Jo, hat er. Und war dann tatsächlich so "gnädig", auf die empfohlenen Werte aufzupumpen, so dass ich eine erneute Vorführung vermeiden konnte
Was er meiner Meinung nach nicht verlangen kann wenn du mit den richtigen Luftdruck für deine Achslasten fährst und soweit mir bekannt ist, ist die Vorgaben von Michelin nur eine Empfehlung und kein Muss.
Zum Anderen ist meiner persönlichen Meinung nach diese Forderung von Michelin im absolutem Widerspruch zu den Vorgaben für einen korrekten Reifendruck, ein erhöhter Reifendruck verringert die Aufstandfläche des Reifens und verringert somit die Haftung zur Fahrbahn, ich gehe sogar soweit das sie gefährlich ist und gerade bei Nässe den Bremsweg wesentlich verlängern kann.
Ich bin auch viel zu lange mit den geforderten 5,5 bar gefahren.
Ergebnis: Vorderreifen waren mittig der Lauffläche viel stärker abgefahren, als außen. Hinterachse aber eher unauffällig.
Aktuell fahre ich meine GJR mit LI 121/120 mit VA 4,0, HA 5,0 bar. Würde gerne noch auf 3,5 / 4,5 runter gehen. Aber laut Fiat kann ich das so am RDKS nicht einstellen...
Beste Grüße vom Niederrhein
Der Tobi
unterwegs mit Knaus LiveWave 700MEG 2020 auf Fiat Ducato 4400kg, 160 PS und Sack und Pack.
Bei nem Bosch Dienst bin ich abgebügelt worden.. Der sagte: die 5,5 bar sind Pflicht. Auf meine Argumente mit den falsch abgefahrenen Reifen und den Drucktabellen hat er gar nicht reagiert....
Ein Kumpel hat eine Diagnose-Kombi. Das werden wir Anfang Dezember mal antesten...
Ich habe HA max. 2600 kg = 5,0 bar
gewogen HA 2140 kg = 4,0 bar -> Reserve 4,5 bar
gewogen VA 1600 kg = 2,5 bar -> Reserve 3,5 bar
Beste Grüße vom Niederrhein
Der Tobi
unterwegs mit Knaus LiveWave 700MEG 2020 auf Fiat Ducato 4400kg, 160 PS und Sack und Pack.
DerTobi1978 hat geschrieben: Mo 18. Nov 2024, 21:39
Bei nem Bosch Dienst bin ich abgebügelt worden..
Ja klar. Streng genommen erlischt damit ja die Zulassung. Aber sorry, irgendwann hört´s bei mir auf. Vor Allem wenn es -genau wie Du schreibst- ja totaler Blödsinn ist.
Reifendrücke sind doch keine Pflicht, sondern eine technische Vorgabe, wie Ölstand oder Kühlwasserstand.
Sie sollten eingehalten werden, Schäden aus Nichteinhaltung zeigt der Verursacher.
Eine Zulassung verliert man deswegen schon mal gar nicht
Bei meinem DUC 8 war ich ein wenig überrascht, daß ich den Wunsch Reifendruck ohne Probleme trotz RDKS Sensoren einstellen konnte.
Bei der Werkstatt meines Vertrauens war man ebenfalls verwundert. Die Nachfrage bei Fiat mit der Fahrgestell-Nr.
löste das Rätsel , dem Fahrzeug fehlt das notwendige Steuergerät
robbie-tobbie hat geschrieben: Mo 18. Nov 2024, 19:55
Jo, hat er. Und war dann tatsächlich so "gnädig", auf die empfohlenen Werte aufzupumpen, so dass ich eine erneute Vorführung vermeiden konnte
Was er meiner Meinung nach nicht verlangen kann wenn du mit den richtigen Luftdruck für deine Achslasten fährst und soweit mir bekannt ist, ist die Vorgaben von Michelin nur eine Empfehlung und kein Muss.
Zum Anderen ist meiner persönlichen Meinung nach diese Forderung von Michelin im absolutem Widerspruch zu den Vorgaben für einen korrekten Reifendruck, ein erhöhter Reifendruck verringert die Aufstandfläche des Reifens und verringert somit die Haftung zur Fahrbahn, ich gehe sogar soweit das sie gefährlich ist und gerade bei Nässe den Bremsweg wesentlich verlängern kann.
Ist aber nur meine persönliche Meinung
descarga.jpeg
Du musst das nicht relativieren, das ist rechtlicher und technischer Stand.
Der Reifendruck ist ein entscheidender Faktor, der über die Lebensdauer eines Reifen entscheidet.
