Der Meinung war ich auch, aber die Prüfer bestehen nun auf einem Wisch von Goldschmitt, nicht von Pössl. Das ist ja das Problem.womocamper hat geschrieben: ↑Mi 24. Jul 2024, 19:02Dann hast Du ein Maxi Fahrwerk.Wernher hat geschrieben: ↑Mi 24. Jul 2024, 18:53
Die Traglast der Reifen die ich drauf habe sind besser als die, die im Kfz-Schein gefordert werden. Die anderen Werte, die relevant sind, habe ich bereits genannt: 3.500, 2.100 und 2.400, ebenso wie die in der COC von Stellantis vor dem Ausbau: 4.005. Könnte sein, dass du damit nichts anfangen kannst.
Den Rest kommentiere ich besser nicht.
Das geht ohne Probleme aufzulasten ohne was umzubauen.
Auflastung - ja oder nein?
Re: Auflastung - ja oder nein?
Pössl Roadcruiser XL - Auflastung auf 4.250 kg
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Re: Auflastung - ja oder nein?
Wechsel die Prüfstation.Wernher hat geschrieben: ↑Mi 24. Jul 2024, 19:30Der Meinung war ich auch, aber die Prüfer bestehen nun auf einem Wisch von Goldschmitt, nicht von Pössl. Das ist ja das Problem.womocamper hat geschrieben: ↑Mi 24. Jul 2024, 19:02
Dann hast Du ein Maxi Fahrwerk.
Das geht ohne Probleme aufzulasten ohne was umzubauen.
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight T67 ,160PS aut.Getriebe
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Re: Auflastung - ja oder nein?
Hier mal ein Erlebnis beim TÜV
Wir hatten vor Jahren einen Dethleffs Alkoven mit 3,4 to Zulassung.
Ich wollte gerne auf 3,5 to auflasten und bin zum TÜV.
Der Prüfer zuerst, geht nicht, ich sagte andere haben es doch auch geschaft.
Er wollte Freigabebescheinigung von Fiat und Dethleffs haben, die bekam ich natürlich nicht.
Drei Monate später bin ich zum TÜV HU machen zu lassen.
Beiläufig erwähnte ich den Prüfer, es war ein Anderer, das es schön währe diese 100 kg auf 3,5 to zu bekommen.
Er überlegte kurz, schaute in die Zulassung, und meinte kein Problem, wenn ich auf 100 kg ungebremste Anhängelast verzichte
würde er mir die aufs zulässige Gesamtgewicht draufschlagen.
Ich war natürlich einverstanden, das Womo hatte nur noch 650 kg ungebremste Anhängelast,
aber 3,5 to Gesantgewicht.
So kann es einen gehen wenn man auf Prüfer trifft die Ahnung haben und selber denken und nicht nur ablesen können.
Wir hatten vor Jahren einen Dethleffs Alkoven mit 3,4 to Zulassung.
Ich wollte gerne auf 3,5 to auflasten und bin zum TÜV.
Der Prüfer zuerst, geht nicht, ich sagte andere haben es doch auch geschaft.
Er wollte Freigabebescheinigung von Fiat und Dethleffs haben, die bekam ich natürlich nicht.
Drei Monate später bin ich zum TÜV HU machen zu lassen.
Beiläufig erwähnte ich den Prüfer, es war ein Anderer, das es schön währe diese 100 kg auf 3,5 to zu bekommen.
Er überlegte kurz, schaute in die Zulassung, und meinte kein Problem, wenn ich auf 100 kg ungebremste Anhängelast verzichte
würde er mir die aufs zulässige Gesamtgewicht draufschlagen.
Ich war natürlich einverstanden, das Womo hatte nur noch 650 kg ungebremste Anhängelast,
aber 3,5 to Gesantgewicht.
So kann es einen gehen wenn man auf Prüfer trifft die Ahnung haben und selber denken und nicht nur ablesen können.
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight T67 ,160PS aut.Getriebe
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Re: Auflastung - ja oder nein?
Boa, das ist ja ein Alptraum.
