LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Ich überhole auch trotz 5To und Tandemachse.
Und die "mit 80 kmh auf der Mittelspurkriecher" überhole ich grundsätzlich rechts.
Am WE mal wieder A3 gefahren, die Standspur zwischen Hilden und Breitscheid war per Lichtzeichen und Schilder freigegeben für den Verkehr. Befuhr aber kaum einer, teilweise nicht mal LKW, so bin ich immer schön rechts an denen vorbei wenn es der Verkehr erlaubte. Anarchie auf der AB...
Und die "mit 80 kmh auf der Mittelspurkriecher" überhole ich grundsätzlich rechts.
Am WE mal wieder A3 gefahren, die Standspur zwischen Hilden und Breitscheid war per Lichtzeichen und Schilder freigegeben für den Verkehr. Befuhr aber kaum einer, teilweise nicht mal LKW, so bin ich immer schön rechts an denen vorbei wenn es der Verkehr erlaubte. Anarchie auf der AB...
Viele Grüße
Dietmar
Dietmar
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
gääähn .... jetzt fehlt nur das Erlöschen der Betriebserlaubnisrumfahrer hat geschrieben: ↑Di 30. Mai 2023, 10:13
Ne, natürlich äusserlich schwer zu erkennen aber sollte es zu einem Schadensfall kommen, wird es eben doch unangenehm. Da zählt dann für die Versicherungen womöglich nur die Frage, was du auf der linken Spur verloren hattest - unabhängig davon, wer der Verursacher war.
Gruß
Steffen
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Wir könnten eine Umfrage starten.fernweh007 hat geschrieben: ↑Di 30. Mai 2023, 10:54
gääähn .... jetzt fehlt nur das Erlöschen der Betriebserlaubnis
Wer von euch heutigen Wohnmobilisten hat damals seine 50er frisiert und wer hat sein Mofa korrekt mit Helm und Lederkombi bewegt?
https://www.youtube.com/watch?v=-XWprFqMNm8&t=798s
LG
Sven
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Ich bin auch so ein "Gesetzloser"
Habe immer im LKW Überholverbot überholt und nie in Frankreich die häßlichen Aufkleber
ans Womo gepapt
Habe immer im LKW Überholverbot überholt und nie in Frankreich die häßlichen Aufkleber
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Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight Cliff Advance 140 PS aut.Getriebe Bj 2024
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Hier sind ja etliche Helden unterwegs. Hut ab vor soviel Anarchie.
Aber mal ganz realistisch betrachtet. Wieviele Kilometer fahrt ihr am Stück Autobahn? Ich gehe mal von rund 300 Kilometer aus. Wieviel Zeit spart man wenn man wie wild überholt und meistens zu schnell fährt? Eine halbe Stunde? Lohnt das wirklich?
Ich habe für mich festgestellt das sich die Hetzerrei nicht lohnt und fahre gemütlich mit knapp 90 km/h. Ich überhole auch nicht, wenn das ab 3,5 Tonnen untersagt ist. So komme ich immer streßfrei und ausgeruht ans Ziel.
Aber mal ganz realistisch betrachtet. Wieviele Kilometer fahrt ihr am Stück Autobahn? Ich gehe mal von rund 300 Kilometer aus. Wieviel Zeit spart man wenn man wie wild überholt und meistens zu schnell fährt? Eine halbe Stunde? Lohnt das wirklich?
Ich habe für mich festgestellt das sich die Hetzerrei nicht lohnt und fahre gemütlich mit knapp 90 km/h. Ich überhole auch nicht, wenn das ab 3,5 Tonnen untersagt ist. So komme ich immer streßfrei und ausgeruht ans Ziel.
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Unsinn - der Vergleich ist schlicht Unsinn.jagstcamp-widdern hat geschrieben: ↑Di 30. Mai 2023, 10:09wozu egt. bei roten ampeln halten oder in 30er zonen 30 fahren
oder die "normalen" überholverbote....
freie fahrt für freie bürger, v.a. für die, denen noch ein friedensvertrag fehlt!
Natürlich halte ich mit allen Fahrzeugen bei Rot und halte mich an Geschwindigkeiten.
