Die Kirchensteuer wurde lange vor dem 3. Reich eingeführt.Elgeba hat geschrieben: Di 4. Jun 2024, 11:46
Hallo, Urs
Deswegen bin ich schon vor vielen Jahren aus der Kirche ausgetreten und ich habe es mir testamentarisch verbeten,einen Psalmenheini bei meiner Bestattung dabei zu haben.Nebenbei bemerkt: Der Abzug der Kirchensteuer vom Gehalt erfolgt durch ein Gesetz aus dem 3. Reich, dem "Reichskonkordat", und das trägt die Unterschrift des größen Verbrechers aller Zeiten.
So viel zur "Moral" der Kirche, von der "Ratline" will ich hier gar ncht reden.
Und sie wurde auch in der BRD nicht abgeschafft.
Du kannst natürlich aus der Kirche austreten. Dann zahlst Du zwar keine Kirchensteuer mehr, aber über die allgemeinen Steuern bist Du trotzdem am Unterhalt der Kirchen beteiligt.
Zugegeben: Das ist ärgerlich. Aber beschwer Dich doch mal bei Deinem örtlichen MdB.