Bei CP-markierten Reifen auf der Hinterachse als Einzelbereifung wird ein Reifenfülldruck von 5,5 bar statt der gewohnten 4,75 bar empfohlen. Für die Dimensionen 255/55 R18 CP 120 und 225/75 R16 CP 118 gelten gar 6,0 bar anstatt der vorgegeben 5,25 bar. Als Reifendruck für die Vorderachse können die Reifenhersteller-Angaben in Kombination mit der maximal zulässigen Achsenlast verwendet werden, die im Fahrzeugschein vermerkt ist. Bei den speziell für Reisemobile produzierten Reifen mit der Zusatzbezeichnung CP dürfen die gewöhnlichen Gummiventile für den Fülldruck nicht verwendet werden. Hier sind ausschließlich Metallventile erforderlich.
Was er meiner Meinung nach nicht verlangen kann wenn du mit den richtigen Luftdruck für deine Achslasten fährst und soweit mir bekannt ist, ist die Vorgaben von Michelin nur eine Empfehlung und kein Muss.
Zum Anderen ist meiner persönlichen Meinung nach diese Forderung von Michelin im absolutem Widerspruch zu den Vorgaben für einen korrekten Reifendruck, ein erhöhter Reifendruck verringert die Aufstandfläche des Reifens und verringert somit die Haftung zur Fahrbahn, ich gehe sogar soweit das sie gefährlich ist und gerade bei Nässe den Bremsweg wesentlich verlängern kann.
Ist aber nur meine persönliche Meinung
descarga.jpeg
Du musst das nicht relativieren, das ist rechtlicher und technischer Stand.
Der empfohlene Reifendruck ist kein Muss ist rechtlicher Stand und deine Ausführungen zu den Auswirkungen von Reifendrücken ist technischer Stand.
Der Reifendruck ist ein entscheidender Faktor, der über die Lebensdauer eines Reifen entscheidet.
Bei CP-markierten Reifen auf der Hinterachse als Einzelbereifung wird ein Reifenfülldruck von 5,5 bar statt der gewohnten 4,75 bar empfohlen. Für die Dimensionen 255/55 R18 CP 120 und 225/75 R16 CP 118 gelten gar 6,0 bar anstatt der vorgegeben 5,25 bar. Als Reifendruck für die Vorderachse können die Reifenhersteller-Angaben in Kombination mit der maximal zulässigen Achsenlast verwendet werden, die im Fahrzeugschein vermerkt ist.
...
VA nach Achslast, HA immer maximal zulässiger Druck. Für mich bleibt die Logik dabei völlig auf der Strecke.
Meine sind jetzt 8 Jahre und mein Monteur fragte ob ich sie gewechselt haben will.
Meine sind seit 10 Jahren auf dem PKW und mein Monteur hat noch nie gefragt.
Es könnten lediglich die Gummidichtungen porös werden aber die sind innen im Dunkeln da passiert wenig.
Beste Gruesse Bernd
On the internet you can be anything you want
Strange so many choose to be stupid
Eine Zulassung verliert man deswegen schon mal gar nicht
Nee, da hab ich mich tatsächlich falsch ausgedrückt. Aber der HU-Prüfer wollte das mit meinem niedrigeren Druck nicht durchgehen lassen.
By the way, die Aufkleber mit den Reifendrücken, die ja in jedem Fahrzeug zu finden sind: ist das als Empfehlung zu verstehen oder ist das bindend? Ich meine, ist ja nicht von ungefähr, dass bei den neueren Fahrzeugen mit integriertem RDKS die Schwellwerte entsprechend eingestellt und auch (vom gemeinen Nutzer) nicht zu ändern sind
robbie-tobbie hat geschrieben: Mi 20. Nov 2024, 20:27
Aber der HU-Prüfer wollte das mit meinem niedrigeren Druck nicht durchgehen lassen.
By the way, die Aufkleber mit den Reifendrücken, die ja in jedem Fahrzeug zu finden sind: ist das als Empfehlung zu verstehen oder ist das bindend? Ich meine, ist ja nicht von ungefähr, dass bei den neueren Fahrzeugen mit integriertem RDKS die Schwellwerte entsprechend eingestellt und auch (vom gemeinen Nutzer) nicht zu ändern sind
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach geht dem Prüfer der Reifendruck gar nichts an. Das ist für mich ein technischer Zustand wie das Kühlerwasser oder der Ölstand. Dementsprechend kann der Aufkleber auch nur eine Empfehlung sein. Man mag mich korrigieren.
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach geht dem Prüfer der Reifendruck gar nichts an. Das ist für mich ein technischer Zustand wie das Kühlerwasser oder der Ölstand. Dementsprechend kann der Aufkleber auch nur eine Empfehlung sein. Man mag mich korrigieren.
Du magst ja durchaus Recht haben - kann mich halt nur an die Aussage des Prüfers halten, da ich es selber besser nicht weiß
Glaube halt, Diskussionen hätten da nix gebracht. Mir war nur wichtig, dass ich die Plakette so schnell wie möglich bekomme.