Rapidojo hat geschrieben: ↑Di 13. Feb 2024, 16:44
Ich hatte meine bei dieser Firma einbauen lassen und bin zufrieden.
Das war der Fehler.
Ich hab nichts eingebaut - die Gasflasche mit Füllstop steht an der Stelle der Gasflasche ohne Füllstop.
Das wars - Flasche ist Flasche wie die gefüllt wird hat den Prüfer nicht im geringsten zu interessieren.
So wie ihn auch nicht interessiert wo ich fülle und ob es Butan oder Propan ist.
Wie ich schon mal schrieb man darf seine Füllstopflasche auch bei einem Füllbetrieb füllen lassen, glaube nicht das die das ablehnen.
Zur Gasprüfung wird sie rausgenommen und ersetzt mit einer Flasche ohne Füllstop - für den Fall das der Prüfer meckert - was sich vorher in Erfahrung bringen läßt.
Eintragungen ins gelbe Heft?
Der DFGV hat keinerlei Rechte oder Regularien zur Befüllung einer Flasche mit Füllstop.
Das geht alleine den Tankstellenbetreiber was an.
Wenn mir da einer was reinschreiben will dreh ich mich um und verlasse den Betrieb.
Die Gasflasche ist nicht im gelben Heft eingetragen, bei mir steht nur welche Größen zulässig sind für die Anlage und den Gaskasten, bei mir 3,5, und 11kg - da steht nix von blau, grün, rot, oder Alu oder Füllstop oder Tauschflasche.
Die Gasflasche wird auch nicht geprüft ob sie z.B. noch TÜV hat.
Der Prüfer schraubt den Füllschlauch ab und hängt seine Luftpumpe ran das wars.
Anschließend schraubt er den hoffentlich wieder dicht ran - bei mir bei GÜMA nicht wie ich feststellen mußte.
Es roch streng nach Gas und der Schlauch war lose auf der Mutter.
Echte Sicherheit durch eine Gasprüfung.
Beste Gruesse Bernd