alles andere, was hinten dran ist (also träger an der heckwand oder am rahmen) brauchen die tafel weiterhin

(dekret des ital. transportministeriums vom 21/01/2025)
Nein, man lässt sich einfach ein drittes Kennzeichen machen und das bleibt dann am Träger!Röhri hat geschrieben: Fr 24. Jan 2025, 08:03Nur nervig, das Originalkennzeichen muss an den Träger, wenn das Kennzeichen am Fahrzeug verdeckt ist.
Das ist so gut wie immer verdeckt.
Also heißt es, Kennzeichen vom Auto an den Träger, und wenn ich ohne Träger fahre Kennzeichen wieder ans Auto.
Ich kenne viele die ihre Räder, Roller ect. auf einem extra Träger auf der Anhängerkupplung transportieren. Ich mache das auch. Mein Händler hat mir sogar extra davon abgeraten die schweren eBikes mit einem Träger an die Rückwand zu hängen.
Du hast recht,dereurafahrer hat geschrieben: Fr 24. Jan 2025, 08:54Wo steht das es gestempelt sein muß?
Gruß Timo
Sicher, aber eine Warntafel ist bestimmt billiger als ein BußgeldHans 7151 hat geschrieben: Fr 24. Jan 2025, 11:16Bei mir ist immer ein Kennzeichen ohne Siegel am Kupplungsträger egal welches Land. Auch hab ich schon oft die Warntafel vergessen anzubringen, bisher noch nie Bussgeld bekommen.
Ich mach mir da keine Gedanken, gibt schlimmeres wie ein Bussgeld.
Grüße Hans
Servus,jagstcamp-widdern hat geschrieben: Do 23. Jan 2025, 10:59alles andere, was hinten dran ist (also träger an der heckwand oder am rahmen) brauchen die tafel weiterhin![]()
(dekret des ital. transportministeriums vom 21/01/2025)
Alles was über die eingetragene Länge im Fahrzeugschein hinaus ragt muss beleuchtet oder mit Warntafel versehen sein, egal ob mit oder ohne Ladung.BigHarry hat geschrieben: Fr 24. Jan 2025, 15:59Servus,jagstcamp-widdern hat geschrieben: Do 23. Jan 2025, 10:59alles andere, was hinten dran ist (also träger an der heckwand oder am rahmen) brauchen die tafel weiterhin![]()
(dekret des ital. transportministeriums vom 21/01/2025)
Heckträger ohne oder - und mit Ladung?