Ich habe zwar einen TI auf Peugeot. Da habe ich eine Luftfederung an der HA verbaut. Damit bin ich im letzten Jahr zur DEKRA und habe mit dem Goldschmitt-Gutachten die HA auf 2240 kg auflasten lassen.
In diesem Jahr habe ich auf 3850 kg auflasten lassen, mit den Originalfedern vorne.
Im Gutachten gibt es viele Konstellationen, ich habe die Variante, die zu meinem Auto passt markiert.
Damit bin ich zur DEKRA und habe den Prüfer auf diese hingewiesen. Der erste Prüfer an der anderen Stelle war mit dem ganzen "Gedruckten" im Gutachten wohl überlastet.
Gruß Micha
Ich habe zwar einen TI auf Peugeot. Da habe ich eine Luftfederung an der HA verbaut. Damit bin ich im letzten Jahr zur DEKRA und habe mit dem Goldschmitt-Gutachten die HA auf 2240 kg auflasten lassen.
In diesem Jahr habe ich auf 3850 kg auflasten lassen, mit den Originalfedern vorne.
Im Gutachten gibt es viele Konstellationen, ich habe die Variante, die zu meinem Auto passt markiert.
Damit bin ich zur DEKRA und habe den Prüfer auf diese hingewiesen. Der erste Prüfer an der anderen Stelle war mit dem ganzen "Gedruckten" im Gutachten wohl überlastet.
Gruß Micha
Re: Auflastung - ja oder nein?
Was haben die Reifen die Du drauf hast, mit den Reifen, die im Kfz Schein stehen zu tun?
Habe bei zwei Pösslhändlern nachgefragt, bei Deinem Auto gibt es keine Freigabe für eine Auflastung für Dein Fzg. von Pössl. Oder ich sag mal: "Butter bei die Fische !"
Beste Grüße Cash
Habe bei zwei Pösslhändlern nachgefragt, bei Deinem Auto gibt es keine Freigabe für eine Auflastung für Dein Fzg. von Pössl. Oder ich sag mal: "Butter bei die Fische !"
Beste Grüße Cash
Re: Auflastung - ja oder nein?
Was war das für ein Goldschmitt-Gutachten? Das Teilegutachten für die Technische Abnahme? Das hat bei mir nicht gereicht. Nach übereinstimmenden Aussagen von 3 Sachverständigen aus 2 Prüfstellen und auch von Pössl gibt es von Goldschmitt eine Bescheinigung für eine Auflastung wenn das Fahrzeug dafür geeignet ist und von Pössl habe ich die Auskunft, dass Goldschmitt die auch ausgibt, wenn keine Goldschmitt-Komponenten verbaut sind. Pössl selber gibt dazu nicht heraus, nicht an Kunden und auch nicht an Händler. Diese ominöse Unbedenklichkeitsbescheinigung von Pössl gibt es schlicht nicht, so die Auskunft.Röhri hat geschrieben: ↑Do 25. Jul 2024, 13:19Boa, das ist ja ein Alptraum.
Ich habe zwar einen TI auf Peugeot. Da habe ich eine Luftfederung an der HA verbaut. Damit bin ich im letzten Jahr zur DEKRA und habe mit dem Goldschmitt-Gutachten die HA auf 2240 kg auflasten lassen.
In diesem Jahr habe ich auf 3850 kg auflasten lassen, mit den Originalfedern vorne.
Im Gutachten gibt es viele Konstellationen, ich habe die Variante, die zu meinem Auto passt markiert.
Damit bin ich zur DEKRA und habe den Prüfer auf diese hingewiesen. Der erste Prüfer an der anderen Stelle war mit dem ganzen "Gedruckten" im Gutachten wohl überlastet.
Gruß Micha
Pössl Roadcruiser XL - Auflastung auf 4.250 kg
Re: Auflastung - ja oder nein?
Blöde Frage oder warum hast du mich gefragt was dazu im Kfz-Schein steht?
