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Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

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Nikolena
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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#21

Beitrag von Nikolena »

Weitreisender hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 13:56
Ich sagte:
Weitreisender hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 09:44
...und außer bei Sonderbauten braucht es auch keine Anzahlung oder Vorauskasse und deswegen braucht es dafür auch keinen Anwalt oder eine Bankbürgschaft.

Nikolena hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 12:40
Das ist zwar der Idealfall, aber Du kapierst es einfach nicht:
Wer kapiert hier was nicht? Wir reden hier von Standard Weißware, stinknormalen Wohnmobilen von der Stange, nichts anderes, als ein standardmäßig konfigurierterPKW von der Stange. Da zahlt auch niemand eine Anzahlung!

Und Du kommst mit:
Nikolena hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 12:40
ich habe just diese Woche eine Anzahlung von knapp EUR 190 T€ geleistet, das waren 30%...wasserdicht, erstrangig abgesichert zwecks Vorfinanzierung eines Spezialfahrzeuges mit 13monatiger Bauzeit. Ich will das, ich brauche das und ich kanns nur dort bekommen!
Was hat Dein Beispiel jetzt mit dem Kauf von Standard Wohnmobilen zu tun? Genau" Nämlich nichts!

Wer hat hier was nicht kapiert?

Warum soll man eine Anzahlung oder Vorauskasse absichern lassen, wenn es gar keinen Grund gibt diese zu leisten?
Dass es keinen Grund für eine Anzahlung gibt, bewertest Du doch nur für Dich selbst als absolut und immer zutreffend. Es gibt einen Haufen Gründe warum sie doch erforderlich ist. Ich habe dir zwei konträre Beispiele genannt, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Damit wollte ich die diversen Handhabungen UND Lösungen veranschaulichen. Das kannst Du von mir aus auch auf Womos übertragen.

Ich sage nicht, dass ich auf der Suche nach Lieferanten mit Anzahlungspflicht bin, nein ich vermeide diese auch wo immer es geht.

Es geht aber nun nicht immer - und auch in der Womoszene wird es Sitationen geben, bei denen man die partout nicht wegverhandelt kriegt, aber genau das Womo dort kaufen will. Aus welchen Gründen auch immer. Sei es die Verfügbarkeit, die Ausstattung, der Grundriss, die Nähe oder Reputation des Händlers oder auch der Preis.

Die Anzahlung als solche ist nicht das Problem, die einem Wunschgeschäft im Wege steht, sondern die Absicherung dieser: Und das ist das, was Du nicht kapierst oder kapieren willst.

Belassen wir es einfach dabei.....
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

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b54
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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#22

Beitrag von b54 »

Viel trauriger ist doch, das die Insolvenzfirmen so geschützt werden das alle auf Ihren Forderungen sitzen bleiben außer meistens die Bank. Und wenn dann Zahlungen angenommen werden obwohl es eigentlich schon klar ist, das die Insolvenz kommt, das in solchen Fällen die Zahler trotzdem allein gelassen werden. Wenn ich sehe wieviele Insolvenzen kurz drauf wieder ein Unternehmen gründen mit der Frau als GF etc, das sollte viel mehr geprüft werden und dann mal was unternommen werden bevor das nächste Unternehmen wieder hops geht und etliche Kunden und auch Lieferanten ihr Geld abschreiben können.
Unterwegs mit einem Niesmann & Bischoff Arto 74L.
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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#23

Beitrag von WoMo NK19 »

Hallo,
b54 hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 15:51
Viel trauriger ist doch, das die Insolvenzfirmen so geschützt werden das alle auf Ihren Forderungen sitzen bleiben außer meistens die Bank.
nachdem vom Amtsgericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter gestellt wird, hat dieser 3 Monate Zeit um die
Finanzlage des Unternehmens zu prüfen.
In dieser Zeit können alle Schuldner Ihre Schulden zur sogenannten "Liste" anmelden. Diese "Liste" wird geprüft und stellt am Ende die Aufstellung aller Schulden da.

