Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)
Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)
Hallo,
nach dem der Beitrag eine eigene Überschrift hat, meine Erfahrung aus Spanien. Tempo 80 im Tunnel bei der Ausfahrt aus dem Tunnel geblitzt mit 85km.
Freundlicher Brief einige Zeit später;
Kostet 100€ , wenn ich sofort bezahle 50% Rabatt. Also hab ich 50€ überwiesen und gut ist.
Alles andere wäre mir zu viel Stress. Und den hab ich abgewählt. Bin ja selber schuld beim zu schnell fahren.
Regeln sollten für alle überall gelten. Trickserei zahlt sich nie aus.
LG Horst
nach dem der Beitrag eine eigene Überschrift hat, meine Erfahrung aus Spanien. Tempo 80 im Tunnel bei der Ausfahrt aus dem Tunnel geblitzt mit 85km.
Freundlicher Brief einige Zeit später;
Kostet 100€ , wenn ich sofort bezahle 50% Rabatt. Also hab ich 50€ überwiesen und gut ist.
Alles andere wäre mir zu viel Stress. Und den hab ich abgewählt. Bin ja selber schuld beim zu schnell fahren.
Regeln sollten für alle überall gelten. Trickserei zahlt sich nie aus.
LG Horst
Meine Enkel sind goldiger als Deine Fahrzeug; MLT580 MB419 4X4
Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)
Jetzt nochmal langsam zum Mitschreiben: Anfangs ging es hier um ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland mit dem eigenen Fahrzeug den man NICHT selbst begangen hat.
Und nach deutschem Recht hat man Aussageverweigerungsrecht wenn man damit ein Familienmitglied belasten würde.
Alles Rechtens.
Wenn man nun den Bußgeldbescheid NICHT bezahlt und den ausländischen Behörden mitteilt, "selbst nicht gefahren, keine weiteren Aussagen", können die ausländischen Behörden ja Amtshilfe beantragen bei den Deutschen. Die können dann weiter ermitteln oder auch nicht.
Und sich jetzt in die Hose machen vor den ganzen vorgetragenen Paragraphen braucht man nicht, weil nichts kommen wird. Never, es sei denn, man hat ein Kapitalverbrechen begangen.
Hier ist anscheinend auch wieder zu Hauf German Angst unterwegs???
Und nach deutschem Recht hat man Aussageverweigerungsrecht wenn man damit ein Familienmitglied belasten würde.
Alles Rechtens.
Wenn man nun den Bußgeldbescheid NICHT bezahlt und den ausländischen Behörden mitteilt, "selbst nicht gefahren, keine weiteren Aussagen", können die ausländischen Behörden ja Amtshilfe beantragen bei den Deutschen. Die können dann weiter ermitteln oder auch nicht.
Und sich jetzt in die Hose machen vor den ganzen vorgetragenen Paragraphen braucht man nicht, weil nichts kommen wird. Never, es sei denn, man hat ein Kapitalverbrechen begangen.
Hier ist anscheinend auch wieder zu Hauf German Angst unterwegs???
Viele Grüße
Dietmar
Dietmar
Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)
Ich bin in Frankreich schon mehrfach geblitzt worden, Post aus Frankreich bekam ich nie.
Die wissen genau den Unterschied wenn sie die Fotos auswerten ob es ein Wohnmobil oder ein LKW ist.
Da mein Alkoven 3 m hoch 3,5 T ist und die Blitzer mit der Säulenform die Höhe messen bin ich jedesmal dabei weil LKW nur 90 oder 80 Kmh fahren dürfen, ich aber mehr.
In einem Urlaub 5x geblitzt worden und keine Post bekommen.
https://frankreich-mobil-erleben.de/Ver ... eber-3,5t/
Die wissen genau den Unterschied wenn sie die Fotos auswerten ob es ein Wohnmobil oder ein LKW ist.
Da mein Alkoven 3 m hoch 3,5 T ist und die Blitzer mit der Säulenform die Höhe messen bin ich jedesmal dabei weil LKW nur 90 oder 80 Kmh fahren dürfen, ich aber mehr.
