Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Hallo Forum,
wir besitzen ein 5t Wohnmobil mit Absetzkabine. Ab Juli 24 werden wir Mautpflichtig, weil unser Fahrzeug als LKW mit Wechselkabine zugelassen ist. So sind die Vorschriften. Jetzt gibt es aber eine große Auswahl an Mautbefreiungen, u.a. Campingfahrzeuge. Aber nur, wenn sie als So-Kfz. Wohnmobil zugelassen sind.
Das geht aber nicht bei Absetzkabinen. Eine Petition beim Bundestag ist noch nicht abgeschlossen. Mein von mir gewählter Bundestagsabgeordnete ist nicht interessiert. Soweit zur Bürgernähe!
Ein Umbau mit anschließender TÜV-Abnahme ist teuer und nach Aussage des Prüfers "Ergebnisoffen", weil für Wohnmobile andere Abgasgrenzwerte gelten als für LKW.
Gibt es noch weitere Betroffene? Wie handhabt Ihr dieses Problem?
Frustrierte Grüße
Walter
wir besitzen ein 5t Wohnmobil mit Absetzkabine. Ab Juli 24 werden wir Mautpflichtig, weil unser Fahrzeug als LKW mit Wechselkabine zugelassen ist. So sind die Vorschriften. Jetzt gibt es aber eine große Auswahl an Mautbefreiungen, u.a. Campingfahrzeuge. Aber nur, wenn sie als So-Kfz. Wohnmobil zugelassen sind.
Das geht aber nicht bei Absetzkabinen. Eine Petition beim Bundestag ist noch nicht abgeschlossen. Mein von mir gewählter Bundestagsabgeordnete ist nicht interessiert. Soweit zur Bürgernähe!
Ein Umbau mit anschließender TÜV-Abnahme ist teuer und nach Aussage des Prüfers "Ergebnisoffen", weil für Wohnmobile andere Abgasgrenzwerte gelten als für LKW.
Gibt es noch weitere Betroffene? Wie handhabt Ihr dieses Problem?
Frustrierte Grüße
Walter
-
- Beiträge: 152
- Registriert: So 21. Mär 2021, 09:02
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Sind Privatfahrten mautpflichtig? Wäre mir neu…
Du könntest dir ja auch zB für einen privaten Umzug einen LKW >3.5t ausleihen und wärst nicht mautpflichtig.
Zitat von TollCollect:
Am 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen eingeführt. Die Mautpflicht gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.
Quelle: https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... _maut.html
Du könntest dir ja auch zB für einen privaten Umzug einen LKW >3.5t ausleihen und wärst nicht mautpflichtig.
Zitat von TollCollect:
Am 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen eingeführt. Die Mautpflicht gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.
Quelle: https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... _maut.html
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Leider hat Walter recht,
nur Wohnmobile, die als solcher erkennbar und zugelassen sind, sind von der Mautpflicht >3,5t befreit.
nur Wohnmobile, die als solcher erkennbar und zugelassen sind, sind von der Mautpflicht >3,5t befreit.
Schöne Grüße
Volker
Volker
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Kann ich mir nicht vorstellen daß da Mautpflicht besteht. Gilt doch nur für den gewerblichen Güterkraftverkehr zum Warentransport.
Denn Autokrane, Betonpumpen, Arbeitsbühnen und andere Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind auch ausgenommen.
Frage, warum hat man da einen LKW?
Grüße Hans
Denn Autokrane, Betonpumpen, Arbeitsbühnen und andere Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind auch ausgenommen.
Frage, warum hat man da einen LKW?
