
Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
"Kann" er das oder "muss" er das ?Wernher hat geschrieben: Sa 8. Mär 2025, 11:42
Medikamentenpläne und Notfallkontakte kann der Arzt auf der Krankenkarte speichern. Dazu braucht man keine ePA.
Meine Karte heisst "Gesundheitskarte", und ich weiß nicht, was darauf gespeichert ist. Viel scheint das aber nicht zu sein, denn dann hätten der Notarzt und später der Operateur mich ja nicht fragen müssen.
Egal, ich habe der E-Akte nicht widersprochen und werde es auch nicht tun.
Do be do be do ( F. Sinatra )
Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Auf Ihrer Gesundheitskarte sind folgende Daten gespeichert:
Ihr Vor- und Nachname
Ihr Geschlecht
Ihr Geburtsdatum
Ihre Adresse
Ihre Versichertennummer und Ihr Versichertenstatus, zum Beispiel, ob Sie selbst versichert sind oder beitragsfrei familienversichert
Beginn des Versicherungsschutzes
Ihre Krankenkasse und deren Kassennummer
Dass dies wirklich Ihre Daten sind, wird durch ein sogenanntes Zertifikat auf dem Chip der Gesundheitskarte nachgewiesen. Das Zertifikat ist eine Art digitaler Ausweis. Damit und mithilfe von anderen Techniken zur Verschlüsselung werden Ihre Daten auf der Karte nach den aktuellen Standards für die Datensicherheit bestmöglich geschützt.
Ihr Vor- und Nachname
Ihr Geschlecht
Ihr Geburtsdatum
Ihre Adresse
Ihre Versichertennummer und Ihr Versichertenstatus, zum Beispiel, ob Sie selbst versichert sind oder beitragsfrei familienversichert
Beginn des Versicherungsschutzes
Ihre Krankenkasse und deren Kassennummer
Dass dies wirklich Ihre Daten sind, wird durch ein sogenanntes Zertifikat auf dem Chip der Gesundheitskarte nachgewiesen. Das Zertifikat ist eine Art digitaler Ausweis. Damit und mithilfe von anderen Techniken zur Verschlüsselung werden Ihre Daten auf der Karte nach den aktuellen Standards für die Datensicherheit bestmöglich geschützt.
Gruß Roger
Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Er muss, wenn du das von ihm verlangst. Auf dem Chip sind standardmäßig nur deine persönlichen Daten für Identifikation und Abrechnung gespeichert.Das Ziel ist im Weg hat geschrieben: Sa 8. Mär 2025, 12:01"Kann" er das oder "muss" er das ?Wernher hat geschrieben: Sa 8. Mär 2025, 11:42Medikamentenpläne und Notfallkontakte kann der Arzt auf der Krankenkarte speichern. Dazu braucht man keine ePA.
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Auf der eGK sind jetzt nur die Stammdaten der Patienten enthalten, wie sie auch auf der derzeitigen Versichertenkarte verzeichnet sind. Dazu kommen ein Passfoto und die Wohnadresse. Wer mag, macht freiwillige Angaben etwa zu vorhandenen Allergien. Eine PIN (ähnlich wie bei einer EC-Karte) schützt vor unbefugtem Zugriff.
Gruß Roger
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
In "meiner" Praxis werkeln 4 Ärzte und mindestens 10 Hilfskräfte vor sich hin. Die haben schon ein Problem damit, mir die Ergebnisse der letzten Blutuntersuchung auszudrucken mit der Begründung: " Nee, das machen wir nicht gerne, denn dann kommen immer so viele Rückfragen. Und dafür haben wir keine Zeit...."
So ist das, wenn Theorie auf Praxis trifft
Aber unterm Strich fühle ich mich da ganz gut aufgehoben.
So ist das, wenn Theorie auf Praxis trifft

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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Ich finde die Idee ePA sehr gut, die aktuelle SW-Ausführung jedoch gefährlich schlampig.Heribert hat geschrieben: Sa 8. Mär 2025, 11:55Ich nehme dieses Forum nicht als Repräsentant für Deutschland bei diesem Thema. Wie bei vielen anderen Themen wird erst mal dagegen "gemotzt"". Grund wird wohl das Alter vieler dieser User sein, die sich oftmals bei Neuerungen sehr schwer tun. Das betrifft jedoch nicht alle.
