Hallo
Der Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung
In Deutschland gilt die StVO. Für Fußgänger regelt §25 (1): Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden;
außerhalb geschlossener Ortschaften
muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.
Gruß
PeterAusErfurt
_________________________________________________________________
Reisen wie Kolumbus:
Ein festes Ziel klar vor Augen - Aber ganz woanders ankommen
![Smile :-)](./images/smilies/smile.gif)