Grüße Hans
- WoMoFahrer
- Beiträge: 1585
- Registriert: Fr 27. Nov 2020, 22:35
- Wohnort: Weikersheim
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Eure Kombination hattet Ihr ja, weil Ihr damit bis jetzt Steuervorteile hattet. Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert und diese Lücke geschlossen. Dass sich dafür kein Abgeordneter interessiert ist schon klar. Die setzen Ihre Arbeitskraft lieber für ein Problem ein, das tausende betrifft und nicht dafür um ein paar wenigen zu helfen, die vorher eine Gesetzeslücke für Ihren Vorteil genutzt haben. Ihr hattet vorher einen LKW mit einem Steuervorteil den Ihr genutzt habt, daran ändert sich ja nichts. Jetzt fahrt Ihr den selben LKW und der ist jetzt eben mautpflichtig, weil Ihr auch einen Aufbau drauf machen könntet für den er eigentlich gedacht war, als Lastkraftwagen. Jede Medaille hat halt zwei Seiten.Claros hat geschrieben: ↑So 5. Mai 2024, 19:22Hallo Forum,
wir besitzen ein 5t Wohnmobil mit Absetzkabine. Ab Juli 24 werden wir Mautpflichtig, weil unser Fahrzeug als LKW mit Wechselkabine zugelassen ist. So sind die Vorschriften. Jetzt gibt es aber eine große Auswahl an Mautbefreiungen, u.a. Campingfahrzeuge. Aber nur, wenn sie als So-Kfz. Wohnmobil zugelassen sind.
Das geht aber nicht bei Absetzkabinen. Eine Petition beim Bundestag ist noch nicht abgeschlossen. Mein von mir gewählter Bundestagsabgeordnete ist nicht interessiert. Soweit zur Bürgernähe!
Ein Umbau mit anschließender TÜV-Abnahme ist teuer und nach Aussage des Prüfers "Ergebnisoffen", weil für Wohnmobile andere Abgasgrenzwerte gelten als für LKW.
Gibt es noch weitere Betroffene? Wie handhabt Ihr dieses Problem?
Frustrierte Grüße
Walter
Mit freundlichen Grüßen
Tommy
______________________________________________
Ohne Ziel stimmt jede Richtung
______________________________________________
Unterwegs mit einem Knaus SUN TI 700 MEG BJ 2015
Tommy
______________________________________________
Ohne Ziel stimmt jede Richtung
______________________________________________
Unterwegs mit einem Knaus SUN TI 700 MEG BJ 2015
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Hier mal der ADAC dazu,
https://www.adac.de/news/wohnmobil-lkw- ... -5-tonnen/
https://www.adac.de/news/wohnmobil-lkw- ... -5-tonnen/
Schöne Grüße
Volker
Volker
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Ein freundliches Hallo, ich will niemand auf die Füsse treten oder sonst böse sein aber ich verstehe Die Diskussion nicht. Lkw ist Lkw und Lkw kostet. Warum das für Womo's nicht gelten soll verstehe ich ehrlich gesagt nicht.
Wie eingangs erwähnt ist das meine persönliche Meinung, zumal der Womo Fahrer oft mehr Geld im Monat hat als der LKW Fahrer.
Wie eingangs erwähnt ist das meine persönliche Meinung, zumal der Womo Fahrer oft mehr Geld im Monat hat als der LKW Fahrer.
Ned g'meckert,
bloß gmoint...
bloß gmoint...
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Tja, wo die "Meinung" den Platz belegt, ist meistens kein Raum mehr für "Ahnung".
LKW ist eben nicht LKW!
LKW zum gewerblichen Gütertransport ist etwas anderes als LKW-basiertes WoMo.
Aber eigentlich alles ganz verständlich vom ADAC dargelegt - siehe Link von Travelboy.
Wolfgang
LKW ist eben nicht LKW!
LKW zum gewerblichen Gütertransport ist etwas anderes als LKW-basiertes WoMo.
Aber eigentlich alles ganz verständlich vom ADAC dargelegt - siehe Link von Travelboy.
Wolfgang
Servus aus München
Gabriele und Wolfgang
Unterwegs im Knaus Sun TI 700 MEG PlatinumSelection mit 4 t zulGG
Gabriele und Wolfgang
Unterwegs im Knaus Sun TI 700 MEG PlatinumSelection mit 4 t zulGG
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Wenn das so ist verstehe ich nicht, warum man so ein gedöns macht...
Ned g'meckert,
bloß gmoint...
bloß gmoint...