Ich werde sie ganz sicher aktivieren, wenn die offenen Scheunentore mal geschlossen werden.
Jedoch würde ich welche, die es noch nicht wollen, deshalb nicht als Ewig-Gestrige bezeichnen wollen.
Gruß Georg
Wörter wie Wokeness, Gendern und Rechtschreibung kenne ich leider nicht
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Ich habe sie ja nicht als ewig gestrige bezeichnet sondern in der jetzigen Zeit als zu alt. Viele "Motzki's" sind darunter.
Heribert
Grüß Gott aus München
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Ja, du hast nicht "ewig Gestrige" geschrieben, ich habe es so interpretiert.Heribert hat geschrieben: Sa 8. Mär 2025, 16:03Ich habe sie ja nicht als ewig gestrige bezeichnet sondern in der jetzigen Zeit als zu alt. Viele "Motzki's" sind darunter.
Sagen wir mal so: Ja, wir haben eine Technikfeindlichkeit und Misstrauen neuen Techniken gegenüber, wie kaum ein zweites Volk in der Welt, aktuell typisch das E-Auto. Das kenne ich nun schon mein Leben lang so. Da bin ich mit dir einer Meinung.
Im speziellen Fall ePA aber will ich dieses Argument nicht anwenden, hier stehen viele andere Probleme im Vordergrund und die eigene Gesundheit ist für viele ein Tabu, was kein anderer wissen darf/soll. Ich würde diesen speziellen Fall nicht als den "typisch Deutsch" Effekt sehen.
ePA wird sich ohnehin deutlich nach hinten verschieben, wie man gerade aktuell liest. Aus Stabilität- und Sicherheitsgründen finde ich das für die Akzeptanz sogar eher gut.
Da die KK einem ja die Wahlfreiheit gelassen haben, kann jeder nach seinem Willen handeln. Das finde ich fair und korrekt. Ich denke in ein paar Jahren sind die schwersten Fehler draußen und fast jeder wird dann die Vorteile nutzen.
Gruß Georg
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Was hat das Alter damit zu tun? Willst du ernsthaft die 2 vom CCC als alt und Motzkis bezeichnen? Allerdings könnte das Alter tatsächlich eine Rolle spielen, wegen der Lebenserfahrung. Die Jugend ist eher vom Neuen zu begeistern ohne tiefgründiger darüber nachzudenken.Heribert hat geschrieben: Sa 8. Mär 2025, 16:03Ich habe sie ja nicht als ewig gestrige bezeichnet sondern in der jetzigen Zeit als zu alt. Viele "Motzki's" sind darunter.
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Die Jugend ist eher davon zu überzeugen, weil sie es versteht.
Heribert
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Jetzt gehts aber ganz schön zu da.
Ich bin bestimmt einer der ältesten hier im Forum. Ich motze nicht und wenn die EPA kommt werde ich sie nutzen, basta. Ich sehe für mich da nur Vorteile. Ganz im Gegenteil zum Onlinebanking, das lehne ich nämlich ab. Und wer soll mit den Daten auf der Gesundhietskarte von so einem alten Esel schon groß was anfangen ?
Ich bin bestimmt einer der ältesten hier im Forum. Ich motze nicht und wenn die EPA kommt werde ich sie nutzen, basta. Ich sehe für mich da nur Vorteile. Ganz im Gegenteil zum Onlinebanking, das lehne ich nämlich ab. Und wer soll mit den Daten auf der Gesundhietskarte von so einem alten Esel schon groß was anfangen ?
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"

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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Genau so ist es bei mir auch.
Gruß Arno
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Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Von 22.02. bis heute 08.03. war das Thema im Forum mehr oder weniger abgehackt. Als heute die neueste Info zur digitalen Akte per Link eingestellt wurde bricht es plötzlich
los...
Eines ist zumindest klar und momentan Fakt: Die digitale Akte hat Sicherheitslücken ( Mehrzahl ) und es gibt von Anfang an Probleme im Test.
Insgesamt soll jeder seine eigenen Schlüsse ziehen und machen wie er will... und was er will... sprich nützen oder
es lassen. Das ist in einer Demokratie zum Glück
"noch"
( Betonung auf noch ) möglich.
los...


Eines ist zumindest klar und momentan Fakt: Die digitale Akte hat Sicherheitslücken ( Mehrzahl ) und es gibt von Anfang an Probleme im Test.
