Cybersoft hat geschrieben: Di 9. Jan 2024, 09:33
Masure49 hat geschrieben: Mo 8. Jan 2024, 19:39
Mir stellt sich die Frage nicht.
...
Damit bin ich auf der sicheren Seite und es gibt mir ein gewisses Maß an Sicherheit.
Nur zum Zeitpunkt der Prüfung, sobald Du selbst eine Flasche anschraubst, wechselt, geht die Verantwortung auf Dich über.
Das ist doch mit jeder technischen Prüfung so,
egal ob TÜV, Aufzug , Achterbahn oder Druckkessel.
Wäre dem nicht so, wäre jede technische Prüfung sinnlos/überflüssig.
Das entbindet mich doch nicht, selber auf die Sicheheit zu achten.
Im Schadensfall muß die Versicherung des Prüfers für den Schaden aufkommen, denn ich habe das Gesetz bzw. die Vorschrift befolgt.
Testiert der Prüfer/Sachverständige/Gutachter dass das Objekt, der Gegenstand i.O. ist und den gesetzlichen Vorschriften entspricht, muß seine Organisation respektive deren Versicherung im Schadensfall dafür geradestehen.
Jeder Prüfer/Sachverständige wird gut beraten sein, eine Versicherung abzuschließen, dass er in einem Schadensfall, der durch seinen Fehler entstanden ist, nicht selber haften muß:
https://www.dgusv.de/gutachter-verband/ ... ndiger.php
Habe ich vorgeschriebene Prüfungen unterlassen und entsteht danach
ein Schden, muß ich halt selber für den Schaden aufkommen,
in den Geldbeutel greifen.
Es geht doch nicht um das Anschrauben der Flasche alleine,
sondern um alles, was mit der Gasversorgung im WOMO zu tun hat.
Zumindest sehe ich als technischer Laie es so.
Nur ein Beispiel von vielen, gibt es auch für andere Gebiete,
in denen der TÜV oder auch andere Sachverständige,
z.B am Bau usw aktiv sind und sie oder ihre Gesellschaft für ihre Fehler gerade stehen müssen:
https://www.spiegel.de/auto/werkstatt/u ... 33200.html
Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"
TI Dethleffs Advantage T 6701 All Inn, < 4,25 t, EZ.03.2014, 148 PS mit Comfortmatik, 120 l Dieseltank, ALDE Heizung.
LG
Peter