Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

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atomisator
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#21

Beitrag von atomisator »

Wesermann hat geschrieben: Mo 26. Jun 2023, 09:15
moin
was hat jetzt dein Bericht hier an Informationen für Dich hier im Forum gebracht?
Moin, ist gut :-)
Nicht für mich, sondern für andere war die Information - und weil ich animiert wurde, s.o. Liegt doch auf der Hand, oder habe ich mich in meinem letzten Post irreführend ausgedrückt?
Wesermann hat geschrieben: Mo 26. Jun 2023, 09:15
ist das nicht Unmut,den man dann in schriftlicher Form äussert?
Dem widerspreche ich sicher nicht.
Wesermann hat geschrieben: Mo 26. Jun 2023, 09:15
letzendlich entscheiden die Gerichte darüber was Recht ist und nicht wir die uns wünschen das das so Recht ist.
Richtig, aber darin liegt ein Problem, das ich hier nicht weiter erörtern will. Der Bayerische VGH hat 2 Jahre benötigt, um zu urteilen, dass das "Einsperren von Menschen nächtens" (= Ausgehverbot) rechtswidrig war. Das betraf übrigens auch wieder einige mehr als andere. Immerhin, eines der wenigen Gerichte, die kritische Urteile im Corona Zusammenhang fällten. Leider 2 Jahre zu spät für alle Betroffenen. Vielleicht eine Wirkung für die Zukunft habend, ich bezweifele dies aber. Die nächste P*andemie ist schon in "Planung". Jeder Bürger ist aufgerufen, sich Gedanken zu machen und sich ggfs auch kritisch zu den Mißständen in einem Rechtsstaat zu äußeren.
Wohin das führt, wenn das nicht der Fall ist, hat man in D schon zur Weimarer Zeit gesehen. Wie heißt es so schön in Bayern auf den Justizseiten: "Justiz ist für die Menschen da." Da sollte man die Justiz beim Wort nehmen. Justiz ist auf jeden Fall nicht dazu da, um Rechtsmissbrauch durch die Politik zu rechtfertigen. Dazu gehören auch Stadträte.
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Alpa
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#22

Beitrag von Alpa »

atomisator hat geschrieben: Mo 26. Jun 2023, 00:12
Gestalten tummeln sich hier, Hate Speech statt Argumente. Da wären viele Reichsbürger wohl noch viel bessere Diskussionsteilnehmer.
Das kann ich in meinem Beitrag zu deinen Ausführungen nicht erkennen. Die Argumente hat dir doch schon das Amtsgericht auf deinen Widerspruch gegen die Verwarnung geliefert. Das Gericht war sogar so freundlich, dir die Rücknahme deines Widerspruchs anzubieten, damit du nicht auch noch auf den Gerichtskosten sitzen bleibst.
Du bist damit nur nicht einverstanden und machst dir mit viel Polemik gegen die Verwaltung, einzelne Kommunalpolitiker und die Gerichte, die deine Meinung nicht teilen, hier Luft.

Der von dir propagierte Informationsgehalt deines Falles ist auch nicht so besonders hoch, weil dazu die wertneutrale und umfassende Kenntnis der genauen Fallumstände erforderlich ist. Widersprüche sind in deiner Argumentation auf jeden Fall schon mal genügend vorhanden. Als Beispiel sei nur das zweite Alltagsfahrzeug genannt. Um das aber kommentieren zu können, wäre die Kenntnis der Schriftsätze der Verwaltung erforderlich. Mühe hat sich die Verwaltung jedenfalls schon mal gemacht, in dem sie sich ausführlich mit deinen Lebensumständen vor Ort vertraut gemacht hat, um deinen Fall individuell bewerten zu können, was du wiederum als "ausspionieren" betrachtest.

