LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Allgemeine Neuigkeiten und Diskussionen über unsere geliebten fahrenden Ferienwohnungen
Agent_no6
Beiträge: 2290
Registriert: Mo 30. Nov 2020, 14:00
Wohnort: SU

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#161

Beitrag von Agent_no6 »

Ich überhole auch trotz 5To und Tandemachse.
Und die "mit 80 kmh auf der Mittelspurkriecher" überhole ich grundsätzlich rechts.
Am WE mal wieder A3 gefahren, die Standspur zwischen Hilden und Breitscheid war per Lichtzeichen und Schilder freigegeben für den Verkehr. Befuhr aber kaum einer, teilweise nicht mal LKW, so bin ich immer schön rechts an denen vorbei wenn es der Verkehr erlaubte. Anarchie auf der AB...
Viele Grüße
Dietmar
fernweh007
Beiträge: 1100
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 08:53

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#162

Beitrag von fernweh007 »

rumfahrer hat geschrieben: Di 30. Mai 2023, 10:13

Ne, natürlich äusserlich schwer zu erkennen aber sollte es zu einem Schadensfall kommen, wird es eben doch unangenehm. Da zählt dann für die Versicherungen womöglich nur die Frage, was du auf der linken Spur verloren hattest - unabhängig davon, wer der Verursacher war.

Gruß
Steffen
gääähn .... jetzt fehlt nur das Erlöschen der Betriebserlaubnis
Sellabah
Beiträge: 3948
Registriert: Do 26. Nov 2020, 22:28
Wohnort: Stadt der fliegenden Busse

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#163

Beitrag von Sellabah »

fernweh007 hat geschrieben: Di 30. Mai 2023, 10:54


gääähn .... jetzt fehlt nur das Erlöschen der Betriebserlaubnis
:mrgreen: Wir könnten eine Umfrage starten. :idea:
Wer von euch heutigen Wohnmobilisten hat damals seine 50er frisiert und wer hat sein Mofa korrekt mit Helm und Lederkombi bewegt? *LOL*
https://www.youtube.com/watch?v=-XWprFqMNm8&t=798s



LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern, lässt sich prima überwintern.
womocamper
Beiträge: 1877
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 21:54

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#164

Beitrag von womocamper »

Ich bin auch so ein "Gesetzloser" *JOKINGLY*
Habe immer im LKW Überholverbot überholt und nie in Frankreich die häßlichen Aufkleber
ans Womo gepapt *PARDON*
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight Cliff Advance 140 PS aut.Getriebe Bj 2024
1_Hajo
Beiträge: 77
Registriert: Di 28. Mär 2023, 17:07

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#165

Beitrag von 1_Hajo »

Hier sind ja etliche Helden unterwegs. Hut ab vor soviel Anarchie.

Aber mal ganz realistisch betrachtet. Wieviele Kilometer fahrt ihr am Stück Autobahn? Ich gehe mal von rund 300 Kilometer aus. Wieviel Zeit spart man wenn man wie wild überholt und meistens zu schnell fährt? Eine halbe Stunde? Lohnt das wirklich?

Ich habe für mich festgestellt das sich die Hetzerrei nicht lohnt und fahre gemütlich mit knapp 90 km/h. Ich überhole auch nicht, wenn das ab 3,5 Tonnen untersagt ist. So komme ich immer streßfrei und ausgeruht ans Ziel.
Luxman
Beiträge: 6005
Registriert: So 11. Apr 2021, 06:32
Wohnort: nicht in diesem Forum

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#166

Beitrag von Luxman »

jagstcamp-widdern hat geschrieben: Di 30. Mai 2023, 10:09
wozu egt. bei roten ampeln halten oder in 30er zonen 30 fahren
oder die "normalen" überholverbote....
freie fahrt für freie bürger, v.a. für die, denen noch ein friedensvertrag fehlt!
Unsinn - der Vergleich ist schlicht Unsinn.
Natürlich halte ich mit allen Fahrzeugen bei Rot und halte mich an Geschwindigkeiten.

Einmal darf das identische Fahrzeug so schnell fahren wie es will auf der BAB und überholen auch wenn es überladen mein Gewicht hat und ein anderes Mal sind nur 100 erlaubt und Überholverbot und Durchfahrt beschränkt.

Technisch ist das 3,5to Fahrzeug IDENTISCH wenn ich es ablasten würde und selbst die ab Werk 3,5to Variante hat die gleiche Technik drunter.

Ohne Motorroller - aber mit 2 ebikes vollbeladen liege ich bei 5% Überladung wenn ich das Wasser bei einer Kontrolle ablasse.

Dafür gäbe es dann ein Trinkgeld an die Rennleitung aber wenn ich überhole mit identischer Technik und Ausmaßen mit 4,5to gibt es einen Punkt.

Verstehe wer will ich nicht.

