Gebranntes Kind scheut das Feuer.
Ich habe eine reine PV-Einspeiseanlage(Süd-West) und eine Eigennutzungs/Einpeiseanlage (Süd-Ost).
Also habe ich ohnehin schon den neuen digitalen Stromzähler.
Da dachte ich mir: Auf der Terrasse der Gästewohnung noch eine Balkonanlage, damit ich mittags auch noch 600W Eigenstrom habe.
Also eine legale mit allen Stempeln und Zertifikaten gekauft, installiert, beim Markstammdatenregister angemeldet und dann bei den Stadtwerken.
Umgehend kommt eine email der Stadtwerke: "Da sie bereits eine angemeldete Eigennutzungs-PV-Anlage haben, können sie das Balkonkraftwerk im vereinfachten Modus Balkonkraftwerk nicht anmelden, sondern müssen es von ihrem Fachbetrieb installieren, vermessen und als Erweiterung der bestehenden Anlage von denen eintragen lassen.
Kostenpunkt wären dann so ca. plus 900€.
Also habe ich es wieder komplett abgemeldet "von den Stadtwerken nicht als Balkonanlage akzeptiert, demontiert und wieder verkauft". Wurde von beiden akzeptiert, gilt nun als abgemeldet.
Dieses 9338 Paragrafen-Land geht mit manchmal derart auf den Sack.
Ihr dürft 3 mal raten, wo die Anlage jetzt Strom einspeist, ich werde nicht darauf antworten. Hätte ich Depp sie einfach niemals angemeldet.
Ich traue keiner Aussage einer vereinfachten Regelung mehr.
Und wenn die Balkonsolar tatächlich "vereinfacht" wird, dann werden halt die Formulare dazu noch länger, eine Vereinfachungs-Zusatzerklärung. Und eine "normale Steckdose" ist dann ausreichend, wenn sie der neuen Norm von 2024 entspricht und von einem Elektrobetrieb als "sichere Steckdose" bescheinigt wird.
Zur "Vereinfachung" kommt dann noch ein vorgeschriebener Blitzschutz nach DIN 0100-Scheißegal, und eine Mindestanforderung für die Stabilität der Balkonhalterung, inkl. Nachweis der Mehrbelastungsfähigkeit des Geländers nach DIN-Auchscheißegal.
An "einfacher" glaube ich "hier" nicht mehr.
Mal ganz nebenbei: Eine Balkonanlage erzeugt ca. 600Wh pro Jahr, wovon ein "normaler" Haushalt nur 200-250kWh nutzen kann und 400kWh als kostenloser Strom an die Stadtwerke zurück fließen.
Bei mir wären diese halt über den Einspeisezähler als zu bezahlender Ertrag (8,9Cent/kWh) gelaufen. Das erklärt auch, warum man sie nicht wollte.
Diese Balkonanlagen sind ein gigantisches Geschenk für die Stadtwerke. Dass ein rückwärts laufender Zähler jemals erlaubt wird, daran glaube ich nicht.
Und so sehe ich es auch mit der Klimapolitik. Wir werden an neuen Regeln ersaufen und keiner wird wissen, wann denn was und wie getan werden muss. Wird jetzt der "Heizungshammer" schon in 2024 kommen oder doch erst 1-3 Jahre später. Ich meine ein Architekt sollte dies gestern schon wissen.
Wie ermittelt man 65% regenerative Energie?