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
LKWs sind nach meiner bescheidenen Meinung Mittel, um z.B. bei Speditionen Gewinne zu erzielen, außerdem belasten sie in vielerlei Weise Straßen und Autobahnen um ein zigfaches mehr und höher, wie die knapp 1 Million Wohnmobilfahrer.KRM1000 hat geschrieben: ↑Mo 6. Mai 2024, 08:45Ein freundliches Hallo, ich will niemand auf die Füsse treten oder sonst böse sein aber ich verstehe Die Diskussion nicht. Lkw ist Lkw und Lkw kostet. Warum das für Womo's nicht gelten soll verstehe ich ehrlich gesagt nicht.
Wie eingangs erwähnt ist das meine persönliche Meinung, zumal der Womo Fahrer oft mehr Geld im Monat hat als der LKW Fahrer.
Die Steuersituation für "Sondermodelle" wurde schon weiter oben schön erklärt.
Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"
TI Dethleffs Advantage T 6701 All Inn, < 4,25 t, EZ.03.2014, 148 PS mit Comfortmatik, 120 l Dieseltank, ALDE Heizung.
LG
Peter
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"
TI Dethleffs Advantage T 6701 All Inn, < 4,25 t, EZ.03.2014, 148 PS mit Comfortmatik, 120 l Dieseltank, ALDE Heizung.
LG
Peter
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Ich meine Gewicht ist Gewicht bzgl. der Nutzung der Strasse...
Ned g'meckert,
bloß gmoint...
bloß gmoint...
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Warum muss das Thema schon wieder durchgekaut werden? Mautpflicht besteht für LKW im Güterverkehr und nicht für Wohnmobile, auch wenn sie >3,5t sind.
Grüße
Rogger
...unterwegs wann immer es geht mit Adria Matrix Plus 670SL (Maxi)
Rogger
...unterwegs wann immer es geht mit Adria Matrix Plus 670SL (Maxi)
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Wenn es nicht noch zu früh wäre, würde ich jetzt eine Tüte Chips und zwei Flaschen FRÜH - Kölsch holen.
- jagstcamp-widdern
- Beiträge: 2284
- Registriert: Sa 28. Nov 2020, 17:13
- Wohnort: Weimar/Thür.
- Kontaktdaten:
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
lkw ist lkw und womo ist womo.
wenn aber ein womo>3,5t in der zulaszungbescheinigung "lkw" stehen hat, so wird, genau wie bei der steuer, lkw-maut fällig.
das sind gerade bei den allradfuzzis relativ viele....
überall nur das positive rausziehen klappt halt nicht (immer)
wenn aber ein womo>3,5t in der zulaszungbescheinigung "lkw" stehen hat, so wird, genau wie bei der steuer, lkw-maut fällig.
das sind gerade bei den allradfuzzis relativ viele....
überall nur das positive rausziehen klappt halt nicht (immer)
So weit, so gut!
Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal
https://www.jagstcamp-widdern.de
Maxi Sprinter 314cdi Selbstausbau
Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal
https://www.jagstcamp-widdern.de
Maxi Sprinter 314cdi Selbstausbau
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Moin
Der ausgebaute LKW kann befreit werden, wenn der Wohnteil einschlägig ausgebaut ist und dessen Fläche eine ggf. noch verbleibende Ladungsfläche überwiegt. Das zielt dann eher auf die Pferdetransporter ab, die einen Wohnteil haben. Schwierig wird es bei der Kombination mit leeren Transportanhängern. Da der LKW von außen nicht unbedingt als Wohnmobil erkennbar ist, kann man den direkt listen lassen, damit man gar nicht erst ein Ticket bekommt, muss dann aber den Ausbau nachweisen.
In dem Fall des TE sieht das aber so aus, als ob die ganze Kabine auf ein als LKW deklariertes Fahrzeug gesetzt wurde und auch abnehmbar ist (insoweit wäre sie als Ganzes dann Ladung) und damit die Nutzung des LKW nicht entfällt.
Ein Scherz wäre es, wenn das Basisfahrzeug ohne Kabine dann als Handwerkerfahrzeug per Ausnahme mautfrei bliebe, im Urlaub aber nicht. Ach ja, GaLa-Bau wurde in diesem Sinne ja als Handwerk bisher abgelehnt.