In einem Urlaub 5x geblitzt worden und keine Post bekommen.
https://frankreich-mobil-erleben.de/Ver ... eber-3,5t/
Mit freundlichen Grüßen Frank
Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)
Bist du dir sicher, dass hier deutsche Behörden ermitteln müssen und das nach deutschen Recht nach dem man ein Aussageverweigerungsrecht hat? Wenn es im Ausland eine Halterhaftung gibt, dann kann man die nicht mit dem Hinweis, dass es die in Deutschland nicht gibt umgehen. Da nützt es nichts zu behaupten, dass man nicht der Fahrer war. Der ausländische Bußgeldbescheid ist nach ausländischen Recht gültig, nicht nach deutschem. Wenn die meinen du musst zahlen, dann musst du im Ausland dagegen klagen. Viel Spaß dabei.Agent_no6 hat geschrieben: ↑Sa 20. Jul 2024, 13:53Jetzt nochmal langsam zum Mitschreiben: Anfangs ging es hier um ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland mit dem eigenen Fahrzeug den man NICHT selbst begangen hat.
Und nach deutschem Recht hat man Aussageverweigerungsrecht wenn man damit ein Familienmitglied belasten würde.
Alles Rechtens.
Wenn man nun den Bußgeldbescheid NICHT bezahlt und den ausländischen Behörden mitteilt, "selbst nicht gefahren, keine weiteren Aussagen", können die ausländischen Behörden ja Amtshilfe beantragen bei den Deutschen. Die können dann weiter ermitteln oder auch nicht.
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Pössl Roadcruiser XL - Auflastung auf 4.250 kg
Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)
Bin mir 100% sicher. Du kannst ja auch nicht in D zum Tode verurteilt werden wenn du in Russland jemand umgebracht hast. Was soll das, hier gilt deutsches Recht. Vollkommen abstrus deine Gedanken.Wernher hat geschrieben: ↑Sa 20. Jul 2024, 15:33Bist du dir sicher, dass hier deutsche Behörden ermitteln müssen und das nach deutschen Recht nach dem man ein Aussageverweigerungsrecht hat? Wenn es im Ausland eine Halterhaftung gibt, dann kann man die nicht mit dem Hinweis, dass es die in Deutschland nicht gibt umgehen. Da nützt es nichts zu behaupten, dass man nicht der Fahrer war. Der ausländische Bußgeldbescheid ist nach ausländischen Recht gültig, nicht nach deutschem. Wenn die meinen du musst zahlen, dann musst du im Ausland dagegen klagen. Viel Spaß dabei.Agent_no6 hat geschrieben: ↑Sa 20. Jul 2024, 13:53Jetzt nochmal langsam zum Mitschreiben: Anfangs ging es hier um ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland mit dem eigenen Fahrzeug den man NICHT selbst begangen hat.
Und nach deutschem Recht hat man Aussageverweigerungsrecht wenn man damit ein Familienmitglied belasten würde.
Alles Rechtens.
Wenn man nun den Bußgeldbescheid NICHT bezahlt und den ausländischen Behörden mitteilt, "selbst nicht gefahren, keine weiteren Aussagen", können die ausländischen Behörden ja Amtshilfe beantragen bei den Deutschen. Die können dann weiter ermitteln oder auch nicht.
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Woher hast du eigentlich deine Erfahrungen, dein Wissen? Bist du Anwalt, bist du schon mal deswegen verknackt worden? Wenn Nein, dann bitte nicht weiterschreiben und andere verunsichern.
Es gibt in D keine Halterhaftung, fertig. ( natürlich den parkenden Verkehr ausgenommen)
Und da kann Österreich, Italien, Holland, wer auch immer kommen, wenn du nicht der Fahrer warst, muß ermittelt werden wer gefahren ist.
