Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Ich fahre seit Jahr und Tag mit zwei 11 kg Tauschflaschen. Ob die 2Jahresplakette Pflicht ist oder nicht ist mir egal. Ich lasse im 2Jahresabstand für x,xx Euro prüfen, das ist finanziell so ganz knapp noch drin. Kann mir dann aber nur noch trocken Brot und Wasser leisten.
Ich hatte vor wenigen Jahren bei mir - vermutlich wegen eines überalterten Zuleitungsschlauches zum (neuen) Gasgrill - einen ziemlich spektakulären Feuerwehreinsatz (nach Zünden Stichflamme an der Verbindung). Ich will sowas auf keinen Fall nochmal erleben und bin schlicht mit Gas seeeeeeehr vorsichtig geworden.
Ich hatte vor wenigen Jahren bei mir - vermutlich wegen eines überalterten Zuleitungsschlauches zum (neuen) Gasgrill - einen ziemlich spektakulären Feuerwehreinsatz (nach Zünden Stichflamme an der Verbindung). Ich will sowas auf keinen Fall nochmal erleben und bin schlicht mit Gas seeeeeeehr vorsichtig geworden.
Gruß aus Niedersachsen
Susanne
„Das Schweigen habe ich von den Redseligen gelernt, die Toleranz von den Unduldsamen, die Freundlichkeit von den Übelgelaunten. Und doch bin ich diesen Lehrern nicht dankbar.“
Khalil Gibran
Susanne
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Diese Schläuche prüft niemand und wird wohl häufig die Ursache für Probleme sein.
Gruß Uwe
Aktuelle Reise: https://www.ski-web24.de/Inseln/Usedom/frame.htm
Eura Mobil Terrestra 710 HB, Solarkraftwerk 850 Wp, 442Ah LiFeYPO4 Akku, https://www.unki2010.de , fast völlig autark
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Noch so ein Aha-Erlebnis (mit Bezug zum Thema Prüfung):
Im letzten Jahr ist es mir in Spanien nach x Versuchen nicht gelungen, eine Tauschflasche zu erwerben. Kurz hinter der Grenze in Portugal hat es dann mit Cepsa geklappt. Aber bevor mir verkauft wurde, hat ein offensichtlich kundiger Angestellter meine Anschlüsse sehr sorgfältig durchgeprüft. Und mir fast den Kauf verweigert, weil das Datum auf der Zuleitung nicht den portugiesischen Regelungen entsprach. Ich konnte ihn aber dann mit der 22er Prüfplakette überzeugen. Und ihm das noch gültige „Haltbarkeitsdatum“ auf dem Schlauch zeigen.
Gelernt: man ist in Fachbetrieben in Portugal offenbar sehr vorsichtig. Und es gibt dort vermutlich in fast jedem Haushalt anders als bei uns Küchen- Bad- und Klimaanlagen, die mit Wechselgasflaschen betrieben werden. Die regelmäßiger ordentlicher und sorgfältiger Prüfung bedürfen.
Im letzten Jahr ist es mir in Spanien nach x Versuchen nicht gelungen, eine Tauschflasche zu erwerben. Kurz hinter der Grenze in Portugal hat es dann mit Cepsa geklappt. Aber bevor mir verkauft wurde, hat ein offensichtlich kundiger Angestellter meine Anschlüsse sehr sorgfältig durchgeprüft. Und mir fast den Kauf verweigert, weil das Datum auf der Zuleitung nicht den portugiesischen Regelungen entsprach. Ich konnte ihn aber dann mit der 22er Prüfplakette überzeugen. Und ihm das noch gültige „Haltbarkeitsdatum“ auf dem Schlauch zeigen.
Gelernt: man ist in Fachbetrieben in Portugal offenbar sehr vorsichtig. Und es gibt dort vermutlich in fast jedem Haushalt anders als bei uns Küchen- Bad- und Klimaanlagen, die mit Wechselgasflaschen betrieben werden. Die regelmäßiger ordentlicher und sorgfältiger Prüfung bedürfen.
Gruß aus Niedersachsen
Susanne
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Khalil Gibran
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Khalil Gibran
Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Ja kann ich mich an die sorgfältige Arbeit des spanischen Gasprüfers auf meiner Finca noch gut erinnern. Nach der Installation wurde die Flasche aufgemacht und dann mit dem Feuerzeug alle Anschlüsse auf Dichtigkeit geprüft.
Aber wenn bei einem Schlauch das Verfallsdatum abgelaufen ist, kennen sie keine Gnade.