Das sind ja schlaue Händler, wenn die meinen, für mein Heavy-Fahrwerk gibt es keine Auflastung. Von Pössl selbst gibts die freilich nicht, wei ich im Vorpost gerade geschrieben habe. Mal darüber nachdenken, warum in der COC von Stellantis ein Gewicht von 4.005 kg steht und am Fahrwerk von Pössl nichts geändert wurde. Die Achslasten sind in beiden COCs die Gleichen und meine Rad/Reifen-Kombination übertrifft diese.
Warten wir ab, wenn ich morgen das Auflastungsgutachten im Briefkasten habe.
Pössl Roadcruiser XL - Auflastung auf 4.250 kg
Re: Auflastung - ja oder nein?
Sche.. auf CoC! Was steht im Schein? Die Aussage der 2 Pössl Händler: "Eine Auflastung dieses Fzg. ist nur mit Zusatzluftfederung und anderen Rädern möglich! EIne
Änderungsabnahme nach Paragraph 21 StVZO ist nötig." Aber wahrscheinlich besitzt Du ein Unikat von Pössl. Jetzt bin ich entgültig raus , denn Lü... haben k.... Bein.
Aber Deine Ignoranz ist schon bemerkenswert.
Beste Grüße Cash
Änderungsabnahme nach Paragraph 21 StVZO ist nötig." Aber wahrscheinlich besitzt Du ein Unikat von Pössl. Jetzt bin ich entgültig raus , denn Lü... haben k.... Bein.
Aber Deine Ignoranz ist schon bemerkenswert.
Beste Grüße Cash
Re: Auflastung - ja oder nein?
Also nochmal:Cash hat geschrieben: ↑Do 25. Jul 2024, 21:03Sche.. auf CoC! Was steht im Schein? Die Aussage der 2 Pössl Händler: "Eine Auflastung dieses Fzg. ist nur mit Zusatzluftfederung und anderen Rädern möglich! EIne
Änderungsabnahme nach Paragraph 21 StVZO ist nötig." Aber wahrscheinlich besitzt Du ein Unikat von Pössl.
...
225/75 R16CP 116Q obwohl in der COC C/CP steht (selbst auf der Zulassungsstelle bin ich an eine Unfähige geraten)
VA 2.100 kg
HA 2.400 kg
Ist bestimmt was ganz besonders Exotisches ohne Auflastfähigkeit. Wozu dann überdimensionierte Achslasten und warum wird der Kasten von Stellantis mit 4.005 kg ausgeliefert wenn nicht bis dahin auflastbar?
Zusatzluftfederung habe ich übrigens.
Welche Lügen verbreite ich?
Pössl Roadcruiser XL - Auflastung auf 4.250 kg
Re: Auflastung - ja oder nein?
https://mamedia.ch/files/151/18-zusatzl ... gbm-07.pdf
Das ist so ein Teilegutachten. Dort habe ich die für mein Womo richtige/passende Variante bzgl Achslasten, HA Änderung, VA Originalfeder rausgesucht und markiert.
Der erste Prüfer war irritiert von der Vielzahl der Möglichkeiten . Ohne meine Hinweise, war wohl zu viel Auswahl
Mit diesen markierten Hinweisen bin ich dann zu einer anderen Prüfstelle gefahren und die haben, nach Sichtung des Gutachten und des Fahrzeugs alles eingetragen.
Dann noch zur Zulassungsstelle und alles ist schick.
Von Knaus hatte ich auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen um auf 3.650 kg aufzulasten, ohne technische Änderung. Das hatte ich aber nicht gemacht.
Da wäre aber die 2t HA immer überladen gewesen.
Das ist so ein Teilegutachten. Dort habe ich die für mein Womo richtige/passende Variante bzgl Achslasten, HA Änderung, VA Originalfeder rausgesucht und markiert.
Der erste Prüfer war irritiert von der Vielzahl der Möglichkeiten . Ohne meine Hinweise, war wohl zu viel Auswahl
Mit diesen markierten Hinweisen bin ich dann zu einer anderen Prüfstelle gefahren und die haben, nach Sichtung des Gutachten und des Fahrzeugs alles eingetragen.
Dann noch zur Zulassungsstelle und alles ist schick.
Von Knaus hatte ich auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen um auf 3.650 kg aufzulasten, ohne technische Änderung. Das hatte ich aber nicht gemacht.