Einmal darf das identische Fahrzeug so schnell fahren wie es will auf der BAB und überholen auch wenn es überladen mein Gewicht hat und ein anderes Mal sind nur 100 erlaubt und Überholverbot und Durchfahrt beschränkt.
Technisch ist das 3,5to Fahrzeug IDENTISCH wenn ich es ablasten würde und selbst die ab Werk 3,5to Variante hat die gleiche Technik drunter.
Ohne Motorroller - aber mit 2 ebikes vollbeladen liege ich bei 5% Überladung wenn ich das Wasser bei einer Kontrolle ablasse.
Dafür gäbe es dann ein Trinkgeld an die Rennleitung aber wenn ich überhole mit identischer Technik und Ausmaßen mit 4,5to gibt es einen Punkt.
Verstehe wer will ich nicht.
Beste Gruesse Bernd
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Es geht eher um die endlosen LKW Staus vor gewissen Abfahrten, Zollkontrollen und Baustellen.1_Hajo hat geschrieben: ↑Di 30. Mai 2023, 13:12Hier sind ja etliche Helden unterwegs. Hut ab vor soviel Anarchie.
Aber mal ganz realistisch betrachtet. Wieviele Kilometer fahrt ihr am Stück Autobahn? Ich gehe mal von rund 300 Kilometer aus. Wieviel Zeit spart man wenn man wie wild überholt und meistens zu schnell fährt? Eine halbe Stunde? Lohnt das wirklich?
Ich habe für mich festgestellt das sich die Hetzerrei nicht lohnt und fahre gemütlich mit knapp 90 km/h. Ich überhole auch nicht, wenn das ab 3,5 Tonnen untersagt ist. So komme ich immer streßfrei und ausgeruht ans Ziel.
Da hab ich schon etliche Male wirklich 50 Laster und mehr überholt und bin dann eingeschert, was immer klappt.
Ich fahre nie mehr als Tacho 107. Mit 180 PS beschleunigt mein Wohnmobil aber wirklich mindestens gleich wie ein moderner PKW.
Ich möchte nicht rasen, aber den Fluss halten.
Einige Bundesländer sind da aber auch in Schland schon aufgewacht und erlauben Wohnmobilen freie Fahrt.
LG
Sven
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Manche Regeln erscheinen sinnlos, da muss ich dir Recht geben. Aber wo soll die Grenze gezogen werden, bei 7,t Tonnen? Erscheint mir sinnlos, weil die Debatte dann nur um ein paar Tonnen verschoben weitergeht.
Mir ist auch völlig Wurst wer wie schnell fährt, solange ich nicht gefährdet werde. Trotzdem möchte ich zu bedenken geben, dass wir eine Reisemobil mit Plastik/Holz-Aufbau fahren und kein Rasemobil. Dafür sind andere Autos besser geeignet.
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Braucht man nicht verstehen, ist halt so. Was ich nicht verstehe: warum so wenige ohne technische Änderung ablasten, wenn man doch die Wahl hat. Warum freiwillig dauernd zum Tüv, einen Haufen Maut bezahlen und nirgends parken dürfen ohne Not? Man darf auch mit dem grossen Führerschein kleine Autos fahren. Aber das macht jeder freiwillig, und kann auch jeder für sich entscheiden.
Gruss Manfred
Gruss Manfred
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Details, Umbauten und Ergänzungen auf mobildomizil.de
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Regeln sind nicht zum Verstehen, sondern um sich danach zu richten.
Was wer macht ist mir egal, aber wenn sich Andere dann nicht an irgendwelche Regeln halten sollten die "Überholer" mit ihrer Kritik zurückhalten.
Was wer macht ist mir egal, aber wenn sich Andere dann nicht an irgendwelche Regeln halten sollten die "Überholer" mit ihrer Kritik zurückhalten.
Mobilvetta Kea I86
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Hier ist der Irrsinn ja, dass der Flixbus legal an Dir vorbeischippert....