Nach 3 Monaten enscheidet der Insolvenzverwalter ob genügen Geld und Wertgegestände (Immobilien, unverkaufte Waren, Gelder auf Banken etc. = Masse) vorhanden ist um eine Quote zu bilden, die allen Schuldnern gleich viel Prozente ihrer Forderungen bedient werden.
Es gibt vorrangige Gläubiger (Steuern, sozial Abgaben, ..... , Banken sind da nicht dabei !!!!)

Werden Wertgegenstände (Immobilien, Schmuck, Fahrzeuge) innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor der Insolvenz vom jetztigen Schuldner beispielsweise an die Ehefrau überschrieben, kann der Insolvenzverwalter diese wieder zurücküberschreiben um sie in die Masse wieder einfliesen zu lassen.
Bei Immobilien meines Wissens nach 24 Monate - ohne Gewähr.
b54 hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 15:51
Und wenn dann Zahlungen angenommen werden obwohl es eigentlich schon klar ist, das die Insolvenz kommt, das in solchen Fällen die Zahler trotzdem allein gelassen werden.
Hier könnte man auf Insolvenzverschleppung klagen.
Es gibt für alle zugänglich Auskunfteien - Creditreform, Schimmelpfennig, .....
Hier könnte man sich vorher informieren, wie denn die Firma steht und fällt ....

Aber leider ist das Leben nicht risikofrei. Deshalb Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf !!!

b54 hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 15:51
Wenn ich sehe wieviele Insolvenzen kurz drauf wieder ein Unternehmen gründen mit der Frau als GF etc, das sollte viel mehr geprüft werden und dann mal was unternommen werden bevor das nächste Unternehmen wieder hops geht und etliche Kunden und auch Lieferanten ihr Geld abschreiben können.
Wieviele solche Insolvenzen hast Du denn schon persönlich gesehen?

Eine Firma kann eigentlich jeder gründen und er kann die Geschäftsführung auch auf beinahe jeden übertragen. Das ist weder illegal noch verwerflich. Man könnte so etwas auch als 2. Chane bezeichnen.

Des weiteren: wer eine berechtigte Forderung hat, die mangels Masse nichr befriedigt werden kann, könnte für den ausstehenden Gelder einen Mahnbescheid erlassen. Und mittels dieses Mahnbescheides den Schuldner die nächste 30 Jahre verfolgen und ihn immer nach dem 18.12. den Gerichtsvollzieher mit
einem Pfändungsbescheid ins Haus schicken. Kostet zwar immer eigenes Geld, aber so zeigt man dem Schuldner, dass man besonders an Weihnachten an ihn denkt und im "alles Gute" wünscht.

Ich kenne jemanden, der mit diesem Vorgehen nach 18 Jahren Erfolg hatte. Der Schuldner hatte 17 Jahre lang kein Vermögen und kein Bargeld. Im gehörten weder Möbel noch sonst was.Okay, muss man eben einen langen Atem haben. Irgendwann war ihm dass dann aber doch zu blöd, also het er die Schuld + plus Zinsen + Auslagen bezahlt.
Wirtschaftlich hat sich das vielleicht nicht gelohnt - aber moralisch fand ich das voll in Ordnung.

Ich kenne auch jemand, der hat alles seiner Frau überschrieben. Nach einem Jahr war die Insolvenz dann soweit abgewickelt und die Frau hat sich mit dem gesamten Vermögen aus dem Staub gemacht und der
Mann hat ganz schön blöd aus der Wäsche geschaut. Dumm gelaufen kann man da nur sagen .....


Juristisch ist das Insolvenzrecht recht komplex. Insofern lege ich hier nicht für alle meine Argumente die Hand ins Feuer. Ein bisschen was ist aus dem Geschäftsleben hängen geblieben, aber wer da nicht täglich mit umgeht, weiss da einfach zu wenig.