Da wäre aber die 2t HA immer überladen gewesen.
Re: Auflastung - ja oder nein?
In deinem Teilegutachten steht nichts von Auflastung oder Achslasten. Offenbar hat der Prüfer an Hand der aufgeführten Genehmigungsnummern recherchiert. Das hat bei mir keiner gemacht. Morgen kann ich mehr dazu sagen, denn das Auflastgutachten wurde heute zugestellt. Ich bin aber nicht zu Hause.Röhri hat geschrieben: ↑Fr 26. Jul 2024, 08:38https://mamedia.ch/files/151/18-zusatzl ... gbm-07.pdf
Das ist so ein Teilegutachten. Dort habe ich die für mein Womo richtige/passende Variante bzgl Achslasten, HA Änderung, VA Originalfeder rausgesucht und markiert.
Der erste Prüfer war irritiert von der Vielzahl der Möglichkeiten . Ohne meine Hinweise, war wohl zu viel Auswahl
Mit diesen markierten Hinweisen bin ich dann zu einer anderen Prüfstelle gefahren und die haben, nach Sichtung des Gutachten und des Fahrzeugs alles eingetragen.
Dann noch zur Zulassungsstelle und alles ist schick.
Von Knaus hatte ich auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen um auf 3.650 kg aufzulasten, ohne technische Änderung. Das hatte ich aber nicht gemacht.
Da wäre aber die 2t HA immer überladen gewesen.
Pössl Roadcruiser XL - Auflastung auf 4.250 kg
Re: Auflastung - ja oder nein?
Habe gestern das Auflastgutachten bekommen. Die Auflastung erfolgte auf Grund eines zusätzlichen Teilegutachtens von Goldschmitt (das der Händler besorgt hat), das an der HA eine Zusatzluftfeder und an der VA Schraubenfedern M11 voraussetzt. Beides habe ich bereits einbauen und begutachten lassen. Die Teilegutachten der eingebauten Zusatzluftfeder und der Schraubenfeder reichen offenbar nicht aus. Mit dem zusätzlichen Teilegutachten wird bescheinigt:
GG: 4.250 kg
VA: 2.300 kg
HA: 2.600 kg
Bei mir hat sich an den Achslasten 2.100 kg (VA) und 2.400 kg (HA) aber nichts geändert. Egal, es reicht völlig aus.
Morgen ist der Tag der Zulassungsstelle und dann kann es los gehen. War ein aufregendes hin und her, aber so ist es, wenn alles zusammentrift, was nicht eintreffen sollte.
Jetzt bleibt nur noch die Frage offen, warum man den Pössl Roadcruiser XL nicht ohne Fahrwerksänderungen auf die 4.005 kg auflasten kann, die in der COC von Stellantis für den leeren Kasten agegeben sind. Pössl jedenfalls gibt keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen für eine Auflastung raus, sondern verweist auf Fahrwerksspezialisten wie Goldschmitt. Andere Ausbauer wie Knaus geben offenbar Unbedenklichkeitsbescheinigungen ohne zusätzliche Fahrwerksänderungen heraus. Warum kann man einen ausgebauten Pössl-Kastenwagen mit serienmäßigen Achslasten von 2.100 bzw. 2.400 kg nicht auf 4.000 kg auflasten obwohl das Grundfahrzeug damit ausgeliefert wird? Warum muss man zwingend Veränderungen an den Achsen vornehmen? Diese Frage konnte mir keiner beantworten, auch keiner der Experten hier. Ich frage mich, ob diese das gewusst haben, was ich an Erkenntnissen eben geschildert habe.
GG: 4.250 kg
VA: 2.300 kg
HA: 2.600 kg
Bei mir hat sich an den Achslasten 2.100 kg (VA) und 2.400 kg (HA) aber nichts geändert. Egal, es reicht völlig aus.
Morgen ist der Tag der Zulassungsstelle und dann kann es los gehen. War ein aufregendes hin und her, aber so ist es, wenn alles zusammentrift, was nicht eintreffen sollte.
