Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

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Ibecamp
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Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#1

Beitrag von Ibecamp »

Wer von euch hat diesbezüglich einen guten Tipp? Wir brauchen dringend rechtlichen Beistand im Raum München zum Thema Erbrecht. Ich kann nachts schon gar nicht mehr schlafen und das Ganze schlägt mir total auf den Magen. Wer hätte gedacht, dass es mal so innerhalb der eigenen Familie zugeht ...
Luxman
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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#2

Beitrag von Luxman »

Erbrecht ist nichts kompliziertes.
Einfach mal googeln

https://www.google.com/search?q=Anwalt+ ... nt=gws-wiz

Bewertungen ansehen und du schläfst wieder besser.

Die Erstberatung darf nicht mehr als 300 Euro kosten.

Achtung - bei höheren Summen z.B. Immobilie mit 500K - reicht ein Brief des Anwalts um 1/3 der Bragogebühren abzurechnen in Höhe von ca. 13.000 Euro abzurechnen.

Bernd
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LT35
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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#3

Beitrag von LT35 »

Moin

https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak

Fachanwaltsbezeichnung Erbrecht auswählen und ggf. den Ort München (oder halt einen anderen).

Damit hätte man zunächst erstmal eine Übersicht.

Gruß
K.R.
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LT35
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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#4

Beitrag von LT35 »

Moin
Luxman hat geschrieben: So 14. Mai 2023, 12:50

Achtung - bei höheren Summen z.B. Immobilie mit 500K - reicht ein Brief des Anwalts um 1/3 der Bragogebühren abzurechnen in Höhe von ca. 13.000 Euro abzurechnen.
Bernd
Wie kommst Du auf diese Summe ?

RVG 2021 , Streitwert 500k, außergerichtliche Kosten bei einem Mandanten und einem Gegner , 1.3fache Gebühr = 4600€ + 19% MwSt

Bei 13000€ wäre das fast eine 2.5fache Gebühr, mag bei komplexen Fällen vielleicht sogar angemessen sein. Aber das ist dann schon mehr als nur ein Brief.

Nur, landet das dann vor Gericht und geht in der 1. Instanz schief, dann ist man bei 500k inkl. der Kosten für den gegnerischen Anwalt und das Gericht bei etwa 30.000€.

BTW, die BRAGO ist schon ein paar Jahre (2004) Geschichte ;-)

Gruß
K.R.
Luxman
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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#5

Beitrag von Luxman »

LT35 hat geschrieben: So 14. Mai 2023, 16:58
BTW, die BRAGO ist schon ein paar Jahre (2004) Geschichte
Danke meine Streitigkeiten waren weit davor und ich habe einige Überraschungen erlebt dabei.
Einmal mußte ich einen Anwalt bei der Kammer abmahnen damit er die Rechnung korrigiert.

Ich wollte lediglich auf das Kostenrisiko hinweisen.

Bernd
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Knarfi77
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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#6

Beitrag von Knarfi77 »

Das tut mir leid und hört sich wirklich nicht gut an. Ich glaube, leider ist Krach innerhalb der Familie leider aber sehr häufig, wenn es ums Erbe geht. Kam bei uns auch schon vor. Meine Tante hatte sich an einen renommierten Anwalt gewandt und wurde gut beraten. Lies dich mal bei https://rechtsanwaltskanzleischmid.de/ ein - Herr Schmid ist in Dachau, aber das sollte ja von der Örtlichkeit her passen.
Sellabah
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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#7

Beitrag von Sellabah »

Ich halte das in meinem Leben so:
Seit meinem 16. Lebensjahr geh ich arbeiten und sorge für mich und meine Angehörigen.
Wenn von meinen Eltern, mein Vater ist schon hin, etwas übrig bleibt, dann freue ich mich und wenn nicht, dann auch.
Streit weil einer in die Kiste geht und was übrig bleibt?
Nö.