ABER:

@b54:

Bitte nächstes Mal VORHER mat die Insolvenzordnung lesen oder mal im Internet bissi nach nachschauen.
Danke


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okay: = das ist in so Ordnung
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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#24

Beitrag von LT35 »

Moin
WoMo NK19 hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 16:26

nachdem vom Amtsgericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter gestellt wird, hat dieser 3 Monate Zeit um die Finanzlage des Unternehmens zu prüfen.
In der Theorie, da der Insolvenzantrag selten am Monatsersten gestellt wird, ist die Zeitspanne eher kürzer und je nach Kassenlage muß er dann schon anfangen, einen Käufer zu suchen (Insolvenz in Eigenverwaltung mal außen vor).
In dieser Zeit können alle Schuldner Ihre Schulden zur sogenannten "Liste" anmelden. Diese "Liste" wird geprüft und stellt am Ende die Aufstellung aller Schulden da.
Die Anmeldung der Forderungen (§ 174 InsO) erfolgt erst nach Insolvenzeröffnung (nicht im vorläufigen Verfahren), es gibt dann gerichtlich gesetzte und veröffentlichte Termine, die man nicht vertrödeln sollte, eine nachträgliche Anmeldung ist aber möglich.
Nach 3 Monaten enscheidet der Insolvenzverwalter ob genügen Geld und Wertgegestände (Immobilien, unverkaufte Waren, Gelder auf Banken etc. = Masse) vorhanden ist um eine Quote zu bilden, die allen Schuldnern gleich viel Prozente ihrer Forderungen bedient werden.
Es geht m.E. nur um die Deckung der Verfahrenskosten (§26 InsO), für die das Vermögen erstmal reichen muß.
Es gibt vorrangige Gläubiger (Steuern, sozial Abgaben, ..... , Banken sind da nicht dabei !!!!)
Nach meinem Verständnis sind weder die Finanzverwaltungen noch die Krankenkassen als Beitragseinzugsstellen vorrangig, mit der Einschränkung dass es für Steuerschulden aus Strafverfahren seit einigen Jahren keine Restschuldbefreiung geben dürfte.

Der Vorteil der Finanzämter liegt darin, dass sie selbst Vollstreckungsbescheide erlassen können, das wirkt aber auch nur bis zum Insolvenzantrag.

Die Krankenkassen melden zwar zum Teil auch Insolvenzforderungen an, können aber selbst einen Antrag auf Insolvenzgeld an die Arbeitsagentur stellen (was sie auch tun). Dieses wird ja aus der Insolvenzgeldumlage finanziert und nicht aus den Beiträgen der BA.

Die Bank hat m.E. nicht per se eine bessere Ranglage, wird ihre Forderung aber in der Regel besichert haben.

Zunächst sind m.E. erstmal die Gläubiger mit Aussonderungsrecht dran, dann die mit Absonderungsrecht, dann die Massegläubiger (deren Forderungen während des Insolvenzverfahrens entstanden) und dann die Insolvenzgläubiger.
Werden Wertgegenstände (Immobilien, Schmuck, Fahrzeuge) innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor der Insolvenz vom jetztigen Schuldner beispielsweise an die Ehefrau überschrieben, kann der Insolvenzverwalter diese wieder zurücküberschreiben um sie in die Masse wieder einfliesen zu lassen.
Bei Immobilien meines Wissens nach 24 Monate - ohne Gewähr.
Bei einer vorsätzlichen Schädigung geht es bis zu 10 Jahre zurück. Bei entgeltlichen Geschäften an nahestehende Personen (vgl. §138 InsO) sind es zwei Jahre (§133 InsO), bei unentgeltlichen Rechtsgeschäften vier Jahre (§134 InsO).