Jetzt bleibt nur noch die Frage offen, warum man den Pössl Roadcruiser XL nicht ohne Fahrwerksänderungen auf die 4.005 kg auflasten kann, die in der COC von Stellantis für den leeren Kasten agegeben sind. Pössl jedenfalls gibt keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen für eine Auflastung raus, sondern verweist auf Fahrwerksspezialisten wie Goldschmitt. Andere Ausbauer wie Knaus geben offenbar Unbedenklichkeitsbescheinigungen ohne zusätzliche Fahrwerksänderungen heraus. Warum kann man einen ausgebauten Pössl-Kastenwagen mit serienmäßigen Achslasten von 2.100 bzw. 2.400 kg nicht auf 4.000 kg auflasten obwohl das Grundfahrzeug damit ausgeliefert wird? Warum muss man zwingend Veränderungen an den Achsen vornehmen? Diese Frage konnte mir keiner beantworten, auch keiner der Experten hier. Ich frage mich, ob diese das gewusst haben, was ich an Erkenntnissen eben geschildert habe.
Pössl Roadcruiser XL - Auflastung auf 4.250 kg
Re: Auflastung - ja oder nein?
Dann drücke ich mal die Daumen das alles gut geht. Und immer schön kontrollieren was die Menschen im Amt so eintragen
Übrigens habe ich mein Gutachten nochmal durchgesehen, es war wohl ein aktuelleres als das von mir eingeblendete.
In meinemaktuellen ist z.B. die Auflastvariante bis 3.850t eingetragen.
Gruß Micha
Übrigens habe ich mein Gutachten nochmal durchgesehen, es war wohl ein aktuelleres als das von mir eingeblendete.
In meinemaktuellen ist z.B. die Auflastvariante bis 3.850t eingetragen.
Gruß Micha
Re: Auflastung - ja oder nein?
Auch in der Zulassungsstelle bin ich an eine Amateurin geraten. Die hat aus Pössl Poessl gemacht und bei den Reifen aus C/CP CP. Ich habe zwar CP drauf, aber das kann sich ja ändern und deshalb wird das morgen geändert.Röhri hat geschrieben: ↑So 28. Jul 2024, 16:57Dann drücke ich mal die Daumen das alles gut geht. Und immer schön kontrollieren was die Menschen im Amt so eintragen
Übrigens habe ich mein Gutachten nochmal durchgesehen, es war wohl ein aktuelleres als das von mir eingeblendete.
In meinemaktuellen ist z.B. die Auflastvariante bis 3.850t eingetragen.
Gruß Micha
Hast du ein Teilegtuachten nur für die Zusatzluftfederung oder für die Kombination Zusatzluftfederung HA und Schraubenfeder VA? Bei mir stehen in den Einzel-Teilegutachten keinerlei Gewichte drin, weshalb ich eine extra Bescheinigung besorgen sollte. Nur in dem zusätzlichen Teilegutachten, das bei Goldschmitt extra angefordert werden muss, stehen die 4.250, 2.300 und 2.600 drin.
Pössl Roadcruiser XL - Auflastung auf 4.250 kg
Re: Auflastung - ja oder nein?
Interessant, solche Angaben gibt es in meinen Teilegutachten nicht. Da brauchts wirklich nicht viel um den Behördenkram zu erledigen. Ist mir unverständlich, warum Goldschmitt das so unterschiedlich handhabt.
Pössl Roadcruiser XL - Auflastung auf 4.250 kg
Re: Auflastung - ja oder nein?
Auflastung ist gelungen. Sind jetzt GG 4.250 und weiterhin VA 2.100 und HA 2.400.
Pössl Roadcruiser XL - Auflastung auf 4.250 kg
Re: Auflastung - ja oder nein?
Habe nicht daran gezweifelt, war aber genervt von den Unklarheiten ob und wie und überhaupt und den Verzögerungen durch unfähige Sachverständige und den ziemlich lässigen Händler, der mir alles eingebaut hat. Jetzt musste ich mir die Go-Box zur Abholung an der Tanke bestellen, weil die Zeit für eine Lieferung nach Hause nicht reicht.
Pössl Roadcruiser XL - Auflastung auf 4.250 kg