Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
- HansDerCamper
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Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
Das war meine September/Oktober Tour.
Ich war maximal 5 Nächte auf offiziellen CP/SP
Meistens im Hinterland übernachtet und nie Probleme bekommen.
Guardia Civil ist eigentlich immer mal kurz aufgetaucht, hatte freundlich gegrüßt und gut war.
In Frankreich habe ich auf freien Stellplätzen übernachtet.
Ich war maximal 5 Nächte auf offiziellen CP/SP
Meistens im Hinterland übernachtet und nie Probleme bekommen.
Guardia Civil ist eigentlich immer mal kurz aufgetaucht, hatte freundlich gegrüßt und gut war.
In Frankreich habe ich auf freien Stellplätzen übernachtet.
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Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
Auf den spanischen, kostenfreien, offiziellen Stellplätzen der Städte, Gemeinden sind die Regeln angeschlagen. Entspricht weitgehend dem Obigen. Wird aber unterschiedlich stark kontrolliert. Oftmals gibt es dann aber Bänke und Tische. Die Standzeiten sind dann begrenzt zwischen 48-72 Stunden.
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Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
https://www.oekotest.de/essen-trinken/N ... 423_1.html
Mit freundlichen Grüßen
Rolf
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- Doraemon
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Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
Es gibt neue, positive Neuigkeiten, in Spanien ist es jetzt offiziel erlaubt sein Wohnmobil zu parken und zu Übernachten. Die DGT (Direccion general de Trafico) hat die Normen überarbeitet und sind seit gestern 11-07 gültig.
Was man aber immer noch beachten muss sind Verbote die von Gemeinden festgelegt werden.
Las autocaravanas tienen libertad de estacionar como cualquier coche bajo estos requisitos: (citamos literalmente la Instrucción PROT 2023/14)
1-Que el vehículo, con el motor parado, sólo esté en contacto con el suelo a través de las ruedas (no se utilizan las patas estabilizadoras ni cualquier otro artilugio, salvo los calzos, previstos por el Reglamento General de Circulación).
2-El vehículo no ocupe más superficie que la que ocupa cerrado, es decir, sin el despliegue de elementos proyectables, sillas, mesas, etc., elementos que pueden invadir una superficie mayor que la delimitada por el perímetro del vehículo, entendido este como la proyección en planta del mismo.
3-Que el vehículo no emita ningún tipo de fluidos o ruidos al exterior.
__________________
Das Parken von Wohnmobilen ist wie jedes andere Auto unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: (wir zitieren wörtlich die Anweisung PROT 2023/14)
1-Dass das Fahrzeug bei abgestelltem Motor nur über die Räder Bodenkontakt hat (Stabilisierungsbeine oder andere Vorrichtungen werden nicht verwendet, mit Ausnahme von Unterlegkeilen, die in der Allgemeinen Verkehrsordnung vorgesehen sind).
2-Das Fahrzeug nimmt nicht mehr Fläche ein, als es im geschlossenen Zustand einnimmt, d. h. ohne den Einsatz von ausfahrbaren Elementen, Stühlen, Tischen usw., d als Projektion auf seinen Plan.
3-Dass das Fahrzeug keinerlei Flüssigkeiten oder Geräusche nach außen abgibt.
Wer mehr lesen will,
https://encaravana.com/informacionesdde ... 6qmEfEpi3A
.
Was man aber immer noch beachten muss sind Verbote die von Gemeinden festgelegt werden.
Las autocaravanas tienen libertad de estacionar como cualquier coche bajo estos requisitos: (citamos literalmente la Instrucción PROT 2023/14)
1-Que el vehículo, con el motor parado, sólo esté en contacto con el suelo a través de las ruedas (no se utilizan las patas estabilizadoras ni cualquier otro artilugio, salvo los calzos, previstos por el Reglamento General de Circulación).
2-El vehículo no ocupe más superficie que la que ocupa cerrado, es decir, sin el despliegue de elementos proyectables, sillas, mesas, etc., elementos que pueden invadir una superficie mayor que la delimitada por el perímetro del vehículo, entendido este como la proyección en planta del mismo.
3-Que el vehículo no emita ningún tipo de fluidos o ruidos al exterior.
