Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?
Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?
Ich zieh den Faden nochmal hoch, da die Maut für güterbefördernde Fahrzeuge über 3,5t nun Fakt ist.
Die Fahrer von Weissware, Kästen oder anders ausgedrückt klar erkennbaren Wohnmobilen brauchen keine Sorge haben.
Pferde- und Renntransporter müssen 50% Wohnanteil vorweisen können.
Und überhaupt ist immer der Halter in der Beweispflicht gegenüber der "Tollwutkollekt GmbH".
Wer nun einen LKW, Reisebus oder Kastenwagen umgebaut hat, der auf den ersten Blick nicht als Wohnmobil zur Personenbeförderung erkenntlich ist, kann der Tollwutkollektsekte unter dem folgenden Link Daten und Fotos einreichen, damit er nicht unnütz angehalten oder angeschrieben wird.
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... eiung.html
LG
Sven
Die Fahrer von Weissware, Kästen oder anders ausgedrückt klar erkennbaren Wohnmobilen brauchen keine Sorge haben.
Pferde- und Renntransporter müssen 50% Wohnanteil vorweisen können.
Und überhaupt ist immer der Halter in der Beweispflicht gegenüber der "Tollwutkollekt GmbH".
Wer nun einen LKW, Reisebus oder Kastenwagen umgebaut hat, der auf den ersten Blick nicht als Wohnmobil zur Personenbeförderung erkenntlich ist, kann der Tollwutkollektsekte unter dem folgenden Link Daten und Fotos einreichen, damit er nicht unnütz angehalten oder angeschrieben wird.
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... eiung.html
LG
Sven
Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?
ADAC
Der ADAC hat es auch noch mal zusammen gefasst. Spannend ist das auch für die Freizeit Kapitäne.
Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen mit eigenem Ladebereich (z.B. Pferdeabteil, Heckgarage) oder mit angekuppeltem Transportanhänger muss der Wohnbereich mindestens 50 Prozent der Nutzfläche betragen, um mautfrei zu bleiben, und sie dürfen ausschließlich für private Fahrten verwendet werden.
Wenn zum Beispiel bei einer Kombination aus Wohnmobil und Bootsanhänger die Ladefläche größer als die Wohnfläche ist, besteht laut BALM Mautpflicht auch dann, wenn der Transport des Boots zu privaten Zwecken erfolgt und der Bootsanhänger anschließend leer zurückgebracht wird.
Der ADAC hat es auch noch mal zusammen gefasst. Spannend ist das auch für die Freizeit Kapitäne.
Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen mit eigenem Ladebereich (z.B. Pferdeabteil, Heckgarage) oder mit angekuppeltem Transportanhänger muss der Wohnbereich mindestens 50 Prozent der Nutzfläche betragen, um mautfrei zu bleiben, und sie dürfen ausschließlich für private Fahrten verwendet werden.
Wenn zum Beispiel bei einer Kombination aus Wohnmobil und Bootsanhänger die Ladefläche größer als die Wohnfläche ist, besteht laut BALM Mautpflicht auch dann, wenn der Transport des Boots zu privaten Zwecken erfolgt und der Bootsanhänger anschließend leer zurückgebracht wird.
Juppi
Die schwerere Hälfte von SaJu
Unterwegs mit Verleihnix, Bürstner Nexxo T 660 Moonlight 2,3l, 130PS, BJ 12/12 Ducato light aufgelastet
Die schwerere Hälfte von SaJu
Unterwegs mit Verleihnix, Bürstner Nexxo T 660 Moonlight 2,3l, 130PS, BJ 12/12 Ducato light aufgelastet
Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?
Wie wird dann die Wohnfläche berechnet? Wie bei einer Wohnung, also praktisch ohne Möbel oder nur die begehbare Fläche? Und wer soll das machen, werd ich dann vom BALM aufgehalten und vermessen? Oh oh Gott, jetzt glaub ich wirds hinten höher wie vorn. Wir haben zuviele Beamten die zuviel Zeit haben unm sich permanent irgendeinen Krampf einfallen zulassen.
