Ich würde mir wegen 100 Kg oder 200 Kg Übergewicht keine Sorgen machen,
auch Wasser würde ich immer genügend dabei haben wollen.
Bei einer Kontrolle läßt man das Wasser ab und nähert sich so dem < 3,5 t Limit.
Tatsächlich wäre ein fahren mit einem z.B. zGG 4 t Wohnmobil mit dem "kleinen" Führerschein strafbar, nicht eine Überladung um 200 oder 300 Kg, liegt im Bereich einer Ordnungswidrigkeit.
Auch die Versicherung wird deshalb keinen Wirbel machen, falls sie es überhaupt je erfährt.
Anders könnte es sein, wenn die Überladung Ursache war für z.B. einen Unfall mit einer schwer verletzten Person.
Von Krallen an einem Wohnmobil habe ich noch nie gehört, außer der Besitzer hat sie selbst angebracht, um einen Diebstahl zu verhindern.
Was aber tatsächlich zum Problem werden könnte, wenn eine der Achsen deutlich überladen wäre, also z.B. die insgesamt 300 Kg Übergewicht nur auf einer Achse liegen würde.
Deshalb mein Tip, das Gewicht im Auge behalten und erstmal ein paar Jahre fahren, max. nur so lange, bis die EU das zGG auf 4,25 t erhöht hat für den kleinen Füherschein.
Ab da ist eh alle Aufregung vergessen.
Im Ausland können allerdings die Strafen wg. Übergewicht deutlich höher ausfallen, deshalb solltet Ihr, wenn Ihr ins Ausland fahrt, noch einmal auf das zGG achten.
Mein Fazit:
Wohnmobil behalten, TV drin lassen, stattdessen eine Lifepo Batterie mit 200 Ah einbauen und den Urlaub genießen.
Alles andere wäre nur Geld zum Fenster rausschmeissen.
Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"
TI Dethleffs Advantage T 6701 All Inn, < 4,25 t, EZ.03.2014, 148 PS mit Comfortmatik, 120 l Dieseltank, ALDE Heizung.
LG
Peter