Gruß
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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#25

Beitrag von Weitreisender »

Nikolena hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 15:14

Dass es keinen Grund für eine Anzahlung gibt, bewertest Du doch nur für Dich selbst als absolut und immer zutreffend.
Nein, das hat mir mir persönlich gar nichts zu tun, eine Anzahlung oder gar 100ige Vorauskasse, ist bei PKW, Lieferwagen und Wohnmobilen nur absolut unüblich, nicht erforderlich und damit überflüssig. Einen sachlichen Grund dafür gibt es nicht, außer das der Händler seine eigene Liquidität damit erhöht und das Risiko des Verlustes, beim Kunden ablädt.
Nikolena hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 15:14
Die Anzahlung als solche ist nicht das Problem, die einem Wunschgeschäft im Wege steht, sondern die Absicherung dieser: Und das ist das, was Du nicht kapierst oder kapieren willst.
Du beschäftigst Dich doch nur mit der Lösung eines Problem, das Du ohne (überflüssige) Anzahlung / Vorausszahlung gar nicht hättest. Ein seriöser Händler verlangt keine Anzahlung, sondern Zahlung bei Abholung / Übergabe.

Natürlich hat jeder Händler das Recht nach eine Anzahlung zu fragen, die meisten zahlen ja dann, sehr wenige werden sich diese Absichern lassen und die allerwenigsten machen es richtig. (Bankbürgschaft mit Zahlung auf erste Anforderung) Leider ist aber oft die Gier nach dem neuen WoMo größer als der rationale Verstand und man ist bereit alles dafür zu tun, unter in Kaufnahme des Risikos, sein Geld zu verlieren.

Nur nochmal zum Abschluß, Anzahlung in diesem Umfeld sind für Käufer eben unüblich und überflüssig, egal, ob Du das jetzt teilen kannst oder nicht. Also also warum sollte man sich dann überhaupt Gedanken darüber machen, eine nicht erforderliche Anzahlung abzusichern? Wie gesagt, außer Sonderbauten
Nikolena hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 15:14
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Gruß
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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#26

Beitrag von WuG »

Weitreisender hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 19:12
Nikolena hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 15:14
Belassen wir es einfach dabei.....
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Ich denke, es wäre ein Segen *BYE*

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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#27

Beitrag von Kurt »

LT35 hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 17:59
Moin
WoMo NK19 hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 16:26

nachdem vom Amtsgericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter gestellt wird, hat dieser 3 Monate Zeit um die Finanzlage des Unternehmens zu prüfen.
In der Theorie, da der Insolvenzantrag selten am Monatsersten gestellt wird, ist die Zeitspanne eher kürzer und je nach Kassenlage muß er dann schon anfangen, einen Käufer zu suchen (Insolvenz in Eigenverwaltung mal außen vor).
In dieser Zeit können alle Schuldner Ihre Schulden zur sogenannten "Liste" anmelden. Diese "Liste" wird geprüft und stellt am Ende die Aufstellung aller Schulden da.
Die Anmeldung der Forderungen (§ 174 InsO) erfolgt erst nach Insolvenzeröffnung (nicht im vorläufigen Verfahren), es gibt dann gerichtlich gesetzte und veröffentlichte Termine, die man nicht vertrödeln sollte, eine nachträgliche Anmeldung ist aber möglich.
Nach 3 Monaten enscheidet der Insolvenzverwalter ob genügen Geld und Wertgegestände (Immobilien, unverkaufte Waren, Gelder auf Banken etc. = Masse) vorhanden ist um eine Quote zu bilden, die allen Schuldnern gleich viel Prozente ihrer Forderungen bedient werden.
Es geht m.E. nur um die Deckung der Verfahrenskosten (§26 InsO), für die das Vermögen erstmal reichen muß.
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Nach meinem Verständnis sind weder die Finanzverwaltungen noch die Krankenkassen als Beitragseinzugsstellen vorrangig, mit der Einschränkung dass es für Steuerschulden aus Strafverfahren seit einigen Jahren keine Restschuldbefreiung geben dürfte.

Der Vorteil der Finanzämter liegt darin, dass sie selbst Vollstreckungsbescheide erlassen können, das wirkt aber auch nur bis zum Insolvenzantrag.

