Im § 22f UStG "Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes"akany hat geschrieben: Sa 30. Jan 2021, 16:29
Lies den §25e UStG und hör auf Dich mit Amazon zu vergleichen
Was hier geplant ist, ist ein Schwarzes Brett unter Usern einer Hobby-Plattform. Oder hast Du schon mal im Edeka an der Ecke oder an den Bäumen in der Allee ein Archiv für die angepinnten Annoncen gesehen?
heist es:
Im Paragraph § 25e Absatz 5 und 6 dann:(1) Der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne des § 25e Absatz 5 und 6 hat für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, Folgendes aufzuzeichnen:
In wie weit beträfe diese Absätze das Forum nicht?(5) Ein elektronischer Marktplatz im Sinne dieser Vorschrift ist eine Website oder jedes andere Instrument, mit dessen Hilfe Informationen über das Internet zur Verfügung gestellt werden, die es einem Dritten, der nicht Betreiber des Marktplatzes ist, ermöglicht, Umsätze auszuführen.
(6) Betreiber im Sinne dieser Vorschrift ist, wer einen elektronischen Marktplatz unterhält und es Dritten ermöglicht, auf diesem Marktplatz Umsätze auszuführen.
Schwarze Bretter im Supermarkt gelten nicht als Vergleich, da sie nicht das Internet sind.
Gruß
Andi