Parken auf dem Gehweg. Klare Regel oder Toleranzschwelle?
Parken auf dem Gehweg. Klare Regel oder Toleranzschwelle?
Ein Wohnmobil ist groß und breit. Spiegel sind mittlerweile teuer.
Früher war es fast normal mit zwei Rädern auf dem Gehweg zu parken, selbst wenn Mutti den Kinderwagen dann zusammenklappen musste.
Heute darf nicht einmal mehr das Motorrad an der Hauswand stehen, außer Schilder erlauben die Nutzung des Gehwegs.
Macht ihr es trotzdem?
Auf der Hauptstrasse vor meinem Büro wird es seit letztem Herbst intensiv sanktioniert. Es ist eine breite Hauptstrasse, wo es über 20 Jahre toleriert wurde.
Heute steht kein Auto länger wie zwei Stunden auf dem Bürgersteig weil mindestens ein Krad der Rennleitung eine Vollbremsung dann macht.
LG
Sven
Früher war es fast normal mit zwei Rädern auf dem Gehweg zu parken, selbst wenn Mutti den Kinderwagen dann zusammenklappen musste.
Heute darf nicht einmal mehr das Motorrad an der Hauswand stehen, außer Schilder erlauben die Nutzung des Gehwegs.
Macht ihr es trotzdem?
Auf der Hauptstrasse vor meinem Büro wird es seit letztem Herbst intensiv sanktioniert. Es ist eine breite Hauptstrasse, wo es über 20 Jahre toleriert wurde.
Heute steht kein Auto länger wie zwei Stunden auf dem Bürgersteig weil mindestens ein Krad der Rennleitung eine Vollbremsung dann macht.
LG
Sven
Ein Leben ohne Wohnmobil ist möglich, aber sinnlos.
- jagstcamp-widdern
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Re: Parken auf dem Gehweg. Klare Regel oder Toleranzschwelle?
natürlich kann man immer noch halbseitig aufm gehweg parken!
wenn die kohle anderweitig nicht alle wird....
wenn die kohle anderweitig nicht alle wird....
So weit, so gut!
Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal
https://www.jagstcamp-widdern.de
Maxi Sprinter 314cdi Selbstausbau
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Re: Parken auf dem Gehweg. Klare Regel oder Toleranzschwelle?
Soweit ich informiert bin, darf bei einer entsprechenden Beschilderung einseitig auf dem Gehweg geparkt werden für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.8to.
Damit dürfte fast jedes Wohnmobil da sowieso raus fallen und wenn dann ist es nur regelwidrig möglich. Ehrlicherweise kann ich mich nicht erinnern, wann es für uns erforderlich war teilweise auf dem Gehweg zu parken.
P.S. Letztens ging ein Fall durch die Presse wo einem Anwohner der Parkausweis wieder entzogen war, weil sein Elektroauto die 2.8to Grenze des zulässigen Gesamtgewicht überschritt und er deswegen nicht mehr halbseitig auf dem Gehweg parken darf
Damit dürfte fast jedes Wohnmobil da sowieso raus fallen und wenn dann ist es nur regelwidrig möglich. Ehrlicherweise kann ich mich nicht erinnern, wann es für uns erforderlich war teilweise auf dem Gehweg zu parken.
P.S. Letztens ging ein Fall durch die Presse wo einem Anwohner der Parkausweis wieder entzogen war, weil sein Elektroauto die 2.8to Grenze des zulässigen Gesamtgewicht überschritt und er deswegen nicht mehr halbseitig auf dem Gehweg parken darf
Mit Grüßen aus dem Fränkischen Seenland, Thorsten.
Re: Parken auf dem Gehweg. Klare Regel oder Toleranzschwelle?
Hier in Karlsruhe wird das Parken auf Gehwegen seit ein paar Jahren nicht mehr geduldet.
Wenn dies durch den Ordnungsdienst überprüft wird, gibt es bei Verstößen Knöllchen.
Erlaubt ist das Parken auf Gehwegen, wenn markierte Flächen eine Parkfläche auf dem Gehweg ausweisen bzw. Schilder dies erlauben.