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Das Parken von Wohnmobilen ist wie jedes andere Auto unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: (wir zitieren wörtlich die Anweisung PROT 2023/14)
1-Dass das Fahrzeug bei abgestelltem Motor nur über die Räder Bodenkontakt hat (Stabilisierungsbeine oder andere Vorrichtungen werden nicht verwendet, mit Ausnahme von Unterlegkeilen, die in der Allgemeinen Verkehrsordnung vorgesehen sind).
2-Das Fahrzeug nimmt nicht mehr Fläche ein, als es im geschlossenen Zustand einnimmt, d. h. ohne den Einsatz von ausfahrbaren Elementen, Stühlen, Tischen usw., d als Projektion auf seinen Plan.
3-Dass das Fahrzeug keinerlei Flüssigkeiten oder Geräusche nach außen abgibt.
Wer mehr lesen will,
https://encaravana.com/informacionesdde ... 6qmEfEpi3A
.
Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
Super, vielen Dank!
Damit ist auch eindeutig dass Stützen und Auffahrtkeile nicht gehen! (War ja mal eine Diskussion, nicht nur hier im Forum ..)
Damit ist auch eindeutig dass Stützen und Auffahrtkeile nicht gehen! (War ja mal eine Diskussion, nicht nur hier im Forum ..)
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Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
Solange nur das Fahrzeug keine Geräusche abgeben darf
Viele Grüße
Dietmar
Dietmar
Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
da ist doch bestimmt laute Musik mit gemeint oder...
Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
Also Fenster zu bei FlatulenzneigungDoraemon hat geschrieben: Mi 12. Jul 2023, 08:51Dass das Fahrzeug keinerlei Flüssigkeiten oder Geräusche nach außen abgibt.
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- Doraemon
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Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
Nach dem Wort musst ich erst mal googlen, war mir neu.
Oder keine Bohnen und Linsengerichte essen.
Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
Ich habe mal den Text aus dem Link übersetzen lassen. Übernachten wird dort nicht erwähnt. Es gibt lediglich die (verwirrende) Aussage: Die Autonomen Gemeinschaften haben bei der Ausarbeitung ihrer Vorschriften zur Regelung von Übernachtungsplätzen für Wohnmobile die Anweisung 08 V-74 beachtet.Doraemon hat geschrieben: Mi 12. Jul 2023, 08:51Es gibt neue, positive Neuigkeiten, in Spanien ist es jetzt offiziel erlaubt sein Wohnmobil zu parken und zu Übernachten.
Imho geht es darum das Wohnmobile auch auf PKW Parkplätzen (z.b. Wanderparkplätze) parken dürfen. Vollständiges Zitat:
Ab heute, 11. Juli 2023, akzeptiert die DGT, dass Parken kein Camping ist
Das Parken von Wohnmobilen ist wie jedes andere Auto unter folgenden Voraussetzungen kostenlos: (wir zitieren wörtlich die Anweisung PROT 2023/14)
Dass das Fahrzeug bei abgestelltem Motor nur über die Räder Bodenkontakt hat (Stabilisierungsbeine oder andere Vorrichtungen werden nicht verwendet, mit Ausnahme von Unterlegkeilen, die in der Allgemeinen Verkehrsordnung vorgesehen sind).
Das Fahrzeug nimmt nicht mehr Fläche ein als die, die es im geschlossenen Zustand einnimmt, d Fahrzeug, verstanden als Projektion auf seinen Plan.
Dass das Fahrzeug keinerlei Flüssigkeiten oder Geräusche nach außen abgibt.
Genehmigte die Aktualisierung der Anweisung 08 V-74 für Wohnmobile
In einer seit langem erwarteten Entscheidung von Wohnmobilnutzern hat die Generaldirektion Verkehr (DGT) heute die Aktualisierung der Anweisung 08 V-74 genehmigt. Jetzt bekannt als PROT 2023/14 MOTORHOMES. Diese Maßnahme, das Ergebnis langwieriger Verhandlungen zwischen ASEICAR (Spanischem Verband für Caravaning-Industrie und -Handel) und der Regulierungsabteilung der DGT, zielt darauf ab, die internen Vorschriften an die aktuelle Realität der Wohnmobile in Spanien anzupassen.