Beste Gruesse Bernd
On the internet you can be anything you want
Strange so many choose to be stupid
Sellabah
Beiträge: 3948
Registriert: Do 26. Nov 2020, 22:28
Wohnort: Stadt der fliegenden Busse

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#167

Beitrag von Sellabah »

1_Hajo hat geschrieben: Di 30. Mai 2023, 13:12
Hier sind ja etliche Helden unterwegs. Hut ab vor soviel Anarchie.

Aber mal ganz realistisch betrachtet. Wieviele Kilometer fahrt ihr am Stück Autobahn? Ich gehe mal von rund 300 Kilometer aus. Wieviel Zeit spart man wenn man wie wild überholt und meistens zu schnell fährt? Eine halbe Stunde? Lohnt das wirklich?

Ich habe für mich festgestellt das sich die Hetzerrei nicht lohnt und fahre gemütlich mit knapp 90 km/h. Ich überhole auch nicht, wenn das ab 3,5 Tonnen untersagt ist. So komme ich immer streßfrei und ausgeruht ans Ziel.
Es geht eher um die endlosen LKW Staus vor gewissen Abfahrten, Zollkontrollen und Baustellen.
Da hab ich schon etliche Male wirklich 50 Laster und mehr überholt und bin dann eingeschert, was immer klappt.
Ich fahre nie mehr als Tacho 107. Mit 180 PS beschleunigt mein Wohnmobil aber wirklich mindestens gleich wie ein moderner PKW.
Ich möchte nicht rasen, aber den Fluss halten.
Einige Bundesländer sind da aber auch in Schland schon aufgewacht und erlauben Wohnmobilen freie Fahrt.

LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern, lässt sich prima überwintern.
1_Hajo
Beiträge: 77
Registriert: Di 28. Mär 2023, 17:07

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#168

Beitrag von 1_Hajo »

Manche Regeln erscheinen sinnlos, da muss ich dir Recht geben. Aber wo soll die Grenze gezogen werden, bei 7,t Tonnen? Erscheint mir sinnlos, weil die Debatte dann nur um ein paar Tonnen verschoben weitergeht.

Mir ist auch völlig Wurst wer wie schnell fährt, solange ich nicht gefährdet werde. Trotzdem möchte ich zu bedenken geben, dass wir eine Reisemobil mit Plastik/Holz-Aufbau fahren und kein Rasemobil. Dafür sind andere Autos besser geeignet.
Benutzeravatar
Mobildomizil
Beiträge: 286
Registriert: Mi 5. Mai 2021, 20:23

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#169

Beitrag von Mobildomizil »

Braucht man nicht verstehen, ist halt so. Was ich nicht verstehe: warum so wenige ohne technische Änderung ablasten, wenn man doch die Wahl hat. Warum freiwillig dauernd zum Tüv, einen Haufen Maut bezahlen und nirgends parken dürfen ohne Not? Man darf auch mit dem grossen Führerschein kleine Autos fahren. Aber das macht jeder freiwillig, und kann auch jeder für sich entscheiden.

Gruss Manfred
Unser Mobildomizil: Knaus Sport TR auf Renault Master, Solar, LFP und WR.
Details, Umbauten und Ergänzungen auf mobildomizil.de
Benutzeravatar
Cybersoft
Beiträge: 5265
Registriert: Mi 30. Dez 2020, 19:14

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#170

Beitrag von Cybersoft »

Regeln sind nicht zum Verstehen, sondern um sich danach zu richten.

Was wer macht ist mir egal, aber wenn sich Andere dann nicht an irgendwelche Regeln halten sollten die "Überholer" mit ihrer Kritik zurückhalten.
Mobilvetta Kea I86 BildBild
Sellabah
Beiträge: 3948
Registriert: Do 26. Nov 2020, 22:28
Wohnort: Stadt der fliegenden Busse

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#171

Beitrag von Sellabah »

1_Hajo hat geschrieben: Di 30. Mai 2023, 13:54
Manche Regeln erscheinen sinnlos, da muss ich dir Recht geben. Aber wo soll die Grenze gezogen werden, bei 7,t Tonnen?

Hier ist der Irrsinn ja, dass der Flixbus legal an Dir vorbeischippert....

Es ist in etwa die gleiche Diskussion, die man mit Mercedes S Klasse Fahrern führen kann, wenn sie mit 211cm Gesamtbreite über die 2,1 Meter Spur brettern und sich über den Sch...ß SUV Macan vor ihnen aufregen, der 210cm breit ist. :mrgreen:


LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern, lässt sich prima überwintern.
Benutzeravatar
Cybersoft
Beiträge: 5265
Registriert: Mi 30. Dez 2020, 19:14

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#172

Beitrag von Cybersoft »

Vorsicht, bei den Breiten-Einschränkung gilt nicht die eingetragene Breite, sondern die tatsächliche, äußerste Breite, meist Spiegelkante zu Spiegelkante.
Da liest man immer mal wieder von Lehrgeld.
Mobilvetta Kea I86 BildBild
Sellabah
Beiträge: 3948
Registriert: Do 26. Nov 2020, 22:28
Wohnort: Stadt der fliegenden Busse

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#173

Beitrag von Sellabah »

Genau die hab ich nämlich mal genommen.
da zucken viele zusammen.

