Doch, war es schon.
Der Herr Schwager hat mit einer üblen Methode seiner Mutter eine Bankvollmacht abgepresst, ihr das Sparbuch abgenommen und hat fast 2 Jahre ihr Rentenkonto geplündert. Es war festgelegt dass das Sparbuch nach ihrem Tod die beiden Töchter bekommen müssen, ebenso das Geld vom Rentenkonto.
Beides wurde auch eingehalten, es waren noch € 37,- an Barvermögen vorhanden.
Von ehemals 5-stellig....
Am Tag nach ihrem Tod hat er noch die frisch gutgeschriebene Rente in bar abgehoben.
Dann trägt offiziell die Mutter die Schuld. Da kann der Erblasser auch nix dafür.
Aber ja, es gehört schon Methode dazu, das auch durchzuziehen.
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Hallo zusammen,
ich wärme dieses Thema noch einmal auf, da in meinem Familienumfeld auch ein Erbfall eingetreten ist und ich eine Frage habe, die im Zusammenhang mit dem auf dem Grundstück eingetragenen Vorkaufsrecht steht.
Mein Enkel und meine Enkelin haben zu gleichen Teilen ein Grundstück mit Haus geerbt, auf das eine mittlerweile insolvente Firma ein Vorkaufsrecht hat. (Es gibt einen Insolvenzverwalter) Mein Enkel plant, die Hälfte des Grundstücks von seiner Schwester abzukaufen und sie auszuzahlen. So wie ich es verstehe, spielt beim Vererben das Vorkaufsrecht keine Rolle.
Da hier ja geplant ist, 50% des Grundstück innerhalb der Familie zu verkaufen, ist meine Frage, ob hier das Vorkaufsrecht gegebenenfalls greift.
Vielleicht hat jemand eine Antwort auf meine Frage.
Gruß Friedo
Meine Freundin hat auch ein Vorkaufsrecht bei der von ihrem Vater an ihren Bruder vererbten Immobilie. Der Notar meinte das sei sehr viel wert.
Sie ist da unsicher, ob das tatsächlich so ist.
Jetzt müssen die Immobilien erstmal eingetragen werden...
Mein Enkel plant, die Hälfte des Grundstücks von seiner Schwester abzukaufen und sie auszuzahlen
Die Frage dürfte also sein, ob die Enkelin das Vorkaufsrecht an Dritte mitgeerbt und zu beachten hat. Als Nichtjurist! würde ich sagen "ja". Sie darf es als Erbin und Eigentümerin nicht verkaufen, bevor der IV sein Vorkaufsrecht hergibt.
Was sagt denn der IV? Der will das doch sicher nicht ausüben und Mietschulden sind doch sicher auch noch anhängig?
Bin gespannt welche Einschätzung unser Forenanwalt @LT35 hat.
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Ein Vorkaufsrecht gibt man nicht her.
Ein Vorkaufsrechts mindert die Zahl der Interessenten, und vor Allem kann man sich bei einem Grundstück nicht erlauben, den offiziellen Preis tiefer zu schreiben, und etwas unter der Hand zu kassieren.
Man geht zum Notar und stellt eine Beurkundung in den Raum, für eine Immobilie über die man sich mit dem Käufer schon geeinigt hat. Der Notar kukt ins Grundbuch, liest von dem Vorkaufsrecht, und muß den Vorkaufsberechtigen informieren.
Wenn dieser jetzt sieht das der Preis niedrig gewählt wurde, kann er den Verkauf zu diesen Konditionen verlangen.
Ich habe, als Erbe eines Hofes mit Wald u Nutzgrundstücken, Bauland etc, Erfahrung mit sowas, und mit Fehlern die mein Vater und ich schon gemacht haben.
Das Vorkaufsrecht steht im Grundbuch, das Grundstück ist damit belastet, und eigentlich immer zugunsten von Jemand ausgestellt.
Bei Grundstück mit Vorkaufsrecht immer den Preis wählen den man wirklich will, und wenn möglich den Käufer nicht vorab informieren, sonst springt er im Vorfeld schon ab. Er erfährt es eh dann beim Mustervertrag.
Ich schreibe hier meine Erfahrung und meinen Wissensstand. Wenn was falsch ist, lasse ich mich gerne aufklären.
Meine Freundin hat auch ein Vorkaufsrecht bei der von ihrem Vater an ihren Bruder vererbten Immobilie. Der Notar meinte das sei sehr viel wert.
Sie ist da unsicher, ob das tatsächlich so ist.
Jetzt müssen die Immobilien erstmal eingetragen werden...