Kann nur komplizierter werden %-/
Gruß
K.R.
jagstcamp-widdern hat geschrieben: ↑Mo 6. Mai 2024, 10:45lkw ist lkw und womo ist womo.
wenn aber ein womo>3,5t in der zulaszungbescheinigung "lkw" stehen hat, so wird, genau wie bei der steuer, lkw-maut fällig.
das sind gerade bei den allradfuzzis relativ viele....
überall nur das positive rausziehen klappt halt nicht (immer)
Der ausgebaute LKW kann befreit werden, wenn der Wohnteil einschlägig ausgebaut ist und dessen Fläche eine ggf. noch verbleibende Ladungsfläche überwiegt. Das zielt dann eher auf die Pferdetransporter ab, die einen Wohnteil haben. Schwierig wird es bei der Kombination mit leeren Transportanhängern. Da der LKW von außen nicht unbedingt als Wohnmobil erkennbar ist, kann man den direkt listen lassen, damit man gar nicht erst ein Ticket bekommt, muss dann aber den Ausbau nachweisen.
In dem Fall des TE sieht das aber so aus, als ob die ganze Kabine auf ein als LKW deklariertes Fahrzeug gesetzt wurde und auch abnehmbar ist (insoweit wäre sie als Ganzes dann Ladung) und damit die Nutzung des LKW nicht entfällt.
Ein Scherz wäre es, wenn das Basisfahrzeug ohne Kabine dann als Handwerkerfahrzeug per Ausnahme mautfrei bliebe, im Urlaub aber nicht. Ach ja, GaLa-Bau wurde in diesem Sinne ja als Handwerk bisher abgelehnt.
Kann nur komplizierter werden %-/
Gruß
K.R.
-
- Beiträge: 2088
- Registriert: Fr 27. Nov 2020, 08:05
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Heinz, aber jetzt, Bier, Chips und ab auf Sofa.
Verstehe wer will, 0,1%mehr Nahrung retten nicht die Welt, aber 0,1% ......... schaffen das.
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Man kann viel Schmarrn schreiben wenn der Tag lang ist. Der Unternehmer bezahlt die Maut nicht der Fahrer.
Grüße Hans
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Na ja, bei mir ist angekommen, dass die Mautkosten irgendwie über den Kunden an den Verbraucher weitergereicht werden! Auf Dauer kann sich kein Unternehmer leisten, irgendwelche Kosten aus der eigenen Tasche zu zahlen.
Gruss, Beat.
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Das hat ja mit dem Gewicht auch nur insofern etwas zu tun, dass man nachvollziehbare Abgrenzungen dafür definieren kann, wer zahlen oder wer nicht zahlen muss. Gleichzeitig können so ganz bewusst bestimmte Gruppen bevorteilt werden, damit es politisch am wenigsten weh tut.
Ich kann mir schon vorstellen, dass man es sich weniger mit den zu einem großen Teil verrenteten Wählern von Womfahrern anlegt, als mit den Speditionen - die bekanntlich eine sehr schwache Lobby haben und ganz theoretisch und meist auch praktisch diese Kosten weitergeben können.
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Re: Ausweitung LKW Maut > 3,5 t
Weia ... wenn ich's nicht besser wüsste, würde ich auf ein bimobil tippen.
Ich hatte mal einen 230er Husky auf Nissan Navara und da einige, schöne Erfahrungen gemacht, u.a. 2500 EUR p.a. Versicherung, weil unter Ziffer 5 LKW offen stand. Dasselbe beim Sonntagsfahrverbot: LKW + Anhänger = Fahrverbot. Ob man da die Kabine drauf hatte oder nicht, interessierte nicht.
Ich hoffe, dass Ihr eine wohlwollende Einschätzung bekommt. Ich hatte nachher ein Zettelchen dabei ...
Nach meiner Erfahrung ist das nicht ganz so einfach, weil der andere Rüstzustand nicht in Ziff. 5 sondern im Fließtext erwähnt wird. Und oftmals wird nur nach Ziff 5 geschaut (zumindest war das bei mir damals so).
... ja, aber, wenn ...
Genau das ist das Problem!
Digitales Behördenverständnis: Ziff 5: LKW, für Transport von Gütern beschaffen = Maut.
Marc