Das Einzige was natürlich passieren kann, ist, daß wenn du nochmal mit deinem Auto im jeweiligen Land aufschlägst und sie deine Nummer gespeichert haben, daß sie dich dann am Wickel haben. Dann bist du ja dort. Und dann gilt natürlich deren Recht...
Und jetzt bitte keine weiteren Verunsicherungen anderer mehr.
Noch was, die Schweizer die hier mit 250 bei 120 Limit über die Autobahn brettern, werden nach deutschem Recht verknackt und nicht Schweizer Recht. Dann würden die gar kein Auto mehr fahren, weil es dann weg wäre (Schweizer nur mal Beispiel genommen, soll kein Schweizer-Bashing sein )
Viele Grüße
Dietmar
Dietmar
Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)
Jetzt mein allerletzter Beitrag zu dem Thema, von Bußgeldkatalog.org:
"In manchen Ländern, wie z.B. Italien wird bei Vergehen im Straßenverkehr grundsätzlich der Fahrzeughalter belangt – auch wenn der Fahrzeugfahrer sich von diesem unterscheidet. Hier haftet stets der Halter und erhält das Bußgeld im italienischen Ausland. Das Kraftfahrt-Bundesamt allerdings weist die ausländischen Behörden darauf hin, dass die Daten nur zur Ermittlung des Schuldigen benutzt werden dürfen.
Falls Sie als Fahrzeughalter also einen Bußgeldbescheid aus Italien bekommen, und nachweislich nicht selbst gefahren sind, weil Sie z.B. gar keinen Urlaub mit dem Auto unternommen haben, wird das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung nicht durchführen, außer das jeweilige Delikt ist auch in Deutschland mit der sogenannten Halterhaftung belegt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich hier beraten lassen."
"In manchen Ländern, wie z.B. Italien wird bei Vergehen im Straßenverkehr grundsätzlich der Fahrzeughalter belangt – auch wenn der Fahrzeugfahrer sich von diesem unterscheidet. Hier haftet stets der Halter und erhält das Bußgeld im italienischen Ausland. Das Kraftfahrt-Bundesamt allerdings weist die ausländischen Behörden darauf hin, dass die Daten nur zur Ermittlung des Schuldigen benutzt werden dürfen.
Falls Sie als Fahrzeughalter also einen Bußgeldbescheid aus Italien bekommen, und nachweislich nicht selbst gefahren sind, weil Sie z.B. gar keinen Urlaub mit dem Auto unternommen haben, wird das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung nicht durchführen, außer das jeweilige Delikt ist auch in Deutschland mit der sogenannten Halterhaftung belegt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich hier beraten lassen."
Viele Grüße
Dietmar
Dietmar
Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)
Nicht alles ist ein Vergleich was hinkt. Bekanntlich wird nicht in Länder ausgeliefert in denen die Todesstrafe droht, also ein völlig anderer Sachverhalt als wenn du im Ausland wegen Halterhaftung verurteilt wirst.
Ich habe keine Erfahrungen damit, hast du welche?
Jetzt wirst du polemisch.
Ich weiß, du hast den vollkommenen Durchblick hast.
Na also, jetzt gibst du endlich zu, dass die Verurteilung im Ausland nach ausländischem Recht rechtens ist.Agent_no6 hat geschrieben: ↑Sa 20. Jul 2024, 16:40...
Das Einzige was natürlich passieren kann, ist, daß wenn du nochmal mit deinem Auto im jeweiligen Land aufschlägst und sie deine Nummer gespeichert haben, daß sie dich dann am Wickel haben. Dann bist du ja dort. Und dann gilt natürlich deren Recht...
Und jetzt bitte keine weiteren Verunsicherungen anderer mehr.
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Sage ich doch die ganze Zeit. Man wird nach ausländischem Recht verurteilt, nicht nach dem Recht am Wohnort.Agent_no6 hat geschrieben: ↑Sa 20. Jul 2024, 16:40...
