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"In der Spitze verlangen einige Werkstätten 400 Euro pro Stunde für eine Reparatur"

Smalltalk Gruppe
womocamper
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Re: "In der Spitze verlangen einige Werkstätten 400 Euro pro Stunde für eine Reparatur"

#41

Beitrag von womocamper »

Die könnten locker für alles wo Wohnmobil eingetragen ist die Grenze bei 4,6 to setzen
um alle zwei Jahre zu prüfen.
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight Cliff Advance 140 PS aut.Getriebe Bj 2024
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Seewolfpk
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Re: "In der Spitze verlangen einige Werkstätten 400 Euro pro Stunde für eine Reparatur"

#42

Beitrag von Seewolfpk »

womocamper hat geschrieben: Di 29. Okt 2024, 09:34
Grenze bei 4,6 to
Warum 4.6 to und nicht 4.8 to? :mrgreen:
Gruß
Paul
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Carthago chic c-line T 4.9 EZ 6/2016
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Agent_no6
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Re: "In der Spitze verlangen einige Werkstätten 400 Euro pro Stunde für eine Reparatur"

#43

Beitrag von Agent_no6 »

Seewolfpk hat geschrieben: Di 29. Okt 2024, 11:06
womocamper hat geschrieben: Di 29. Okt 2024, 09:34
Grenze bei 4,6 to
Warum 4.6 to und nicht 4.8 to? :mrgreen:
Bin für 5 To😂
Viele Grüße
Dietmar
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Luppo
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Re: "In der Spitze verlangen einige Werkstätten 400 Euro pro Stunde für eine Reparatur"

#44

Beitrag von Luppo »

Sorry, wer ernsthaft glaubt, die Stichpunktkontrolle des Vereins bringt echte Sicherheit, der glaube auch an den Weihnachtsmann.
Das ist ein Milliardenbusiness, das nur gegen erbitterlichen Widerstand aufzulösen wäre.
Ein Check in der Werkstatt des Vertrauens im 2-Jahres-Turnus, Prüfpunkte vorgegeben, Ergebnis ein mitzuführendes Zertifikat, das ganze zum bundeseinheitlichen Festpreis von 90 Euro für die 20 Minuten würde ganz sicher dass gleiche bewirken.
Was wird denn kontrolliert? Bremsen, Fahrwerksaufhängung/Lenkung, Licht, Korrosion an tragenden Bauteilen.
Das kann jeder Werkstattmeister.
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FWB Group
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Re: "In der Spitze verlangen einige Werkstätten 400 Euro pro Stunde für eine Reparatur"

#45

Beitrag von FWB Group »

Nikolena hat geschrieben: Di 29. Okt 2024, 07:08

Die Karenz ist sicher fürs Versäumnis und nicht zum wissentlich, methodischen Geldsparen gedacht. Das wäre dann Missbrauch.
Das sehe ich nicht so, sehr wahrscheinlich geschuldet, das ich ständig mit Dingen bei den Prüforgas unterwegs bin, die nicht alle Tage vorkommen. (Gasabnahmen an unterschiedlichsten Fahrzeugen usw.).

Noch dazu in der Pufferzone, Gasabnahme für Fahrzeugbetrieb ( Flüssigphase ) und Gasabnahmen
im Gasphase ( Womos ) bis hin zu Kombinationen aus beiden. ( Tanks vorgesehen zum Fahren mit Flüssiggas, als auch zum heizen, kochen und kühlen).

Da lernt man Prüfer kennen, bei denen man nur mit dem Kopf schütteln kann. Meist habe ich das
passende VdÜ-TÜV Merkblatt dabei, so das wir beide mal schnell, direkt auf der Prüfstrecke,
nachschauen können, wer nun Recht hat.

Deshalb finde ich das überziehen im 2 Monate plus, wie von den meisten hier praktiziert nicht
wirklich schlimm, sondern das geht für mich in genau die richtige Richtung!

