biauwe hat geschrieben: ↑So 31. Jan 2021, 15:20
Heribert hat geschrieben: ↑So 31. Jan 2021, 15:09
Einreisen waren in der Vergangenheit zu jeder Zeit und Stunde möglich und das ist auch jetzt noch so.
Aber diese Not besteht z.Z. nicht.
Was sollen wir in D, zu Hause in der Wohnung sitzen und warten!?
https://griechenland.diplo.de/gr-de/wil ... #content_0
"Situation in Griechenland
Die griechische Regierung hat den landesweiten Lockdown vorerst bis 1. Februar 2021 verlängert.
Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen sind geöffnet. Seit dem 18.01.2021 dürfen auch wieder Einzelhandelsgeschäfte unter Einhaltung strenger Kapazitätsbeschränkungen öffnen.
Folgende weitere Maßnahmen gelten: Öffentliche Versammlungen sind verboten.
Die Wohnung darf nur in der Zeit von 5 bis 21 Uhr und nur mit einer Sondererlaubnis unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:
Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)
Einkaufen in einem Geschäft, das nicht liefert (z.B. Supermarkt, Einzelhandelsgeschäft: Genehmigung ist 2 Stunden gültig)
Bank (wenn keine elektronische Transaktion möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung
Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule
Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts
Sportliche Betätigung im Freien oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zu drei Personen, im letztgenannten Fall unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m.
Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B“ (bei den griechischen Behörden unter https://forma.gov.gr/ per Download erhältlich) mitzuführen.
Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich).
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen absehbar weiterhin öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen."
Wie habt Ihr das bis jetzt mit der Sondergenehmigung gehandhabt, die man zwischen 5 und 21 Uhr zum Verlassen der Wohnung (oder WoMo??) benötigt. Hört sich auf jeden Fall mal nicht einfach an.