Grüße Hans
Grüße Hans
Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?
Hallo,
Und wieder wird aus einer fliege ein Elefant gemacht. Uns normale Nutzer eines Reisemobil trifft es garni nicht.
Wieder ein Aufreger zum Stimmung machen.
Oder fahrt ihr alle mit Pferdeanhänger und Segeljacht durch die Gegend???
Aufregen macht krank....... Das leben ist viel zu kurz..... Denkt mal drüber nach.
LG Horst
Und wieder wird aus einer fliege ein Elefant gemacht. Uns normale Nutzer eines Reisemobil trifft es garni nicht.
Wieder ein Aufreger zum Stimmung machen.

Aufregen macht krank....... Das leben ist viel zu kurz..... Denkt mal drüber nach.
LG Horst
Meine Enkel sind goldiger als Deine
Fahrzeug; MLT580 MB419 4X4

Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?
Es gibt aber Nutzer von Womos wie ich die Hobbys haben oder Reisegewohnheiten die einen Anhänger erfordern. Jetzt muss ich mir schon wieder gedanken machen ob das so passt wie ich herumfahre. Oder kommt mal ein Brief wo ich dann aufgefordert werde meine Abmessungen darzulegen um dann evtl. zu einer Mautnachzahlung verdonnert zu werden. Warum denn so kompliziert. Einfach nur noch Blöd was da abgeht.
Grüße Hans
Grüße Hans
Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?
Hallo,
Ihr müsst das mit der Maut einfach sportlich sehen. Schließlich sollte in
unserer Gesellschaft sich jeder seiner sozialen Verantwortung bewusst sein.
Manche haben das schon kapiert und fahren mit überhöhter Geschwindigkeit
in die Kontrollen, damit sie dann „Ihre Spende“ an die Gemeinschaft leisten
können.
Das nennt man dann „schnelle Hilfe“


WoMo NK19
Ihr müsst das mit der Maut einfach sportlich sehen. Schließlich sollte in
unserer Gesellschaft sich jeder seiner sozialen Verantwortung bewusst sein.
Manche haben das schon kapiert und fahren mit überhöhter Geschwindigkeit
in die Kontrollen, damit sie dann „Ihre Spende“ an die Gemeinschaft leisten
können.
Das nennt man dann „schnelle Hilfe“
WoMo NK19
Wenn Frauen "okay" sagen, dann kann das bedeuten:
okay: = das ist in so Ordnung
okay: = Vorsicht, die rote Linie ist nahe
okay: = besser du machst dein Testament
okay: = das ist in so Ordnung
okay: = Vorsicht, die rote Linie ist nahe
okay: = besser du machst dein Testament
Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?
Doch. Zum Beispiel Expeditonsmobile, wie Ebi eins fährt oder Selbstausbauten fallen schnell durchs Raster der digitalen Kontrolle.hwhenke hat geschrieben: Mo 1. Jul 2024, 19:56Hallo,
Und wieder wird aus einer fliege ein Elefant gemacht. Uns normale Nutzer eines Reisemobil trifft es garni nicht.
Wieder ein Aufreger zum Stimmung machen.
Denkt mal drüber nach.
LG Horst
Und da der Halter in der Beweispflicht steht, droht ihm Arbeit. Ist er gar lang unterwegs und checkt seine Post nicht, droht gar Ärger.
Genau deshalb hatte ich den Post zur Selbstregestrierung eingestellt und darauf hingewiesen, das die allermeisten nicht betroffen sind.
LG
Sven
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?
Nicht unbedingt, wenn das Teil z.B. als Womo >2,8t registriet ist, dann besteht auch keine Meldepflicht da das in der Zulassung hinterlegt ist.Sellabah hat geschrieben: Di 2. Jul 2024, 10:22Doch. Zum Beispiel Expeditonsmobile, wie Ebi eins fährt oder Selbstausbauten fallen schnell durchs Raster der digitalen Kontrolle.