Die Krankenkassen melden zwar zum Teil auch Insolvenzforderungen an, können aber selbst einen Antrag auf Insolvenzgeld an die Arbeitsagentur stellen (was sie auch tun). Dieses wird ja aus der Insolvenzgeldumlage finanziert und nicht aus den Beiträgen der BA.

Die Bank hat m.E. nicht per se eine bessere Ranglage, wird ihre Forderung aber in der Regel besichert haben.

Zunächst sind m.E. erstmal die Gläubiger mit Aussonderungsrecht dran, dann die mit Absonderungsrecht, dann die Massegläubiger (deren Forderungen während des Insolvenzverfahrens entstanden) und dann die Insolvenzgläubiger.
Werden Wertgegenstände (Immobilien, Schmuck, Fahrzeuge) innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor der Insolvenz vom jetztigen Schuldner beispielsweise an die Ehefrau überschrieben, kann der Insolvenzverwalter diese wieder zurücküberschreiben um sie in die Masse wieder einfliesen zu lassen.
Bei Immobilien meines Wissens nach 24 Monate - ohne Gewähr.
Bei einer vorsätzlichen Schädigung geht es bis zu 10 Jahre zurück. Bei entgeltlichen Geschäften an nahestehende Personen (vgl. §138 InsO) sind es zwei Jahre (§133 InsO), bei unentgeltlichen Rechtsgeschäften vier Jahre (§134 InsO).

Gruß
K.R.

Hallo,

nach fast 20 Jahren als Dienstleister im Insolvenzrecht so ist es richtig
Viele Grüße

Kurt
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Wer einen Schreibfehler findet darf ihn behalten. ]:->
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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#28

Beitrag von Nikolena »

Womo NK19 hat geschrieben:
Es gibt vorrangige Gläubiger (Steuern, sozial Abgaben, ..... , Banken sind da nicht dabei !!!!)
Theoretisch! Dann würden sie aber ihren Job nicht machen. Mir ist kein Fall bekannt, an den dem die Bank die Kredite nicht erstrangig absichert. Das ist ja im Grunde auch völlig korrekt, da die Bank unsere Einlagen als Darlehen vergibt.
Einzig eine nachträglich festgestellte Unterbesicherung, z.B. infolge eines außerordentlichen Wertverfalls mindert die Realisierung des Einsatzes. Zumindest haben sie dann alleinigen Zugriff auf den Erlös.

Übrigens, gar nicht so unüblich, können auch Sozialkassen die Insolvenz eines Unternehmens beantragten. In bestimmten Situationen sind die dazu mW sogar verpflichtet.
Es grüßt der Wolfgang :-)

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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#29

Beitrag von WoMo NK19 »

Nikolena hat geschrieben: Sa 16. Nov 2024, 09:23
....
Theoretisch! Dann würden sie aber ihren Job nicht machen. Mir ist kein Fall bekannt, an den dem die Bank die Kredite nicht erstrangig absichert. Das ist ja im Grunde auch völlig korrekt, da die Bank unsere Einlagen als Darlehen vergibt.
Wir reden hier aber nicht von Grundbuch gesicherten Immobilien oder grundbuchgesicherten immobiliengleichen Vermögensgegenständen. Da sind Banken und auch Personen, die Ihre Forderungen ins Grundbuch haben eintragen lassen "fein" raus.

Sondern wir reden hier von Bankkrediten, die NICHT Grundbuchgesichert sind, sondern mit Geschäfstanteilen oder persönlichen Bürgschaften hinterlegt werden.
Da geht es der Bank dann genauso - aus dem Geld wird dann das berühmte Kamingeld.