LG
Sven
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Nikolena
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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#8

Beitrag von Nikolena »

Einzelkind? ;-)
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Agent_no6
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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#9

Beitrag von Agent_no6 »

Also wir - 3 Jungs - hatten Null Komma Null Probleme das Erbe unserer Eltern aufzuteilen, exakt gedrittelt. Die Immobilie wurde verkauft, bzw. es wurden Angebote eingeholt, keiner außer mir hätte sie gewollt, ich habe meine Geschwister in der Höhe des max Angebots ausbezahlt, fertig. Alle waren zufrieden.
Aber ich kenne auch Beispiele im Bekanntenkreis wo viel mehr da war, leider waren da auch die Aufteilungen sehr viel ungerechter. Verstehe da manchmal die Testamentsersteller nicht.
Viele Grüße
Dietmar
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Tourist
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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#10

Beitrag von Tourist »

Servus Ibecamo,

... probier´s mal hier: U.H.K. War eine Empfehlung eines Freundes und hat uns sehr geholfen. Ich kann Deine Probleme und die "Magenbeschwerden" in vollem Umfang nachvollziehen!

Beste Grüße,
Tourist
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LT35
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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#11

Beitrag von LT35 »

Moin
Agent_no6 hat geschrieben: Mo 15. Mai 2023, 07:16
Also wir - 3 Jungs - hatten Null Komma Null Probleme das Erbe unserer Eltern aufzuteilen, exakt gedrittelt.
So eine Erbengemeinschaft kenne ich auch, wenn auch nur als Gast.

Kann aber auch etwas unübersichtlicher werden.



V hat zwei Töchter T1 und T2. Er kauft in den 1960er Jahren die beiden Grundstücke neben seinem eigenen, um diese den Töchtern als Bauland zur Verfügung zu stellen. Das Grundstück G1 hat etwa 800m² und das Grundstück G2 etwa 1300m². Die Tochter T2 erhält das Grundstück G1 und bebaut es selbst. Das Grundstück G2 ist (noch) kein Bauland, die Tochter T1 baut um 1967 auf einem von ihrem Mann erworbenen Grundstück im Nachbarort.

Ende der 1960er Jahre wird die Gemeinde O, in der sich die Grundstücke G1 und G2 befinden, in die größere Nachbargemeinde eingemeindet. Diese wird vier Jahre später selbst eingemeindet, Baulandplanungen für das Grundstück G2 gibt es seitdem nicht mehr. Eine Übertragung des Grundstücks G2 auf die Tochter T1 erfolgt nicht, einen Bedarf hat sie daran auch nicht. Dennoch gibt es immer mal wieder den Gedanken, dass es doch einmal Bauland werden könnte, nur dann wäre es ja größer als G1 und die Aufteilung nicht ganz gleichmäßig (1300 zu 800m²). Eine Aufteilung von G2, welches an G1 angrenzt, erfolgt nicht, die Vermessungskosten etc. wären wohl teurer als der Grundstückswert gewesen.

Anfang der 1990er Jahre stirbt der kurz zuvor verwitwete V. Sein eigenes Grundstück wird später verkauft, G2 geht zu gleichen Teilen an die erbenden Töchter T1 und T2. Wieder kommt Jahre später die Aufteilung von G2 ins Gespräch, welches mittlerweile zur Hälfte zuwächst und zur anderen Hälfte an einen Landwirt verpachtet ist (oder nur mit Duldung von diesem genutzt wird). Kaufen will der Landwirt das Grundstück auch nicht, ist so für ihn auch einfacher.

T1 hat zwei eigene Töchter (T1_TA und T1_TB), T2 hat(te) drei Söhne (T2_SA, T2_SB und T2_SC), von denen einer verstorben ist. Diese Enkel von V haben alle eigene Kinder, in den nächsten Jahren wird davon aber wohl nur der Adoptivsohn des verstorbenen T2_SB (T2_SB_s1) mit am Tisch sitzen.

Die Töchter T1 und T2 des vor 30 Jahren verstorbenen V sind heute zwischen 80 und 90 Jahre alt. T2 hat ihr eigenes Grundstück G1 an ihren Sohn T2_SA übertragen, der Grundstücksanteil an G2 gehört aber noch ihr selbst.

In einiger Zeit wird das auf eine Erbengemeinschaft aus T1_TA, T1_TB, T2_SA, T2_SC und T2_SB_s1 hinauslaufen, wobei T2_SC vom "Sozialamt lebt" (und wohl deshalb an G1 nicht beteiligt wurde). Das muss aber nicht so übersichtlich bleiben, denn die Enkel von V gehen ja selbst alle auf die 60 zu oder sind schon drüber.