Wenn dies durch den Ordnungsdienst überprüft wird, gibt es bei Verstößen Knöllchen.
Erlaubt ist das Parken auf Gehwegen, wenn markierte Flächen eine Parkfläche auf dem Gehweg ausweisen bzw. Schilder dies erlauben.
Viele Grüße
Thomas
Unterwegs mit Knaus Van Ti 650 MEG Platinum Selection 2018 und zGG 4 to
Thomas
Unterwegs mit Knaus Van Ti 650 MEG Platinum Selection 2018 und zGG 4 to
Re: Parken auf dem Gehweg. Klare Regel oder Toleranzschwelle?
Moin
§12 StVO Abs. 4a sieht eine ausdrückliche Erlaubnis vor. Für den Zweck gibt es ein Richtzeichen (vgl. § 42 StVO). Zum §42 gibt es dann die Anlage 3, dort taucht unter der laufenden Nummer 10 das Zeichen 315 auf und die Ge- und Verbotsbeschreibung auf:
"Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken. Dann darf auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellungsart des Zeichens oder entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen geparkt werden."
Die 2.8t gab es bis 1997 ja mal an diversen anderen verkehrsrechtlichen Ecken. Da man die Tragfähigkeit von Gehwegen nur schlecht per Verordnung erhöhen konnte, blieb die Begrenzung hier an dieser Stelle erhalten (und eben nicht 3.5t). Schild hin oder her, das Wohnmobil ist nicht nur schwer, sondern i.d.R. auch deutlich breiter als ein PKW. Entweder ragt die Fuhre dann entsprechend mehr in die Fahrbahn oder auf den Gehweg. Wenn es irgendwie geht versuche ich das zu vermeiden. So ein Spiegel vom Hymer kostete vor ein paar Jahren übrigens schon gut 800 EUR und ein 6m-Schlüssel-Zierstreifen auf der rechten Seite sieht auch nicht immer hübsch aus.
Gruß
K.R.
§12 StVO Abs. 4a sieht eine ausdrückliche Erlaubnis vor. Für den Zweck gibt es ein Richtzeichen (vgl. § 42 StVO). Zum §42 gibt es dann die Anlage 3, dort taucht unter der laufenden Nummer 10 das Zeichen 315 auf und die Ge- und Verbotsbeschreibung auf:
"Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken. Dann darf auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellungsart des Zeichens oder entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen geparkt werden."
Die 2.8t gab es bis 1997 ja mal an diversen anderen verkehrsrechtlichen Ecken. Da man die Tragfähigkeit von Gehwegen nur schlecht per Verordnung erhöhen konnte, blieb die Begrenzung hier an dieser Stelle erhalten (und eben nicht 3.5t). Schild hin oder her, das Wohnmobil ist nicht nur schwer, sondern i.d.R. auch deutlich breiter als ein PKW. Entweder ragt die Fuhre dann entsprechend mehr in die Fahrbahn oder auf den Gehweg. Wenn es irgendwie geht versuche ich das zu vermeiden. So ein Spiegel vom Hymer kostete vor ein paar Jahren übrigens schon gut 800 EUR und ein 6m-Schlüssel-Zierstreifen auf der rechten Seite sieht auch nicht immer hübsch aus.
Gruß
K.R.
Re: Parken auf dem Gehweg. Klare Regel oder Toleranzschwelle?
sollte man in der Fahrschule gelernt haben,wie und wo zu parken ist.
Leider interessiert das nur noch Leute die kein Fahrzeug haben.
Das ist wie mit dem Fahrradfahren,Kinder bis 12Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren,alle anderen müssen die Strasse oder den Radweg benutzen,hält sich da einer dran?
Leider interessiert das nur noch Leute die kein Fahrzeug haben.
Das ist wie mit dem Fahrradfahren,Kinder bis 12Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren,alle anderen müssen die Strasse oder den Radweg benutzen,hält sich da einer dran?