Haarig wird es für die, die aus welchen Gründen auch immer, eine LKW-Zulassung haben. Die müßen dann nachweisen entweder das es nur privat genutzt wird oder hin und eine Womo Zulassung beantragen. Man muß sich halt kümmern....
Verstehe wer will, 0,1%mehr Nahrung retten nicht die Welt, aber 0,1% ......... schaffen das.
Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG r
Hallo zusammen,
wir haben uns mit unserem Sprinter > 3,5t an die TollCollect gewendet und per email Bilder sowie die Zulassungsbescheinigung zugeschickt, um eine Befreiung für unser Fahrzeug zu erreichen. Nachdem wir keine Rückmeldung bekommen haben, habe ich heute dort angerufen. Die Aussage war, dass wenn man nichts hört, die Befreiung funktioniert hat.
Das kann ich, ehrlich gesagt, nicht glauben, nachdem wir mit der ASFINAG dieses Jahr auf die Nase gefallen waren mit einer Strafmaut.
Ich wollte euch nach euren Erfahrungen fragen. Hat schon jemand von euch eine Befreiung erfolgreich getätigt und wie lief das bei euch ab?
Lieben Dank für eure Antworten!
Gruß
Helga
wir haben uns mit unserem Sprinter > 3,5t an die TollCollect gewendet und per email Bilder sowie die Zulassungsbescheinigung zugeschickt, um eine Befreiung für unser Fahrzeug zu erreichen. Nachdem wir keine Rückmeldung bekommen haben, habe ich heute dort angerufen. Die Aussage war, dass wenn man nichts hört, die Befreiung funktioniert hat.
Das kann ich, ehrlich gesagt, nicht glauben, nachdem wir mit der ASFINAG dieses Jahr auf die Nase gefallen waren mit einer Strafmaut.
Ich wollte euch nach euren Erfahrungen fragen. Hat schon jemand von euch eine Befreiung erfolgreich getätigt und wie lief das bei euch ab?
Lieben Dank für eure Antworten!
Gruß
Helga
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Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG r
Man kann doch nur eine Befreiung beantragen für Fahrzeuge die Mautpflichtig sind.HeWo hat geschrieben: Mi 10. Jul 2024, 17:28Hallo zusammen,
Ich wollte euch nach euren Erfahrungen fragen. Hat schon jemand von euch eine Befreiung erfolgreich getätigt und wie lief das bei euch ab?
Lieben Dank für eure Antworten!
Gruß
Helga
Da fällt ein Womo-Sprinter mit Sicherheit nicht drunter.
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight Cliff Advance 140 PS aut.Getriebe Bj 2024
Ich fahre einen Sunlight Cliff Advance 140 PS aut.Getriebe Bj 2024
Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?
Hallo Dieter,
vielen Dank für Deine Einschätzung. Ich hatte verstanden, dass wenn ein Sprinter o.a. Fahrzeuge nicht eindeutig als Wohnmobil zu erkennen ist, darf man das Fahrzeug proaktiv befreien lassen. Dadurch würde man unnötigen Schriftverkehr u.a. umgehen.
Aber dann werden wir mal abwarten. Würde hier im Forum berichten, wenn wir mehr Erfahrungen dazu gesammelt haben.
Gruß
Heike
vielen Dank für Deine Einschätzung. Ich hatte verstanden, dass wenn ein Sprinter o.a. Fahrzeuge nicht eindeutig als Wohnmobil zu erkennen ist, darf man das Fahrzeug proaktiv befreien lassen. Dadurch würde man unnötigen Schriftverkehr u.a. umgehen.
Aber dann werden wir mal abwarten. Würde hier im Forum berichten, wenn wir mehr Erfahrungen dazu gesammelt haben.
Gruß
Heike
Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?