Die Anleitung V-74 ist seit 15 Jahren eine Referenz für Nutzer von Wohnmobilen und Campern
Wird in Konfliktsituationen eingesetzt, die durch das Fehlen spezifischer und konkreterer Regelungen innerhalb der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung verursacht werden. Obwohl über die Aufnahme dieser Regelung in die Verordnung noch verhandelt wird, haben die jüngsten Parlamentswahlen die Gespräche unterbrochen, bis das neue Team der DGT beitritt.
Die Autonomen Gemeinschaften haben bei der Ausarbeitung ihrer Vorschriften zur Regelung von Übernachtungsplätzen für Wohnmobile die Anweisung 08 V-74 beachtet. Obwohl einige Unklarheiten in einigen Teilen des Inhalts zu Problemen für Benutzer in einigen Gemeinden führten, die gegen Wohnmobile sind.
Der Präsident von ASEICAR, José Manuel Jurado, betont, dass „die neue Anweisung das Parken und die Haltestelle klar definiert und sie deutlich vom Camping unterscheidet.“ Daher können ein korrekt abgestelltes Wohnmobil und die Einhaltung der Verkehrsregeln niemals als Camping gelten und daher nicht bestraft werden. Diese Klarstellung bietet Wohnmobilfahrern mehr Rechtssicherheit und fördert die Ausübung des Wandertourismus im Land.
Die Aktualisierung der Anweisung V-74 wird kurz vor der Hauptferienzeit im Sommer als hervorragende Nachricht begrüßt. Denn so können Nutzer ihrer Leidenschaft für Wohnmobile nachgehen, ohne unfaire Sanktionen befürchten zu müssen.
ASEICAR dankt der DGT für die Zusammenarbeit in all diesen Jahren. Insbesondere in den letzten Monaten der gemeinsamen Arbeit, um diese wichtige Aktualisierung der Anleitung zu erreichen; Dies stellt einen bedeutenden Schritt hin zu einer ordnungsgemäßen Regulierung von Wohnmobilen in Spanien dar.
Gruß Martin
Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
Wenn die Regelung zu Übernachtungsplätzen ist - dann sollte da übernachten erlaubt sein - sonst macht der Name keinen Sinn.Arminius hat geschrieben: Mi 12. Jul 2023, 17:34haben bei der Ausarbeitung ihrer Vorschriften zur Regelung von Übernachtungsplätzen für Wohnmobile
Beste Gruesse Bernd
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Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
Bestätigt doch nur was schon im letzten Winter von der policia local umgesetzt wurde.
Wer es nicht verstehen will oder kann muss halt auf einen CP gehen ..
Jeder wie er will!
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Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
Stimmt so nicht, Seite 5 unten indem von mir verlinktem pdf.Arminius hat geschrieben: Mi 12. Jul 2023, 17:34Ich habe mal den Text aus dem Link übersetzen lassen. Übernachten wird dort nicht erwähnt. Es gibt lediglich die (verwirrende) Aussage: Die Autonomen Gemeinschaften haben bei der Ausarbeitung ihrer Vorschriften zur Regelung von Übernachtungsplätzen für Wohnmobile die Anweisung 08 V-74 beachtet.
Dentro de los requisitos que el Reglamento exige para la realizacion de la maniobra de estacionamiento no está el abandono del vehiculo por parte de los ocupantes del mismo, por lo que esta el DGT cosindera que mientras un vehiculo cualquiera está correctamente estacionado, sin sobrepasar las marcas viales de delimitacion de la zona estacionamiento.
Zu den Anforderungen, die die Verordnung für die Durchführung des Parkmanövers verlangt, gehört nicht das Verlassen des Fahrzeugs durch seine Insassen. Aus diesem Grund ist sich die DGT bewusst, dass jedes Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt ist, ohne die Markierungen der Begrenzungsstraßen des Parkbereichs zu überschreiten.
Das heisst ganz einfach, Wohnmobil innerhalb der Markierungen parken, eventuell erforderlich Parkgebühren bezahlen und sich normal und gesittet verhalten.
Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
...schad für den Arno(elgeba). Der hat doch so rotes LED P.ffgeflacker in seiner Bretterbude.
Den würden sie verjagen zur Wahrung der Dorfehre.
LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern, lässt sich prima überwintern.
Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
Sven, Du schreibst ja oft Mist,aber dieses Mal hast Du Dich selbst übertroffen.Erstens habe ich kein rotes Geflacker am oder im Auto,zweitens hast Du mein Womo noch nie gesehen,drittens ist die Bezeichnung Bretterbude ebenfalls unrichtig.
Wenn Du nichts Besseres zustande bringst,lass einfach die Finger von der Tastatur und such Dir was anderes zur Bekämpfung Deiner ja scheinbar kolossalen Langeweile.
Gruß Arno
Wenn Du nichts Besseres zustande bringst,lass einfach die Finger von der Tastatur und such Dir was anderes zur Bekämpfung Deiner ja scheinbar kolossalen Langeweile.
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
Sven 2904 BeiträgeElgeba hat geschrieben: Do 13. Jul 2023, 10:34
Wenn Du nichts Besseres zustande bringst,lass einfach die Finger von der Tastatur und such Dir was anderes zur Bekämpfung Deiner ja scheinbar kolossalen Langeweile.
Gruß Arno
Arno 2911 Beiträge
Arno hat knapp gewonnen. Auch Langeweile?
Schönen Tag noch und allzeit gute Fahrt
Ödi
Ödi
Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
Mit ´nem ALPA unterm Hintern, lässt sich prima überwintern.
Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
Tumor ist wenn man trotzdem lacht. Manchmal glaube ich, hier gehen einige in den Keller, zum Lachen und nicht nur zum Bier holen.
Hol mir mal ne Flasche Bier...
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Viele Grüße
Dietmar
Dietmar
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- Beiträge: 1589
- Registriert: Fr 27. Nov 2020, 22:35
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Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
Ohne die Markierungen zu überschreiten bedeutet, dass normale Parkplätze für die meisten Womos nicht in Frage komme, weil die Fahrzeuge meist zu lang sind. Dafür können dann die VW-Busse legal stehen Ein Standardparkplatz hat eine Fläche von 2,3 x 5 m, das ist sogar zu klein für die meisten Kastenwagen. Also hat sich für die meisten WoMos nichts geändert.Doraemon hat geschrieben: Mi 12. Jul 2023, 22:28Stimmt so nicht, Seite 5 unten indem von mir verlinktem pdf.Arminius hat geschrieben: Mi 12. Jul 2023, 17:34Ich habe mal den Text aus dem Link übersetzen lassen. Übernachten wird dort nicht erwähnt. Es gibt lediglich die (verwirrende) Aussage: Die Autonomen Gemeinschaften haben bei der Ausarbeitung ihrer Vorschriften zur Regelung von Übernachtungsplätzen für Wohnmobile die Anweisung 08 V-74 beachtet.
Dentro de los requisitos que el Reglamento exige para la realizacion de la maniobra de estacionamiento no está el abandono del vehiculo por parte de los ocupantes del mismo, por lo que esta el DGT cosindera que mientras un vehiculo cualquiera está correctamente estacionado, sin sobrepasar las marcas viales de delimitacion de la zona estacionamiento.
Zu den Anforderungen, die die Verordnung für die Durchführung des Parkmanövers verlangt, gehört nicht das Verlassen des Fahrzeugs durch seine Insassen. Aus diesem Grund ist sich die DGT bewusst, dass jedes Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt ist, ohne die Markierungen der Begrenzungsstraßen des Parkbereichs zu überschreiten.
Das heisst ganz einfach, Wohnmobil innerhalb der Markierungen parken, eventuell erforderlich Parkgebühren bezahlen und sich normal und gesittet verhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Tommy
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Re: Freies Übernachten in Spanien wird neu geregelt
Meine "Langeweile" resultiert aus sog."geteilten Diensten," die ich häufig fahre,da hat man zwischen 1,5 und 4,5 Stunden "Dienstunterbrechung",bevor es weiter geht.Da lässt sich nicht viel mit anfangen und das Forum bietet sich an.Oedi hat geschrieben: Do 13. Jul 2023, 11:58Sven 2904 BeiträgeElgeba hat geschrieben: Do 13. Jul 2023, 10:34
Wenn Du nichts Besseres zustande bringst,lass einfach die Finger von der Tastatur und such Dir was anderes zur Bekämpfung Deiner ja scheinbar kolossalen Langeweile.
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Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer