Messer im Wohnmobil verboten ?
Messer im Wohnmobil verboten ?
Das Mitführen von Messer (> 12cm Klingenlänge, feststehend) ist ja nach dem deutschen Waffengesetz verboten und kann mit Strafen bis zu 10.000 Euro belegt werden.
Das trifft laut ADAC auch für das Mitfüfren im Auto zu.
Wie sieht es jetzt im Wohnmobil aus, nachdem wir im Fährhafen Genua nach verbotenen Gegenständen befragt wurden, auch nach Messer, die wir dann vorzeigen mußten, hab ich da mal "gegurgelt" aber ausser schlauen Meinungen nichts gefunden.
Wie handhabt ihr das mit den Messern auf Reisen.
Das trifft laut ADAC auch für das Mitfüfren im Auto zu.
Wie sieht es jetzt im Wohnmobil aus, nachdem wir im Fährhafen Genua nach verbotenen Gegenständen befragt wurden, auch nach Messer, die wir dann vorzeigen mußten, hab ich da mal "gegurgelt" aber ausser schlauen Meinungen nichts gefunden.
Wie handhabt ihr das mit den Messern auf Reisen.
Schöne Grüße
Volker
Volker
Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Wir haben definitiv längere Messer als 12 cm dabei. Das stimmt jetzt wo du es sagst, ist es verboten. Gedanken habe ich mir darüber aber nie gemacht. Gefragt wurden wir danach ebenfalls noch nicht.
Führe sie einfach in unserer Besteck Schublade weiter mit. Zur Not würde ich es eben bei einer Kontrolle abgeben oder vor Ort entsorgen, daran sollte es nicht scheitern.
Führe sie einfach in unserer Besteck Schublade weiter mit. Zur Not würde ich es eben bei einer Kontrolle abgeben oder vor Ort entsorgen, daran sollte es nicht scheitern.
Das Leben ist zu kurz für irgendwann!!!
Grüße Eric
Grüße Eric
Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Mein Dammastmesser (20cm) ist immer dabei. Habe das auch noch nicht gehört. Ich führe ja auch einen Haushalt mit
Heribert
Grüß Gott aus München
Grüß Gott aus München
Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Und, hattet ihr entsprechende Messer dabei und wenn ja, wie ist es weiter gegangen.Travelboy hat geschrieben: Fr 2. Feb 2024, 13:50.... nachdem wir im Fährhafen Genua nach verbotenen Gegenständen befragt wurden, auch nach Messer, die wir dann vorzeigen mußten,
Sprich Konsequenzen?
Wolfgang
Servus aus München
Gabriele und Wolfgang
Unterwegs im Knaus Sun TI 700 MEG PlatinumSelection mit 4 t zulGG
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Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Wie würdest du denn ein im Geschäft gekauftes Kochmesser nach Hause bekommen wollen?
Und macht sich das Geschäft wegen Waffenhandels strafbar?
Wohl kaum…mE eine sehr theoretische Diskussion.
Und macht sich das Geschäft wegen Waffenhandels strafbar?
Wohl kaum…mE eine sehr theoretische Diskussion.
- walter7149
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Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Ja, nähert sich der Diskussion zu den Gasüberfällen mit Narkosegas.
Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
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- DerTobi1978
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Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Hier ist es gut erklärt. Messer dürfen im Wohnmobil geführt werden:
Eine weitere Ausnahme stellt der Transport in einem verschlossenen Behältnis dar. Wenn sich das Messer in einem Gepäckstück wie einer Tasche oder einem Reisekoffer befindet, ist der Transport erlaubt. Denn das Messer ist nicht griffbereit und hält damit ein vermindertes Gefahrenpotential inne. Das Führen von Messern ist auch dann erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse dafür vorliegt. Ein „berechtigtes Interesse“ liegt vor, wenn die Allgemeinheit das Führen des Messers als nicht verwerflich ansieht. Dies ist stets eine Interessenabwägung und im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen. Ein Tortenmesser mit einer langen Klinge darf ruhig für ein Picknick im Park genutzt werden. Gleiches gilt für ein ein langes Messer zum Ausnehmen von Fischen an Flüssen. § 42a III WaffG führt beispielhaft einige Ausnahmesituationen auf. Ein „berechtigtes Interesse“ liegt demnach vor, wenn das Messer zur Berufsausübung, dem Sport oder der Brauchtumspflege genutzt wird. Dies betrifft beispielsweise den Zirkus oder Festzüge auf Dorffesten. Privatpersonen müssen unterscheiden, ob nur das Führen des Messers verboten ist oder ob bereits der Erwerb an sich strafbar ist. Ein berechtigtes Interesse liegt nicht vor, wenn das Messer zu Verteidigungszwecken getragen wird.