T1 (und ihre potentiellen Erben) möchten die o.g. Situation eigentlich verhindern, einen wirtschaftlichen relevanten Wert hat das das Grundstück G2 nicht. Mit T2 ist nicht wirklich zu reden, sie verdrängt das Thema ja "erfolgreich". Nochmal zur Erinnerung, T1 und T2 sind zu gleichen Teilen Eigentümer von G2. T1 versuchte zwischenzeitlich erfolglos, ihren Miteigentumsanteil an G2 an den alleinigen Grundstückseigentümer des benachbarten G1 und potentiellen Miterben (T2_SA) ihrer Schwester T2 zu übertragen (alle Kosten dafür und hätte sie übernommen), dann bliebe G2 ein Verteilungsfall der Familie von T2 (denen G1 schon gehört) und die Erben von T1 (die alle woanders wohnen) wären raus aus der Nummer. Aber dann halt nicht, wird bestimmt mal spannend irgendwann ...


Manche Kopfschmerzen kann ich schon verstehen.

Und nein, ich sehe mir auch das nur mit Interesse von außen an. Ich selbst bin ja auch so ein Einzelkind und mit den normalerweise zu erwartenden Erbschaften auch durch.
Verstehe da manchmal die Testamentsersteller nicht.
Entweder es gibt keines, oder es ist mangels vorheriger Beratung ("die ist ja so teuer" ...) eventuell auch mehr oder weniger verunglückt.

Gruß
K.R.
Sellabah
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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#12

Beitrag von Sellabah »

LT35 hat geschrieben: Mo 15. Mai 2023, 09:37
Und nein, ich sehe mir auch das nur mit Interesse von außen an. Ich selbst bin ja auch so ein Einzelkind und mit.....
Ich bin ebenfalls Einzelkind, hab aber in der Familie und im Freundeskreis schon kuriose Ereignisse und Streitigkeiten erlebt, bin aber grad mal richtig geplättet diesen Tröt zu verfolgen.


LG
Sven
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Austragler
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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#13

Beitrag von Austragler »

Also, meine Schwiegermutter hatte ein Testament, wir wissen auch was drinstand. Sie hatte auch ein wenig Geld das nach ihrem Ableben ihre beiden Töchter bekommen sollten, je zur Hälfte.
Mein Schwager wusste auch von dem Testament und von dem Geld.
Als Schwiegermutter starb waren auf ihrem Sparbuch noch € 37,-, das haben meine Frau und ihre Schwester geerbt. Als meine Frau das Sparbuch vorher zum letzten Mal gesehen hatte war noch eine 5-stellige Eurosumme drauf. Der Herr Schwager hatte es ihr buchstäblich abgepresst, mit Drohungen, zusammen mit einer Bankvollmacht.
Am Tag nach dem Tod meiner Schwiegermutter hatte mein Herr Schwager noch das Girokonto mit der an diesem Tag gutgeschriebenen Rente abgeräumt.
Wenn nix mehr da ist hat auch der Kaiser sein Recht verloren, da gibts nichts mehr zu streiten.
Gruß aus Oberbayern
Franz
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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#14

Beitrag von Bevaube »

Wenn Du einen Menschen richtig kennen lernen willst, dann teile mit ihm eine Erbschaft!

GsD war beim Ableben unserer Eltern kaum was übrig und wir Geschwister alle nicht auf eine Erbschaft angewiesen. *DANCE*
Aber aus der weiteren Verwandschaft hatten wir ein ganz übles Muster, wie es gründlich schief gehen kann. Da ging es um siebenstellige Beträge und etwa 10 Beteiligte. :kgw Aber die Juristen haben ganz gut davon gelebt.

Gruss, Beat.
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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#15

Beitrag von jagstcamp-widdern »

meine schwester und ich treffen uns ungefähr 1x jährlich.
nach dem ableben unserer eltern haben wir uns 1x zusätzlich getroffen, alle absprachen aufgrund des testaments schriftlich fixiert und die erbaufteilerei war erledigt!
ich habe mich dann aus der ferne um den hausverkauf gekümmert, sie um die pachtverträge der ländereien.

alles ganz easy...
So weit, so gut!

Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal :!:
https://www.jagstcamp-widdern.de

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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#16

Beitrag von Austragler »

Was ich meinen Nachkommen zu hinterlassen habe ist auch nicht so ohne. Ich habe das jedoch zu Lebzeiten schon geregelt, unliebsame Streitereien sind ausgeschlossen. Auch was meine Frau und ich noch behalten haben ist nach unserem Ableben nachlaßmäßig geregelt. Es gibt eigentlich keinen Anhaltspunkt worüber sich unsere Nachkommen irgendwann die Köpfe einschlagen könnten.
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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#17

Beitrag von Bevaube »

Austragler hat geschrieben: Mo 15. Mai 2023, 16:53
Was ich meinen Nachkommen zu hinterlassen habe ist auch nicht so ohne. Ich habe das jedoch zu Lebzeiten schon geregelt, unliebsame Streitereien sind ausgeschlossen. Auch was meine Frau und ich noch behalten haben ist nach unserem Ableben nachlaßmäßig geregelt. Es gibt eigentlich keinen Anhaltspunkt worüber sich unsere Nachkommen irgendwann die Köpfe einschlagen könnten.
Gratuliere, das macht die Sache auch für die Nachkommen erheblich leichter!
Leider verdrängen viel zuviele Erblasser die Gedanken an das eigene Ableben und die Folgen daraus einfach. Das ist zwar verständlich, aber ist den Nachkommen gegenüber rücksichtslos.

Gruss, Beat.
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saxe
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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#18

Beitrag von saxe »

Servus

3 Immobilien zu je 50% mit Grenzwert je 400000, an die Kinder überschrieben, mit Nießbrauch und Rückfallklauseln...Umschreibungskosten, Notar und Grundbuch knapp 10000€, hab ich getragen.
Nun hoffen die Kids dass wir noch bis Ende der 10 Jahresfrist leben (hat ihnen der Notar erklärt), kümmern sich um uns etc..... dann folgt die nächste Charge, und es geht wieder von vorne los...
Jetzt sind mittlerweile 2 Enkel da, denen kann man ja (offiziell) nichts geben, denn Eigentum wird später, eventuell, auf die Studienkosten angerechnet.
Das Schöne daran, die Kids sind jetzt schon zufrieden, wissen das sie später mal keine Wohnungsprobleme haben, ich gebe mehr weiter wie ich geerbt habe, und wir reisen beruhigt und zufrieden durch die Welt.
Wenn man dann in der Familienrunde erklärt das wir auch Ferrari, Porsche und 300000€ Wohnmobil fahren könnten, erlebt man sowas wie Dankbarkeit.
Sche iss auf da Welt, man muß nur auf dem Teppich bleiben, und nicht vergessen sie sich anzusehen.
Gruß
und debkt daran zu schenken, denn sonst erbt der Staat mit.
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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#19

Beitrag von Stollenflug »

Ohje, dann wünsch ich dir viel Glück. Meine Frau hat so eine Sache auch einige graue Haare und Nerven gekostet. Was ist ein guter Anwalt?
Mhhm das ist immer schwierig. Der von meiner Frau hat zB. die Engstirnigkeit und Raffgier ihrer Schwester erst unterschätzt und dachte auch erst an einen "normalen Menschenverstand". Weit gefehlt, hat das Ganze dann noch die Länge gezogen.
Mir tut da immer das Geld leid, daß man den Rechtsverdrehern in den Rachen wirft!
Anuzs
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Re: Anwalt für Erbrecht im Münchener Raum benötigt

#20

Beitrag von Anuzs »

Bevaube hat geschrieben: Mo 15. Mai 2023, 22:54
Leider verdrängen viel zuviele Erblasser die Gedanken an das eigene Ableben und die Folgen daraus einfach. Das ist zwar verständlich, aber ist den Nachkommen gegenüber rücksichtslos.
Gude! Das finde ich auch. Bin gerade dabei unser Testament anzupassen. War ein sog. Berliner Testament, in dem Ehepartner gegenseitig vererben. Paßt gut, wenn die Kinder klein sind. Aber nun ist eine Anpassung fällig, da das Testament nicht mehr geändert werden kann, falls einer ablebt (es sei denn, man hat eine eine Änderungsklausel gedacht - das haben wir damals nicht gewußt). Generell mache ich das selber, da bei uns nicht mega kompliziert und ich als Abonnent der Zeitschrift Finanztest (die von Stiftung Warentest) über die Jahre gut informiert bin (das Thema kommt bei denen mindestens einmal im Jahr umfangreich erklärt/aktualisiert).
Es grüßt freundlich der Anuzs!

Habe die Ehre!
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