Wie gesagt, unerträglich. In meinem Berufszweig juristischer Natur gibt es hinter vorgehaltener Hand einen Begriff für Menschen, die so argumentieren. Sachlichkeit geht jedenfalls anders. Und wenn du dir die nicht selbst auferlegst, prophezeie ich dir auch nicht viel Erfolg vor dem Verwaltungsgericht.
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Nikolena
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#23

Beitrag von Nikolena »

Wie ausgeprägt sind Deine Hoffnung auf Erfolg vor Gericht und was kann die Stadt dann noch tun, um sich dennoch durchzusetzen.

Wie gehts Du im Falle einer Niederlage vor?


Ferner….
Die nächste P*andemie ist schon in "Planung"
Ist das Deine Auffassung, oder missverstehe ich das?
Es grüßt der Wolfgang :-)

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rumfahrer
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#24

Beitrag von rumfahrer »

Der Camper des TE ist kaum größer als ein Fullsize-SUV. Das Parkverbot begründet sich wohl einzig auf den Eintrag "Sonderfahrzeug Wohnmobil" in der Zulassung. Die Sadtverwaltung versucht - auch nachvollziehbar - einen Dammbruch zu vermeiden. Das ist angesichts der immer größer und zahlreicher werdenden Wohnmobile vielleicht nachvollziehbar. Allerdings mit den m.M.n. falschen Mitteln. Das Zusatzzeichen 1010-51 LKW/Fahrzg. > 3,5t wäre dafür eher geeignet da es eine nachvollziehbare Trennschärfe bietet.

Grundsätzlich sollte jeder selbst und kritisch beurteilen, ob er mit seinem abgestellten Fahrzeug eine Behinderung oder Beeinträchtigung darstellt. Das war auch ein Grund warum unser Womo in der Breite und Länge in die Straße passen sollte, die Höhe ebenfalls nicht monolithisch abschreckend wirken. Das Müllauto passt somit locker vorbei - seit diversen Großbaustellen im Viertel leider auch die Muldenkipper und Bagger auf Sattelschleppern. Ich muss dazu auch nicht den Gehweg okkupieren. So weit, so gut - bei uns.
Ich habe allerdings auch weitaus weniger sensible Kollegen in der Nachbarschaft, die ihren 2,35 m breiten Alkoven in noch engere Straßen und zur Hälfte auf noch engere Gehwege quetschen. Da ist Unmut vorprogrammiert.

Gruß
Steffen
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#25

Beitrag von atomisator »

AndiEh hat geschrieben: So 25. Jun 2023, 22:37
Wir hatten das schon mal im Zuge des LKW Überholverbotes, bei dem auch noch keine Behörde versucht hat, das LKW Überholverbot vor Gericht auf Wohnmobile über 3,5t auszudehnen. ich kenne nur Fälle, bei der sie bei einem Einspruch einen Rückzieher gemacht haben.
Das ist übrigens ein wichtiger Punkt, den ich auch vor dem VwG - falls nötig - noch vorbringen werde. Hier könnte ein AG zumindest noch mit "Sicherheit" im Sinne der StVO argumentieren, beim Parken nicht. Vermutlich legen aber viele Wohnmobilbesitzer keinen Einspruch ein. Gab es vor der Reform früher da überhaupt einen Punkt in Flensburg? Das könnte ein Grund sein. Über ein OLG Urteil bin ich jedenfalls auch nicht gestolpert, kann also nicht viele Fälle gegeben haben. Macht aber ansonsten keinen Unterschied zu den Fällen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wie in dem von mir u.a. erwähnten OLG Karlsruhe Fall (so auch OLG Jena, Hamm, BayObLG). Ein Wohnmobil ist ein PKW, es sei denn, jemand würde es entkernen und als LKW Transporter nutzen.
atomisator
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#26

