Was fällt unter Güterbeförderung?
Güterverkehr oder Güterkraftverkehr bezeichnet die gewerbliche oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben.
Leider ist die Definition in der Verordnung nicht so spezifisch, das ist ja gerade das Problem.
Gruß
Andi
Unterwegs mit einem Knaus Sun Ti 700 MEG 2019 4t Jetzt reisen.....nicht später Wie funktioniert das Forum? Hier entlang für Tipps und Tricks:KLICK
Was fällt unter Güterbeförderung?
Güterverkehr oder Güterkraftverkehr bezeichnet die gewerbliche oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben.
Leider ist die Definition in der Verordnung nicht so spezifisch, das ist ja gerade das Problem.
Gruß
Andi
Ich denke es ist ganz klar, "gewerbliche oder entgeltliche Beförderung", somit fällt ein Wohnmobil mit Anhänger nicht darunter
Wenn man das so liest und den Gesetzestext richtig interpretiert müssen wohl auch Wohnmobile die über 7,5 Tonnen liegen den Fahrtenschreiber haben. Komisch ist nur, da es ja keine neue Gesetzgebung ist, dass jetzt plötzlich in Hessen damit angefangen wird das zu kontrollieren.
War es seinerzeit nicht auch Hessen die Plötzlich Bußgelder bei Caravan Gespanne geschrieben haben weil eine Gasflasche angeschlossen war und deswegen nicht mit der Roten Kappe gesichert werden konnte?
Es wurde fest behauptet das es nicht zulässig sei die Flasche wärend der Fahrt zu angeschlossen zu haben und ich rede jetzt nicht mal von Benutzen.
Wie kommt es jetzt Plötzlich zu den Kontrollen? Hat da wieder jemand einen Lehrgang besucht und ist jetzt deswegen ganz hibbelig?
Wieso wissen das die Womohersteller nicht und rüsten die Fahrzeuge gleich richtig aus. Wie bekommt ein Fahrzeug als Neufahrzeug überhaupt die Zulassung das es so in Verkehr darf wenn es den Fahrtenschreiber braucht.
Alles Fragen die ich mir in dem Bezug stelle.
Es grüßt der Jürgen
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Adria Coral Plus 670 DL
Ich glaube in den aktuellen Fällen hing es mit dem Anhänger und dem dann maximal zulässigen Gewicht Womo und Anhänger zusammen. Da sind die Hersteller bei den Fahrzeugen bis 7,49 t raus.
Juppi
Die schwerere Hälfte von SaJu
Unterwegs mit Verleihnix, Bürstner Nexxo T 660 Moonlight 2,3l, 130PS, BJ 12/12 Ducato light aufgelastet
3. Nichtgewerbliche Güterbeförderung mit Wohnmobilen
bzw. Wohnmobilkombinationen über 7,5 t zHM:
hier finden die Sozialvorschriften Anwendung, soweit
keine Ausnahmeregelungen nach Art. 3 VO (EG) Nr.
561/2006 oder §§ 1 Abs. 2, 18 FPersV eingreifen
Und das muß man verstehen ?
Ich glaube, da müsste auch ein Rechtsanwalt erst mal zwei Bücher zu Hilfe nehmen um nachzuschlagen.
Ich glaube in den aktuellen Fällen hing es mit dem Anhänger und dem dann maximal zulässigen Gewicht Womo und Anhänger zusammen. Da sind die Hersteller bei den Fahrzeugen bis 7,49 t raus.
Nööö ... es gilt das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes. 5,5t Wohnmobil mit 2,1t Anhänger = 7,6t ist genauso betroffen wie Wohnmobile über 7,5t ... sofern sie irgendwas transportieren .. spitzfindig sogar die Fahrräder auf dem Heckträger oder in der Garage ...
3. Nichtgewerbliche Güterbeförderung mit Wohnmobilen
bzw. Wohnmobilkombinationen über 7,5 t zHM:
hier finden die Sozialvorschriften Anwendung, soweit
keine Ausnahmeregelungen nach Art. 3 VO (EG) Nr.
