Da hast Du sicher recht.SaJu hat geschrieben: Di 30. Mär 2021, 06:59Es ging eher um die Kombination Gewicht und Höhe. Wenn du mit unter 3m und über 3,5t an die Schranke fährst hast Du gute Chancen mit Klasse 2 durchzukommen. Weil die Messen nur die Höhe. Bei der Box muss Du das Gewicht angeben und bist ggf direkt in der teuren Klasse.Wesermann hat geschrieben: Mo 29. Mär 2021, 11:03Moin
Das Auto regelkomform beladen,dann braucht man keine Angst haben wenn sie es
Nachwiegen.Nicht im jeden Land sind sie so nachsichtig was das überladen an geht
wie in D - Land. Die Regeln beachten spart Ärger und Geld im In und Ausland.
Gruss Armin
Das man entsprechend des zulässigen Gewicht belädt versteht sich für mich von selbst.
Mit dem TI mit 3,5t Zulassung haben wir immer die Bip‘nGo Box vom PKW genutzt und für Klasse 2 bezahlt. Für die 4,5 t Zulassung brauche ich die Tollticketbox und zahle Klasse 3. Wenn ich ohne Box gefahren bin wurde ich bisher immer in Klasse 2 eingestuft.
Somit wird das schnelle durchfahren auf der rechten T-Spur mit Tollbox ein exklusiver Luxus
Neben den neuen Angles Mort Schildern sollte auch die Crit‘air Plakette nicht vergessen werden, sofern es in Großstadtgebiete gehen soll.