Auch parken in der Stadt ist oft Tabu. Die Infrastruktur erlaubt vielerorts nur 2,8t.


LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern, lässt sich prima überwintern.
Benutzeravatar
Kurt
Beiträge: 378
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 11:07
Wohnort: Nordhessen

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#174

Beitrag von Kurt »

Hallo.

wie flexibel der Einzelne die Rechtsnormen auslegt muss jedem selbst überlassen. werden. Die wüsten Beschimpfungen über Abzocke wenn man erwischt wird sollten dann aber bitte unterbleiben.
Viele Grüße

Kurt
Unterwegs im Adria 574 SP aus 2008 auf Ducato 250 Basis
Wer einen Schreibfehler findet darf ihn behalten. ]:->
Benutzeravatar
Nikolena
Beiträge: 3827
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 13:45
Wohnort: Siegen

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#175

Beitrag von Nikolena »

Luxman hat geschrieben: Di 30. Mai 2023, 13:27
Technisch ist das 3,5to Fahrzeug IDENTISCH wenn ich es ablasten würde und selbst die ab Werk 3,5to Variante hat die gleiche Technik drunter.

Ohne Motorroller - aber mit 2 ebikes vollbeladen liege ich bei 5% Überladung wenn ich das Wasser bei einer Kontrolle ablasse.

Dafür gäbe es dann ein Trinkgeld an die Rennleitung aber wenn ich überhole mit identischer Technik und Ausmaßen mit 4,5to gibt es einen Punkt.

Verstehe wer will ich nicht.

Beste Gruesse Bernd
Warum hast Du dann nicht mit 3,5 t zugelassen? Das wäre dann doch für Dich viel praktischer in vielerlei Hinsicht. Wegen der Sanktionen im Ausland, wenn Du mit komplettem Equipment fährst?
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Benutzeravatar
Austragler
Beiträge: 4599
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 18:11
Wohnort: Zwischen Inn und Salzach

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#176

Beitrag von Austragler »

Kurt hat geschrieben: Di 30. Mai 2023, 14:58
Hallo.

wie flexibel der Einzelne die Rechtsnormen auslegt muss jedem selbst überlassen. werden. Die wüsten Beschimpfungen über Abzocke wenn man erwischt wird sollten dann aber bitte unterbleiben.
Da habens die Italiener gut wie ich auf der vergangenen Reise feststellen konnte. Da stehen zwar jede Menge Überholverbotsschilder am Straßenrand, wozu, das erschließt sich mir nicht.
Es wird ständig überholt, ob Schilder dastehen oder nicht.
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"
Bild
Luxman
Beiträge: 6005
Registriert: So 11. Apr 2021, 06:32
Wohnort: nicht in diesem Forum

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#177

Beitrag von Luxman »

Nikolena hat geschrieben: Di 30. Mai 2023, 18:01
Warum hast Du dann nicht mit 3,5 t zugelassen?
Weil ich nicht überladen fahren will - bin aber am überlegen ob ich es nicht irgendwann mache.
Alleine schon wg. der Austriabox die vorne dran hängt da ich öfters beruflich nach Padua muß.

Beste Gruesse Bernd
On the internet you can be anything you want
Strange so many choose to be stupid
Benutzeravatar
Hans 7151
Beiträge: 1771
Registriert: So 29. Nov 2020, 13:47

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#178

Beitrag von Hans 7151 »

Billy1707 hat geschrieben: Di 20. Sep 2022, 16:31
Muss man sich vor Kiefersfelden in den 20km langen LKW Stau der
Blockabfertigung (LKW Überholverbot) anstellen ?
Ich habe nicht alle Seiten gelesen. Ist dort ein Überholverbot angebracht daß die Einreihung vorschreibt. Als Womo sich einreihen wäre doch sinnlos wenn dann auf östrreichischer Seite ausschert und weiterfahren kann da ja die Blockabfertigung bei Womos nicht durchgeführt wird.

Grüße Hans
Benutzeravatar
Billy1707
Beiträge: 2101
Registriert: Do 26. Nov 2020, 22:09
Wohnort: bei Freising

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#179

Beitrag von Billy1707 »

Ja Hans,
bei Blockabfertigung ist LKW Überholverbot, bis zum Grenzübergang.
Also auf D Seite (D StVO).
Sonst würden die Trucker sehr schnell alles dicht machen. :duw:
Grüße Billy *HI*

YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +
Luxman
Beiträge: 6005
Registriert: So 11. Apr 2021, 06:32
Wohnort: nicht in diesem Forum

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

#180

Beitrag von Luxman »

Billy1707 hat geschrieben: Mi 31. Mai 2023, 05:33
bei Blockabfertigung ist LKW Überholverbot, bis zum Grenzübergang.
Deswegen fahre ich immer über die Landstraße ran ab Irschenberg.
On the internet you can be anything you want
Strange so many choose to be stupid
Antworten

Zurück zu „Wohnmobile/Kastenwagen/Campingbusse“