Übrigens habe ich kein Problem damit jeden Offiziellen
anzulügen damit er die Informationen die er zur erfolgreichen Ausübung seiner Tätigkeit braucht, auch bekommt.
Aber wenn bei einem Schlauch das Verfallsdatum abgelaufen ist, kennen sie keine Gnade.
Übrigens habe ich kein Problem damit jeden Offiziellen
anzulügen damit er die Informationen die er zur erfolgreichen Ausübung seiner Tätigkeit braucht, auch bekommt.
- Mobildomizil
- Beiträge: 250
- Registriert: Mi 5. Mai 2021, 20:23
Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Gegen die Prüfung hat ja niemand was. Die Funktion der Abschalteinrichtung und Dichtigkeit sollte ebenso wie das Ablesen der Herstelldaten, plus zehn im Sinn, jeder auf die Kette bekommen, der ein Womo halbwegs unbeschädigt durch den Verkehr bekommt. Das Problem ist die Bürokratie und Geldscheiderei der Zünfte ohne Mehrwert. Die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage obliegt allein dem Fahrzeugführer. Da kann sich niemand auf irgendwelche Prüfsiegel rausreden.
Weiss jemand, wo die Prüfplakette hinmuss? Geht die Innenseite der Gastür?
Gruss Manfred
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Unser Mobildomizil: Knaus Sport TR auf Renault Master, Solar, LFP und WR.
Details, Umbauten und Ergänzungen auf mobildomizil.de
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Ich hab die Plakette immer auf dem Heckstoßdämpfer gehabt bisher bei acht Wohnmobilen.
LG
Sven
LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern, lässt sich prima überwintern.
Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Ich mache die originale immer ab und mache mir eine dahin wo es nicht ganz so häßlich ist ... Auch nutze ich die kleinere Version. Da das bisher aber niemanden interessiert hat, vermutlich egal wo Du die hin klebst.Mobildomizil hat geschrieben: ↑Di 2. Jul 2024, 14:38Weiss jemand, wo die Prüfplakette hinmuss? Geht die Innenseite der Gastür?
Mobilvetta Kea I86
Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Ich möchte Wolfgang bestätigen, aber ob das Auto läuft ist egal, Hauptsache die Kohle stimmt! Egal ob Tüv, Dekra, Kus und wie sie alle heißen staatlich lizenzierte Abzocke! Wer kennt den Preis für eine Hu vor 50 Jahren? ASU Obd Stecker rein, Hauptsache die Gebühr stimmt und Ihr regt euch über die Gasprüfung auf! Ich lass die Gasprüfung da machen wo installiert, eingebaut, repariert und geprüft wird, bei einem Fachmann, aber nicht bei den Abzockern! Ich bin für eine ordentliche Gasprüfung, denn die gibt eine gewisse Sicherheit 100% gibt es nicht.
Beste Grüße Cash
Beste Grüße Cash
- WoMoFahrer
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Eigentlich müsste dem Deutschen Flüssiggasverein von Rechts wegen aufgelöst werden und allen von denen ausgebildeten Prüfern die Lizenz entzogen werden, bis sie einen Nachweis erbracht haben, dass sie nach geltendem Recht ausgebildet worden sind und nicht von einem Verein, der Rechtsbeugung in höchster Form zum Nachteil von mit den Jahren Millionen von Kunden begangen haben. Das zu unrecht erworbene Geld gehört von Amts wegen eingezogen, da es mit betrügerischer Absicht eingenommen worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Tommy
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Ohne Ziel stimmt jede Richtung
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Unterwegs mit einem Knaus SUN TI 700 MEG BJ 2015
Tommy
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Leider gibt es hier so viele Vereine die einfach nur Geld generieren wollen und sich nicht an das Recht halten . Heute heißt das nur Lobbyismus und Lobbyarbeit welcher bestimmte Stellen mit entsprechenden Zuwendungen bei Laune hält . Früher sagte man einfach Best……. Aber lassen wir das ……..l
....sei so gut gelaunt das negative Menschen keine Lust haben in deiner Nähe zu bleiben .
Gruß von Ralf aus Hagen
Dethleffs T 7057 EB Trend Edition 9-Gang Automatik 160PS hydraulisches Hubgedöns , Luftfederung hinten und son 150Ah Lithiumdingens.
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Kommen wir doch mal wieder zu einer sachlichen Diskussion. Sonst kann Andi das hier in den Stammtisch verschieben.
Lobbyarbeit ist häufig nur solange schlecht, wie es nicht die eigene Lobby ist.