Es ist in etwa die gleiche Diskussion, die man mit Mercedes S Klasse Fahrern führen kann, wenn sie mit 211cm Gesamtbreite über die 2,1 Meter Spur brettern und sich über den Sch...ß SUV Macan vor ihnen aufregen, der 210cm breit ist.
LG
Sven
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Vorsicht, bei den Breiten-Einschränkung gilt nicht die eingetragene Breite, sondern die tatsächliche, äußerste Breite, meist Spiegelkante zu Spiegelkante.
Da liest man immer mal wieder von Lehrgeld.
Da liest man immer mal wieder von Lehrgeld.
Mobilvetta Kea I86
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Genau die hab ich nämlich mal genommen.
da zucken viele zusammen.
Auch parken in der Stadt ist oft Tabu. Die Infrastruktur erlaubt vielerorts nur 2,8t.
LG
Sven
da zucken viele zusammen.
Auch parken in der Stadt ist oft Tabu. Die Infrastruktur erlaubt vielerorts nur 2,8t.
LG
Sven
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Hallo.
wie flexibel der Einzelne die Rechtsnormen auslegt muss jedem selbst überlassen. werden. Die wüsten Beschimpfungen über Abzocke wenn man erwischt wird sollten dann aber bitte unterbleiben.
wie flexibel der Einzelne die Rechtsnormen auslegt muss jedem selbst überlassen. werden. Die wüsten Beschimpfungen über Abzocke wenn man erwischt wird sollten dann aber bitte unterbleiben.
Viele Grüße
Kurt
Unterwegs im Adria 574 SP aus 2008 auf Ducato 250 Basis
Wer einen Schreibfehler findet darf ihn behalten.
Kurt
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Wer einen Schreibfehler findet darf ihn behalten.
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Warum hast Du dann nicht mit 3,5 t zugelassen? Das wäre dann doch für Dich viel praktischer in vielerlei Hinsicht. Wegen der Sanktionen im Ausland, wenn Du mit komplettem Equipment fährst?Luxman hat geschrieben: ↑Di 30. Mai 2023, 13:27Technisch ist das 3,5to Fahrzeug IDENTISCH wenn ich es ablasten würde und selbst die ab Werk 3,5to Variante hat die gleiche Technik drunter.
Ohne Motorroller - aber mit 2 ebikes vollbeladen liege ich bei 5% Überladung wenn ich das Wasser bei einer Kontrolle ablasse.
Dafür gäbe es dann ein Trinkgeld an die Rennleitung aber wenn ich überhole mit identischer Technik und Ausmaßen mit 4,5to gibt es einen Punkt.
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Beste Gruesse Bernd
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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- Austragler
- Beiträge: 4599
- Registriert: Fr 27. Nov 2020, 18:11
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Da habens die Italiener gut wie ich auf der vergangenen Reise feststellen konnte. Da stehen zwar jede Menge Überholverbotsschilder am Straßenrand, wozu, das erschließt sich mir nicht.
Es wird ständig überholt, ob Schilder dastehen oder nicht.
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"
Franz
Vormals "Waldbauer"
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Weil ich nicht überladen fahren will - bin aber am überlegen ob ich es nicht irgendwann mache.
Alleine schon wg. der Austriabox die vorne dran hängt da ich öfters beruflich nach Padua muß.
Beste Gruesse Bernd
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Ich habe nicht alle Seiten gelesen. Ist dort ein Überholverbot angebracht daß die Einreihung vorschreibt. Als Womo sich einreihen wäre doch sinnlos wenn dann auf östrreichischer Seite ausschert und weiterfahren kann da ja die Blockabfertigung bei Womos nicht durchgeführt wird.
Grüße Hans
Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Ja Hans,
bei Blockabfertigung ist LKW Überholverbot, bis zum Grenzübergang.
Also auf D Seite (D StVO).
Sonst würden die Trucker sehr schnell alles dicht machen.
bei Blockabfertigung ist LKW Überholverbot, bis zum Grenzübergang.
Also auf D Seite (D StVO).
Sonst würden die Trucker sehr schnell alles dicht machen.
Grüße Billy
YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +
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Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?
Deswegen fahre ich immer über die Landstraße ran ab Irschenberg.
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