren nicht gehalten. Ziehe vorbei wenn ich keine Autofahrer aufhalte. Punkt. Apropos, was für ein Überholverbot?
Kann deinen Wunsch wirklich gut nachempfinden.
Wer sagt denn, dass die ganzen Verbote nicht dann auch erst ab 4,25 t gelten? Es kommt ja drauf an, wie es hier umgesetzt wird.
Meine Lebenserfahrung, was Gesetzgebung betrifft. Klar, ich könnte falsch liegen......
https://www.autobild.de/artikel/fuehrer ... #690675013Mit dem herkömmlichen Pkw-Führerschein der Klasse B sollen künftig auch Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen Gesamtmasse gesteuert werden dürfen – vorausgesetzt, dass es sich um emissionsfreie Fahrzeuge handelt. Bisher liegt die Gewichtsgrenze für diese Klasse in Deutschland bei 3,5 Tonnen. Batteriebetriebene Autos seien schwerer, begründet die Kommission ihren Vorschlag.