Und wenn es von rechts wegen so einfach wäre, dann wären die schon längst rausgeklagt. Oder einer hier mit Rechtsschutz könnte das machen.
gruss kai & sabine
Lobbyarbeit ist häufig nur solange schlecht, wie es nicht die eigene Lobby ist.
Und wenn es von rechts wegen so einfach wäre, dann wären die schon längst rausgeklagt. Oder einer hier mit Rechtsschutz könnte das machen.
gruss kai & sabine
Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Da lasse ich sie schon seit 15 Jahren von den jeweiligen Prüfern hinkleben.Mobildomizil hat geschrieben: ↑Di 2. Jul 2024, 14:38Gegen die Prüfung hat ja niemand was. Die Funktion der Abschalteinrichtung und Dichtigkeit sollte ebenso wie das Ablesen der Herstelldaten, plus zehn im Sinn, jeder auf die Kette bekommen, der ein Womo halbwegs unbeschädigt durch den Verkehr bekommt. Das Problem ist die Bürokratie und Geldscheiderei der Zünfte ohne Mehrwert. Die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage obliegt allein dem Fahrzeugführer. Da kann sich niemand auf irgendwelche Prüfsiegel rausreden.
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Gruss Manfred
Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"
TI Dethleffs Advantage T 6701 All Inn, < 4,25 t, EZ.03.2014, 148 PS mit Comfortmatik
LG
Peter
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Ich habe heute mit 2 G607-Prüfern gesprochen
Einmal meine „Kleine Werkstatt um die Ecke“, der leider keine Zeit für die Gasprüfung hatte.
Er war aber auf dem neuesten Stand zur „Gastankflasche“, die nun bei der G607-Prüfung kein Gastank mehr ist, sondern eine Gasflasche.
Genauso der TÜV-Prüfer (GTÜ), der die Gasprüfung dann gemacht hat …. den Begriff „Gastankflasche“ gibt es nicht mehr
Er wusste auch, dass die Gasprüfung kein HU-Kriterium mehr ist und dass die Gasprüfung erst ab 2025 wieder verpflichtend ist
Ich habe TÜV und Gasplakette bekommen …. bei der Gasprüfung sogar mit dem Mangel eines gescheuertem Schlauch und dem Versprechen, dass ich ihn auswechsele (was ich auch schon gemacht habe)
Vielleicht normalisiert sich das Prüfungsgedöns doch noch
Einmal meine „Kleine Werkstatt um die Ecke“, der leider keine Zeit für die Gasprüfung hatte.
Er war aber auf dem neuesten Stand zur „Gastankflasche“, die nun bei der G607-Prüfung kein Gastank mehr ist, sondern eine Gasflasche.
Genauso der TÜV-Prüfer (GTÜ), der die Gasprüfung dann gemacht hat …. den Begriff „Gastankflasche“ gibt es nicht mehr
Er wusste auch, dass die Gasprüfung kein HU-Kriterium mehr ist und dass die Gasprüfung erst ab 2025 wieder verpflichtend ist
Ich habe TÜV und Gasplakette bekommen …. bei der Gasprüfung sogar mit dem Mangel eines gescheuertem Schlauch und dem Versprechen, dass ich ihn auswechsele (was ich auch schon gemacht habe)
Vielleicht normalisiert sich das Prüfungsgedöns doch noch
Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Die Hoffnung stirbt zuletzt (oder bis die nächste Idee aus dem Hause der Gasprüfer kommt, wie man noch ein paar Scheine zusätzlich generieren kann)fernweh007 hat geschrieben: ↑Mo 8. Jul 2024, 18:04Vielleicht normalisiert sich das Prüfungsgedöns doch noch
Mobilvetta Kea I86
Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Guten Abend
Der Wohnwagen musste zur Prüfung zum Strassenverkehrsamt und vorher zur Gasprüfung.
Beides ohne Beanstandung und wieder für 2 Jahre Ruhe.
Im Wohnwagen befinden sich 2 Composit-Gasflaschen.
Ich werde noch eine Schlauchbruchsicherung montieren und dann kann der Kühlschrank
auch während der Fahrt am Gas laufen.
https://www.gok-blog.de/2017/06/12/wie- ... sicherung/
Gruss Urs
Der Wohnwagen musste zur Prüfung zum Strassenverkehrsamt und vorher zur Gasprüfung.
Beides ohne Beanstandung und wieder für 2 Jahre Ruhe.
Im Wohnwagen befinden sich 2 Composit-Gasflaschen.
Ich werde noch eine Schlauchbruchsicherung montieren und dann kann der Kühlschrank
auch während der Fahrt am Gas laufen.
https://www.gok-blog.de/2017/06/12/wie- ... sicherung/
Gruss Urs
Adler fliegen alleine, Schafe gehen in Herden. Alte Adler fliegen langsam, aber sie sehen mehr.
