Nein, genau so ist es!Wolfgangwk hat geschrieben: Mi 4. Dez 2024, 16:14Grundstücksgröße x den Bodenrichtwert x0,00091( reduzierte Meßzahl da überwiegend zu Wohnzwecken genutzt) x den Hebesatz der Gemeinde.
Hab ich da einen Fehler?
Und angeblich wird/wurde heute der Hebesatz B in unserem Gemeinderat festgelegt, ich kenne ihn aber noch nicht.