Noch was, die Schweizer die hier mit 250 bei 120 Limit über die Autobahn brettern, werden nach deutschem Recht verknackt und nicht Schweizer Recht. Dann würden die gar kein Auto mehr fahren, weil es dann weg wäre (Schweizer nur mal Beispiel genommen, soll kein Schweizer-Bashing sein )
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Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)
Anmerkung:
Vielleicht sehe ich das zu blauäugig. Aber ich habe eine etwas andere Einstellung zu dem Thema:
Jedes Land hat andere Gesetze und Regeln. Wenn ich ein anderes Land bereise, versuche ich mich an derer Gesetzte und Regeln zu halten. Sollte ich das mal nicht schaffen (und beispielsweise zu schnell fahren) zahle ich mein Bußgeld, auch wenn es höher ist als bei uns. Und das es bei uns in Deutschland eine Fahrerhaftung und keine Halterhaftung gibt, ist mir im Ausland egal.
Ich möchte, das Gäste sich an unsere Regeln halten, also halte ich mich als Gast im Ausland an deren Regeln.
Schade, dass meine Rechtsschutzversicherung teurer wird, weil Menschen, die im Ausland sich nicht an die Regeln halten und vielleicht 100€ sparen wollen, per Rechtsschutz gegen das Knöllchen vorgehen wollen……für mehrere 100-1000 € Anwaltskosten zu Lasten anderer.
Meine Meinung
Allhie
Vielleicht sehe ich das zu blauäugig. Aber ich habe eine etwas andere Einstellung zu dem Thema:
Jedes Land hat andere Gesetze und Regeln. Wenn ich ein anderes Land bereise, versuche ich mich an derer Gesetzte und Regeln zu halten. Sollte ich das mal nicht schaffen (und beispielsweise zu schnell fahren) zahle ich mein Bußgeld, auch wenn es höher ist als bei uns. Und das es bei uns in Deutschland eine Fahrerhaftung und keine Halterhaftung gibt, ist mir im Ausland egal.
Ich möchte, das Gäste sich an unsere Regeln halten, also halte ich mich als Gast im Ausland an deren Regeln.
Schade, dass meine Rechtsschutzversicherung teurer wird, weil Menschen, die im Ausland sich nicht an die Regeln halten und vielleicht 100€ sparen wollen, per Rechtsschutz gegen das Knöllchen vorgehen wollen……für mehrere 100-1000 € Anwaltskosten zu Lasten anderer.
Meine Meinung
Allhie
Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)
Sorry daß ich mich nicht daran halte.
Ja, natürlich. Hatte ich ja schon geschrieben, aber wenn du es nicht liest, kann ich auch nichts dafür.
Einfach nochmal von vorne lesen, manchmal hilft das.
Es ging hier rein um Knöllchen die man selbst nicht verursacht habt.
Viele Grüße
Dietmar
Dietmar
Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)
Sehe ich auch so. Wer sich bei sowas hinter deutschen Gesetzen versteckt oder mit dem Anwalt kommt sollte seine generelle Einstellung zu Gesetzen überprüfen. Andere Länder andere Gesetze die einzuhalten sind. Ist eine Frage der Moral und des Anstandes.Allhie hat geschrieben: ↑Sa 20. Jul 2024, 19:44Anmerkung:
Vielleicht sehe ich das zu blauäugig. Aber ich habe eine etwas andere Einstellung zu dem Thema:
Jedes Land hat andere Gesetze und Regeln. Wenn ich ein anderes Land bereise, versuche ich mich an derer Gesetzte und Regeln zu halten. Sollte ich das mal nicht schaffen (und beispielsweise zu schnell fahren) zahle ich mein Bußgeld, auch wenn es höher ist als bei uns. Und das es bei uns in Deutschland eine Fahrerhaftung und keine Halterhaftung gibt, ist mir im Ausland egal.
Ich möchte, das Gäste sich an unsere Regeln halten, also halte ich mich als Gast im Ausland an deren Regeln.
