Das Schild soll eben genau dem entgegenwirken , was du tust, nämlich dort zu Übernachten, das wollen die Behörden nicht. Die Womos sollen zum Übernachten auf die entsprechenden Stell- oder Campingplätze. Gleichzeitig sollen Wanderer ihr Fahrzeug dort abstellen können, ggf. auch über mehrere Tage, wenn sie z.B. auf AV-Hütten im Rahmen einer mehrtägigen Wanderung unterwegs sind.heinz1 hat geschrieben: ↑Di 11. Jul 2023, 09:47Es gibt absurde Regeln in D.
Auf meinem Lieblings - Wanderparkplatz am Karwendel steht nun seit ein paar Jahren ein Parkscheinautomat. Es gibt Tickets für einen, zwei oder drei Tage. Man darf also bis zu drei Tagen da parken, aber Womo müssen von 22 bis 6 Uhr verschwinden. Das jedenfalls fordert die Beschilderung.
Da wohnt niemand, den man stören könnte. Das Landschaftsschutzgebiet beginnt erst hinter dem Parkplatz. Bisher hat das Ordnungsamt nur tagsüber kontrolliert. Nachts hatte ich immer meine Ruhe. Aber wie lange noch ?
Die Übernachtung trotz Verbot wird über kurz oder lang zu einer Höhenbeschränkung an der Einfahrt führen, so dass Womo dort auch tagsüber nicht mehr parken kann.
Absurd ist das nicht, nur eine logische Reaktion um die Regeln durchzusetzen.