Beitrag von atomisator »

rumfahrer hat geschrieben: Mo 26. Jun 2023, 10:01
Grundsätzlich sollte jeder selbst und kritisch beurteilen, ob er mit seinem abgestellten Fahrzeug eine Behinderung oder Beeinträchtigung darstellt.
Danke. Dein Beitrag war einer, der versucht, sich argumentativ dem Problem zu nähern, nicht aus einem Stammtisch-Bauchgefühl so oder so heraus. Die von Dir erwähnte Lösung wäre eine Option gewesen, ob zulässig, steht auf einem anderen Blatt. Ich hätte dann zumindest nicht klagen müssen. Die Stadt handelt aber rechtswidrig und nicht etwa nachvollziehbar. Wie gesagt wurde einem Reichen eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die Motive der Stadt habe ich auch erläutert, kein Problem wurde "gelöst", nur die Anhänger sind - eher zu recht - verschwunden. Die paar Wohnmobile haben das Kraut nicht fett gemacht, sie parken jetzt zudem am Nachbarstadtteil und werden auch dort für Unmut sorgen, solange kein Urteil existiert, dass klar stellt, "Gleiches Parkrecht für alle". Wie AndiEH es oben geschrieben hat, ich zitiere noch einmal
"Was wünschenswert wäre, ist doch für diesen Fall und andere erst einmal irrelevant.
Der öffentliche Parkraum gehört erst einmal niemanden. Von daher, kann ich mich mit meinem Fahrzeug auch hinstellen wo ich möchte, wenn dies nicht eingeschränkt ist."
Und Einschränken darf eine Kommune nur aus Gründen der StVO, also der Sicherheit, oder um eine Parkraumbewirtschaftungszone einzurichten. Aber auch dann gilt Art. 3 GG und Fahrzeuge - zumindest unter 3,5t - bleiben PKW.
Der Stadtrat begeht Rechtsmißbrauch. Allerdings wurde mir zu verstehen gegeben, dass die Stadträte die Allgemeinverfügung einfach abgenickt haben sollen, ohne sich über die Rechtslage bewusst gewesen zu sein. Die meisten dürften daher nicht vorsätzlich gehandelt haben. Der Verantwortliche ist der zuständige Referatsleiter. Gegen diesen werde ich nach Abschluss des Verfahrens ggfs noch Strafanzeige wegen Nötigung stellen.

Ansonsten empfehle ich jedem, zuerst meine Pressemitteilung zu lesen, denn darin ist alles erläutert. Ohne diesen Hintergrund ist es kaum möglich, sich eine rechtliche und faire Meinung zu bilden und ich hätte auch keine Lust, mit irgendjemanden hier dann zu diskutieren. Es gibt nichts zu diskutieren. Ein Wohnmobil ist ein PKW. Allenfalls über die 3,5t Grenze könnte man diskutieren.

Grüße
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hwhenke
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#27

Beitrag von hwhenke »

Und wer nicht meiner Meinung ist, hat Unrecht.
Komische Form der Diskussion
Und tschüss
Meine Enkel sind goldiger als Deine 8-) Fahrzeug; MLT580 MB419 4X4
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Alpa
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#28

Beitrag von Alpa »

atomisator hat geschrieben: Mo 26. Jun 2023, 10:17
Das ist übrigens ein wichtiger Punkt, den ich auch vor dem VwG - falls nötig - noch vorbringen werde.... Vermutlich legen aber viele Wohnmobilbesitzer keinen Einspruch ein. Gab es vor der Reform früher da überhaupt einen Punkt in Flensburg? Das könnte ein Grund sein.
Na dann mal viel Erfolg dabei. Der deutsche Bundestag hat 2021 den Antrag der FDP auf Ausnahme der Wohnmobile > 3,5t von Z.277 (umgangssprachlich: Lkw-Überholverbot) abgelehnt. Da scheint man wohl den Begriff "Pkw" anders zu interpretieren und Wohnmobile eher zweckbestimmt einzustufen ;-)

PS: den Punkt gab es schon immer, weil Überholen im Überholverbot noch nie ein Verwarnungstatbestand war.

Und noch ein kleiner Tipp: nicht alles was in Foren so erzählt wird, muss auch den Tatsachen entsprechen.
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atomisator
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#29

Beitrag von atomisator »

hwhenke hat geschrieben: Mo 26. Jun 2023, 10:45
Und wer nicht meiner Meinung ist, hat Unrecht.
Komische Form der Diskussion
Und tschüss
Ja, wenn man keine Argumente hat (oder habe ich etwas überlesen) und auch anscheinend nicht lesen will, sollte man sich wohl besser verabschieden.

