Hast du ganz gut wiedergegeben - ich hatte diese Waage auch, vollkommener Schmarrn, ist in der Praxis nicht verwertbar. Mir ist es nicht einmal gelungen, mein eigenes Körpergewicht zu messen, hat ständig >= 15kg zu viel angezeigt, egal wie zärtlich ich es bestiegen habe.Billy1707 hat geschrieben: Fr 1. Jan 2021, 15:31Im alten Prolösch Forum hatte sich Raidy (Georg) mal so eine gelbe Auffahrwaage gekauft.
Diese kleinen tragbaren Auffahrwaagen sind nur zu gebrauchen wenn...
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Der Knackpunkt ist hier, daß die Waage die maximal Belastung anzeigt,
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*Gedächtnisprotokoll* hoffentlich verständlich wiedergegeben
Die Rennleitung ist da mit ganz anderen Geräten ausgerüstet - aber bei denen kann man auch nicht einfach so vorbeischneien und sagen "Jo Mann, was geht ab, lass mich mal schnell eine Verwiegung machen!". Die sie total eifersüchtig auf ihr Zeug und lassen dich nur drauffahren, wenn du dann auch ordentlich zur Kasse gebeten werden kannst. Nur einfach so zur Prävention stellen die den Krempl nicht zur Verfügung, pffff, da könnte ja jeder kommen. Ich hatte ein längeres, sehr interessantes Gespräch mit unseren Kapplständern.
Wir haben außerdem noch unsere vielgescholtene Asfinag, die hat vor einiger Zeit an neuralgischen Punkt auf der AB "Weigh in Motion" Sensoren installiert - damit man den Brummis anzeigen kann, wenn sie überladen sind. Prima hab ich gefragt, wo stehen denn die, hab ich gefragt? Nachdem ich so einen Sensor geortet habe, war auch schon klar, dass die gar nix anzeigen. Auf Rückfrage bei der Asfinag kam die Antwort, dass die nur anzeigen, wenn das FZ überladen ist. Na super, hab ich gesagt, und wenn ich wissen will, ob ich 3,3to oder 3,4to habe, um festzustellen, ob noch der Wassertank aufgefüllt werden darf, dann wird das nicht angezeigt??? Nope, nur wenn du schon drüber bist. Ja und Himmelherrgott woher weiß dieses Ding, welches ZGG in meinen Papieren steht? Antwort - das wir gemessen und geprüft und erraten ... Black magic ... streng geheimer Scheiß ... das war der Punkt, wo ich die Kommunikation beendet habe.
Kommen wir zurück auf unsere Gesetzeslage in AT - laut Gesetz gibt es keine Toleranz. Wenn ein Womo Fahrer allen Ernstes behauptet, dass er gewogen wurde und mit 600kg weiterfahren durfte, dann muss die Rennleitung ang'soffen g'wesen sein. Da braucht sich niemand auf eine Typengenehmigung berufen, da zählt nur das ZGG im Fahrzeugbrief (Zulassungsschein). Ich habe auch noch niemals einen "Offiziellen" darüber munkeln gehört, dass eine Toleranz eingeräumt wird. Und es wäre auch vermessen, von der üblichen Messtoleranz bei der Tagesbestzeitmessung auszugehen - die erfolgt ja im freien Flug und die Genauigkeit ist u.U. physikalischen Einflüssen unterworfen. Und da wird eine Toleranz abgezogen, damit das Urteil nicht wegen Ungenauigkeit angefochten wird.