Mal ehrlich, ist es nicht auch "Missbrauch", wenn ein Prüfer ein Fahrzeug durch Unwissenheit
kostenpflichtig bei der HU durchfallen lässt? Die Folge davon, der Bürger muss zur Nachkontrolle,
auch die kostet Geld!

Also macht es durchaus Sinn, wenn man sich mit den Dingen beim TÜV und Co. auskennt, um unnötiges
Geldausgeben zum Vorteil der Prüforgas zu vermeiden.

Beispiel:
Ein Kunde von uns hat einen VW Bus / V 6 / 204 PS / von uns umgebaut auf Flüssiggas.
Im Vorfeld muss das dafür notwendige Abgasgutachten beim Hersteller der Gasanlagenkomponenten beantragt werden. Das kostet Geld. Je nach Anbieter von 65 € bis 440 €!

Jeder Kunde von uns kann erst dann zum Gas Umbau kommen, wenn wir papiertechnisch auf den
Stand der gesetzlich vorgeschriebenen Dinge sind und alle erforderlichen Unterlagen hier haben.
Dann kommt das Fahrzeug zu uns, wird umgebaut und unmittelbar
nach Fertigstellung als erstes zur DEKRA verbracht. Hier erfolgt ja nach Anlage eine Abnahme zur Erlangung der Betriebserlaubnis und der Gassystem Einbauprüfung. Ist das alles positiv erfolgt
( da geht es um Maße, Abstände, Funktionsprüfung, Dichtigkeit u.a. ) bekommt der Kunde sein
Fahrzeug aus geliefert. Dann erfolgt eine Einweisung des Kunden und die Erstbetankung mit Gas
im Kundenbeisein!

So weit so gut:
2 Jahre später (der besagte Kunde kam aus Esslingen, BaWü) war dieser beim TÜV. Dieser lehnte eine
positive Abnahme ab, da angeblich nach seinem Wissen an dem Fahrzeug der Tank zu tief eingebaut wurde.

So, so.... Der TÜV Prüfer vor Ort wusste nicht, das den Umbau eine Fachfirma gemacht hatte.

Das Fahrzeug direkt nach dem Umbau bei der DEKRA war und alle Daten und Facts, inklusive Fotos
von den Komponeten usw. u.a. mit Zollstock zwecks Abstand des Tanks zur Strasse auf einem Foto,
die DEKRA Prüfung positiv durchlaufen hatte.

Der TÜV Prüfer verlangte vom Kunden die Abstellung des offentsichtlichen Mangels und innerhalb
von 4 Wochen die erneute Wiedervorstellung, selbstverständlich kostenpflichtig!

Der Kunde war sauer und kontaktete mich. Ich rief in Esslingen beim TÜV an und verlangte den dafür zuständigen Sachgebietleiter. Wir besprachen in Ruhe die technische Vorgaben lt. Gesetz.

Dabei stellt sich raus, das wir beide ( der Vorgesetzte des TÜV Prüfers und ich ) den gleichen Erkenntnisstand hatten. Der TÜV Prüfer aber die letzte Gasschulung, zwecks Änderungen
beim Gesetzblatt vor 2 Jahren durch Krankheit nicht absolvieren konnte und deshalb nicht
auf dem aktuellen Stand war. Das war aber für den TÜV irgendwie nicht wichtig, der Prüfer
auf der Prüfstrecke durfte Gasanlage in Augenschein nehmen und über deren
Rechtmässigkeit entscheiden!! Wie ein hoher Herr!!

Lösung, der Kunde konnte Tags drauf direkt zum TÜV fahren und seine gültige HU mit GAP abholen.
Es entstanden für ihn keinerlei weitere Kosten. So was nervt!

Und deshalb Wolfgang finde ich es schon fair, wenn man Dinge nutzt, die sich nutzen lassen!
Mit herzlichen Grüßen, Frank Schröder
Bei Fragen zu Wohnmobilen, Autos, Oldtimern etc. einfach durchbimmeln
0173 911 88 12
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