Gendern ist mir zwar bekannt, wird jedoch als Verhunzen der Sprache vermieden.
Gendern ist mir zwar bekannt, wird jedoch als Verhunzen der Sprache vermieden.
Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Was soll ich denn bei der Terminvereinbarung fragen? Gibt es bei euch noch Gastanks?fernweh007 hat geschrieben: ↑Mo 8. Jul 2024, 18:04Ich habe heute mit 2 G607-Prüfern gesprochen
Einmal meine „Kleine Werkstatt um die Ecke“, der leider keine Zeit für die Gasprüfung hatte.
Er war aber auf dem neuesten Stand zur „Gastankflasche“, die nun bei der G607-Prüfung kein Gastank mehr ist, sondern eine Gasflasche.
Genauso der TÜV-Prüfer (GTÜ), der die Gasprüfung dann gemacht hat …. den Begriff „Gastankflasche“ gibt es nicht mehr
Er wusste auch, dass die Gasprüfung kein HU-Kriterium mehr ist und dass die Gasprüfung erst ab 2025 wieder verpflichtend ist
Ich habe TÜV und Gasplakette bekommen …. bei der Gasprüfung sogar mit dem Mangel eines gescheuertem Schlauch und dem Versprechen, dass ich ihn auswechsele (was ich auch schon gemacht habe)
IMG_8765.jpeg
Vielleicht normalisiert sich das Prüfungsgedöns doch noch
Derzeit hat sich für mich gar nichts geändert, weil ich dem Prüfer keinen Wisch unter die Nase halten kann.
Alles nur Hören-Sagen.
-
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- Registriert: Fr 27. Nov 2020, 08:53
Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Das sehe ich andersherum …. der Prüfer hätte mir den Wisch zeigen müssen, dass es eine Gastankflasche gibt.
Und natürlich habe ich gefragt, ob die Prüfer Gastankflaschen noch als Gastanks ansehen.
Das war aber kein Thema … beide G607er waren informiert und aufgeschlossen
„Meine kleine WoMo-Werkstatt um die Ecke“ hat die Gastankflasche aber schon seit 2016 bei Gasprüfungen meiner Wohnmobile „übersehen“ (sonst hätte ich sie vor seinen Augen ausgebaut und ihn prüfen lassen )
Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Ich habe zum Glück keine Gastankflasche. Es ist nur einen Alugasflasche mit Füllstop. Mehr nicht.
Die anderen Alugasflaschen sin ohne Füllstop.
Gastanks bestehen normalerweise nicht aus Alu, sonder aus Stahl.
Gruß Uwe
Aktuelle Reise: https://www.ski-web24.de/Inseln/Usedom/frame.htm
Eura Mobil Terrestra 710 HB, Solarkraftwerk 850 Wp, 442Ah LiFeYPO4 Akku, https://www.unki2010.de , fast völlig autark
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Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Da bin ich völlig bei euch und nichts täte ich lieber als meine Alugas als "gestatten, Gasflasche mit Füllstopp" vorzustellen.
Ich erinnere mich nur leider zu gut an den Aufstand beim TÜV Süd, als ich mich nur mal ohne Womo erkundigen wollte, wie das so gehandhabt wird. Es war kurz vor einem Handgemenge. Er bezichtigte mich als verantwortungsloser Mensch, der andere ins Verderben reitet.
Ich war froh, mit dem PKW dort gewesen zu sein.
Das muss ich nicht noch mal haben.
Insofern wäre mir eine klare schriftliche Aussage lieber.
Ich erinnere mich nur leider zu gut an den Aufstand beim TÜV Süd, als ich mich nur mal ohne Womo erkundigen wollte, wie das so gehandhabt wird. Es war kurz vor einem Handgemenge. Er bezichtigte mich als verantwortungsloser Mensch, der andere ins Verderben reitet.
Ich war froh, mit dem PKW dort gewesen zu sein.
Das muss ich nicht noch mal haben.
Insofern wäre mir eine klare schriftliche Aussage lieber.
Re: Neuer §60 StZVO zur Gasprüfung
Falsch, ich halte dem Prüfer doch auch nicht Zulassungskriterien meines Autos unter die Nase.
Der Karnevalsverein hat das Arbeitsblatt überarbeitet, ausgegeben. Kann von jedem Interessiertem für schlappe 100€ gekauft werden. Und alle die jetzt zur Schulung/Prüfung gehen bekommen die neue Gehirnwäsche.
Mobilvetta Kea I86