Schade, dass meine Rechtsschutzversicherung teurer wird, weil Menschen, die im Ausland sich nicht an die Regeln halten und vielleicht 100€ sparen wollen, per Rechtsschutz gegen das Knöllchen vorgehen wollen……für mehrere 100-1000 € Anwaltskosten zu Lasten anderer.
Meine Meinung
Allhie
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Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)
Wenn man vom Threadtitel ausgeht hast du recht. Wer eine Geschwindigkeitsüberschreitung begeht sollte auch dazu stehen und den geforderten Betrag entrichten.
Aber es ist nicht immer so daß man etwas falsch gemacht hat.
Ich bin über die Themsebrücke östlich von London gefahren. Man kann diese kleine Mautgebühr nur Online bezahlen. Dazu hat man 2 Tage Zeit, haben wir dann auch so gemacht und wurde auch auf dem Konto belastet.
Leider kam aber trotzdem eine Zahlungsaufforderung mit ca. 134€ weil ich angeblich nicht bezahlt hätte, nach mehrmaligen hin und her schreiben obwohl ich nachgewiesen hatte daß hier abgebucht wurde hab ich dann 83€ bezahlt.
Auch in Italien bekam ich einen Bussgeldbescheid. Angeblich bin ich eine gesperrte Straße gefahren.
183€. Wie soll ich beweisen oder nachprüfen ob die Straße wirklich gesperrt ist. Nochmal nach Rom fahren?
Nein, bezahlen und aufs Urlaubsbudget drauf buchen und man hat Ruhe.
Grüße Hans
Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)
Guter Hinweis, aber wie bewerkstelligt man das? Einfach hingehen und ein neues Kennzeichen haben wollen?jagstcamp-widdern hat geschrieben: ↑Fr 19. Jul 2024, 14:57bei sehr groszen summen, die man nicht zahlen will, empfiehlt sich hinterher eine umkennzeichnung (max 80 € incl schilder)!
so fällt das auto bei wiedereinreise nicht auf....
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Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)
Ja. Kostet halt Geld.Wernher hat geschrieben: ↑So 1. Sep 2024, 15:20Guter Hinweis, aber wie bewerkstelligt man das? Einfach hingehen und ein neues Kennzeichen haben wollen?jagstcamp-widdern hat geschrieben: ↑Fr 19. Jul 2024, 14:57bei sehr groszen summen, die man nicht zahlen will, empfiehlt sich hinterher eine umkennzeichnung (max 80 € incl schilder)!
so fällt das auto bei wiedereinreise nicht auf....
Gruß aus Oberbayern
Franz
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Re: Knöllchen aus dem Ausland (Geschwindigkeitsüberschreitung)
… und wenn du derartiges in Betracht ziehst dann behalte es doch einfach für dich …Austragler hat geschrieben: ↑Fr 19. Jul 2024, 10:45Ich warte ja tatsächlich auf ein Knöllchen aus Italien, man hat unser Wohnmobil von hinten geblitzt, ich habs im Rückspiegel gesehen. Es war in einer 70er Zone, im Mai 2023, das Schild habe ich wohl übersehen, ich dürfte so gute 80 km/h gerast sein. Laut Recherche könnte das ca. € 143,- kosten. Bis jetzt ist noch nichts gekommen. Hab mir aber sagen lassen dass es bei den Italiener schon mal länger als ein Jahr dauern kann.
Wenn was kommt, soll ich zahlen ?
Ich hätte auch eine ganz hinterfotzige und pietätlose Idee: Im Juli letzten Jahres ist ein Freund von mir verstorben. Wenn ich nun behaupte ich hätte ihm das Wohnmobil geliehen und er sei gefahren, würden die das akzeptieren ? Als Beweis für seine Unerreichbarkeit könnte ich eine Kopie der Traueranzeige beifügen.
Aber : Ich bin grundsätzlich ein total ehrlicher und seriöser Mensch und werde wohl zahlen wenn was kommt. Damit ich meine Ruhe habe, sollte ich wieder mal nach Italien fahren.
REST IN PEACE
x Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten
(Karl Valentin Zitat)
(Karl Valentin Zitat)