Oder wenn auf Grund der Firmeninsolvenz und der darauf erfolgten Rechtssprechnung dann Banken
verurteilt werden, Gläubieger zu entschädigen.
Wie im Fall der Stuttgarter WGS, damals Deutschland's größer Herausgeber geschlossenen Immobilienfonds,
wurden die Banken, die die Kredite für die Fondsanteile der Käufer gabe, dazu verfplichtet, die Käufer der
Fondsanteile zu entschädigen, weil man nachweisen konnte, dass das alles "Haustürgeschäfte" waren
und die Kunden nicht über die Wiederspruchs Möglichkeitne aufgeklärt hatte.
Die Bank hat damals 35 Mio Euro an die Fondskäufer "verloren" ......
Nikolena hat geschrieben: Sa 16. Nov 2024, 09:23
Übrigens, gar nicht so unüblich, können auch Sozialkassen die Insolvenz eines Unternehmens beantragten. In bestimmten Situationen sind die dazu mW sogar verpflichtet.
Jeder kann die Insolvenz beantragen auch Du und ich. Mann muss nur die Gebühren der Insolvenzanmeldung
bezahlen, die nun mal (leider?) nicht 5,50 Euro sind.

Raab Karcher hat das einst mit dem Bauunternehmen Thalheimer in Stuttgart so gemacht,
nachdem Herr Tahlheimer und Rabb Karcher sich in die Wolle gekriegt haben.

Danach war Thalheimer nach über 100 Jahren Geschäftstätigkeit aus dem Rennen, weil die Abwendung der
Insolvenz Thalheimer soviel Energie gekostet hat, dass für das Geldverdienen und bauen keine Zeit mehr
blieb und natürlich niemand mehr Aufträge an ein sich in Insovlenz befindliches Unternehmen mehr
vergeben wollte.

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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#30

Beitrag von Austragler »

In meiner unmittelbaren Nachbarschaft derbröselt es derzeit einen Baudienstleister, steht im Insolvenzportal.
Er reisst sich nicht unbedingt um die Arbeit, es steht auch noch der 55000-Euro-BMW vor der Haustür.
Manche Pleiten sind schon hausgemacht.
Und: Nach der Pleite ist vor der (nächsten) Pleite. Manche Leute schaffen das.
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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#31

Beitrag von Nikolena »

NK19..

in der Womo Branche wie auch in anderen Branchen werden das üblicherweise reine Objektfinanzierung sein d.h. genau das oder die Wohnmobile werden als Sicherheit hinterlegt. Und zwar erstrangig. Ganz normal.

Grundbucheintragung sind bei Immobilienbesicherungen der Fall.
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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#32

Beitrag von Luxman »

b54 hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 15:51
Viel trauriger ist doch, das die Insolvenzfirmen so geschützt werden das alle auf Ihren Forderungen sitzen bleiben außer meistens die Bank.
Was für ein Unsinn.
Es gibt ein Insolvenzrecht und daran hält sich der Insolvenzverwalter der bestellt wird.
Wenn ein Geschäftsführer keine Insolvenz anmeldet obwohl die Firma das bereits war haftet er persönlich mit seinem gesamten Besitz.

Wenn die Insolvenz sauber angemeldet und abgewickelt wird braucht der Geschäftsführer keinen Strohmann für eine neue Firma.

Die Insolvenz soll gerade Betrug verhindern und das verschieben von Vermögenswerten.

Beste Gruesse Bernd
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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#33

Beitrag von LT35 »

Moin

OT: Fremdantrag Insolvenz
Nikolena hat geschrieben: Sa 16. Nov 2024, 09:23

Übrigens, gar nicht so unüblich, können auch Sozialkassen die Insolvenz eines Unternehmens beantragten.
BGH IX ZB 238/05 vom 13.6.2006

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1

Ganz unumstritten ist der Beschluss nicht, aber da steht ja auch „in der Regel“. Einen Vollstreckungsversuch sollte die Kasse vorher schon unternehmen. Das Problem ist, dass eine Zahlung den Antrag dann nicht verhindern muss ( https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__14.html siehe Absatz 1 Satz 2) , zumal Beiträge ja immer wieder fällig werden.

