Zahlungen an ein sich in Insolvenz befindliches Unternehmen sind äußerst kritisch.Beni hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2024, 13:21Irgendwie finde ich das nicht so gut, ein Insolvenzantrag wird ja nicht grundlos gestellt und wenn Kunden und Geschäftsführer informiert werden müssten, dann würden wahrscheinlich keine "Einzahlungen" mehr in ein wahrscheinlich insolvent werdendes Unternehmen mehr getätigt werden.
Ist aber für Banken und schon vorhandene Gläubiger wohl gut.
Mich würde der Grund für diese Regelung interessieren.
WEIL:
auf der gekauften und bezahlten Ware könnten theoretisch Forderungen eines Vorlieferanten,
sogenannter Eigentumsvorbehalt liegen.
Das würde bedeuten, dass die Ware gar nicht (oder nur zum Teil) der insolventen Firma gehört.
Ergo muss ich die Ware an den Vorlieferanten herausgeben.
Insofern habe ich für eine Ware bezahlt, die ich an den Vorlieferanten zurück geben muss, von
ihm aber mein gezahltes Geld nicht bekomme.
Das gezahlte Geld fliest dann zunächst mit in die zu verteilende Masse ein und mir wird gemäß Verteilungsschlüssel nach Prüfung durch den Insolvenzverwalter dann mitgeteilt, wieviel Prozent
(welche Quote) ich bekommen.
Hier gibt es wieder 2 Probleme (alles selber erlebt):
Bis eine Insolvenz so weit ist, dass die Quote ausbezahlt wird, dass kann auch mal 5 Jahre dauern.
Ich habe auch schon mal vom Insolvenzverwalter ein Quote von 0,3 % bekommen. Bedeutet von
100,- Euro Forderungen an das insolvente Unternehmen bekam ich damals ich 30 Cent !!!!
Supertoll, oder?
WoMo NK19