Der Grund war, weil ihr Vater nicht will das ihr Bruder die Immobilie irgendjemand verkauft, ohne seine Schwester zu berücksichtigen....wenn sie denn Interesse daran hätte, oder wenn ihr die Käufer nicht zur Nase stehen.
Wenn nicht geht eh Alles seine Wege
Mein Enkel und meine Enkelin haben zu gleichen Teilen ein Grundstück mit Haus geerbt, auf das eine mittlerweile insolvente Firma ein Vorkaufsrecht hat. (Es gibt einen Insolvenzverwalter) Mein Enkel plant, die Hälfte des Grundstücks von seiner Schwester abzukaufen und sie auszuzahlen. So wie ich es verstehe, spielt beim Vererben das Vorkaufsrecht keine Rolle.
Da hier ja geplant ist, 50% des Grundstück innerhalb der Familie zu verkaufen, ist meine Frage, ob hier das Vorkaufsrecht gegebenenfalls greift.
Vielleicht hat jemand eine Antwort auf meine Frage.
Gruß Friedo
Beim Vererben nicht, aber beim Verkauf unter Familienangehörigen schon.
In dem Fall ist die Schwester eine Fremde, und man muß sogar besonders auf das Finanzamt aufpassen, denn gerade in diesem Fall wird gerne die Grunderwerbssteuer niedrig gehalten, indem man den Kaufpreis frisiert.
Und beim frisierten Kaufpreis kommt schnell ein Vorkaufsrecht zu tragen.
In diesem Sinn.....
Ich dachte hier sucht jemand einen guten Anwalt, oder werden Erfahrungsberichte gesucht?
Gruss Volker
Glaub mir, dass es bei anderen auch nicht einfach ist, oder war, ist für den Threadersteller auch schon eine Hilfe.
Ich kann nur sagen, bitte, bitte macht ein Testament, wenn es etwas zu vererben gibt. Zerstrittene Kinder sind doch nicht erwünscht, oder?
Gruß
Andi
…und macht so ein Testament nicht ohne fachkundige Beratung.
Ich sag‘s mal so:
Fast alle Testamente, die ich bisher gesehen habe, und ich beschäftige mich beruflich damit, und erkennbar ohne Beratung geschrieben wurden, sind/waren großer Mist. Das Tolle daran ist aber: Man kann meistens erkennen, dass der spätere Erblasser offensichtlich der Meinung war, er habe alles ganz toll geregelt. Das ist auch gut, denn dann kann der schon mal gut schlafen, weil er zufrieden ist. Und wenn er dann tot ist, kriegt er ja Nix mehr mit.
Bevor man ein technisch schlechtes Testament macht, macht man besser gar keins.
Wer als juristischer Laie glaubt, er könne ein technisch gutes Testament schreiben, hat den ersten Fehler schon gemacht.
Gruß Joschi
If you wish to finish first, first you have to finish!
Hallo zusammen,
ich wärme dieses Thema noch einmal auf, da in meinem Familienumfeld auch ein Erbfall eingetreten ist und ich eine Frage habe, die im Zusammenhang mit dem auf dem Grundstück eingetragenen Vorkaufsrecht steht.
Mein Enkel und meine Enkelin haben zu gleichen Teilen ein Grundstück mit Haus geerbt, auf das eine mittlerweile insolvente Firma ein Vorkaufsrecht hat. (Es gibt einen Insolvenzverwalter) Mein Enkel plant, die Hälfte des Grundstücks von seiner Schwester abzukaufen und sie auszuzahlen. So wie ich es verstehe, spielt beim Vererben das Vorkaufsrecht keine Rolle.
Da hier ja geplant ist, 50% des Grundstück innerhalb der Familie zu verkaufen, ist meine Frage, ob hier das Vorkaufsrecht gegebenenfalls greift.
Vielleicht hat jemand eine Antwort auf meine Frage.
Gruß Friedo
Deine Frage kann man ohne genaue Kenntnis der Unterlagen nicht seriös beantworten.
Gruß Joschi
If you wish to finish first, first you have to finish!
Glaub mir, dass es bei anderen auch nicht einfach ist, oder war, ist für den Threadersteller auch schon eine Hilfe.
Ich kann nur sagen, bitte, bitte macht ein Testament, wenn es etwas zu vererben gibt. Zerstrittene Kinder sind doch nicht erwünscht, oder?
Gruß
Andi
…und macht so ein Testament nicht ohne fachkundige Beratung.
Ich sag‘s mal so:
Fast alle Testamente, die ich bisher gesehen habe, und ich beschäftige mich beruflich damit, und erkennbar ohne Beratung geschrieben wurden, sind/waren großer Mist. Das Tolle daran ist aber: Man kann meistens erkennen, dass der spätere Erblasser offensichtlich der Meinung war, er habe alles ganz toll geregelt. Das ist auch gut, denn dann kann der schon mal gut schlafen, weil er zufrieden ist. Und wenn er dann tot ist, kriegt er ja Nix mehr mit.