Gibt aber noch eine andere Problemstelle aus dem StGB an der Ecke:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html

Im Zweifelsfall den Arbeitnehmeranteil dann vielleicht doch überweisen …

Gruß
K.R.
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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#34

Beitrag von Taxifahrer »

Austragler hat geschrieben: Sa 16. Nov 2024, 11:30
In meiner unmittelbaren Nachbarschaft derbröselt es derzeit einen Baudienstleister, steht im Insolvenzportal.
Er reisst sich nicht unbedingt um die Arbeit, es steht auch noch der 55000-Euro-BMW vor der Haustür.
Manche Pleiten sind schon hausgemacht.
Und: Nach der Pleite ist vor der (nächsten) Pleite. Manche Leute schaffen das.
Das halte ich für Polemik. Die 55.000,00 für den BMW waren bestimmt nicht der Grund für die Insolvenz.
Die Leasingraten dafür auch nicht.
LG Taxifahrer
Eura Integra 760 EB, 3 Achsen, 5,5 Tonnen.
Der Weg ist das Ziel.
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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#35

Beitrag von dodo66 »

Kenn ich auch, ein Drecksack von Installateur hat bei uns im Ort min 4 ältere Leute um ihre Anzahung, meist 10TE betrgen durch eine Insolvenz, im übrigen seine zweite, hat sich aber ein neues Motorrad gegönnt.
lg
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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#36

Beitrag von Austragler »

Taxifahrer hat geschrieben: So 17. Nov 2024, 00:00
as halte ich für Polemik. Die 55.000,00 für den BMW waren bestimmt nicht der Grund für die Insolvenz.
Die Leasingraten dafür auch nicht.
Wenn du es besser weißt ist es ja in Ordnung.
Es gibt zwei solcher Kandidaten in meiner Nähe, einer hat sich vor knapp einem Jahr aus der Privatinsolvenz gerettet und wurschtelt nun weiter. BIn gespannt wie lange noch. Der obengenannte ist Subunternehmer und läßt sich von seinen Auftraggebern wohl über den Tisch ziehen, er lebt auch auf großem Fuß.
Ich weiß welche Arbeiten die Kandidaten abliefern......
Gruß aus Oberbayern
Franz
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Cybersoft
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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#37

Beitrag von Cybersoft »

Typisches Stammtisch Geblubber weg vom eigentlichen Thema.

Fehlen eigentlich nur noch Hunde, Kacken und "Beiträge von vor 20 Jahren"

Kommt sicher noch ....
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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#38

Beitrag von kai_et_sabine »

Weitreisender hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 09:44
offensichtlich ja nicht, sonst gäbe es nicht wieder hunderte Geschädigte,
Hier im Forum wissen alle Bescheid. Aber viele kaufen sich etwas und sind halt (noch) nicht in diesem Forum.

Hier erreichen solche Kommentare die Leute leider zu spät.

gruss kai & sabine
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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#39

Beitrag von WoMo NK19 »

Hallo,
kai_et_sabine hat geschrieben: So 17. Nov 2024, 12:36
……
Hier erreichen solche Kommentare die Leute leider zu spät.

gruss kai & sabine
…. ist ähnlich wie in der Liebe:

Drum prüfe, wer sich ewig bindet,
dass er nicht noch was bess‘res findet.

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Re: Caravancenter in Reinfeld auch Insolvent!

#40

Beitrag von Weitreisender »

kai_et_sabine hat geschrieben: So 17. Nov 2024, 12:36

Hier erreichen solche Kommentare die Leute leider zu spät.

gruss kai & sabine
Ja stimmt wohl, andererseits entbindet das ja die Käufer nicht, ihr eigens Hirn mal zu benutzen und einfach mal zu hinterfragen, ob das denn OK wäre, eine Anzahlung von "X" oder eine komplette Vorkasse von "Y" auf Zuruf zu überweisen. Das kann wohl nur der bekannten deutschen Obrigkeitshörigkeit geschuldet sein, Anzahlung! - Jawoll, sofort!!

Vorher könnte man ja immer noch jemand fragen, der sich damit auskennt, machen viele aber wohl nicht.

Gruß
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

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