Ich beziehe mich auf noch aktuelle OLG Entscheidungen, den BFH, das AG Bootrop (nicht bindend, aber wegweisend), die StA in Bottrop (siehe AG Urteil), die StVO (Hauptrechtsgrundlage, Sinn und Zweck), das PBefG, die EU Rechtslage und zudem die Praxis der allermeisten Kommunen, die Wohnmobilbesitzer nicht verfolgen, sowie zudem z.B. BW, das klar gestellt hat, dass Wohnmobile z.B. auf PKW Parkplätzen der Autobahnen parken dürfen (alles andere wäre auch grotesk, allein, weil sie sonst dort teilweise überhaupt nicht parken könnten). Details zu letzterem findet man per Suche im Netz.

Der Deutsche Bundestag war auch übrigens kurz davor, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen. Zum Glück, möchte man meinen, gäbe es noch Gerichte wie das BVerfG? OK, weiß jeder, daher ist es wichtig rechtzeitig für seine Rechte einzutreten und nicht erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Und Anträge einer Partei (der Antrag ist ein alter Hut) sind zuerst einmal völlig irrelevant was die Rechtslage anbelangt. Das weiß aber jeder Jurist. Die Rechtslage steht im Gesetz und wird ggfs durch die Gerichte ausgelegt, wobei nur höhere Gerichte Bindungswirkung haben, nicht AG Urteile. Ach ja, das GG gibt es auch noch, obwohl Deutschland natürlich bis heute auf eine echte Verfassung wartet.
Lesen bildet. Man kann sich dem natürlich auch verweigern und Hate Speech oder persönliche Angriffe stattdessen verfolgen. Stammtischgeschwätz eben.

Und irgendwie graust mir vor Vermummten. Erinnert zudem nicht zuletzt an irre Corona Zwänge.
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Billy1707
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#30

Beitrag von Billy1707 »

Grüße Dich Atomisator

so langsam wird klar aus welcher Ecke Du kommst.
Egal. Wir sind hier ja freundlich.

Wenn ich in die Glaskugel schaue, sehe ich
in Deiner Straße in 3 Monaten das geeignete Zusatzschild hängen.
Das kostet die Gemeinde 30€ und Dir zwei
Magengeschwüre.

Erinnert mich so an den Grabstein vom Radfahrer: "....aber ich hatte doch Recht!"

PS: Meine Aussage hat nix mit hate speech oder Corona zu tun.
Jaaaa, hier ist eine Art Stammtisch !
Grüße Billy *HI*

YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +
atomisator
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#31

Beitrag von atomisator »

Billy1707 hat geschrieben: Mo 26. Jun 2023, 11:42
so langsam wird klar aus welcher Ecke Du kommst.
Aber sicher, du hast ja auch ein Glaskugel. Ich bin auch freundlich. Wenn du jetzt also noch erläutern würdest, welches Schild du meinst, dann wäre den anderen Lesern hier geholfen. Die haben nämlich eventuell keine Glaskugel 8-)

{-TEXT-}

[Ich bitte jegliche Kommentar zu Corona oder impfen zu unterlassen, das nächste Mal lösche ich den gesamten Beitrag kommentarlos AndiEh]

Grüße
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ivalo
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#32

Beitrag von ivalo »

Guten Tag

Anwälte lieben Mandanten, denen es ums Prinzip geht ganz besonders.
Denn nirgends sonst lässt sich so einfach ordentlich Geld verdienen.
Besonders beliebt ist die Spezies bei Erbstreitigkeiten.
Nur noch übertroffen durch 2 von der Sorte.
Am Schluss hat der Anwalt einen Grossteil des Geldes.