Eine weitere Ausnahme stellt der Transport in einem verschlossenen Behältnis dar. Wenn sich das Messer in einem Gepäckstück wie einer Tasche oder einem Reisekoffer befindet, ist der Transport erlaubt. Denn das Messer ist nicht griffbereit und hält damit ein vermindertes Gefahrenpotential inne. Das Führen von Messern ist auch dann erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse dafür vorliegt. Ein „berechtigtes Interesse“ liegt vor, wenn die Allgemeinheit das Führen des Messers als nicht verwerflich ansieht. Dies ist stets eine Interessenabwägung und im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen. Ein Tortenmesser mit einer langen Klinge darf ruhig für ein Picknick im Park genutzt werden. Gleiches gilt für ein ein langes Messer zum Ausnehmen von Fischen an Flüssen. § 42a III WaffG führt beispielhaft einige Ausnahmesituationen auf. Ein „berechtigtes Interesse“ liegt demnach vor, wenn das Messer zur Berufsausübung, dem Sport oder der Brauchtumspflege genutzt wird. Dies betrifft beispielsweise den Zirkus oder Festzüge auf Dorffesten. Privatpersonen müssen unterscheiden, ob nur das Führen des Messers verboten ist oder ob bereits der Erwerb an sich strafbar ist. Ein berechtigtes Interesse liegt nicht vor, wenn das Messer zu Verteidigungszwecken getragen wird.
Beste Grüße vom Niederrhein
Der Tobi
unterwegs mit Knaus LiveWave 700MEG 2020 auf Fiat Ducato 4400kg, 160 PS und Sack und Pack.
https://www.trustyournose.de
Der Tobi
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Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Meines Wissens nach dürfen Taschenmesser mit mehr als 12 cm Klingenlänge nicht "mitgeführt" werden. Ich verstehe das so dass man längere Messer nicht in in der Hosentasche durch die Gegend tragen darf. Die Messer in diversen Besteckschubladen sind wohl durchwegs länger als 12 cm. Eine Scheibe Brot mit einem zu kurzen Messer runterzuschneiden ist kein Vergnügen.
Diese Vorschrift verstehe übrigens wer will. Kann man mit einer 12 cm langen Klinge niemanden abstechen ?
Die Klingen meiner Taschenmesser sind übrigens annähernd so scharf wie Rasierklingen, ich schärfe sie sehr sorgfältig. 12 Zentimeter sehr scharf sind bestimmt gefährlicher als 15 Zentimeter stumpf.
Ich habe jedoch nicht die Absicht jemanden aufzuschlitzen.
Im selben Zusammenhang: Wie ist es mit einer Schreckschußwaffe ? In den eigenen 4 Wänden darf man so eine rumliegen haben. Zählt ein Wohnmobil auch zu den eigenen 4 Wänden ?
Ich frag nur mal so, ich führe kein solches Ding mit.
Diese Vorschrift verstehe übrigens wer will. Kann man mit einer 12 cm langen Klinge niemanden abstechen ?
Die Klingen meiner Taschenmesser sind übrigens annähernd so scharf wie Rasierklingen, ich schärfe sie sehr sorgfältig. 12 Zentimeter sehr scharf sind bestimmt gefährlicher als 15 Zentimeter stumpf.
Ich habe jedoch nicht die Absicht jemanden aufzuschlitzen.
Im selben Zusammenhang: Wie ist es mit einer Schreckschußwaffe ? In den eigenen 4 Wänden darf man so eine rumliegen haben. Zählt ein Wohnmobil auch zu den eigenen 4 Wänden ?
Ich frag nur mal so, ich führe kein solches Ding mit.
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"
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- DerTobi1978
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Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Also:
Im Strafrecht (Wohnungseinbruch) gibt es ein höchstrichterliches Urteil zum Thema Wohnmobil:
Wohnmobile und Wohnwagen zählen jedenfalls dann, wenn sie Menschen zumindest vorübergehend zur Unterkunft dienen, als Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB (BGH, Urt. v. 11.10.2016 – 1 StR 462/16).
Ist die Frage, wie das aufs Verwaltungsrecht hinsichtlich Messern / Schreckschusswaffen umgelegt werden kann.
Grundsätzlich muss man zwischen Transport und Führen unterscheiden.
Transport = im Behältnis ohne unmittelbaren Zugriff = erlaubt
Führen = zugriffsbereit = unterliegt dann entsprechenden Verboten oder Ausnahmen
Im Wohnmobil darf man Messer nutzen, da dies ja auch nicht öffentlichkeitswirksam ist, ein begründetes Interesse besteht und auch nicht als verwerflich anzusehen ist.