561/2006 oder §§ 1 Abs. 2, 18 FPersV eingreifen
Und das muß man verstehen ?
Ich glaube, da müsste auch ein Rechtsanwalt erst mal zwei Bücher zu Hilfe nehmen um nachzuschlagen.
Selbst das nicht ... Die Fachabteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, BMDV hat es in den letzten 3 Jahren nicht geschafft eine klare Aussage zu formulieren !!!
Mit der Korrespondenz könnte ich ein Buch schreiben
Also klar scheint mir zu sein, dass das nichts mit einer angeblichen neuen EU-Regelung zu tun hat. Diese blöde Ausrede nutzen ja viele Behörden (und offenbar auch Polizisten) gerne.
Natürlich beruhen die "Sozialvorschriften" zu Lenk- und Ruhezeiten grundsätzlich auf EU-Richtlinien, was auch Sinn macht, damit sie überall in der EU und angegliederten Ländern gleich sind. Aber die sind nicht neu, sondern seit vielen Jahren unverändert.
Es handelt sich hier um eine rein deutsche Interpretation! Es gibt eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder, in der Vertreter der jeweiligen betroffenen Oberbehörden festlegen, wie die gesetzlichen Bestimmungen auszulegen und anzuwenden sind. In der gültigen Version dieses Papiers steht unter Ziffer 1.6. Wohnmobile:
Besitzt ein Wohnmobil bzw. ein Wohnmobil mit Anhänger (Wohnmobilkombination) neben dem Wohnbereich Lademöglichkeiten für Güter, beispielsweise für Pferde oder Motorschlitten, so dient es regelmäßig der Güterbeförderung. Das Vorhandensein eines Wohnbereichs steht der Zweckbestimmung für die Güterbeförderung nicht entgegen.
Auch der Umstand, dass das Fahrzeug der Beladung mit Gütern zu nichtgewerblichen Zwecken dienen soll,
steht der Anwendung der Sozialvorschriften grundsätzlich nicht entgegen.
Das heißt, allein die Tatsache, dass innerhalb des Wohnmobils oder auf einem Anhänger "Lademöglichkeiten für Güter" vorhanden sind, reicht aus, um die Anwendung der Sozialvorschriften, sprich Lenk- und Ruhezeiten / Fahrtschreiber, zu rechtfertigen, ausdrücklich auch, wenn die "Beladung mit Gütern zu nichtgewerblichen Zwecken dienen soll".
Das ist natürlich grober Unsinn und dient nicht dem Zweck der Sozialrichtlinien. Und es könnte leicht geändert werden, denn es ist kein Gesetz und keine Verordnung, sondern lediglich Konsens einer interbehördlichen Arbeitsgruppe, das diese unter der Überschrift "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" zusammenstellt und regelmäßig aktualisiert.
Ein Reisemobilfahrer ist offenbar nicht Mitglied in diesem Gremium.
Und es könnte leicht geändert werden, denn es ist kein Gesetz und keine Verordnung, sondern lediglich Konsens einer interbehördlichen Arbeitsgruppe
Wenn sich diesen Krampf nur wieder mal die deutschen Bürokraten das ausgedacht haben dann gings ja gerade noch. Dann häng ich meinen Autotranporter ans Cabrio und wenn ich D verlasse lad ich den PKW aufn Anhänger und spann ihn ans Womo und fahr dann weiter bis nach Spanien oder Sizilien.
Ich habe heute mit einem Beamten der Autobahnpolizei Idstein gesprochen, der hat davon auch gehört,aber hält das ebenfalls für Nonsens mit dem man keine Zeit verschwenden sollte.
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Aus der Verordnung die hier immer Zitiert wird KLICK geht tatsächlich nicht hervor, Wohnmobile mit Anhänger über 7,5t von ihr ausgeschlossen sind. Bis auf eine Ausnahme. Aus dem Artikel 1 der VO Nr. 561/2006 geht klar hervor, dass die Verordnung für den gewerblichen Verkehr gedacht ist, bzw. für die angestellten Fahrer.