Bevor man ein technisch schlechtes Testament macht, macht man besser gar keins.
Wer als juristischer Laie glaubt, er könne ein technisch gutes Testament schreiben, hat den ersten Fehler schon gemacht.
Und wer sich von einem "erbschleichenden" Notar beraten lässt, der sich selbst als Testamentsvollstrecker einsetzen lässt, ist genauso wenig gut beraten. Eher verarscht worden, würde ich sagen.
Dann lieber komplett ohne Testament und ohne Notar.
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Beiträge. Leider hat sich der IV der Firma, die das Vorkaufsrecht hat noch nicht gemeldet. Ist aber ein meinem Fall egal, da es nicht greift. Ich habe mal ChatGPT bemüht und folgende Antwort auf meine Frage erhalten.
FRAGE
Mein Enkel und meine Enkelin haben zu gleichen Teilen ein Grundstück mit Haus geerbt, auf das eine mittlerweile insolvente Firma ein Vorkaufsrecht hat. (Es gibt einen Insolvenzverwalter) Mein Enkel plant, die Hälfte des Grundstücks von seiner Schwester abzukaufen und sie auszuzahlen. So wie ich es verstehe, spielt beim Vererben das Vorkaufsrecht keine Rolle.
Da hier ja geplant ist, 50% des Grundstück innerhalb der Familie zu verkaufen, ist meine Frage, ob hier das Vorkaufsrecht gegebenenfalls greift?
ANTWORT CHATGPT
Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, ob das Vorkaufsrecht bei dem geplanten Verkauf innerhalb der Familie greift. Laut § 26 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Ausübung des Vorkaufsrechts ausgeschlossen, wenn der Eigentümer das Grundstück an seinen Ehegatten oder an eine Person verkauft, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt ist Das bedeutet, dass das Vorkaufsrecht in Ihrem Fall nicht greift, da der Verkauf innerhalb der Familie stattfindet.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Joschi7722 hat geschrieben: ↑Fr 15. Dez 2023, 14:42
…und macht so ein Testament nicht ohne fachkundige Beratung.
Bevor man ein technisch schlechtes Testament macht, macht man besser gar keins.
Wenn man mit der gesetzlichen Erbfolge einverstanden ist, braucht man kein Testament.
Wenn man aber davon abweichen will, sollte man sich das gut überlegen und ggf. Beratung einholen. Aber muss das ein Notar sein ? Beraten nicht auch die Nachlassgerichte ?
Ich habe mich von meinem Rechtsanwalt beraten lassen,danach ein Testament verfasst und einen Testamentsvollstrecker eingesetzt.
Gruß Arno
Weißt du auch daß der Testamentsvollstrecker für diese Tätigkeit 10-20% deines Erbes bekommt.
Wenn dir nicht so wichtig ist, das alles da hinkommt wo es hin soll, ist es ja ok. Dennoch sollte man das wissen und in dieser Hinsicht aufgeklärt worden sein. Vom Notar/Rechtsanwalt etc.
Niemals!! würde ich ChatGPT um rechtlichen Rat in einer solchen Frage konsultieren, bzw. deren Ausführung als tatsächlich zutreffend ansehen und mich danach verhalten.
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Laut § 26 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Ausübung des Vorkaufsrechts ausgeschlossen, wenn der Eigentümer das Grundstück an seinen Ehegatten oder an eine Person verkauft, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt ist
Ich habe mich von meinem Rechtsanwalt beraten lassen,danach ein Testament verfasst und einen Testamentsvollstrecker eingesetzt.
Gruß Arno
Weißt du auch daß der Testamentsvollstrecker für diese Tätigkeit 10-20% deines Erbes bekommt.
Wenn dir nicht so wichtig ist, das alles da hinkommt wo es hin soll, ist es ja ok. Dennoch sollte man das wissen und in dieser Hinsicht aufgeklärt worden sein. Vom Notar/Rechtsanwalt etc.
Ich habe eine bestimmte Summe als Aufwandsentschädigung festgesetzt,der TV ist damit einverstanden und hat entsprechend gegengezeichnet.
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
ANTWORT CHATGPT
Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, ob das Vorkaufsrecht bei dem geplanten Verkauf innerhalb der Familie greift. Laut § 26 des Baugesetzbuches (BauGB) ....
Das Baugesetzbuch regelt das Vorkaufsrecht von Gemeinden!
Da sehe ich im vorbeschriebenen Erbfall keinerlei Relevanz.