Im Strafrecht (Wohnungseinbruch) gibt es ein höchstrichterliches Urteil zum Thema Wohnmobil:
Wohnmobile und Wohnwagen zählen jedenfalls dann, wenn sie Menschen zumindest vorübergehend zur Unterkunft dienen, als Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB (BGH, Urt. v. 11.10.2016 – 1 StR 462/16).
Ist die Frage, wie das aufs Verwaltungsrecht hinsichtlich Messern / Schreckschusswaffen umgelegt werden kann.
Grundsätzlich muss man zwischen Transport und Führen unterscheiden.
Transport = im Behältnis ohne unmittelbaren Zugriff = erlaubt
Führen = zugriffsbereit = unterliegt dann entsprechenden Verboten oder Ausnahmen
Im Wohnmobil darf man Messer nutzen, da dies ja auch nicht öffentlichkeitswirksam ist, ein begründetes Interesse besteht und auch nicht als verwerflich anzusehen ist.
Beste Grüße vom Niederrhein
Der Tobi
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Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Ich fange an mal Erbsen zu zählen:DerTobi1978 hat geschrieben: Fr 2. Feb 2024, 15:17Im Wohnmobil darf man Messer nutzen, da dies ja auch nicht öffentlichkeitswirksam ist, ein begründetes Interesse besteht und auch nicht als verwerflich anzusehen ist.
Wie ist es denn wenn ich vor dem Wohnmobil, am Tisch unter der Markise beispielsweise, mit einem Allzweck-Fahrtenmesser mit einer anständigen Klinge eine Scheibe Brot und ein Stück Geräuchertes abschneiden will ?
Speziell wegen dem von mir gern verzehrten Geräucherten vom Ranken mache ich meine Messer extra scharf.
Gruß aus Oberbayern
Franz
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- DerTobi1978
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Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Ich beende für mich die Diskussion mit Abs. 3 des §42a WaffG:
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Beste Grüße vom Niederrhein
Der Tobi
unterwegs mit Knaus LiveWave 700MEG 2020 auf Fiat Ducato 4400kg, 160 PS und Sack und Pack.
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- PeterAusErfurt
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Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Tobi, vielen Dank und volle Zustimmung.
Zur Klarstellung: alles was dem normalen Gebrauch dient, ist in Ordnung. Den Speck mit einem scharfen Messer zu schneiden, auch draußen am Campingtisch, passt.
Kritisch ist das Messer griffbereit im Cockpit um böse Menschen abzuwehren. Das geht nicht in Ordnung.
Im Ausland gibt es teilweise strengere Regeln als in Deutschland. Also vorher ggf. informieren.
Zur Klarstellung: alles was dem normalen Gebrauch dient, ist in Ordnung. Den Speck mit einem scharfen Messer zu schneiden, auch draußen am Campingtisch, passt.
Kritisch ist das Messer griffbereit im Cockpit um böse Menschen abzuwehren. Das geht nicht in Ordnung.
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Gruß
PeterAusErfurt
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Reisen wie Kolumbus:
Ein festes Ziel klar vor Augen - Aber ganz woanders ankommen
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- DerTobi1978
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Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Guter Hinweis von dir Peter mit dem Ausland! Das ist natürlich extrem wichtig.
Grdsl. glaube ich aber, ist ein Transport eines Messers in einer Küchenschublade des Wohnmobils auch in anderen Ländern nicht als Problem anzusehen.
Das Messer in der Fahrertür macht vermutlich in allen Ländern Probleme....
Grdsl. glaube ich aber, ist ein Transport eines Messers in einer Küchenschublade des Wohnmobils auch in anderen Ländern nicht als Problem anzusehen.
Das Messer in der Fahrertür macht vermutlich in allen Ländern Probleme....
Beste Grüße vom Niederrhein
Der Tobi
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Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Moin
In die U-Bahn nehme ich sie nicht mit.
Zur Situation in Deutschland steht oben ja schon einiges, welches sich auch mit einer Antwort des niedersächsischen Innenministeriums deckt.
https://fragdenstaat.de/anfrage/waffeng ... cht-690142
<die ausgeblendeten Texte öffnen, die 2008er Anfrage wurde 2022 wiederholt>
Gruß
K.R.
Ich lege sie in die Besteckschublade und nutze sie nach Bedarf bestimmungsgemäß, sofern ich mich nicht mal ausgesprochen dämlich damit anstelle.
In die U-Bahn nehme ich sie nicht mit.
