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Neue Grundsteuerbemessung

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raidy
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Re: Neue Grundsteuerbemessung

#81

Beitrag von raidy »

Wolfgangwk hat geschrieben: Mi 4. Dez 2024, 16:14
Grundstücksgröße x den Bodenrichtwert x0,00091( reduzierte Meßzahl da überwiegend zu Wohnzwecken genutzt) x den Hebesatz der Gemeinde.
Hab ich da einen Fehler?
Nein, genau so ist es!
Und angeblich wird/wurde heute der Hebesatz B in unserem Gemeinderat festgelegt, ich kenne ihn aber noch nicht.
Gruß Georg
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Wolfgangwk
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Re: Neue Grundsteuerbemessung

#82

Beitrag von Wolfgangwk »

LT35 hat geschrieben: Mi 4. Dez 2024, 16:39
Moin
Wolfgangwk hat geschrieben: Mi 4. Dez 2024, 16:14

Hab ich da einen Fehler?

Auch in BW Grundsteuermessbetrag x Hebesatz

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... 0%2F%20100.
So wie im Bild dargestellt hab ich gerechnet.
Der Messbetrag des FA wurde berechnet.
Wenn das Bild stimmt, hab ich richtig gerechnet.
Grüße aus Wimpfen
Wolfgang
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hwhenke
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Re: Neue Grundsteuerbemessung

#83

Beitrag von hwhenke »

Hallo Wolfgang,
Es gibt keine Reduzierung für Wohnung oder so.
Nur noch wie beschrieben....... Siehe oben.
Ganz blöd in BW ist die neue Regelung für alte Häuser denkmalschutz auf großem Land.
Meine Tochter und ihr Mann haben bisher 68€ bisher im Jahr jetzt 900€
Bei neueren Häusern im Bekanntenkreis ist die Erhöhung etwa bei 20%
Lg Horst
Meine Enkel sind goldiger als Deine 8-) Fahrzeug; MLT580 MB419 4X4
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raidy
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Re: Neue Grundsteuerbemessung

#84

Beitrag von raidy »

hwhenke hat geschrieben: Do 5. Dez 2024, 09:32
Es gibt keine Reduzierung für Wohnung oder so.
Doch, zumindest in BW!
Steuermessbetrag 1,3 ‰ - 30 %-Abschlag (Einfamilienhaus, überwiegend zu Wohnzwecken genutzt) = 0,91 ‰ Quelle
Gruß Georg
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hwhenke
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Re: Neue Grundsteuerbemessung

#85

Beitrag von hwhenke »

Der Abschlag ist bei der Berechnung des Messbetrages von Bedeutung,
Zur steuerberechnung nicht mehr.
Wie bereits beschrieben,
Messbetrag siehe Bescheid vom Finanzamt mal Hebesatz geteilt durch 100.
Lg Horst
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raidy
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Re: Neue Grundsteuerbemessung

#86

Beitrag von raidy »

Ich verstehe deinen Einwand nicht, in Summe stimmt doch die Darstellung von Wolfgang.
Es gibt diese " Reduzierung für Wohnung oder so.", halt in der Messzahl schon berücksichtigt.
Die Formel bleibt: Grundstücksgröße x den Bodenrichtwert x0,00091( reduzierte Meßzahl da überwiegend zu Wohnzwecken genutzt) x den Hebesatz der Gemeinde. Oder Bescheid * Hebesatz/100, was in Summe das gleiche ist.
Gruß Georg
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Re: Neue Grundsteuerbemessung

#88

Beitrag von Taxifahrer »

Wir haben hier in der Lausitz einen Hebesatz von 485% ich meine es sind 15% mehr wie letztes Jahr zu zahlen.
LG Taxifahrer
Eura Integra 760 EB, 3 Achsen, 5,5 Tonnen.
Der Weg ist das Ziel.
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Re: Neue Grundsteuerbemessung

#89

Beitrag von Sprinterteufel »

Taxifahrer hat geschrieben: Mo 23. Dez 2024, 12:52
Wir haben hier in der Lausitz einen Hebesatz von 485% ich meine es sind 15% mehr wie letztes Jahr zu zahlen.
Bei uns will die Gemeinde ( Kämmerer ) zum höheren Hebesatz auch zusätzlich den Meßbetrag erhöhen! Es könnte deshalb zu einer Verdopplung kommen. Ich werde berichten...
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