Re: Parken auf dem Gehweg. Klare Regel oder Toleranzschwelle?
Versteh ich etz ned: Meinst du, dass die Nichtfahrzeugbesitzer es falsch besser wissen, wie zu parken ist, oder parken die KFZ-Nutzer meist falsch?Wesermann hat geschrieben: ↑Do 6. Apr 2023, 10:43sollte man in der Fahrschule gelernt haben,wie und wo zu parken ist.
Leider interessiert das nur noch Leute die kein Fahrzeug haben.
Das ist wie mit dem Fahrradfahren,Kinder bis 12Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren,alle anderen müssen die Strasse oder den Radweg benutzen,hält sich da einer dran?
Bei mir im Viertel erlebe ich häufig zugeparkte Gehwege, wo mit einem Kinderwagen oder einem Rollator kein Durchkommen mehr wäre, weil das heilige Blechle ja mit der linken Radseite im Rinnstein stehen muss, der Rest des Fahrzeugs steht sicher vor anderen Blechkutschen dann auf dem Gehsteig.
Gruß
Jürgen
unterwegs im Challenger X 150
Jürgen
unterwegs im Challenger X 150
Re: Parken auf dem Gehweg. Klare Regel oder Toleranzschwelle?
Servus
Bei mir ist Schluß mit lustig, wenn Mütter mit Kinderwagen, oder Kinder mit Fahrrad auf die Straße müssen, weil so ein Hirni soweit auf dem Gehweg steht das sie nicht durchkommen.
Bei uns ist es manchmal in der Nachbarschaft so....ich überlege immer wieder, mal die Polizei zu verständigen.
Gruß
Bei mir ist Schluß mit lustig, wenn Mütter mit Kinderwagen, oder Kinder mit Fahrrad auf die Straße müssen, weil so ein Hirni soweit auf dem Gehweg steht das sie nicht durchkommen.
Bei uns ist es manchmal in der Nachbarschaft so....ich überlege immer wieder, mal die Polizei zu verständigen.
Gruß
- Stollenflug
- Beiträge: 287
- Registriert: Mi 13. Jan 2021, 22:04
- Wohnort: Oberschwaben
Re: Parken auf dem Gehweg. Klare Regel oder Toleranzschwelle?
Ich muss zugeben, daß ich beim Parken schon eher an die restlichen Autofahrer denke um möglichst wenig im Weg zu stehen. Da denke ich weniger an die Fußgänger. Obwohl ich täglich mit dem Fahrrad fahre hat mich ein zugeparkter Gehweg noch nie groß gestört.
Aber klar ohne Strafen wird es nicht besser.
Aber klar ohne Strafen wird es nicht besser.
Re: Parken auf dem Gehweg. Klare Regel oder Toleranzschwelle?
Klare Regel.
Es kann einfach nicht sein, dass Mütter mit Kinderwägen dauernd auf die Straße ausweichen müssen.
Es kann einfach nicht sein, dass Radfahrer dauernd auf die Straße ausweichen müssen, weil am Radweg geparkt wird. Das mögen wir noch vielleicht überschauen, aber für Schüler ist das saugefährlich.
Dabei zählt das Argument "die Radfahrer benehmen sich doch auch wie die Sau" nicht, denn da gibt es halt auch Solche und Solche.
Es kann einfach nicht sein, dass Mütter mit Kinderwägen dauernd auf die Straße ausweichen müssen.
Es kann einfach nicht sein, dass Radfahrer dauernd auf die Straße ausweichen müssen, weil am Radweg geparkt wird. Das mögen wir noch vielleicht überschauen, aber für Schüler ist das saugefährlich.
Dabei zählt das Argument "die Radfahrer benehmen sich doch auch wie die Sau" nicht, denn da gibt es halt auch Solche und Solche.
Gruß Georg
Meine Beiträge enthalten Grammatik- und Rechtschreibfehler. Also nicht lesen wenn du damit Probleme hast.
Bitte verzeiht dass ich nicht gendere, ich finde es falsch und will es deshalb nicht tun.
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