Zur Situation in Deutschland steht oben ja schon einiges, welches sich auch mit einer Antwort des niedersächsischen Innenministeriums deckt.
https://fragdenstaat.de/anfrage/waffeng ... cht-690142
<die ausgeblendeten Texte öffnen, die 2008er Anfrage wurde 2022 wiederholt>
Gruß
K.R.
Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Ihr kennt schon den Unterschied zwischen Führen einer Waffe (Messer) und Aufbewahrung ( in der Besteckschublade)?
Das "Führen" von Messern im rechtlichen Sinne bedeutet, dass man die tatsächliche Gewalt über ein Messer ausübt und es gleichzeitig in der Öffentlichkeit bei sich trägt.
Wichtig:
Öffentlichkeit: Der Begriff "Öffentlichkeit" umfasst alle Orte, die für jedermann zugänglich sind, also z.B. Straßen, Plätze, Parks, aber auch Einkaufszentren und Restaurants.
Befriedetes Besitztum: Nicht als "Öffentlichkeit" gelten hingegen eigene Wohnung, Geschäftsräume, eine Schießstätte oder ein befriedetes Besitztum (z.B. umzäunter Garten).
Gesetzliche Regelungen:
Verbotene Messer: Das Führen von bestimmten Messern ist in Deutschland generell verboten, unabhängig von der Absicht. Dazu gehören z.B. Springmesser, Fallmesser, Stilette und Butterflymesser.
Erlaubnispflichtige Messer: Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und Einhandmesser, deren Klinge mit nur einer Hand feststellbar ist, fallen unter das Waffengesetz und dürfen nur mit einem berechtigten Interesse geführt werden.
Erlaubte Messer: Taschenmesser mit einer feststehenden Klinge bis 12 cm Länge und ohne Einhandbedienung fallen nicht unter das Waffengesetz und können in der Öffentlichkeit ohne Einschränkungen geführt werden.
... usw.
Mobilvetta Kea I86
Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Ich habe in meinem Wohnmobil ein Bowieknife mit 37,5 cm Klingenlänge,scharf wie ein Rasiermesser.So lange ich es nicht in der Öffentlichkeit bei mir trage,ist das vom Gesetz her in Ordnung,ich darf es sogar auf meinem eingefriedeten Besitztum bei mir tragen,was auch für Schußwaffen gilt.
Wie das z.B.in der Schweiz ist,weiß ich nicht,vielleicht kann Adrian (Capricorn) was dazu schreinben.
Gruß Arno
Wie das z.B.in der Schweiz ist,weiß ich nicht,vielleicht kann Adrian (Capricorn) was dazu schreinben.
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Ich mußte 2 Messer (>12cm) und mein Schweizer Taschenmesser in einen Schrank einschließen, mit dem Hinweis die Messer auf keinen auf der Fähre herauszunehmen.WuG hat geschrieben: Fr 2. Feb 2024, 14:38Und, hattet ihr entsprechende Messer dabei und wenn ja, wie ist es weiter gegangen.Travelboy hat geschrieben: Fr 2. Feb 2024, 13:50.... nachdem wir im Fährhafen Genua nach verbotenen Gegenständen befragt wurden, auch nach Messer, die wir dann vorzeigen mußten,
Sprich Konsequenzen?
Wolfgang
Schöne Grüße
Volker
Volker
- robbie-tobbie
- Beiträge: 337
- Registriert: So 4. Apr 2021, 22:47
Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Wofür braucht man denn sowasElgeba hat geschrieben: Fr 2. Feb 2024, 18:04ein Bowieknife mit 37,5 cm Klingenlänge,scharf wie ein Rasiermesser
Machst Du unterwegs auf den CPs Grünpflege damit?
Viele Grüße, Robert
Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Damit schneide ich stilecht meine Steaks.robbie-tobbie hat geschrieben: Fr 2. Feb 2024, 18:55Wofür braucht man denn sowasElgeba hat geschrieben: Fr 2. Feb 2024, 18:04ein Bowieknife mit 37,5 cm Klingenlänge,scharf wie ein Rasiermesser
Machst Du unterwegs auf den CPs Grünpflege damit?
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Re: Messer im Wohnmobil verboten ?
Ich hab auch einiges an Messern zu Hause.
Hab eine Zeitlang gesammelt unter anderem hab ich das legendäre Buck Knive 110 mit echtem Silbergriff.
Das hier ist das Tenessee Memorial
Hab eine Zeitlang gesammelt unter anderem hab ich das legendäre Buck Knive 110 mit echtem Silbergriff.
Das hier ist das Tenessee Memorial
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Strange so many choose to be stupid
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