Zumindest lese ich das aus dem Absatz raus. Ich habe die entscheidenden Zeilen mal fett markiert:
Zitat aus VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 hat geschrieben:
Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüter- und -personenverkehr festgelegt, um die Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrsträgern, insbesondere im Straßenverkehrsgewerbe, anzugleichen und die Arbeitsbedingungen sowie die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern. Ziel dieser Verordnung ist es ferner, zu einer besseren Kontrolle und Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten sowie zu einer besseren Arbeitspraxis innerhalb des Straßenverkehrs gewerbes beizutragen.
Gruß
Andi
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Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich
Also lese ich das so das nach wie vor das Güterkraftverkehrgesetz Gültigkeit hat und dies wurde zuletzt geändert am.
Zuletzt geändert durch Art. 39 G v. 15.7.2024 I Nr. 236
und hier steht ganz klar,
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die
einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Ein schlimmeres Video gibt es wohl nicht, da gehört viel Mut dazu, sich diese Leute lange anzusehen.
Der fehlt mir leider
Bevor Sie bei sich selbst eine schwere Depression oder Antriebsschwäche diagnostizieren,
stellen Sie sicher, dass Sie nicht komplett von Arschlöchern umgeben sind.
Viele Grüße
Bernhard
Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich
Hier der Link zum Amtsblatt. Da steht dann aber auch nichts anderes. KLICK
Also lese ich das so das nach wie vor das Güterkraftverkehrgesetz Gültigkeit hat und dies wurde zuletzt geändert am.
Zuletzt geändert durch Art. 39 G v. 15.7.2024 I Nr. 236
und hier steht ganz klar,
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die
einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Die Begriffsbestimmung bezieht sich aber auf diese Gesetz, das mit der Verordnung nichts zu tun hat. In dem Gesetz geht es nicht um die Sozialvorschriften für die Fahrer.
Ein passender Vergleich wäre z.B.:
zum einen die Vorschriften für die Ausstattung eines Gewerbebetriebes und zum anderen die Vorschriften zu max. Arbeitszeit der angestellten Arbeitnehmer. Beide haben mit dem Betrieb zu tun, sind aber inhaltlich völlig unterschiedlich.
Gruß
Andi
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Das kann man natürlich auch schön reden so das es für einen passt. Aber wer richtig zugehört hat weiß das jeder der ein Fahrzeug lenkt ein Kraftfahrer ist. Und unterm Strich braucht man einen Fahrtenschreiber wenn man diese 7,5 T überschreitet. Es gibt einen Landstrich wo Trecker mit Dreiachsigen Anhänger zB Güllefass über 40Tonnen gefahren sind und die Polizei alle angehalten haben! Dort sieht man nur noch Gespanne unter 40t . Ist halt auch so eine Auslegungssache. Bevor ich da jedesmal Ärger bekomme und tausende € für nichts bezahlen darf , lass ich mir so ein Ding einbauen! Aber mich betrifft es Gottseidank nicht!
Giftymobil hat geschrieben: Mi 11. Dez 2024, 13:11
Bevor ich da jedesmal Ärger bekomme und tausende € für nichts bezahlen darf , lass ich mir so ein Ding einbauen!
Lies mein mal meinen Betrag. Für Private nicht so leicht zu stemmen.
Unsere Politiker reden immer von Demokratie und Freiheit. Meine / unsere Freiheit wird täglich mehr und mehr eingeschränkt. Ich sehe keine Freiheit mehr irgend etwas spontan und ohne irgendwelche gesetzliche Hürden tun zu können.
Ich habe 34 Jahre auf'n Bock gesessen , 24 Jahre Fernverkehr, Du glaubst garnicht auf was für Ideen die Abfangjäger kommen wenn sie Geld einnehmen können. Und wenn das hier erstmal die Runde macht haben sicherlich einige ein Problem. Wenn es dann ganz böse kommt fährt das Wohnmobil ohne Hänger weiter. Die Situation ist einfach nur doof. Hilft aber denen nicht die in Spanien sind und irgendwann wieder nach Hause wollen.