Insgesamt soll jeder seine eigenen Schlüsse ziehen und machen wie er will... und was er will... sprich nützen oder
es lassen. Das ist in einer Demokratie zum Glück
( Betonung auf noch ) möglich.
Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Heute kam in den Nachrichten, dass die erst allgemein frei gegeben wird, wenn die vom CCC aufgezeigten Sicherheitslücken geschlossen wurden. Auch wurde gesagt, dass nur die Hälfte der Arztpraxen die für ihre Praxissoftware erforderlichen Softwaremodule haben. Von Krankenhäusern und Notärzten wurde nichts gesagt.
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Ich habe widersprochen, aber ich lasse mir alles offen, denn Sicherheit, auch vor Manipulation, ist oberstes Gebot. Ich finde es nicht mehr, aber irgendwo wurde gesagt, dass die Zugriffe erst ab 2030 oder so protokolliert werden. Das ist ein Ausschlusskriterium. Generell bezweifel ich, dass ein behandelnder Arzt überhaupt dort reinguckt. Meine Erfahrungen sind, dass Ärzte die Untersuchungsergebnisse anderer Ärzte bewusst negieren. Ich habe jetzt das erste mal überhaupt erlebt, dass sich ein Arzt die Röntgenaufnahme (MRT) angeguckt hat die ein anderer beauftragt hat. Was bleibt, ist, dass Notfallmediziner irgendwas relevantes über mich erfahren könnten falls ich es selbst nicht mehr mitteilen kann. Allerdings habe ich bisher nichts, was bei medizinischen Maßnahmen wichtig wäre zu wissen.
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Wenn ich das hier alles lese, sind die wirklich Kranken für die ePA und die gesunden dagegen. Die Kranken wissen eben wie viele Untersuchungen doppelt und dreifach gemacht werden, weil der Eine nicht weiß, was der Andere schon gemacht hat. Und Die, die gesund sind wedeln mit der Fahne des Datenschutzes. Denen wünsche ich mal ein paar Wehwehchen, bei denen Sie von Arzt zu Arzt geschickt werden und jeder fängt wieder bei Null an, weil er nirgends nachschauen kann, was schon alles untersucht worden ist. In jeder Autowerkstatt kann der Meister nachlesen, was alles schon an einem Fahrzeug gemacht worden ist. Bei der Gesundheit ist aber alles streng Geheim. So geheim, dass sie noch nicht mal im selben Krankenhaus wissen, was schon alles untersucht worden ist. Manchmal liegt es aber nur daran, dass die Ärzte nur die Überschriften lesen und nicht den dazugehörigen Text. Die ePA kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie auch gelesen wird, das scheint mir das größere Problem zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Tommy
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Stimmt, und nach jedem Arztbesuch bekommst Du eine neue, weil sich etwas geändert hat.raidy hat geschrieben: Sa 8. Mär 2025, 10:24Gab es schon vor 30 Jahren, hat die Größe einer Kreditkarte, stehen alle relevanten Vorerkrankungen, Allergien und Medikationen drauf. Kann der Notarzt vor Ort ohne Instrumente nur mit den Augen lesen, während unsere "Gesundheitskarte" EPA im Ausland nicht lesbar ist.
Nennst sich Notfallkarte, kann ich nur jedem bei dem es wichtig ist empfehlen.
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Mit freundlichen Grüßen
Tommy
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Stimmt, und müssen immer überprüft werden, ob sie noch aktuell sind. Darauf wird sich kein Arzt verlassen, wenn da ein Datum vom vorigen Jahr drauf steht.AndiEh hat geschrieben: Sa 8. Mär 2025, 11:13Das eine schließt das andere nicht aus.Das Ziel ist im Weg hat geschrieben: Sa 8. Mär 2025, 11:06I.m.O. ist meine Versichertenkarte in Verbindung mit der E - Patientenakte aktueller als jede selbst gebastelte Notfallkarte.
Bis alle Notfallsanitäter und Notärzte ein Gerät haben, um die elektronischen Karten auszulesen, sind meine Enkel in Rente.
Eine Notfallkarte im Geldbeutel ist völlig ohne jegliches Equipment lesbar.
Gruß
Andi
Mit freundlichen Grüßen
Tommy
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