Moin
Wie richtig gesehen geht es nur darum, ein - evtl. auch nur auf Bildern der Mautbrücken (BAB) bzw. der blauen Säulen (Bundesstraßen) - nicht immer eindeutig zu identifizierendes Fahrzeug vorab zu registrieren, um irgendwelche Anfragen zu vermeiden. Bei den ebenfalls genannten Ausleitungen erfolgt die Kontrolle ja vor Ort und da dürften die meisten Fälle (Wohnmobile) dann eh durchgewunken werden. Die Registrierung ist befristet, läuft also nach 2 Jahren ab.
Der Vergleich mit der Asfinag passt nicht ganz, weil die streckenbezogene Maut in Österreich für (fast) alle Fahrzeuge über 3.5t gilt und nicht schwerpunktmäßig für den Güterverkehr. Falls in Deutschland ein Verstoß festgestellt wird, ist es aber auch nicht billiger.
Gruß
K.R.
Die Formulierung bei Tollcollect ist m.E. etwas unglücklich. Eine Befreiung werden die nicht erklären, weil sich der Tatbestand der Mautpflicht aus einer gesetzlichen Grundlage ergibt, insoweit könnte man allenfalls eine Eingangsbestätigung erteilen.HeWo hat geschrieben: Mi 10. Jul 2024, 20:47Ich hatte verstanden, dass wenn ein Sprinter o.a. Fahrzeuge nicht eindeutig als Wohnmobil zu erkennen ist, darf man das Fahrzeug proaktiv befreien lassen.
Wie richtig gesehen geht es nur darum, ein - evtl. auch nur auf Bildern der Mautbrücken (BAB) bzw. der blauen Säulen (Bundesstraßen) - nicht immer eindeutig zu identifizierendes Fahrzeug vorab zu registrieren, um irgendwelche Anfragen zu vermeiden. Bei den ebenfalls genannten Ausleitungen erfolgt die Kontrolle ja vor Ort und da dürften die meisten Fälle (Wohnmobile) dann eh durchgewunken werden. Die Registrierung ist befristet, läuft also nach 2 Jahren ab.
Der Vergleich mit der Asfinag passt nicht ganz, weil die streckenbezogene Maut in Österreich für (fast) alle Fahrzeuge über 3.5t gilt und nicht schwerpunktmäßig für den Güterverkehr. Falls in Deutschland ein Verstoß festgestellt wird, ist es aber auch nicht billiger.
Gruß
K.R.
Re: Womit müssen Halter von WM über 3,5t zGG rechnen?
Vielen Dank K.R. für die Einschätzung
Es ist absolut korrekt, dass die Mautpflicht für AT nicht mit DE vergleichbar ist. Mir ging es eher um die nicht ganz durchsichtigen Vorschriften der ASFINAG ( wir hatten mit der Gobox die Maut entrichtet, hatten aber das Kleingedruckte überlesen, den Fahrzeugschein binnen 30 Tagen zusätzlich zur Registrierung bei der Tankstelle auch noch an die ASFINAG zu senden, was uns 240€ gekostet hat). Das Überlesen war natürlich unser Fehler, aber denselben wollten wir in DE nicht wieder machen. Daher kam meine Frage.
Alle, die betroffen sind, werden jetzt so ihre Erfahrungen machen - dann werden wir schlauer sein.
Gruß
Helga
Es ist absolut korrekt, dass die Mautpflicht für AT nicht mit DE vergleichbar ist. Mir ging es eher um die nicht ganz durchsichtigen Vorschriften der ASFINAG ( wir hatten mit der Gobox die Maut entrichtet, hatten aber das Kleingedruckte überlesen, den Fahrzeugschein binnen 30 Tagen zusätzlich zur Registrierung bei der Tankstelle auch noch an die ASFINAG zu senden, was uns 240€ gekostet hat). Das Überlesen war natürlich unser Fehler, aber denselben wollten wir in DE nicht wieder machen. Daher kam meine Frage.
Alle, die betroffen sind, werden jetzt so ihre Erfahrungen machen - dann werden wir schlauer sein.

Gruß
Helga