Kumopen hat geschrieben: Do 6. Feb 2025, 09:23
Spannend bei der angedachten Regelung ist für mich auch, ob die Festeinbauten so bleiben dürfen, wie sie sind. Fällt also Alles, was in die Fahrzeugpapiere auf der Zulassungsstelle als Gastank eingetragen wurde, nicht unter die Regelung?
Ein fest installierter Gastank ist ja von vornherein so installiert, dass er nicht herausgenommen wird. Muss er nun neuerdings herausnehmbar sein, weil er im Gaskasten verbaut ist?
Wenn aus der wiederbefüllbaren Gasflasche durch Festeinbau und Eintrag in die Fahrzeugpapiere ein Gastank wird, hebelt das dann den Gasvereinsquark aus?
Vorteile wären:
- es gibt Tankflaschen ohne die 10 Jahresprüf-/austauschfrist
- wenn es ein Fachbetrieb installiert, geht wahrscheinlich auch ein Füllventil, das im Gaskasten montiert ist
Nachteile:
- Fachbetrieb für Installation notwendig
- kein einfacher Wechsel mehr möglich zwischen Tauschflaschen und wiederbefüllbaren Gasflaschen, weil festverrohrt bzw. jede Änderung erfordert erneute Gasprüfung
- Gang zur Zulassungsstelle zum Eintrag in die Fahrzeugpapiere notwendig
- evt. Gewichtsnachteile, weil Alugasflaschen für diese Lösung nicht die notwendige Zulassung haben
- Montage von "bombenfesten" Halterungen an zweifelhaften Untergründen
Du stellst völlig berechtigte Fragen, ich habe noch ein paar zusätzliche:
- was ist bei einem seitlichen Gaskasten mit Außentüre und hintereinanderstehenden Flaschen, da kann man gar keinen Aussenanschluß herstellen ohne den Gaskastenbereich verlassen zu müssen - Geht also nicht
- Flaschen auf einem Gasauszug - Außenanschluß nicht möglich ohne Stillsetzung des Gasauszuges - Ist das dann schon Außenbetankung?
- 2 Tankflaschen, mittels T-Stück und Hochdruckschlauch zur 2. Flasche (Füllung) - brauchen da beide einen Schnellverschluß - und wozu überhaupt?
- Tausche der Tankflasche gegen Tauschflasche und zurück - brauche ich da wieder eine Gasprüfung?
Es gibt wohl noch mehr Ausnahmetatbestände, die alle nicht in der Novellierung der Verordnung berücksichtigt sind und das öffnet den Prüfern der zukünftigen Gasprüfung wieder jeden Interpretations- und Ermessenspielraum und damit eben wieder keine Rechtsicherheit für die Betreiber.
Warum muß das alles überregelt werden, kann man nicht einfach sagen: Flasche ist Flasche, befüllbar oder nicht - egal!
........aber das wäre wohl zu einfach und nicht "Deutschland Like"
Gruß
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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.
Albert Einstein