Gruss Urs
Adler fliegen alleine, Schafe gehen in Herden. Alte Adler fliegen langsam, aber sie sehen mehr.
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. Albert Einstein
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#33

Beitrag von 1_Hajo »

Welcher Zweck steckt hinter deinem Thread @atomisator?
atomisator
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#34

Beitrag von atomisator »

1_Hajo hat geschrieben: Mo 26. Jun 2023, 12:02
Welcher Zweck steckt hinter deinem Thread @atomisator?
Lesen des Threads bildet, steht oben, vom Admin selbst erläutert und auch mir. Überflüssige Frage also, bestenfalls.
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Cheldon
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#35

Beitrag von Cheldon »

IMG_0350.jpeg
IMG_0351.jpeg
Welche Beschilderung gibt es den in „deiner“ Straße?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf
atomisator
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#36

Beitrag von atomisator »

Das rechte Schild ist privat, das gibt es nicht laut StVO. Links unten ist das Zusatzschild der Zone.

Grüße Ron

An die Forenteilnehmer, die auch etwas Sinnvolles beitragen wollen statt Streit, Angriffe oder Polemik:

Wie sieht es im Ausland aus? In Italien parken die Wohnmobile meiner Beobachtung nach auch auf PKW Parkplätzen. Wenn eine Kommune das nicht will, dann richtet sie Höhenbeschränkungen ein (sehr kreativ) oder schmale Parkmarkierungen.
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#37

Beitrag von atomisator »

ivalo hat geschrieben: Mo 26. Jun 2023, 12:01
Anwälte lieben Mandanten, denen es ums Prinzip geht ganz besonders.
Tja, darum habe ich auch keinen. Aber ums Prinzip geht es hier sicher nicht. Ich kämpfe auch nicht für die über 3,5t zGG, denn da gibt es genügend, die sich das - notfalls zusammen - leisten könnten. Aber in D schluckt man anscheinend lieber, was sich Politik und Behörden ausdenken.
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Billy1707
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#38

Beitrag von Billy1707 »

atomisator hat geschrieben: Mo 26. Jun 2023, 11:53


Ach ja, jeder kann sich "impfen" lassen, soviel er will. Mit allem was die Pharmaindustrie, die Politik oder die MSM hergeben, nur zu. Die wartend darauf. Empfehle ich allen Begeisterten sehr. Je mehr und je früher desto besser ... Die wollen alle nur dein Bestes. *YAHOO*

Grüße

Genau diese Ecke meinte ich !

Viel Spaß noch hier,
ich setze mich an einen anderen Tisch.
Grüße Billy *HI*

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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#39

Beitrag von Sellabah »

Schon irre was Ämter sich einfallen lassen, um korrekte Lösungen für Probleme zu verdrängen.
Mülltonnentag in der Innenstadt und man kann Spießrutenlauf üben zwischen den zugestellten Bürgersteigen.
Einen Tag später darf nicht einmal ein Millimeter über die Markierung geparkt sein, ohne dass dann Tinte aus der Politesse tropft.
Und ja, ich bin überzeugt und glaube es sogar zu wissen, dass es in manchen Städten und Dörfern ein Unterschied ist, ob der Herr Professor Doktor Spendeviel einen Liner aus seiner Einfahrt ragen lässt, oder der langhaarige Seniorstudent Georg Gammler seinen rostigen Bully unter der Laterne parkt.

Unser Land wird immer voller. Die Anzahl polnischer, bulgarischer, rumänischer und neuerdings ukrainischer Kennzeichen ist beträchtlich.
Meine Meinung dazu äußere ich nicht in einem freundlichen Forum, weil es schnell auf die Menschen übertragen würde, die im Grunde nichts dafür können, das man genau wie für Lastwagenfahrer keine Möglichkeiten schafft. Dieser Staat straft eher ab, als das er Probleme löst.
"Wenn Sie" Briefe sind halt schneller geschrieben und günstiger.


LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern, lässt sich prima überwintern.
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#40

Beitrag von Birdman »

Sellabah hat geschrieben: Mo 26. Jun 2023, 12:47
... glaube es sogar zu wissen, dass es in manchen Städten und Dörfern ein Unterschied ist, ob ...
Zumindest ich weiß das seit diesem Wochenende nun auch.
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
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